Stimmt mich nachdenklich und erinnert mich an die einzelnen Verschärfungsschritte der
Jobcentren, Beistände, die im Sinne des § 13 Abs.4 SGB 10 unterwegst sind,
los zu werden..
Zu diesen Spielchien, den Beistand mutwillig in Eskallation reinziehen zu wollen, ist ne
Kunst für sich, die Nerven zu behalten, SB zu durchschauen und ihr Vorhaben zu durch-
kreuzen.
Anfänglich reichte es aus, das man sich als Beistand bekundet, genau zuhörte, protokollierte
und ggf. dann einschreitet, wenn der zu begleitende Gefahr lief, die er später bereuen würde.
2006 war es dann soweit, das ich mir den Lehrgang für Beistände von der Erwerbslosenini
ALSO aus Oldenburg gönnte.. Darin wurde der entsprechende Paragraph zerbröselt, mit
seinen Nachbarabsätzen präzies abgeglichen und daraus Resultate gezogen, wie man sich
als Beistand "juristich möglichst sicher" gegenüber des SB und Elo verhalten kann.
Meiner Meinung nach könne ALSO diesen Lehrgang mal aktuallisieren und für Elo-Inis wieder
anbieten. Kostet zwar was aber hatte sich für mich gelohnt..
Mittlerweile muss sich ein Beistand darauf gefasst machen, das SB ihn "identifizieren und ggf.
registrieren" zu wollen. Als möglicher Zeuge vor dem SG her kein Problem. Doch die Sammlung
dieser Erkenntnisdaten führen gern mal dazu, dem Begleiter "Professionalität" zu unterstellen und
damit den Beistand abweisen zu wollen.
An der Berichterstattung zum Vorfall muss man sich erstmal richtig einlesen.. Mein Ersteindruck
zur Praxis etwas dubios, wie es dazu kahm, das wie die 15 gramm Unterlagen "eingereicht" wurden..
Weiter sind immer die "ausgehängten Hausordnungen" relevannt und auf rechtswidrige
Verschärfungen zu checken. Mit meinem JC hatte ich deswegen reichlich Trabbel, den
§ 13 Abs.4 SGB 10 zu verteidigen.
Ich drücke Ulli ? die Daumen, das er dem Mut und die Kraft nicht verliert, weiter zu machen

Weiterführender Link zum Streitfall :
http://www.beispielklagen.de/Klage118.html