Bewerbungskosten ohne EGV und ohne Bewerbungszentrum

Begonnen von Sery, 05:59:01 Sa. 09.November 2019

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Sery

Hallo,
da ich ungerne beim Amt Unterschriften nur sehr sparsam
einsetzte, habe ich keine EGV, VA und habe keine Unterschrift im Bewerbungszenrum gesetzt.

Was an sich ja nicht schlecht ist , aber nun werden die Bewerbungskosten nicht übernommen.
Da ich mich nur postialisch Bewerbe geht das ins Geld.

Das JC meint ohne Unterschriften ist es ja nur noch eine
Kannleistung und ich soll entweder das Bewerbungszentrum
nutzten( Unterschrift) oder selber blechen.

Anträge auf Kostenübernahme werden gekonnt ignoriert bzw nicht angenommen.




tleary

Du wirst hier wohl keine qualifizierte Antwort auf deine Frage bekommen. Solche Fachfragen postest du besser im ELO-Forum (www.elo-forum.org). Da sitzen die wirklichen Experten, was du gegen solche Spirenzchen des Jobcenters mit Widerspruch und Einschaltung eines Gerichts tun kannst.

Einen Tipp kann ich dir aus persönlicher Handhabung geben: Schicke deine (Zwangs-)Bewerbungen bestehend aus 3 oder 4 Blättern nur in Kurzform in einem Briefkuvert ab. Die Blätter dazu falten. Also nicht in einer schweren Bewerbungsmappe, die alleine schon 3 oder 4 € Kostet. - Dann hast du als Gesamtaufwand wengistens nur 0,95 € Porto und die 4 Blätter bedrucktes Papier.

Bei Firmen, bei denen man eh nicht landen will, macht das den nötigen schlechten Eindruck, ohne daß man dich deshalb vom JC zu einem Bewerbungstraining schicken kann.

Zitat von: Sery am 05:59:01 Sa. 09.November 2019
Das JC meint ohne Unterschriften ist es ja nur noch eine
Kannleistung und ich soll entweder das Bewerbungszentrum
nutzten( Unterschrift) oder selber blechen.
Was ist ein "Bewerbungszentrum"? - Davon abgesehen, müsstest du jeweils Fahrtkosten dahin geltend machen können, wenn du dich darüber bewerben sollst.

Zitat
Anträge auf Kostenübernahme werden gekonnt ignoriert bzw nicht angenommen.
Dagegen müsstest du dann schriftlich und nachweisbar Widerspruch einlegen. - Die Ablehnung muß dir das Amt auf Verlangen schriftlich geben. Wird aber natürlich nur widerwillig gemacht, weil die genau wissen, daß du gegen eine mündliche Ablehnung keinen Widerspruch einlegen kannst.

Im übrigen, um beim JC allen Schriftverkehr nachweisbar zu machen, empfehle ich dir das gute, altmodische FAX. Dazu brauchst du kein FAX-Gerät, sondern nur einen Internetanschluß und eine Anmeldung bei www.simple-fax.de. Ein FAX-Blatt kostet dabei nur 7 Cent, ist also viel billiger als ein Brief, und wie gesagt "gerichtsfest".

Vorteil: Das JC hat keine FAX-Adresse (anonymer Versand möglich) oder eMail von dir, und doch kommt es per FAXmit Sendenachweis bei ihm an.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

Ein Bewerbungszentrum ist eine Einrichtung des Jobcenters, in der PCs mit Farbdrucker, Bildbearbeitung und Scanner für die Arbeitslosen kostenlos zur Benutzung vorgehalten werden.

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/DE/Kunden/Eingliederung/Personengruppen/Bewerberzentrum/Bewerbungs_node.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Moin Sery und willkommen im Forum der Ausgebeuteten..

Ich verstehe dein Problem, das Du dir mittels EGV keine Daumenschrauben anlegen
lassen willst und dem Bewerbungszentrum anhand Logfiles, was Du am Arschamt-PC
so machst, nicht über dem Weg traust..

Daher das Mobcenter Bewerbungskostenübernahme etc ohne Festschreibungen in
einer EGV oder EGV-VA nicht eingehen wollen, kann ich dir nur den "quallifizierten"
Rat geben, deine Bewerbungen zu digitalisieren und per PDF zu versenden..

Meine letzten 3 Erwerbslosenjahre habe ich das auch so gewuppt, hauptsache keine
Daumenschrauben mittels EGV und so.. Ich fühlte mich dadurch weniger unter Druck
gesetzt und konnte mich wegen fehlender Mindestanzahl von Bewegungsverpflichtungen
nur auf die Stellenangebote konzentrieren, von denen ich mir auch was versprach..

Dieses Feeling war es mir wert, Bewerbungskosten möglichst Preisgünstig von meinem
Regelsatz selbst zu finanzieren.. Habe oft versucht, das ich da Unterstützung bekomme.

Anbei hieß es immer "Ohne Eingliederungsvereinbarung geht das nicht !" Darauf dann
mein Mittelfinger a la So ein verschissenen Kuhhandel ohne mich, zumal in einer EGV
Bewerbungskostenübernahme meist nur in Ausicht gestellt, also "kann" verfestigt wird..

Wie ich noch mich auf EGV-Tamtam eingelassen habe und mir Bewerbungskosten in
Aussicht gestellt wurde, ich dann aber mit der Begründung "Das Budged sei bereits
aufgebraucht" abgelinkt wurde, habe ich für mich entschieden "Nie wieder EGV und die
Aussicht auf Bewerbungskostenübernahme !"

Rechtlich ist zwar geregelt, das bei EGV konkrete Zusagen zwischen JC und Elo
angezeigt ist, doch die BA-Seite ignoriert und unterwandert dies bis heute noch..

@tleary..

Dein erster Satz in deinem Post war "unquallifiziert" und voreilig  ;)  Das Elo-Forum wird
das Problem, so wie es hier beschrieben ist, nur im Ansatz lösen können.
Weiter sind neben mir ist auch Dagobert vertreten, den ich zu seinem Expertentum im
Bezug Paragraphendschungel sehr schätze.

Klar ist, das SB sich anbei darauf verbissen hat "Ohne EGV keine Bewerbungskosten-
übernahme" Ob das JC so wuppen darf, steht auf einem anderen Blatt..

Sery wird hier anbei vom JC subtil erpresst.. Der Leistungsumpfang neben dem Regelsatz
"soll" in einer EGV festgehalten" werden (§ 15 SGB 2). Das ist der Knackpunkt. Bei ALG 1
schaut das nicht ganz so düster aus, da anbei eine Versicherungsleistung ist und auf eine
EGV verzichtet werden kann. ALG 1 und EGV ? = EGV nur auf freiwilliger Basis, auch wenn
SB sabbelt von "Wir müssen.." Das ist glattweg gelogen und zieht Arbeitsuchende über den
Tisch.

Zwichen SGB-Rechtsprechung und Umsetzung dessen liegt reichlich Entfernung ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

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