jobcenter.digital - antanzen für die "nutzungs-berechtigung" eines WBA?

Begonnen von Norbert456, 17:11:47 Do. 10.Oktober 2019

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Norbert456

hi,
grad ein Schreiben bekommen mit Info/Aufforderung, jc.digital zu nutzen;
tool, dass "die" jetzt auch "Digitales" nutzen, aber:
um sich da für einen WBA einzuloggen muss man extra andackeln  ???  mit Perso & so ?
Bekomme man mit dem Zugang einen Kontenzugriff, Kreditrahmen oder anderes Sensible - das man Arbeitslosen nat. nie einfach so, ohne tiefen Blick in die Augen anvertrauen würde?
(vermute ja leider, das wieder einfache Dummheit eines dummen Unternehmens?)
(ich würds gern digit. machen, vermeid aber eben jeglichen Kontakt ...)
LG.n.

Onkel Tom

Moin.

Das Jobcenter stellt vieles ihrer Tätigkeiten auf "digital" um, wie z.B. die E-Akte.

Das heißt aber auch, das Du nicht zum "digitalen Mitmachen" automatisch "verdonnert" bist..

Sie schlagen vor, Korrospondenz auf dem digitalen Wege zu führen, kann jedoch Probleme
mit sich bringen, da die Nachweisbarkeit des Elo ins Wanken geraten kann.

Insbesondere bei Streitigkeiten hat das JC auf ganzer Lienie das Vertrauen des Elo verspielt
und Elo ist nur dazu verpflichtet postalisch erreichbar zu sein. Viele Erwerbslose lassen nach
einiger Zeit nur noch die postalisch nachweisbare Kommunikation zu, da z.B. am Telefon
Töne aufkommen können, das die Ohren explodieren..

Deine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse muss das JC nicht haben, um deinen "Mitwirkungs-
pflichten" nachkommen zu können. Zu Anträgen, egal welcher Art ziehe ich es vor, diese auf
Papier beim JC ein zu reichen und mir davon eine Fotokopie als "Eingegangen am:"  vom
JC abstempeln und signieren zu lassen. M.E. der sicherste Weg Komplikationen wie z.B.
"Hier ist nix angekommen" zu vermeiden.. Im Streitfall wird diese Tücke von Bürokratismus
sogar ausgenutzt, was erfolgreiche Widerspruchs-/ Klageverfahren massiv stört..

Die Frage, die sich anbei automatisch stellt : Hast Du bereits eine Eingliederungsvereinbarung
(EGV) unterschrieben ? Wenn ja, steht was im Bezug "digital" drin ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Norbert456

hey Tom,
Danke für die Erklärung.

EGV?
nee, konnte ich leider nicht. Da stehen Punkt und Formulierungen drin, die nicht ok sind - die würden einen zum Deppen stempeln. Und: damals stand da sicher nix von "digital" drin ... Internet kriegen die ja erst seit n paar Jahren mit. ;)
Das macht aber auch nix - dann kriegste das EGV-Ding halt als "Verfügung" oder so. Änder(te) an garnix was, außer das ich ein ehrlicheres Gefühl habe - was nicht unwichtig ist/war.

ich möcht nur wissen, wieso die (so verhöhnten) "Kunden" nicht automatisch einen WBA-fähigen Zugang zugeschickt bekommen. Was die sich dabei (evtl.) "denken". Soweit ich erkenne, bekäme man fortan doch nicht automatisch die WB und stellt nach wie vor alle 6 oder 12 Mon. diese WB-Bitte? Also wieso? Um ihre Sockelangestellten weiter zu beschäftigen - ein weiches Ausklingen?

Ich würd das digit. ja machen, bitte da aber nicht extra drum.
Die bekommen von mir eh schon alles digital als pdf email mit Quittungsfotos- und Kontoauszug-pdf. Nur den WBA selbst, die 1-2 Blatt werfe ich unterschrieben in den Kasten, zusammen mit einem unterschriebenen EKS. WBA bekomme ich geschickt, automatisch, einen EKS muss ich mir aus dem Internet ausdrucken. Das ist nat. blöd (zumal der techn. rotten ist, da nur mit dem super aktuellen Adobe XXXXL anzusehen - muss auf alter Vers. zurückgreifen).

Tja . schätze, das wird auch so weiter laufen ...  :o

BGS

Was bedeutet "WBA"? Wir bleiben arm? Würde bitte abgeben? Wollen bitte Arbeit o. ä.?

