Nachweise Heizkosten, Nebenkosten, Grundmiete - Nötigung

Begonnen von maerz, 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019

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maerz

ich bezahle seit 100 Jahren 280,- Kaltmiete zzgl. Nebenkosten (Hausversicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, kabel-TV, Müll, ...) und Heizkosten (Kalorimeterablesebeleg), die erstmal pauschal mit 80,- angesetzt sind, so dass ich mtl. 360,- an den Vermieter überweise. Einmal jährlich werden dann Nebenkosten & Heizkosten ausgeglichen, sprich: muss noch ein paar Euronen zahlen und bekomme was zurück.

Welche Art Belege, bis in welche Tiefe/Ebene, muss man dem Amt jetzt vorlegen? Können die auch vom Vermieter  Belege vom z.B. Wasserversorger verlangen? (und evtl. von diesem noch die Stundenabrechnungen seiner Angestellten? etc. ;) Bis in welche Tiefe darf das Amt Mißtrauen in die Gesellschaft tragen?

Die gesamte Kommunikation mit Vermieter und Bank läuft papierlos. Als Beleg & "Rechnung" habe ich immer "nur" eine vom Vermieter unterschriebene jährlichen pdf-Nebenkostenabrechnung bzw. -aufstellung mit seiner Bankverbindung, sowie als pdf-Datei meine sämtlichen diesbezüglichen Überweisungen (Kontoauszüge) der letzten X-Jahre. Sollte dem Amt nicht diese Aufstellung und unsere Bankconnection, meine Ausgänge an Vermieters Konto reichen? Bankconnection sind ja heut wahrlich überprüfbar und papierlos ist auch in Behörden usus.

Ich habe dem Amt aus der Nebenkostenabrechnung schon 1000x die geforderte Auflösung in "Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten" vorgerechnet. Die ist klar erkennbar. Können die mich zwingen, auch den Vermieter mit ihrem Chaos zu behelligen?

Kann man das Amt wegen Nötigung oder Terror auf Schadensersatz verklagen? In diesem Bewilligungszeitraum habe die mich diesbzgl. schon 6x unter dem Titel "Bitte um Mitwürgung" angeschrieben. D.h., man hört von den mehr als mtl. 1x was, wobei ich dringlich(!) absolut(!) nichts von denen hören will.

Gibts da rechtlichen Schutz irgendwo? vor diesem Pistole-auf-die-Brust-setzen ("Leistungen" einbehalten), dem Mißtrauen, Entschädigung für Schmerz und Arbeitsaufwand?

verwirrte Grüße

dagobert

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019ich bezahle seit 100 Jahren
Demnach bist du längst im Rentenalter, so dass du mit dem JC eigentlich nix mehr zu tun hast.  ;D

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019Welche Art Belege, bis in welche Tiefe/Ebene, muss man dem Amt jetzt vorlegen?
Die Abrechnung deines Vermieters. Sofern vorhanden, evtl. ein Begleitschreiben, wenn da was wichtiges drin steht (z.B. Zeitpunkt wann du die Rückzahlung kriegst).

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019Können die auch vom Vermieter  Belege vom z.B. Wasserversorger verlangen? (und evtl. von diesem noch die Stundenabrechnungen seiner Angestellten? etc. ;)
Nein.
Der Vermieter muss zwar auf Verlangen dir als seinem Vertragspartner Einsicht in diese Belege gewähren, gegenüber dem JC ist der aber zu nichts verpflichtet.

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019Ich habe dem Amt aus der Nebenkostenabrechnung schon 1000x die geforderte Auflösung in "Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten" vorgerechnet. Die ist klar erkennbar. Können die mich zwingen, auch den Vermieter mit ihrem Chaos zu behelligen?
Nein, siehe das rote oben.

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019Gibts da rechtlichen Schutz irgendwo?
Evtl. könnte eine Feststellungsklage beim SG zum Erfolg führen.
JC hat alle benötigten Daten (---> § 67a SGB X), rechnen sollten sie selber können.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

maerz

Danke!  :)
"die" "mißbrauchen" mich ja, um Unterlagen vom Vermieter doch einzufordern.
zu ner Klage muß ich wohl mal von Juristen Schreiben aufsetzen lassen (in Soz.-Beratungen), damits nicht endlos dauert. Das kostet wieder Zeit. Mist! Wie ich die kenne, setzen sie einfach mal die Junizahlung ein paar Wochen aus - wegen fehlender Mitwürgung.

(Beim nächsten Schreiben kündige ich denen mal an, dass ich Folgeschreiben zu dem Thema mit 120,- zzgl. Spesen berechnen muss.
Die unterstellen einem immer bloß Scheiße: dagegen wehre ich mich, gegen ihr Geschäftsmodell sozusagen, Mißtrauen zu sähen. )

dagobert

Zitat von: maerz am 01:28:04 Do. 09.Mai 2019"die" "mißbrauchen" mich ja, um Unterlagen vom Vermieter doch einzufordern.
Mal den Landesdatenschutz drauf ansetzen.

