Wuppertal - Tacheles legt Fachaufsichtsbeschwerde ein.

Begonnen von counselor, 22:46:42 So. 05.März 2023

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counselor

ZitatWuppertaler Sozialverwaltung mal wieder speziell: Tacheles legt Fachaufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Ministerien ein
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Die Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII müssen spätestens alle zwei Jahre überprüft und ggf. neu festgesetzt werden, so bestimmt es das BSG und das Gesetz (§ 22c Abs. 2 SGB II). Wenn diese nicht durch ein schlüssiges Konzept festgesetzt werden, ist regelmäßig auf die tatsächlichen Unterkunftskosten, begrenzt von jeweiligen Oberwerten des Wohngeldgesetzes mit einem 10 % Sicherungsaufschlag, abzustellen (BSG 30.1.2019 - B 14 AS 41/18 R).

Eine Anpassung der Unterkunftskosten ist in Wuppertal seit dem 1.1.2021 nicht erfolgt, die Preise sind aber deutlich gestiegen, daher ist die momentane Verwaltungspraxis der Wuppertaler Behörden eindeutig rechtswidrig. Im Bereich des SGB XII erhalten Wuppertaler Leistungsbeziehende derzeit sogar ,,Informationsschreiben" durch das Wuppertaler Sozialamt, in denen diese darüber aufgeklärt werden, dass die Unterkunftskosten nur noch in der Karenzzeit noch in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Die Sozialverwaltung geht hier von der alten, rechtswidrigen, Mietobergrenze des Jahres 2021 aus. In uns vorliegenden Fällen erfolgte diese Mitteilung auch bei einer Bagatellüberschreitung der Mietobergrenzen von nur 16,35 EUR monatlich, in einem weiteren Fall bei einer Überschreitung von 20,60 EUR. Diese Informationsschreiben erfolgen ausgehend von der alten, rechtswidrigen Mietobergrenze und ohne Berücksichtigung der Unwirtschaftlichkeitsklausel nach § 35 Abs. 3 S. 3 SGB XII.
Hier ein solches ,,Informationsschreiben": https://t1p.de/vep50


Grade an diesem Vorgehen um die Informationsschreiben wird deutlich, dass die Wuppertaler Sozialverwaltung planmäßig rechtswidrig agiert. Es ist davon auszugehen, dass alle Leistungsbeziehenden mit Unterkunftskosten oberhalb der alten Mietobergrenze mit solchen ,,Informationsschreiben" angegangen werden.

Auch werden in allen Rechtssystemen Leistungsbeziehenden Anträge auf Zustimmung zur Anmietung einer Unterkunft, Erhalt einer Kaution oder auf Umzugs- und Renovierungskosten stellen, mit Verweis der Unangemessenheit der Unterkunftskosten nach der alten Mietobergrenze abgelehnt. Diese Ablehnung erfolgt auch bei kleinsten Überschreitungen der alten Mietobergrenzen im einstelligen Eurobereich.


Tacheles hat jetzt deswegen Fachaufsichtsbeschwerde bei allen drei involvierten Ministerien eingelegt, um Überprüfung der Verwaltungspraxis gebeten und um sofortige ministerielle Anordnung gebeten, das rechtswidrige Agieren der Wuppertaler Verwaltung zu stoppen. Weitere Infos auf der Tacheleshomepage unter: https://t1p.de/hvvrq

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

ZitatGeht doch: Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen nach Einlegung der Fachaufsichtsbeschwerden die Unterkunftskosten neu fest
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In meinem letzten Newsletter hatte ich davon berichtet, dass das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt die aktuellen Unterkunftskosten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre angerpasst hatten und stattdessen weiterhin völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten. Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, ausgehend von den alten Unterkunftskostenwerte, angeschrieben und über die Unangemessenheit ,,aufgeklärt" und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.


Tacheles hatte schon seit Monaten die Neufestsetzung der Unterkunftskosten bei der Wuppertaler Sozialverwaltung angemahnt. Die Briefe des Wuppertaler Sozialamtes, ausgehend von den alten Unterkunftskosten die Leistungsbeziehenden über eine Kürzung in Zukunft zu informieren, haben das Fass für uns zum Überlaufen gebracht. Deshalb hatte Tacheles Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben.  Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit "eigenen Berechnungen" angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.


Hier ein solches Informationsschreiben des Sozialamtes wegen einer Bagatellüberschreitung von 16,35 EUR: https://t1p.de/vep50


Hier die Beschwerden von Tacheles: https://t1p.de/hvvrq

Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p

Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-10-2023-vom-19-03-2023.html
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