Kontoauszüge - privater Geldeingang als Nichtleistungsbezieher.

Begonnen von Bulette, 10:54:33 Do. 17.Januar 2019

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Bulette

Hallo,

bei meiner Erstantragstellung reichte ich natürlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate mit ein.
Auf diesen sind u. a. einige kleine private (Kumpel) Geldeingänge als damaliger Nichtleistungsbezieher aufgelistet.

Nun möchte das Jobcenter eine schriftliche Erklärung, wofür ich dieses Geld erhalten habe, und was ich mit diesem gemacht habe????!!!!

Aus dem Bescheid geht leider nicht genau hervor, auf welchen § sich das Jobcenter beruft, sondern lediglich der Hinweis zur Mitwirkungspflicht.

Ist es nicht vielmehr so, dass das Jobcenter lediglich zum berechnen der Leistungen, bzw. zur Überprüfung auf Geldvermögen diese Kontoauszüge nutzen darf. Als Nichtleistungsbezieher habe ich doch keine Verpflichtung gegenüber den Jobcentern darüber Auskunft zu geben, wer, und warum mir damals jemand Geld überwiesen hat.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus,
Bulette

Rudolf Rocker

Das Geld gehört zum verwertbaren Vermögen:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/verwertbares-vermoegen/#Verwertbares_Vermoegen_Was_gehoert_dazu

Außerdem vermute ich, das sie (wenn es eine regelmäßige Zahlung ist) Einkommen dahinter vermuten. (z.B. Schwarzarbeit)

Bulette

Hallo Rudolf Rocker,

danke für Deine Antwort, das wusste ich schon.

Es handelt sich nicht um regelmäßige Einkünfte, schon gar nicht aus "Schwarzarbeit" etc. Und wie blöd muss man sein, Schwarzgeld auf ein Konto zu überweisen!!!!!

Zum anderen habe ich ja Anspruch auf ein Schonvermögen, bzw. Freibeträge, die da mit einfließen würden.

Meine Frage richtet sich explizit auf die Forderung bzw. dem rechtlichen Hintergrund des Jobcenters: "für was ich das Geld bekommen habe", und ganz speziell "was ich mit dem Geld gemacht habe"???!!!! Die Frage erscheint mir aus reiner Logik etwas willkürlich zu sein

Zudem denke ich, dass wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht, sicherlich nicht das Jobcenter zuständig ist, sondern der Zoll.

Weiß jemand etwas genaueres - "interne Anweisungen", "genauere §" etc. wo ich als Laie diesen Sachverhalt nachvollziehen kann.

Danke





Rudolf Rocker

ZitatEs handelt sich nicht um regelmäßige Einkünfte, schon gar nicht aus "Schwarzarbeit" etc.
Das wollte ich dir auch nicht unterstellen, sondern nur allgemein darauf Hinweisen, auf was für komische Gedanken die manchmal kommen.
Es kommt ein bißchen darauf an, wie hoch diese "kleinen Geldeingänge" sind.
Eine Verfahrensanweisung dazu konnte ich leider noch nicht finden.
Vieleicht hat dagobert dazu noch irgendeinen Hinweis?

Onkel Tom

Moin Bulette und willkommen im Forum der Ausgebeuteten.

Schade, das Du bereits dein Kontoverlauf der letzten 3 Monate eingereicht hast..

Die überspitzte Neugierde deiner SB kommt mir etwas komisch vor, zumal es eine Zeit
betrifft, in der Du nicht von SGB-Leistungen abhängig warst..

Ich nehme an, das es sich anbei um einen Antrag auf H4-Knete geht..
Die Frage ist nun, wie Du in der Vergangenheit finanziell klar gekommen bist. Durch einen
Job oder ALG-1 - Leistungen ? Weiter könnte es sein, das Du vor längerer Zeit beim
Schummeln wie z.B. Heizkostenabrechnung mit Guthaben nicht (rechtzeitig) eingereicht
hast oder sonstiges, wo Dir "unehrlichkeit" unterstellt wird. Sone Sachen werden in der
EDV 10 Jahre gespeichert..

Weiter könnte der Verdacht anliegen, das Du z.B. Aktien oder sonstiges hast, was dir
Zinsen / Dividende einbringt oder Privatgeschäften wie Ebay oder Flohmarkt nachgehst.
Anbei, wie regelmäßig und wie hoch sind die ca. Beträge ?

Letztendlich will man prüfen, wie es mit deinem Schonvermögen ausschaut und wie Du
bisher mit deiner Knete gehaushaltet hast.

Liegt da nichts vor und hast Du nicht gerade hohe Summen verwaltet, würde ich SB mal
schriftlich anfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich deine SB stützt, deine
Finanzbiografie ausforschen zu wollen..

Ich kenne diese Kontoverlaufsprüfungen von 3 Monaten her nur als Stichprobe, was auch
legitim ist. Damit wird geprüft, ob beim Leistungsbezug irgendwelche Zuflüsse nicht
angegeben wurden wie z.B. ein Lottogewinn oder Ebay-Geschäfte.

