Leiharbeits-Klage vor Gericht am 27. Februar

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 19:41:30 Do. 20.Februar 2020

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ManOfConstantSorrow

ZitatLeiharbeiter klagt auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit

Die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern begleitet die Klage eines Mitglieds gegen eine Zeitarbeitsfirma. Der 28-jährige Kollege arbeitete seit November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kollegen. Jetzt hat er am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage auf gleiche Bezahlung eingereicht.

,,Die Leiharbeitsbranche boomt, aber nur auf dem Rücken der Beschäftigten", kritisiert David Jung, Pressesekretär der FAU Kaiserslautern. ,,Wir sind nicht bereit, den Missbrauch der Leiharbeit zu dulden, deshalb unterstützen wir die Klage unseres Kollegen auf gleiche Bezahlung."(...)
https://www.fau.org/vor-ort/kaiserslautern/leiharbeiter-klagt-auf-gleichen-lohn-fuer-gleiche-arbeit

ZitatLeiharbeits-Klage vor Gericht am 27. Februar

Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 27.02. um 13.10 Uhr im Saal 11 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.

Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU Kaiserslautern alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.
https://www.fau.org/vor-ort/kaiserslautern/leiharbeits-klage-vor-gericht-am-27-februar
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Tiefrot

Ich wünsch dem Kolln. das Allerbeste !
Auch wenn nur er was davon hat. Die Übrigen werden sich
weiter mit Billiglöhnen und anderen Sauereien abfinden (müssen).
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Onkel Tom

Drücke dem Projekt feste die Daumen  :)

Das von den 200 Eingängen 10 zur Klage kommen, klingt schon mal auch ganz
gut. Somit bleibt es hoffentlich erspart, wieder ganz von vorn beginnen zu
müssen, weil der letzte möglich Kläger auch verlieren könnte. Bis zum EUGH
braucht man ja leider so fürchterlich langen Atem..

Aber wolle ma nicht den Teufel an die Wand malen.. Zu den Projektbegleiter_innen
sehe ich das Ding schon in den richtigen Händen.  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Danke dagobert für die Info  :)

Hmm.. Das klingt ja schon mal ganz gut, das dieses Gütetermin-Gedöns vorbei ist, damit nun weiteres für alle Leiharbeiter_innen gültig wird ?
Steht das Ergebnis dann so fest oder über welche Instanzen kann sich das noch hinausziehen ?
Ich glaube kaum, das AG so einfach aufgibt, zumal die benachbarte Ausbeuterschaft nun auch Fracksausen bekommen..

Verstehe ich das so richtig ?

Daumendrück, das Mut, Kraft und Standing bleibt..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Nein. Ein Gütetermin dient dazu, beiden Seiten die Chance zu geben, ihr Problem unter Mediation des Richters und Darlegung der Gesetzeslage einvernehmlich zu regeln. Manchmal lässt ein Richter durchblicken, was er von der Sache hält und zu welcher Entscheidung er tendiert.

Ein Urteil ist das noch lange nicht. Das wird vermutlich erst am 25.5. verkündet. Ist hier leider unumgänglich, damit das rechtssicherer wird. Bis dahin bekommen beide Seiten vermutlich noch mal die Gelegenheit, ihre Argumente mit Schriftsätzen zu untermauern.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass jeder Richter auf Landesebene unabhängig entscheiden kann. Er ist nicht an gleich- oder höherrangige Richterentscheidungen anderer Gerichte gebunden. Erst Urteile der Bundesgerichte oder des EuGH sind dann Richtlinien, an denen sich ein Richter orientieren muss.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Den 25.5. habe ich auch so verstanden, das ein Urteil gefällt wird.. Demnach müsste es noch zum Bundesarbeitsgericht und EuGH kommen..

Spekkulativ mal so betrachtet, fällt der Richter ein Urteil, was nun ZAFs voll auf dem Pott setzt, das ihre Leiharbeiter_innen den gleichen Lohn zu bekommen haben, wie fest angestellte Mitarbeiter..
Damit wäre ja vorerst singemäß die Mandel auf "Gleiche Arbeit, gleicher Lohn" geknackt..

So was würde die IGZ und Co. bestimmt nicht auf sich sitzen lassen wollen.. Im Falle eines für Leiharbeiter_innen positives Urteil hätte so lange Gültigkeit, bis von einer höheren Instanz
neu geurteilt wird oder ist dessen Wirkung genau so "lahmgelegt" wie bei H4-Streitfällen, die noch von höherer Instanz verhandelt werden müssen ?.

