BSG zur obligatorischen Anschlussversicherung gem. 188 Abs. 4 SGB V trotz AsylbL

Begonnen von counselor, 19:40:19 So. 15.Januar 2023

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

counselor

ZitatBSG zur obligatorischen Anschlussversicherung gem. 188 Abs. 4 SGB V trotz AsylbLG-Grundleistungen
--------------------------------------------------------------------
Die GGUA weist auf eine BSG Entscheidung hin, mit der klargestellt wurde, dass trotz Anspruchs auf Grundleistungen nach §3/4 AsylbLG die obligatorische Anschlussversicherung gem. §188 Abs.4 SGB V greift und die Menschen nicht auf Krankenkosten über §4 AsylbLG verwiesen werden dürfen, da dies keine gleichwertige Absicherung im Krankheitsfall darstellt.
Mehr zu dem Urteil auf der Webseite der GGUA: https://t1p.de/4pv1d

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-02-2023-vom-15-01-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton