Aufruf zum Denunziantentum durch das Jobcenter

Begonnen von Kuddel, 17:03:23 Mi. 21.Februar 2024

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Kuddel

Ekelhaft: Auf seinem Onlineportal hat das Jobcenter auch eine Seite um angeblichen Sozialbetrug, sogar anonym, zu melden. Es gilt immer noch:

Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant!


Jobc.jpg

Onkel Tom

Echt dreist, dies auch noch anonym machen zu können.  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

BGS

Widerlich.

Es bleibt dabei:

ZitatDer größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant!

Muss zur Schicht.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

counselor

Die spekulieren wohl damit, dass Personen, die eine Rechnung mit Bürgergeldempfängern offen haben, diese anzeigen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Mir sind anbei so manche üble Scenarien dazu eingefallen,
das Elos plötzlich kein Geld auf dem Konto hatten, dann zum Mobcenter gingen und
fragten warum. Denunziertes Opfer bekamen nur zu hören, da ist was offen und muss
geprüft werden.

Also völlig zugeknöpfte SB, denen man dann aber durch etwas Aufwand glaubhaft machen
kann, das es bei solch Anschiss um einen üblen Scherz handelt / Fake ist.

Als Begleiter hatte ich ein Fall, wo Sozialschnüffler zur Prüfung, ob ein Notfall
vorläge, das ein Kühlschrank kaputt sei, den Elo an seiner Wohnung aufsuchten.

Elo war außer Haus und die Sozialschnüffler klingelten bei Nachbarn und fragten
"Wissen Sie, wann Herr X zu erreichen ist ? Als Antwort gab es
"Nein, das weiß ich nicht, der ist wohl noch arbeiten..."

Ruckzuck wurde eine Vermutung zu einem Tatbestand aufgefasst.

Die Folge: Unverzügliche Einstellung des Harz 4 und die kurze knackige
Antwort des SB "Dazu kann ich ihnen keine Antwort geben, da ermittelt
wird." Wie das Problem im einzelnen ausartete, möchte ich hier nicht
weiter beschreiben und Elo stand insgesammt 4 Monate ohne Knete da.

Es reicht !

Problemlösungstipp :

Unverzüglich zur Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen
"Vewrleumdung" stellen.. Falls die Bullen meinen, das dies nicht
möglich sei, das ganze direkt bei der Staatsanwaltschaft erledigen.

Einschreibebrief a la. Kurzbeschreibung zur Sache und anbei deutlich
machen, das dadurch eine besondere Härte vorliegt.
(Wird dann auch von Staatsanwaltschaft ernster genommen..).

Dann der zweite Schritt.

SB Zeilen zukommmen lassen, das eine Anzeige gestellt wurde und zur
Herausgabe, was nun vorgeworfen und worauf sich anbei gestützt wird,
auffordern.

Diese ersten zwei Schritte bringen natürlich noch nichts aber mit den
zwei Belegen dann zum Sozialgericht und ein Antrag auf Einstweilige
Anordnung
stellen, das "Leistungen nach dem SGB vorläufig weiter gezahlt werden".

Mit der Einstweiligen Anordnung zum SB und Weiterzahhlung/Nachzahlung
fordern.

Mit etwas Glück kann die Leistungsunterbrechung nicht über einen Monat
hinaus laufen, das hoffentlich keine Verzögerungen bezüglich Kosten
der Unterkunft auflaufen etc.

Daher ja nun ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und auf deren Inhalt
dem "Probannten" Schäden drohen oder bereits entstehen, kann beim SB
"bestimmt" kommuniziert werden aber bitte SB nicht durch Formulierungen
beleidigen etc. Voll sachchlich bleiben !! SB handelt ja nur auf den Anschiss.

Das muss ich hier betonen, da mir bewusst ist, das solche Opfer parralisiert
sind und zu Dingen grübeln lässt, die jedoch mit einem "Schuss ins eigene Knie"
enden können, wenn sie umgesetzt würden.. (Cool bleiben !)

Sollte sich anbei das Problem "Null H4 Knete" gelöst haben, nur kurz auf dem
Sofa entspannen, da an der "Strafanzeige weiter hinterher geeifert werden muss,
um SB Standhaftigkeit zu signallisieren. Das ist in solch einem Fall wichtig,
zumal die Staatsanwaltschaft auch nicht von "Nur wegen ausbleibender H4-Knete
Anzeige gestellt" erfreut ist. (Prophylaxe für die Zukunft)

Flutscht das ganze nicht, Anwalt !

Ziel ist es an den Verursacher heran zu kommen, um ihn für Schadensersatz
heran ziehen zu wollen.


Seitenwechsel..

Herr "Möchte auch mal denunzieren" !

Es mag ja verführerisch sein, den Depp, den Du nicht leiden kannst, mal mit
sowas eine rein zu hauen aaaber glaubst Du wirklich, das das anonym ist ??

Dein Opfer hat einen Weg, dir bei so was auf die Schliche zu kommen und dann
kannst Du dich eventuell mit einem "Strafverfolgungsverfahren" abkaspern..

Sich unter vier Augen zu treffen um "Kriegsbeile" begraben zu wollen ist der
beste Weg, statt mit Täuschung Dritter, hier das Jobcenter, die Eskallations-
spirale massiv nach oben zu kurbeln.

Also Finger weg von der Tastatur !

Du kannst anbei auch an den Falschen geraten verstehst ?

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 12:10:28 Do. 22.Februar 2024Problemlösungstipp :
[...]
Diese ersten zwei Schritte bringen natürlich noch nichts aber mit den
zwei Belegen dann zum Sozialgericht und ein Antrag auf Einstweilige
Anordnung
stellen, das "Leistungen nach dem SGB vorläufig weiter gezahlt werden".

Mit der Einstweiligen Anordnung zum SB und Weiterzahhlung/Nachzahlung
fordern.
Das geht auch ohne Strafanzeige.
Die würde ich mir aufheben, wenn ich weiß wer/was los ist.

Zitat von: Onkel Tom am 12:10:28 Do. 22.Februar 2024Voll sachchlich bleiben !! [...]

Das muss ich hier betonen, da mir bewusst ist, das solche Opfer parralisiert
sind und zu Dingen grübeln lässt, die jedoch mit einem "Schuss ins eigene Knie"
enden können, wenn sie umgesetzt würden.. (Cool bleiben !)
Korrekt.
Gilt aber eigentlich bei jedem Schriftverkehr mit dem JC.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Zitat von: dagobert am 13:05:48 Do. 22.Februar 2024Das geht auch ohne Strafanzeige.
Die würde ich mir aufheben, wenn ich weiß wer/was los ist.

Habe ich bei meinem ersten Begleitfall auch so gemacht und wegen "Krähentum"
vor die Wand gelaufen.. Mit Anzeige voran wird es ernst genommen.

Beim zweiten so wie ich beschrieben habe ging es. Im Zweifelsfall kann man im
Nachinein Anzeige zurück ziehen.
Lass Dich nicht verhartzen !

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