Naja.. Schiebe hier mal die Glaskugel besser bei Seite und hoffe..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 10:40:46 So. 08.März 2020Spekkulativ mal so betrachtet, fällt der Richter ein Urteil, was nun ZAFs voll auf dem Pott setzt, das ihre Leiharbeiter_innen den gleichen Lohn zu bekommen haben, wie fest angestellte Mitarbeiter.
Das kann er m.A.n. nur, wenn er die Sache vorher dem EuGH vorlegt und von dort die entsprechende Entscheidung kommt.
Ansonsten ist er an das AÜG gebunden, welches die Anwendung von Tarifverträgen erlaubt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Das heißt also, wenn der Richter nach Hilfe vom EuGH ruft, braucht es noch viel Geduld und Zeit, bis die Mandel geknackt werden kann.

"Tarifverträge erlaubt.".. ZAF-Bonzen lieben ja das "kann abweichen.".. IGZ,BAP u.s.w. sollten genau so abgeschafft werden, wie die Christlische Gewerkschaft..
;)
Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Grundsätzlich sind Tarifverträge erlaubt ja. Nur dürfen diese nicht gesetzliche Regelungen aushebeln. Wenn ja, ist das Gesetz entsprechend seiner Norm anzuwenden und nicht der Tarifvertrag.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

karl.

Hallo,

für den 29. April war ein anderer Termin zum gleichen Thema anberaumt. Er ist inzwischen wieder auf unbestimmte Zeit verschoben. Nachzulesen unter:

https://www.jungewelt.de/artikel/376664.prek%C3%A4re-arbeit-unternehmen-sehen-gesch%C3%A4ftsmodell-in-gefahr.html

In derselben Ausgabe noch ein anderer Artikel zum Thema unter:

https://www.jungewelt.de/artikel/376664.prek%C3%A4re-arbeit-unternehmen-sehen-gesch%C3%A4ftsmodell-in-gefahr.html


Schildhorster

Schön, dass Réne jetzt auch in Erfurt mit seiner Klage gelandet ist. Da kann man ja immer noch Hoffnung auf Besserung haben.
Im Artikel sagt er, dass weitgehend Desinteresse in den Gewerkschaften herrscht. Das kann ich leider nur bestätigen, Leiharbeit wird zum Schutz der Stammbeschäftigten nur stiefmütterlich behandelt.

PS: Karl, das war zweimal der gleiche Link...

karl.

Hallo Schildhorster,

ZitatKarl, das war zweimal der gleiche Link...

Sorry, hier der richtige: https://www.jungewelt.de/artikel/376663.prek%C3%A4re-arbeit-lohndumping-dank-tarifvertrag.html

Daneben im Kasten: "Auszug aus der Stellungnahme der DGB-Rechtsschutz GmbH im ­Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht

extra anklichen. Ist nicht unerheblich, dass eine DGB-Gewerkschaft (Verdi) so was unterstützt.

Kuddel

Zitat von: karl. am 10:47:43 Di. 21.April 2020
Ist nicht unerheblich, dass eine DGB-Gewerkschaft (Verdi) so was unterstützt.

Überraschend und erfreulich!

ManOfConstantSorrow

ZitatEinsatz gegen die Ausbeutung von Leiharbeiter*innen
Die FAU Kaiserslautern hat der Ausbeutung von Leiharbeiter*innen den Kampf angesagt. Die Klage eines Leiharbeiters mit Hilfe der FAU auf gleiche Bezahlung ist ein erster Schritt - das Ziel bleibt ein Grundsatzurteil.


(...)
Der Kammertermin über diese Forderung wird am 25. Mai in Kaiserslautern stattfinden.
(...)
https://direkteaktion.org/einsatz-gegen-die-ausbeutung-von-leiharbeiterinnen/
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Fritz Linow

Klingt ganz gut:
ZitatArbeitsgericht Kaiserslautern verweist am Montag, 25. Mai die Klage auf gleichen Lohn in der Leiharbeit an den Europäischen Gerichtshof!
https://www.labournet.de/?p=116170

