Urlaubsanspruch in der Leiharbeit

Begonnen von Minkie, 21:45:17 Do. 25.April 2019

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Minkie

Mittlerweile bin ich seit 2,5 Jahren in der Leiharbeit und mittlerweile auch unbefristet übernommen.
Mein Urlaubsanspruch im dritten Jahr der Beschäftigung sind 26 Tage, also zumindest laut IGZ. Ein paar Tage habe ich dieses Jahr schon genommen und würde jetzt gerne im Juni und Juli mal 10 Tage nehmen, also 2 Wochen Urlaub machen.
Die Leiharbeitsfirma teilte mir aber mit, dass das so nicht geht, weil ich bis Juli noch keinen Anspruch für diese 10 zusätzlichen Urlaubstage habe, mein Anspruch bis dahin wäre was von 8,67 Tage. Man könnte mir mit dem Arbeitszeitkonto weiterhelfen.....

Überall lese ich, dass man nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf die vollen Urlaubstage hat nach § 4 BUrlG, wie kann dann sowas sein? Ist das ein Trick, man versucht es einfach mal oder ist das auch wieder ein wischi waschi Gesetz, was sich die einzelnen Firmen so auslegen können, wie sie wollen? Es kann doch nicht sein, dass man als Leiharbeitnehmer auch bei Festanstellung immer nur den Urlaub nehmen kann, den man sich bis dahin erarbeitet hat? In meinem Betrieb hätte man demnach den vollen Urlaubsanspruch erst im Dezember und im Januar verfällt der Urlaub dann........

Hat jemand eine Information oder selbst schon diese Erfahrungen gemacht? Wer kann da eigentlich helfen? Ich kann doch nicht immer zum Anwalt rennen und mein Geld dafür ausgeben?

Onkel Tom

Typisch Leihbude, wollen nur Urlaub rückwirkend nach Zeit der Zugehörigkeit gewähren..
Resturlaub des Vorjahres verfällt meiner Kenntnis nach erst zum 1. April..
Anbei ist bestimmt was im Arbeitsvertrag zu finden  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Wampel

Zitat von: Minkie am 21:45:17 Do. 25.April 2019Wer kann da eigentlich helfen?
Ein Anwalt.
Die Leihfirmen wissen aber, dass das kaum jemand macht.

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