Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten

Begonnen von Fred789, 16:32:09 Do. 19.März 2020

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Fred789

Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun den Weg für Kurzar­bei­tergeld in der Leiharbeit frei machen. Ab April 2020 soll die Ände­rung greifen. Doch das Problem liegt ganz woanders: Die Corona-Krise zerstört den Equal-Pay-Grundsatz.

siehe bei Faire Arbeit e.V.

https://faire-arbeit.net/corona-krise-auch-leiharbeiter-sollen-kurzarbeitergeld-erhalten/

dagobert

Zitat von: Fred789 am 16:32:09 Do. 19.März 2020Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun den Weg für Kurzar­bei­tergeld in der Leiharbeit frei machen.
Schon geschehen.
https://www.buzer.de/gesetz/13826/l.htm

Was noch fehlt, ist die zugehörige Verordnung vom heiligen Hubertus.

Zitat von: Fred789 am 16:32:09 Do. 19.März 2020Doch das Problem liegt ganz woanders: Die Corona-Krise zerstört den Equal-Pay-Grundsatz.
Nö.
Der Equal-Pay-Grundsatz ist schon lange dermaßen ausgehöhlt, dass Corona da nichts meht kaputt machen kann.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fred789

Zitat von: dagobert am 16:50:33 Do. 19.März 2020
Nö.
Der Equal-Pay-Grundsatz ist schon lange dermaßen ausgehöhlt, dass Corona da nichts meht kaputt machen kann.

Das Beste wäre natürlich, wenn es Equal-Pay ohne wenn und aber vom ersten Tag an gibt. Aber wenn jemand z.B. sieben Monate bei Firma x war, nun 4 Monate KA-Geld kriegt und dann für Firma x weiter arbeitet, dann muss er wieder 9 Monate warten bis Equal-Pay

dauert die Unterbrechung nur bis zu 3 Monate, würde er nach 2 Monaten Equal-Pay erhalten

letztendlich geht es doch darum, diese Unterbrechungsregel zu kippen, denn bei Entlassung und Neueinstellung nach 3 Monaten + 1 Tag haben wir doch das gleiche Problem 

Kuddel

Equal Pay würde zwar eine Verbesserung der Situation der Leiharbeiter bedeuten, doch ist das kein Ziel, wofür ich kämpfen würde. In Frankreich bekommen die Leiharbeiter deutlich mehr Lohn als die Stammbelegschaft, doch bei Gelbwestendemos werden die Sklavenhändlerniederlassungen weiterhin angegriffen und zertrümmert. Ich kann das verstehen.

Leiharbeit bedeutet die Hyperflexibilisierung der Arbeitskraft nach den Interessen der Wirtschaft. Die Betroffenen können ihr Leben nicht planen. Sie wissen nicht, wo sie in der nächsten Woche arbeiten. Und Leiharbeit bedeutet die Spaltung der Belegschaften und damit ihre Schwächung.

Deshalb bin ich für die Forderung, Leiharbeit komplett abzuschaffen, statt sie zu verbessern.

karl.

Zitat von: Kuddel am 10:10:20 Fr. 20.März 2020

Equal Pay würde zwar eine Verbesserung der Situation der Leiharbeiter bedeuten, doch ist das kein Ziel, wofür ich kämpfen würde.....

Deshalb bin ich für die Forderung, Leiharbeit komplett abzuschaffen, statt sie zu verbessern.

Theoretisch korrekt, nur die Betroffenen schlagen sich mit der existierenden Leiharbeit rum. Als Einzelne/r schafft man die Leiharbeit ab wenn es ihm/ihr gelingt einen Normalarbeitsplatz zu ergattern. Die Leiharbeit ist damit aber nicht abgeschafft.

Z.Zt. sind viele LAN mit der Kurzarbeit konfrontiert. Das sind dann ca. 40% weniger Einkommen.

Wie die IGM z.Zt. damit umgeht kann man nachlesen unter: https://www.igmetall.de/presse/pressemitteilungen/ig-metall-vereinbart-kurzfristiges-krisenpaket-fuer-die-me

Dort heißt es u.a.: Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:

    Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht duch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 € je Vollzeitbeschäftigtem.


Mit Sonderzahlungen sind vermutlich das tarifliche Weihnachts -und Urlaubsgeld gemeint. Das bedeutete alles über 60 bzw. 67 % finanzieren die Kurzarbeiter direkt selbst. Die 350 Euro Arbeitgeberzuschuß machen pro Monat weniger als 20 Euro aus.

Mal sehen wie das in der Leiharbeit aussieht. Dieser TV gilt ja nur für die Metallbranche.

Wie die Plusstunden auf dem AZK bei Kurzarbeit sowie Urlaub behandelt werden wäre auch nicht uninteressant zu wissen.