Zitat25.5.20
LEIHARBEITER KLAGT AUF GLEICHEN LOHN

Arbeitsgericht legt Fall dem EuGH vor

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat heute entschieden, den Fall eines ehemaligen Leiharbeiters, der gegen seine schlechtere Bezahlung geklagt hatte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Leiharbeiter, ein Mitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern, hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen, und nach einigen Monaten Klage dagegen eingelegt. In der Verhandlung stellte der Richter fest, dass vor deutschen Gerichten kontrovers diskutiert werde, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar sei.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die die systematische Unterbezahlung von Leiharbeitern ermöglicht, Bestand haben kann. "Das heutige Ergebnis vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiger Schritt," freut sich David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern. "Wir sind der Ansicht, dass innerhalb eines Betriebes der Grundsatz 'Gleiche Arbeit - Gleicher Lohn' gelten muss. Wir hoffen, dass der EuGH unserer Argumentation folgt und der Ausbeutung durch Leiharbeit in Deutschland einen Riegel vorschiebt."
Zufrieden äußerte sich im Anschlus auch Thomas Backes, der Anwalt des Klägers: "Das ist ein wichtiger Etappensieg. Der EuGH wird jetzt entscheiden, ob das deutsche System der Ausbeutung der Leiharbeiter weiter aufrecht erhalten bleibt oder ob das auf europäischer Ebene nicht mehr haltbar ist."
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeitern vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
https://www.wochenblatt-reporter.de/kaiserslautern/c-lokales/arbeitsgericht-legt-fall-dem-eugh-vor_a200149


bernie von zoom

dazu auf labournet

Prof. Dr. Wolfgang Däubler zum Erfolg der Leiharbeitsklage in Kaiserslautern: "Manchmal gibt´s auch im politischen Leben Grund zur Freude"New
"Manchmal geht es schneller als man denkt. Jahrelang haben wir Prozesse geführt, bis wir mit dreien von ihnen beim Bundesarbeitsgericht gelandet sind. Dieses hatte dann in einem Fall einen Termin anberaumt, aber diesen dann wieder verlegt. Nach geltendem EU-Recht muss ein oberstes Bundesgericht vorlegen, wenn es bei der Entscheidung im konkreten Fall auf die Auslegung einer Richtlinie ankommt – und das ist bei den Leiharbeitern der Fall. Eigentlich eine klare Sache, aber den Unternehmen tut´s weh, wenn man die Leiharbeiter genauso wie die Stammbeschäftigten bezahlen muss. Also zögert man ein wenig und überlegt ganz genau, ob man wirklich vorlegen muss oder nicht. Die Vorinstanzen – etwa das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und das Landesarbeitsgericht Nürnberg – hätten zwar vorlegen können, machten davon aber keinen Gebrauch. Irgendwie ist für manche Gerichte das EU-Recht immer noch eine etwas fremde Materie, die man nur anrührt, wenn es unbedingt sein muss.
Anders das Arbeitsgericht Kaiserslautern. Es hat von seinen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Dieser muss nun unter anderem entscheiden, ob der "Gesamtschutz" von Leiharbeitern noch gewahrt ist, wenn sie nach ihren speziellen Tarifverträgen 30 % weniger verdienen als Stammkräfte mit gleicher Tätigkeit. Ich bin da optimistisch, dass der EuGH das verneinen wird; denn wenn vom gesetzlichen Niveau nur nach unten abgewichen wird, kann von der Wahrung des "Gesamtschutzes" nicht mehr die Rede sein. Allerdings wird man eine Entscheidung aus Luxemburg erst in ca. eineinhalb Jahren bekommen. Die Verfahren brauchen ihre Zeit – was auch damit zusammenhängt, dass immer eine Übersetzung in einige der 22 Amtssprachen der EU erfolgen muss. Aber für Richter mit einem anderen als einem deutschen Hintergrund erscheint unsere Regelung im zweifel etwas verwunderlich: In Polen z. B. gilt Equal Pay generell und ohne Abweichungsmöglichkeit, in Frankreich bekommt ein Leiharbeiter kraft Gesetzes einen Zuschlag von 10 %, weil er sich ja immer wieder auf neue Anforderungen einstellen muss. Muss die deutsche Wirtschaft diesen Billig-Lohn-Vorteil wirklich behalten?
Ein Arbeitgebervertreter sagte mir mal bei einer Diskussion, "es wird nie zu einer Entscheidung des EuGH kommen". Irgendwie klang es, als hätte er eine Geheimwaffe in der Hinterhand. Wer die Verhältnisse ein wenig näher kennt, weiß wie diese Waffe beschaffen sein könnte: Mit Geld lässt sich in der Marktwirtschaft fast alles erreichen. Da zahlt man halt 10.000 Euro als kleine "Belohnung" dafür, dass jemand seine Klage nicht weiter verfolgt. Damit ist es nun vorbei. Der Kläger gehört überdies zu einer kleinen Gewerkschaft, die das bestehende Wirtschaftssystem nicht als Sozialpartner mittragen will. Da versagen solche Mittel. Manchmal gibt´s auch im politischen Leben Grund zur Freude." Kommentar von Prof. Dr. Wolfgang Däubler vom 26. Mai 2020