Merkwürdig und eventuell könnte Dich der § 65 SGB 1 darin unterstützen, dich nicht soo
nackig machen zu müssen..

Weiter könntest Du auch mal beim elo-forum.org dannach stöbern, was man wuppen kann.
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Bulette am 10:54:33 Do. 17.Januar 2019Nun möchte das Jobcenter eine schriftliche Erklärung, wofür ich dieses Geld erhalten habe,
Die wollen wohl wissen, ob hier regelmäßige Einnahmen vorliegen.
Kurz erklären, wofür du das Geld bekommen hat, fertig.

Zitat von: Bulette am 10:54:33 Do. 17.Januar 2019und was ich mit diesem gemacht habe????!!!!
Das geht das JC nichts an.

Bestehen die darauf, nachfragen inwiefern diese Info leistungsrelevant iSd § 60 SGB I ist.
Auch nach § 67a SGB X darf das JC nur erforderliche Daten erheben.
Die Verwendung deiner finanziellen Mittel gehört da nicht dazu, denn darüber sollst du nach § 20 SGB II eigenverantwortlich entscheiden. Hier steht dem JC kein Kontrollrecht zu.

Zitat von: Bulette am 10:54:33 Do. 17.Januar 2019Aus dem Bescheid geht leider nicht genau hervor, auf welchen § sich das Jobcenter beruft, sondern lediglich der Hinweis zur Mitwirkungspflicht.
Zumindest der Grund der Nachfrage hätte eigentlich mit angegeben werden müssen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatIch kenne diese Kontoverlaufsprüfungen von 3 Monaten her nur als Stichprobe, was auch legitim ist. Damit wird geprüft, ob beim Leistungsbezug irgendwelche Zuflüsse nicht angegeben wurden wie z.B. ein Lottogewinn oder Ebay-Geschäfte.
@Onkel Tom: Steht im Text, das es ein Erstantrag ist. Meines Wissens werden die Kontoauszüge der letzten drei Monate da standartmäßig verlangt.
@dogobert: Dankeschöööööööön!

milchbrötchen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html


Moin, im SGB II, §11,  Zu berücksichtigendes Einkommen
findest du die Erklärung für deren Nachfrage. Die Mitarbeiterin der Behörde kann nicht in die Zukunft gucken und die zukünftigen Kontoauszüge werden beim nächsten WBA eingesehen. Sollten also weiter Zahlungen der Art, wie sie nun auf dem Kontoauszug zu sehen sind auftauchen, werden die als zu berücksichtigendes Einkommen gewertet. Nun würde Behörde sich natürlich gern eine hin und her verrechnerei ersparen, dir den geringst möglichen Betrag auszahlen. Also will sie wissen, welche Einkünfte es gibt.

Tabaluga

Grundsätzlich gilt, alle Geschäfte BAR abwickeln nix via Karte, Smartphone und Kreditkarte oder Bankkonto machen, Ich hole alles bargeld vom Konto runter bis es auf NULL ist - da wird nur Miete und Strom angewiesen und das wars...

Es gibt Verbrecher des Bankenkartells die wollen das Bargeld abschaffen !!! Macht euch nicht zum gläsernen Bürger !!!

http://www.manager-magazin.de/finanzen/boerse/schweden-bargeld-wird-abgeschafft-doch-es-wachsen-zweifel-a-1194393.html

Onkel Tom

@Rudolf..
Das ist ja das, was mich stutzig macht, das Konto-Verlaufs-Kontrolle schon meim Erstantrag gemacht wird.

Ich schließe mich da Dagobert an, der dazu auch gleich die richtigen §§ zur Hand hatte  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

Huhnsuppe

ZitatMacht euch nicht zum gläsernen Bürger!!!

[Offtopic]
Na dann viel Erfolg beim rekonstruieren der Realität, Tabaluga  :)

Der "gläsernde Bürger" lebte in den 1980er Jahren.
Dort protestierte man gegen die "Volkszählung" per Fragebogen.

2019 lässt sich kaum eine Web-Seite besuchen, die nicht mit Google-Analytics, Amazon oder sonstigen Rattenschwanz an Datensammlern verbunden ist.
Lies mal deren Datenschutzbestimmungen *seufz*... Du wärst erstaunt, wohin Deine Daten fließen.
Firmen, von denen Du noch nie etwas gehört hast.

Du bist schon lange Zeit "gläserner" Bürger!
Ein Blick in die automatisch gestarteten Dienste Deines Rechner reichen aus um zu sehen, dass man Dich im Fokus hat ;)

Und so gesehen war es schon verkehrt, Deinen PC überhaupt einzuschalten und einen Beitrag zu verfassen...

Bitte nicht böse sein wegen meiner Kritik an Deiner Aussage :)

Riesen Grüße :)

Andreas

Kleiner Nachttrag:
Ich hoffe es ist OK, dass ich kurz das Eingangsthema unterbrochen habe...
Es gibt Dinge, auf die muss man möchte ich einfach antworten :)  :)






"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

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