Ich bin hier übrigens nicht zum kämpfen unterwegs sondern zum informieren und aufklären.


Karl

PS:
Bei meiner Aussage "Die 350 Euro Arbeitgeberzuschuß machen pro Monat weniger als 20 Euro aus" bin ich mir nicht mehr ganz sicher ob der Betrag 350 Euro -Zuschuß auf den Monat oder das Jahr bezieht. Geht aus dem IGM-Text nicht eindeutig hervor.

karl.

Hallo,

hatte gestern zu meinem letzten Eintrag hier ein "PS" angefügt. Die bei der IGM angesagten 350 Euro zusätzlich zum Kurzarbeitergeld waren dort nicht ausgewiesen als Monatsbeitrag oder Jahresbeitrag.

Inzwischen hat mir ein Kollege aus unserem AK MiZ folgendes mitgeteilt:

Die 350 Euro  bleiben im Unternehmen und werden dann als " Sozial Fond" ausbezahlt an Bedüftige oder Kurzarbeit Aufstockung

Wer da wen oder was als "bedürftig" oder "aufstockt" einteilt liegt wohl im Ermessen des Unternehmens bzw. im Ermessen der Sozialpartner im Betrieb.

Wie das bei den Leihfirmen aussieht wird wohl noch differenzierter (Abweichung von der Gleichbehandlung) aussehen.

Karl

karl.

Hallo,

mach ich halt mal weiter den Alleinunterhalter. Man könnte bei den Klickzahlen doch glatt davon ausgehen, dass für Leiharbeiter Kurzarbeit nur eine willkommene Unterbrechung ist. Mal zwei links aus denen man entnehmen kann welche Probleme sich auftun bei der Berechnung wie z.B. Branchenzuschläge, AZK (Arbeitszeitkonten) etc.:

a)
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

b) https://www.prosoft.net/blog/berechnung-kug-zeitarbeit

Beide links wenden sich an Leihfirmen. Aber auch betroffene LAN können daraus etwas für sich mitnehmen.

Karl

karl.

Hallo,

noch eine Info zum Kurzarbeitergeld.

Unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146387.pdf

ist die neue Dienstanweisung der BA z.B. zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes eingestellt.

bernie von zoom

Bevor karl. hier zum Alleinunterhalter wird habe ich mich hier auch angemeldet, zuvor war ich als bernie bei zoom aktiv, kenne karl von dort.

Es gibt von verdi eine Petition zur Erhöhung des KUG auf 90% https://www.change.org/p/bundesregierung-miete-zahlen-trotz-corona-90-kurzarbeitergeld-jetzt

Angeblich gibt es derzeit Vehandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit IGZ und BAP zur Aufstockung des KUG durch die Arbeitgeber, weiss hier jemand  mehr?

Auf den IGM Seiten für Leiharbeiter gibt es keine Informationen zu den Verhandlungen, die dortigen Informationen zum KUG sind von Mitte März. Dieses Desinteresse soll also der Ersatz für das eingestellte zoom Forum werden

für Dich als Leihbeschäftigte*n bedeutet das: Trotz Auslastungsproblemen im Betrieb ist eine Abmeldung oder gar eine Kündigung durch Deinen Arbeitgeber nicht zwangsläufig erforderlich. Stattdessen kann der Verleiher auch Kurzarbeit für seine Leihbeschäftigte beantragen, wenn die Produktion nicht fortgesetzt werden kann. Mache deshalb Deinen Arbeitgeber und die Betriebsräte darauf aufmerksam, gerade wenn eine Abmeldung oder Kündigung im Raum steht.

https://www.gute-arbeit-fuer-alle.de/leiharbeit/
und
https://www.facebook.com/gutearbeitfueralle/
bei verdi keine Info zum KUG für Leiharbeiter
https://besondere-dienste.verdi.de/branchen/zeitarbeit-leiharbeit/

Der aktuellste Beitrag ist ist zum neuen Tarif ab dem 1.4. Dort mit mit lauten Selbstlob verschwiegen das dieser Tarifvertrag nicht nur fast überall weit unter Equal Pay ist sondern sogar EP verhindert.