https://www.labournet.de/?p=116170



Fritz Linow

Däubler:
ZitatEin Arbeitgebervertreter sagte mir mal bei einer Diskussion, "es wird nie zu einer Entscheidung des EuGH kommen". Irgendwie klang es, als hätte er eine Geheimwaffe in der Hinterhand. Wer die Verhältnisse ein wenig näher kennt, weiß wie diese Waffe beschaffen sein könnte: Mit Geld lässt sich in der Marktwirtschaft fast alles erreichen. Da zahlt man halt 10.000 Euro als kleine "Belohnung" dafür, dass jemand seine Klage nicht weiter verfolgt. Damit ist es nun vorbei.

Normalerweise sind die Flitzpiepen der Sklavenhändlerbranche recht schnell mit Stellungnahmen. Bisher kommt auch fünf Tage später irgendwie nichts von denen.

karl.

Hallo,

ZitatNormalerweise sind die Flitzpiepen der Sklavenhändlerbranche recht schnell mit Stellungnahmen. Bisher kommt auch fünf Tage später irgendwie nichts von denen.

Im IGZ-Diskussionsforum (einsehbar nur mit Registrierung) hat ein User folgendes eingetragen:

" Im Forum AÜG und Recht - 27.05.2020, 20:28
Arbeitsgericht Kaiserslautern, 26.05.2020 - Equal Pay

https://www.wochenblatt-reporter.de/kaiserslautern/c-lokales/arbeitsgericht-legt-fall-dem-eugh-vor_a200149
Direkt an das EuGH, das LAG und das BAG übersprungen.. uuuuups :-D "


Einen Kommentar zu der Meldung hat es bisher dort nicht gegeben. Mal sehen ob sich einer der Diskutanten getraut es zu kommentieren.

Personalorder.de (ein Zeitarbeisportal) hat den Artikel aus dem Wochenblatt ebenfalls verlinkt. Aber auch dort keine Kommentare.

Siehe hier unter: https://www.personalorder.de/index.php?load=2,1&art_id=153993

Hafenkasper

Mich würde es jetzt mal brennend interessieren ob die Beklagte Partei gegen eine Hohe Summe X an den Kläger die Vorlage an den den EuGH noch verhindern kann ?

Ich pesöhnlich würde mich auf keinen Deal einlassen wenn ich schon so weit gekommen bin und sich endlich ein Gericht dazu bereit erklärt das dem EuGH vozulegen auch wenn das Risiko enorms hoch ist zu verliern.

Onkel Tom

"Spezial-Schmierstoffe" gibt es immer wieder aber wollen mal hoffen, das es dieses Mal eine Ausnahme gibt.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Dein Optimismus in allen Ehren, aber die Sklavenhändler sind durchgängig Spekulantenhappen,
und die finden früher oder später eine Gesetzeslücke, um an ihre Rendite zu kommen.  >:(

Das Thema ist noch lange nicht in Gänze durch, mein Wörtchen drauf.

Nachtrag: Auch einige DGB Gewerkschaften betreiben Sklavenhandel.
Die werden über das Urteil auch nicht froh sein, auch von da wäre noch Unbill zu erwarten.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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Onkel Tom

Zitat von: Tiefrot am 14:46:01 Do. 04.Juni 2020
...
Das Thema ist noch lange nicht in Gänze durch, mein Wörtchen drauf.

Nachtrag: Auch einige DGB Gewerkschaften betreiben Sklavenhandel.
Die werden über das Urteil auch nicht froh sein, auch von da wäre noch Unbill zu erwarten.

Happen für Happen jedoch weiter vorwärts..

Gaiern jedoch schon auch auf das Teilhabechancengesetz (§ 16e/i).. Da gibt es die Kanidaten
gratis.. Ich könnte kotzen.. Neben Equal Pay kommt die Steuerfinanzierte Leiharbeit ins Spiel..
Als 16e/i-Leiharbeiter hast Du noch zusätzlich ein halbes Jahr ein Coach am Hintern, den man
weder los wird und anbei auch vorgesetzt wird.

zu verdi und igm ? Muss auf die Keramik..