Zitat von: maerz am 01:28:04 Do. 09.Mai 2019Wie ich die kenne, setzen sie einfach mal die Junizahlung ein paar Wochen aus - wegen fehlender Mitwürgung.
Sowas grundsätzlich vorm SG klären.
Nicht erst androhen, sondern bei Bedarf direkt machen. Auf diese Art bringst du denen Respekt bei.

Zitat von: maerz am 01:28:04 Do. 09.Mai 2019(Beim nächsten Schreiben kündige ich denen mal an, dass ich Folgeschreiben zu dem Thema mit 120,- zzgl.Spesen berechnen muss.
Bringt nichts.
Lieber bei eindeutigen Sachen einen Anwalt einschalten = schöne Rechnung fürs JC.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

SB will dein Vermieter mit seinem Charos belästigen ?

Deine "Sozialgeheimnisse" gehen auf Grund deines informationellen Selbstbestimmungsrecht
deinem Vermieter nichts an.. Solange Du nachweislisch die Kosten deiner Unterkunft beibringen
kannst, verstoßen weitere Überlegungen deines SBs bezüglich Einmischung deines Mietverhältnis
gegen den § 65 SGB 1.

Bedenke bitte, das es auch Vermieter gibt, die kein Bock auf Mieter haben, die vom SGB
abhängig sind.. Und dich gegenüber deines Vermieter "outen zu müssen" ist meines Erachten
ein NoGo..
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 13:28:50 Fr. 10.Mai 2019Und dich gegenüber deines Vermieter "outen zu müssen" ist meines Erachten ein NoGo.
Seht der BfDI auch so.
Such mal nach dem 25. BfDI-Tätigkeitsbericht, dort Seite 170.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, auf solch Verlangen fehlt der Hinweis natürlich, das dies nicht zu den Mitwirkungspflichten
gehört. Ganz im Gegenteil wird anbei § 60 bis 66 beigetütet und der 65er unterschlagen.
Was eine Irreführung des ALG-2-Abhängigen.. :o
Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Lege denen die letzte Betriebskostenabrechnung vor. Üblicherweise geht daraus auch der übliche Betrag, den du monatlich an den Vermieter abführst hervor. Anderenfalls den Mietvertrag (zur Einsicht!) vorlegen. Sie dürfen sich gern - sofern diese Daten übereinstimmen - davon überzeugen, was du konkret zahlst. Die JC sind meist nur zu faul zum Rechnen.

Habe ich letztens dem JC hier auch an den Kopp geknallt. Die wollten von einem Mandanten wissen, wie viel konkret er Grundmiete mindert, wenn er 15% in Ansatz bringt, obwohl sie alle Daten vorliegen haben. Nicht mal Prozentrechnung beherrschen die hier.  :o
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

maerz

Danke!

nachdem sie mir im aktuellen "Bewilligungszeitraum" viermal angedroht haben, die "Leistungen" zu kürzen oder ganz zu entziehen wenn ich nicht "Mitwürge" und ich jedesmal Unterlagen und eigene Berechnung nebst Belegen geschickt habe, haben sie grad, in der vorläufigen weiteren Bewilligung, "meine" Werte plötzlich kommentarlos übernommen. Zuvor haben sie zum wiederholten Male die Vermieter-Nk-Abrechnung erhalten, sonst nix, und ich habe geschrieben, dass ich bis morgen eine Antwort wünsche, sonst lasse ich mich "von Dritten" beraten (also hier guter RA in einer Beratungsstelle).

Ergebnis: grundlos, obwohl sich kostenmäßig nichts verändert hat, haben die mich viermal mit "Textbausteinpapier" eingedeckt und stundenrund beschäftigt und gestresst und von sozial wichtigen Sachen abgehalten. Die haben mich genötigt, diesen unnötigen CO²-Ausstoß, Stress & Mißtrauen weiter in die Gesellschaft hinauszutragen, also z.B. den Vermieter und evtl. andere "mit mir" zu behelligen. Eine friedliche Situation, in die Krieg getragen wird. Das ist eigentlich sträflich. :###..

Eigentlich sollte man dem nötigungsmäßig weiter nachgehen! Damit dürfen die nicht durchkommen.

Grüße

Onkel Tom

Ich würde mich von den bedohlichen Standard-Textbausteinen, wie sie als Hinweise oder in
Rechtsfolgenbelehrungen immer wieder auftauchen, weniger einschüchtern lassen.

Nun hat SB ja richtig errechnet und damit auch ungeschrieben bestätigt, das Du deinen
Mitwirkungspflichten nachgekommen bist, sonst hättest Du weiter Ärger an den Hakken,
was der Übernahme deiner KDU betrifft..

