Zum Integrationsfachdienst abgeschoben

Begonnen von Liasanya, 20:43:45 Do. 18.Juli 2019

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Liasanya

Ich bin seit Ende April arbeitslos. Davor war ich bei einem Briefmarkenversand tätig, der mich nach 14 Tage kündigte, weil ich mich für den Job nicht "eignete". Dazu muss man sagen, dass kaum Zeit zur Anlernung auf Grund von telefonischen Kundengesprächen war. Nach 14 Tagen sollte ich schon die Urlaubsvertretung übernehmen.

Die Bundesagentur für Arbeit wollte wissen, warum die Anstellung schon nach 14 Tagen von der Arbeitgeberseite gekündigt wurde und ich begründete dies mit dem o. a. Satz, dass ich eben nach 14 Tagen die Urlaubsvertretung übernehmen sollte und dies mit der geringen Einweisung nicht möglich wäre.

Seitdem erhielt ich gerade mal vier Stellenangebote: eine Stelle wieder in so einem ähnlichen Unternehmen, zwei Angebote von Zeitarbeitsfirmen zum Niedrigstlohn (unter 10 Euro; vorher hatte ich wenigstens 11,81 Euro) und ein Stellenangebot, dass überhaupt nicht zu meiner Qualifikation passte.

Nun hatte ich einen Termin beim Arbeitsamt nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit erhalten und schickte mich gleich zum Integrationsfachdienst. Im Internet las ich, dass dies ein Dienst zur Integration von Behinderten ist. Allerdings habe ich weder einen Behindertenausweis noch habe ich dort angegeben, dass ich körperliche oder seelische Einschränkungen habe. Ich habe keinerlei Ahnung, warum ich dorthin verwiesen wurde.

Das einzige Hindernis, welches bei mir besteht, dass ich viele Wechsel in meinem Lebenslauf habe. Dies rührt von der Zeitarbeit, bei der "Heuern und Feuern" keine Seltenheit ist. Dadurch, dass ich überall und nirgends gearbeitet habe, ist meine Chance auf eine Stelle in einem normalen Unternehmen gleich null. Dies rührt auch daher, dass ich vorher beim Jobcenter war und man da ja jeden Job, zu jedem Lohn und jeder Bedingung, annehmen musste oder mit Sinnlosmaßnahmen gedroht wurde. 

Hat jemand Erfahrungen mit dem Integrationsdienst? Wozu dient dieser Dienst und bringt das überhaupt was?


Onkel Tom

Moin.

Egal, was SB von Dir will, nicht aus der Fassung reißen lassen und niemals eine sogenannte
Eingliederungsvereinbarung (EGV) sofort unterschreiben ! Heutzutage wird dies gern als Falle
für Sanktionen bei "freiwillig vereinbarter" Verletzung von Mitwirkungspflichten genutzt.

Diese vorgelegte EGV erst zur Prüfung einsacken und mit nach Hause nehmen.
14 Tage Bedenkzeit sind im bürokratischem Sinne legitim.
Anbei nie sofort sagen "unterschreibe ich nicht", da SB dann gleich die "Verhandlungsphase zur
EGV" beenden und eine EGV per ersetzendem Verwaltungsakt (EGV-VA) klar machen kann.

Weiter ist es gut, wenn man eine Vertrauensperson hat, die als Begleitung im Sinne des §13 Abs.4
SGB 10 mitnehmen kann. Begleitung ist echt Gold wert, gerade wenn es kriselig wird oder SB
ein "Besen" ist.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

Ich hatte schon einen 1. Termin bei diesem Integrationsdienst, wo mir eine ehemals langzeitarbeitslose Studienabsolventin gegenüber saß und mir erklärte, wie man mich dabei unterstützen möchte, in Arbeit zu kommen. Für einen Dienst, der Leute langfristig in Arbeit bringen soll, sind das nicht gerade berauschende Referenzen.

Eine EGV wurde mir noch nicht vorlegt, sondern nur die Vorgehensweise des besagten Dienstes erklärt. So soll zum 100. Mal mein Anschreiben und mein Lebenslauf verschlimmbessert werden und ich erhielte Termine im 14 Tages-Rhythmus.


Onkel Tom

Pah.. Diese Sprücheklopferei, das Anleiter_innen selbst lange Arbeitslos waren..
Dient nur des Einschleimen und vorgaukeln, ihre Klienten zu verstehen..