Zu kämpfen gibbet da noch reichlich.. Leiharbeit verbieten !

Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Achja, das geförderte Heizmaterial kommt ja auch noch...  ::)
Hatte das Thema im Elo mitgelesen, na Prost Mahlzeit...
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Onkel Tom

Zitat von: Tiefrot am 11:43:12 Fr. 05.Juni 2020
Achja, das geförderte Heizmaterial kommt ja auch noch...  ::)
Hatte das Thema im Elo mitgelesen, na Prost Mahlzeit...

Naja, ist jedoch nicht Ausweglos..

Problematisch jedoch, das für Langzeiterwerbslose verlockende Angebot auf mehr Knete.
Da sagt sich bestimmt jemand, das es dann auch egal sei, das mit einem Bein weiter unter
dem Kontrolling des BA-Leistungservice und JC zu stehen und der Coach den Auftrag
inne hat, über den 16e/i -Teilnehmer Datenhamsterei zu betreiben.

Was da nun an genauere Daten auf der JC-Festplatte so landen, ist noch nicht ganz geklärt..
Diesbezüglich gibt sich die Arbeitmarktpolitik noch sehr zugenöpft.

Der Kanidat für 16e/i wird dazu erst mal (meistens) zum Arbeitgeberservice geschickt, bei dem
das ganze schmackhaft gemacht werden soll. Leistet der Elo dann die Einverständnis, ist er
drinn in der Mausefalle..

Anbei gibt es Werbeflyer, den die Kanidaten in ihrer Bewerbungsmappe eintüten sollen.
Das müssen sie rein rechtlich gesehen nicht machen..
Sieht toll aus mit nem Preisschild von "0,00 Eur".  :( 

Also keine Unterschrift des Elos = keine 16e/i - Geschichte. Wohlgemerkt sind Teilzeitarbeit
und Leiharbeit von der Fördermöglichkeit nicht ausgeschlossen.
Weiter rennt sich die Katz um den heißen Brei im Bezug Sanktionsmöglichkeit.
Der vorgesetzte Coach (keine Auswahl) ist der Knackpunkt, das Teilnehmer die "Coaching-Masnahme"
abbrechen will, jedoch dann vom JC wieder komplett abberufen werden kann.
Damit hat es sich dann mit dem entschprechenden Arbeitsplatz auch erledigt..
Lass Dich nicht verhartzen !

Fritz Linow

Der Gang zum EuGh ist erstmal abgeblasen, aber...

"Niemand kann Leiharbeiter und ihre Anwälte hindern, weitere Klagen zu erheben. Es reicht, dass sie bei www.labournet.de reinschauen und sich die europarechtliche Argumentation des Arbeitsgerichts Kaiserslautern herausholen. Damit lässt sich ein guter Schriftsatz produzieren und das zuständige Arbeitsgericht anrufen – von Ulm bis Flensburg und von Cottbus bis Aachen. Die Chancen sind drastisch besser geworden. Die ersten Kläger werden anstandslos ihr Geld bekommen, sobald das Gericht zu erkennen gibt, dass es sich eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Erwägung zieht. Und warum sollte es dies nicht tun, wenn man ihm die Fragen mundgerecht serviert?"
(Däubler)

https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/07/daeubler-verleiher-in-panik.pdf

karl.

Um das Thema wieder mal nach vorne zu bringen ein link:

https://ig-zeitarbeit.de/blogeintrag/das-aueg-auf-dem-europarechtlichen-pruefstand

Die ZAF-Verbände verfolgen sehr genau das Thema wie dem aktuellen link aus dem IGZ zu entnehmen ist.

Karl

karl.

Gestern im Netz gefunden:

"Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung – und die Abweichung durch Tarifvertrag"

Unter: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/equal-pay-in-der-arbeitnehmerueberlassung-und-die-abweichung-durch-tarifvertrag-3225055

Im Artikel sind die 5 Fragen an den europ. Gerichtshof komplett abgedruckt.

Besonders interessant sind die Fragen 3 und 5 wenn die Frage 3 verneint wird.

Dort geht es um die Klärung ob TV in Deutschland auf ihre Richtigkeit von Gerichten überprüft werden dürfen. Aktuell ist das nicht der Fall sondern es gilt dir generelle Richtigkeitsgewähr von TV.

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