Was die Verfolgung im Bereich Nötigung (im Amt) im Sinne des § 240 StGB angeht, ist mit
Vorsicht zu genießen, da SB sich flott mit "Ich muss doch überprüfen, wie es mit dem
Anspuch der KDU ausschaut" heraus reden. Weiter kann es nicht nur an Beweismitteln,
die Du als Anzeigender zu erbringen hast, mangeln.. Mitarbeiter_innen des Staat etc.
picken sich ungern gegenseitig die Augen aus..

So musste ich mich beim Versuch, eine Strafanzeige wegen übler Nachrede trotz
wasserdichter Beweise vom Polizisten vollblubbern lassen, das alles ein Verwaltungsakt sei
und erst das Ergebnis dazu belegt werden müsste.. Totaler Dünnschiss, der nur bestätigte,
das Polizist die Anzeige nicht aufnehmen wollte, weil er auf den Unterlagen das JC-Logo
sah.. Oki, alles klar und somit haben wir die Anzeige selbst erstellt und diese direkt an die
Staatsanwaltschaft eingereicht..

Jo, und die hat anhand Mangel des öffentlichem Interesse das Strafverfahren eingestellt..

Grummpf.. Ich will dir nix ausreden, aber sei darauf gefasst, schnell anbei zu erfahren, das
nicht wirklich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Auch dein Anwalt kann dir
bestätigen, das "manche vor dem Gesetz gleicher als gleich stehen" oder das Recht des
einem noch lange nicht das Recht des anderem ist..
Lass Dich nicht verhartzen !

ManOfConstantSorrow

Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

AbenteuerKäse

Hey, meine Meinung:
Hast du nen Eingangsstempel für die abgegebenen Unterlagen?

Und was heißt "anscheinend fühlt sich beim Jobcenter niemand zuständig?"
die müssen dir doch ne Antwort geben? Da kannst du ihnen noch ne Frist setzen,
aber vorher dringend anwaltliche/ unabhängige Bürgergeld-Beratung, nicht dass du
Fristen verpasst!
Da gibts doch auch ne Grenze, wie lange mensch Zeit hat, Unterlagen für Abrechnungen einzureichen?
Ja, mein Weg wäre das Gericht - wenn die es so weit kommen lassen.  >:(

Haftenders

Zitat von: maerz am 19:30:45 Mi. 08.Mai 2019ich bezahle seit 100 Jahren 280,- Kaltmiete zzgl. Nebenkosten (Hausversicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, kabel-TV, Müll, ...) und Heizkosten (Kalorimeterablesebeleg), die erstmal pauschal mit 80,- angesetzt sind, so dass ich mtl. 360,- an den Vermieter überweise. Einmal jährlich werden dann Nebenkosten & Heizkosten ausgeglichen, sprich: muss noch ein paar Euronen zahlen und bekomme was zurück.

Welche Art Belege, bis in welche Tiefe/Ebene, muss man dem Amt jetzt vorlegen? Können die auch vom Vermieter  Belege vom z.B. Wasserversorger verlangen? (und evtl. von diesem noch die Stundenabrechnungen seiner Angestellten? etc. ;) Bis in welche Tiefe darf das Amt Mißtrauen in die Gesellschaft tragen?

Die gesamte Kommunikation mit Vermieter und Bank läuft papierlos. Als Beleg & "Rechnung" habe ich immer "nur" eine vom Vermieter unterschriebene jährlichen pdf-Nebenkostenabrechnung bzw. -aufstellung mit seiner Bankverbindung, sowie als pdf-Datei meine sämtlichen diesbezüglichen Überweisungen (Kontoauszüge) der letzten X-Jahre. Sollte dem Amt nicht diese Aufstellung und unsere Bankconnection, meine Ausgänge an Vermieters Konto reichen? Bankconnection sind ja heut wahrlich überprüfbar und papierlos ist auch in Behörden usus.

Ich habe dem Amt aus der Nebenkostenabrechnung schon 1000x die geforderte Auflösung in "Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten" vorgerechnet. Die ist klar erkennbar. Können die mich zwingen, auch den Vermieter mit ihrem Chaos zu behelligen?

Kann man das Amt wegen Nötigung oder Terror auf Schadensersatz verklagen? In diesem Bewilligungszeitraum habe die mich diesbzgl. schon 6x unter dem Titel "Bitte um Mitwürgung" angeschrieben. D.h., man hört von den mehr als mtl. 1x was, wobei ich dringlich(!) absolut(!) nichts von denen hören will.

Gibts da rechtlichen Schutz irgendwo? vor diesem Pistole-auf-die-Brust-setzen ("Leistungen" einbehalten), dem Mißtrauen, Entschädigung für Schmerz und Arbeitsaufwand?

verwirrte Grüße
Die Angst verwandelt sich in Schrecken, wenn wir unausweichliche Gefahren entdecken.
Morgen schlafe ich schon heute.

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