Für den "Intregrationsfachdienst" bist Du nur "etwas, was irgendwie noch aus zu beuten
gilt" und im Falle, das Du eine neue Arbeit findest, lebendiges Kopfgeld"..

Sorry für diese Töne, die jedoch Realität wieder spiegeln. Falls Du was neues an Arbeit
bekommst und dies nicht über den Intregrationsdienst geschafft hast, rücke deinen
Arbeitvertrag beim Masnahmenträger nicht raus, da sie dies als eigenen Vermittlungs-
erfolg an sich reißen würden, um weitere 1000 Euronen ab zu zocken..

Hab solch ein Fall erlebt und siehe da.. Der Träger musste dem Klienten 500 Euronen
raus rücken, um an den A-Vertrag zu gelangen. Masnahmenträger sind gern mal
korrupt. Hauptsache der Rubel rollt.

Wie lange sollst Du denn da abhocken ?


Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

Mir wurde bis jetzt auch keine Maßnahme aufgedrückt. Es scheint nur einzig allein darum zu gehen, mich an einen Arbeitgeber zu vermitteln, der sich gern mit Steuergeldern seine Personalkosten durch eine Eingliederungsbeihilfe subventionieren lassen möchte.

Vermutlich werde ich von diesem Integrationsfachdienst, ein spezieller Bereich des Arbeitsamtes für schwer vermittelbare ELOs (kein Maßnahmeträger) "betreut", bis ich mit dieser Beihilfe in Arbeit gekommen bin oder bis ich in ALG II rutsche.

Onkel Tom

Ach so.. Habe Dich schon missverstanden und war im Glauben, das Du zur Zeit zu einem
sogenannten "beauftragten Dritten" (Externer Masnahmenträger) hin müsstest.

Der "Intregrationsfachdienst" wird von JC selbst gewuppt ? Statt ein "Arbeitsvermittler" (AV)
ein "Fallmannager" (FM), der auch mehr wie ca. 20 Minuten Zeit nimmt, dich "bearbeiten"
zu wollen ?

Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor ? (Ja oder Nein reicht..)


Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

Ich bin noch "Kunde" bei der Arbeitsagentur und habe dort keinerlei gesundheitliche Einschränkungen angegeben, nur, dass man nicht in der Lage sei, einen kompletten Laden nach innerhalb von 14 Tagen Einarbeitungszeit als Urlaubsvertretung schmeißen kann. Ich wurde nach 14 Tagen bei einem kleinen Unternehmen gekündigt. Die Stelle hatte mir der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vermittelt.

Onkel Tom

Zitat von: Liasanya am 11:15:03 Fr. 26.Juli 2019

... nur, dass man nicht in der Lage sei, einen kompletten Laden nach innerhalb von 14 Tagen Einarbeitungszeit als Urlaubsvertretung schmeißen kann. Ich wurde nach 14 Tagen bei einem kleinen Unternehmen gekündigt. Die Stelle hatte mir der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vermittelt.

Oki, da kommen wir ja langsam des Rätzels Lösung näher..

Ich würde zunächst recherchieren, was dein ehemaliger AG dem JC "gebeichtet" haben
könnte, warum nach 14 Tagen der Job beendet wurde.
Dazu müssten in der JC-EDV Vermerke gespeichert sein, an die sich dein FM richtet.
Nicht selten tauchen anbei Daten auf, die nicht unbedingt den Tatsachen entsprechen.

Ein Antrag auf Akteneinsicht kann anbei Aufklärung bieten, was JC von dir hält.
Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

Das kann schon sein, dass der AG der Firma irgend einen Blödsinn geschrieben hat, warum er schon nach 14 Tage gekündigt hat. Bei der Arbeitsagentur hat man keine Fallmanager. Problematisch ist bei Agentur für Arbeit, dass man von Vermittler zu Vermittler wechselt.

Beim letzten Termin wollte man mir irgendeine Eingliederungsmaßnahme aufs Auge drücken. Um diesen Mist nicht machen zu müssen, habe ich mir jetzt einen Job bei einer ZF gesucht.

Das ist ja leider so gewollt, statt die Leute in Anstellungen mit Perspektive zu vermitteln.

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Onkel Tom

Ja, trotz dessen Umstände viel Glück. Ein Seebär erzhlte mir mal zum Thema
Leistung : So wie die Verpflegung, so die Bewegung. (Bei ZAF erst recht..)
;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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