Am Polarkreis soll seit Jahren alles ins Netz gezwungen werden. NMM ;)

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Norbert456

Zitat von: BGS am 05:25:38 Fr. 11.Oktober 2019
Was bedeutet "WBA"? Wir bleiben arm?
;D ++ Genau.  ;)
frag mich nicht - oder auch EKS. Steht oben jedenfalls fett drauf. Wußte ich mal, interessiert mich aber nicht. Nehme an Weiterbew.-Antrag und irgendwas mit EinkommensKassenS*  ;)

Zitat von: BGS am 05:25:38 Fr. 11.Oktober 2019
Am Polarkreis soll seit Jahren alles ins Netz gezwungen werden. NMM ;)
ist einfach bequemer. Da kann ich im Sessel bleiben. Das ist das Ziel.
Das kostet nat. auch nicht wenig Energie, den ganzen Serverkram am Rödeln zu halten.  >:(  :-\
da sollten einem doch die schweigenden Blätter im Keller lieber sein ...

LG. Nor.

Onkel Tom

In den Hausbriefkasten des JC ein zu werfen, musste ich schon 2008 von vielen anderen Erwerbslosen
in der Elo-Ini hören:

" Im Eingangsbereich steht eine große Tonne, sieht schon aus wie eine Mülltonne halt mit Deckel drauf
und einem Schlitz versehen. Da steht fett drauf Anträge etc. und ein Pfeil richtung Schlitz ".

Jeder der eine Eingangsbestätigung haben will wird abgewiesen und soll sein Anliegen in diese Tonne
einwerfen. Und nu schau mal hier in meinem Einstellungsbescheid..
Ich hätte keinen neuen Weiterbewilligungsantrag (WBA) gestellt. Den habe ich aber schon vor 3 Wochen
beim JC eingeworfen !?!..

Dem JC ist das ganz recht, wenn Anspruchsberechtigte "was verdusseln".. ?? Und wenn Elo nichts
nachweisen kann, könnte es Einsparungen für den Sozialetat bringen.. Benchmark-Gehabe..
A la: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und zur Aufklärung ihrer Spielregeln lassen sie durch Nullinfo
oder Eigeninfo den Elo auch mal auf laufen.. Eigeninfo = Nach Gut Dünken statt Regelwerk SGB..

Zum WBA würde ich ein Anschreiben fertigen, der die Einreichung des WBA erkenntlich macht, davon
eine Fotokopie machen und beim Einreichen selbst die Fotokopie als "Eingereicht am :" abstempeln
lassen.. Im Falle des Falles zählen beim Sozialgericht (SG) nur Beweise..  :o

SB: Machen wir nicht.. Ich: "Ich bin hier in der Nachweispflicht und habe anbei das Recht, von Ihnen eine
Bestätigung darüber zu bekommen.".. Das Spielchien ist zwar manchmal etwas anstrengend wenn man
auf Vollzikkigkeit stößt, aber m.E. notwendig..

Zum Thema EGV..

Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) gleicht einem Vertrag zwichen JC und Elo. Um diese ab zu
schließen, sollte das Berufliche des Elo (Profil) erfasst und bei "gesundheitlichen Einschränkungen"
auch diese ausgewertet sein..
Auswertung = Darstellung vom Ärtztlichen Dienst (ÄD), was der Elo arbeitstechnich noch leisten kann und
was nicht.. Anbei haben SB Diagnosebezeichnungen nichts an zu gehen !! (Privatgeheimnis).

Das heißt im Klartext, das die EGV auf den Erwerbslosen individuell zugeschnitten werden soll.

Doch von diesem Klartext ist oft nix zu spüren.. Die EGV ist das Fundamennt dafür, dem Erwerbslosen die
Daumenschrauben an zu legen.. In wie weit sie schmerzen, ist Verhandlungssache beider Vertragsparteien.

Zum rechtlichen Regelwerk zur EGV wird man gelegendlich vom JC auch über den Tisch gezogen a la
"Sie müssen unterschreiben" etc..
Schlimmer wie ein Pokerspiel wo "weniger ist mehr" reden, weniger Mist nach sich ziehen kann.

Bei JC-Einladungen am besten immer eine Person seines Vertrauen als Beistand im Sinne des
§ 13 Abs.4 SGB X mit nehmen.. Ist man beim JC nicht allein, bleibt viel erspart, was  das Gemüt des
Erwerbslosen zerstört.. Habe selbst da schon Haare auf Zähne erlebt, die wie Drahtbürste kratzt..

Gesetzlich ist dazu nur was von "soll.. abschließen." (§ 10 SGB II) zu lesen. Man betone das "soll"..

Das "muss" ist absoluter Mumpitz.. Die EGV niemals sofort unterzeichnen und zwecks Prüfung /
Bedenkzeit mit nach Hause nehmen. 14 Tage Zeit dafür legitim..

Weiter möchte ich zu Details, wie man mit JC-Formalitäten besser klar kommen kann, das
Elo-Forum.org empfehlen. Sie haben sich auf das Thema JC-Ärgernisse beheben "speziallisiert".

Bei diesen ganzen vertraglichem Aushandeln, was in der EGV Verbindliches aufgenommen wird, kann
ja Zeit kosten.. Darauf gibt es dann eine Eingliederungsvereinbarung per ersetzendem Verwaltungsakt
(EGV-VA).. Die muss begründet sein und wird anbei gern mit "Mit ihnen konnte keine Eingliederungs-
vereinbarung abgeschlossen werden." abgespeist.

Ganz dumm läuft es, wenn Elo signallisiert "Das unterschreibe ich nicht".. Dann hat SB zunächst
Narrenfreiheit und kann nur noch hoffen, das SB Fehler macht, die dazu behilflich sind, die EGV-VA
durch Widerspruch zu kippen.. Federkrieg lässt grüßen..

Erfolgt eine EGV-VA, hat mann meistens noch 4 Wochen Zeit für ein Widerspruch. Trotz Widerspruch ist
man jedoch vorerst an die vom JC aufdiktierten Verpflichtungen gebunden (§ 39 SGB II). Dazu stellt man
beim SG einen Antrag auf aufschiebener Wirkung. Dies ist z.B. erforderlich, um eine Sinnlosmasnahme
so schnell wie möglich vom Hals zu bekommen.. Die Zuweisung / Angebot zur Masnahme muss ebenfalls
wiedersprochen werden..

Erfolgt nach dem Widerspruch kein Abhilfebescheid, sondern eine Abweisung des Widerspruch, bleibt
nur noch die Klage vor dem SG über. Weiteres dazu ist m.E. ein Fall für den Fachanwalt.

Bei den Sinnlosmasnahmen wollen die Masnahmenträger auch Unterschriften haben. Sogenannte
Teilnahmevereinbarungen und Einverständniserklärungen zum Datenschutz sollten vom Elo genau so
behandelt werden wie die EGV.. Nix unterzeichnen und zwecks Prüfung einsacken..

Hmm.. Masnahmenträger (MT) versuchen anbei ihr "Kopfgeld" zu retten.. Erstbesuche beim MT wegen
des § 39 SGB II sind genau so anspruchsvoll wie das Pokern beim JC. Ist im Streitfall "Freiwilligkeit" des
Elo erkennbar, ist es schwieriger aus der Mausefalle wieder heraus zu kommen.

Gerade das Vertragsrecht verursacht bei vielen Erwerbslosen viel Kopfschmerzen, weil es vor der
Unterzeichnung nicht korrekt eingehalten wurde.. Einiges hält nicht mal dem BGB (119 & 123) stand.
Je nach dem, wie der Mist zustande kam..

Händyverträge könnte das JC mit ihrer Machart am besten anderen ans Bein tackern, wo ne Gesprächs-
minute 5 Euro kostet.. Kleine gedankliche Eselsbrücke dazu, was EGV-Tamtam angeht  ;)

So mal als Beschreibung von Grundlagen, die helfen Nerven zu schonen.. Habe mal eine ehemalige
SB dazu befragt "Stimmt es, das im JC eine Arbeitsphilosophie vorherrscht a la. Mache dem Anspruchs-
berechtigtem den Bezug so unschmackhaft wie möglich. ?" Die Reaktion (Gestig) bestätigte es deutlich,
das es so ist..

Mensch hat trotzdem nicht von vornherein verloren, wenn man "Arbeitssuchend" wird. Hat alles seine
Grenzen wie z.B. (§ 65 SGB I) und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Norbert456 am 01:06:58 Fr. 11.Oktober 2019
Tja . schätze, das wird auch so weiter laufen ...  :o
Also, in Sachen "Kommunikation mit dem Jobcenter" gibt es einen Königsweg... Und zwar die Versendung der Unterlagen per "FAX mit Sendebestätigung" vom PC aus. Dazu mußt du dir ein Konto bei einem FAX-Versender z.B. www.simple-fax.de eröffnen.

Kostet dich einmalig 5 € zum Aufladen. Darüber verschickst du dann deine PDF-Scans (Rechnungen, Schreiben, WBA's) als FAXe für 7 Cent pro Stück ans Jobcenter.

Wenn du die Einstellungen richtig machst, bleiben deine Kontaktdaten als Versender anonym (es wird keine FAX-Nummer oder eMail-Adresse mitübermittelt). UND: Du hast einen gerichtsfesten Nachweis, daß das JC deine Unterlagen auch erhalten hat (Sendeprotokoll!).

Reagerien muß das JC weiterhin auf deine Eingaben per Post. - Perfekt!

So kommuniziere ich seit einiger Zeit nur noch mit dem JC. Kein Telefon, kein Brief, kein eMail-Kontakt. - So muß es sein! :)

Ach ja.... "WBA" heißt übrigens "Weiterbewilligungsantrag".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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