Zum Equal Pay stehen oben weit verbreitete ungenaue Informationen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG gilt EP ab dem ersten Tag. Durch einen Tarifvertrag kann aber abgewichen werden.
Dazu der wichtigste Auszug aus dem

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
§ 8 Grundsatz der Gleichstellung
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).
...
(2) Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, ...
...
(4) Ein Tarifvertrag im Sinne des Absatzes 2 kann hinsichtlich des Arbeitsentgelts vom Gleichstellungsgrundsatz für die ersten neun Monate einer Überlassung an einen Entleiher abweichen. Eine längere Abweichung durch Tarifvertrag ist nur zulässig,

http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__8.html
Ohne Tarifvertrag gäbe es also gleiches Geld ab dem ersten Tag. Verhandelt und abgeschlossen wird der von einer DGB Tarifgemeinschaft, zuletzt geändert zum 1.4.20.
Weil der TV EP verhindert nehmen fast alle Arbeitsverträge in der Leiharbeit Bezug darauf.

tleary

Ist auch irgendwo ein Witz des deutschen Arbeitsrechts: 98 % aller Leiharbeiter sind nicht bei einer DGB-Gewerkschaft organsiert. Diese verhandelt aber fleißig die (für die Arbeiter schlechten und nachteiligen) Bedingungen mit den Leiharbeitarbeitgebern aus. - Wo ist denn da das Mandat und die Legitimation seitens der Arbeiterschaft, so etwas überhaupt tun zu dürfen? Nur weil der Laden "Gewerkschaft" heißt, heißt das noch lange nicht, daß er ungefragt meinen Lohn aushandeln darf!

Das wäre ja in etwa so, wie wenn irgendein fremder Dritter die Miete für die Wohnung, in die ich einziehen will, mit dem Vermieter aushandelt, und ich bin danach gezwungen, diese Miethöhe zu bezahlen, ohne daß ich je ein Mitspracherecht dazu hatte.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

karl.

Hallo tleary.

Zitat
Ist auch irgendwo ein Witz des deutschen Arbeitsrechts: 98 % aller Leiharbeiter sind nicht bei einer DGB-Gewerkschaft organsiert.

In der IGM waren vor zwei Jahren 40 000 Leiharbeiter organisiert. Das waren damals etwas zwischen 15  und 20 % der in der Metallbranche eingesetzten Leiharbeiter. Der Organisationsgrad der Stammarbeiter liegt wohl in der Größenordnung von 50 % plus.

In Metallbetrieben mit hohem Organisationsgrad ist der Anteil der organisierten Leiharbeiter höher, umgekehrt umgekehrt.

Zitat
Das wäre ja in etwa so, wie wenn irgendein fremder Dritter die Miete für die Wohnung, in die ich einziehen will, mit dem Vermieter aushandelt, und ich bin danach gezwungen, diese Miethöhe zu bezahlen, ohne daß ich je ein Mitspracherecht dazu hatte.

Der Tariflohn ist der mindestens zu bezahlende Lohn. (In der Leiharbeit hat man gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung den haben die Gewerkschaften mit ihren TV unterlaufen). Bin mal etwas gemein wegen deines Mietbeispiels: Ist denn die Lage für Leiharbeiter auf dem Wohnungsnarkt besser weil dort kein Dritter was vorgibt?

Ich habe kein Problem das Thema weiter zu vertiefen aber vielleicht besser im passenden thread.

Jetzt zum Thema Kurzarbeitergeld:
Die Gewerkschaften haben nach meiner Info Gespräche mit den ZAF-Verbänden geführt über das Aufstocken von Kurzarbeitergeld. Anscheinend wollen die keine vertraglichen Zusagen machen sondern frei entscheiden wie sie lustig sind. Obwohl sie vom Staat die Zusage haben, dass eine Zeitarbeitsfirma wenn sie LAN in Kurzarbeit schicken vom Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungsbeiträge befreit werden.

Mit einem LAN vorgestern gesprochen der seit drei Wochen in Kurzarbeit ist. Er bekommt keine Aufstockung seiner 60%. Er ist bei Randstad unter Vertrag.

Wenn ich mir diese thread hier anschaue und wie die Beteiligung hier ist, dann habe ich den Eindruck die Leiharbeiter interessieren sich weder für die Gewerkschaften noch für Chefduzen.


Kuddel

Zitat von: karl. am 21:11:30 Do. 16.April 2020
In der IGM waren vor zwei Jahren 40 000 Leiharbeiter organisiert. Das waren damals etwas zwischen 15  und 20 % der in der Metallbranche eingesetzten Leiharbeiter.

Das überrascht mich ja.
Bei meinen letzten Leiharbeitsjobs hatte ich den Eindruck, daß kein einziger gewerkschaftlich organisiert war. Ich hatte das Thema in Gesprächen öfter aufgebracht, aber es wurde abgewunken. Vielleicht haben einige eine Mitgliedschaft verschwiegen. Keine Ahnung.

Ich bin ja auch der Meinung, daß Leiharbeiter eine andere Position hätten, wenn sie organisiert auftreten würden. Man kultiviert da eher die Vereinzelung, hält die Klappe und hofft auf die Übernahme in einen Großbetrieb, wenn man positiv aufgefallen ist. Zu einem Treffen oder einer Beratung kommt man erst, wenn man eine individuelle Beratung für ein individuelles Problem möchte.

Ich kann aber nicht guten Gewissens für einen Gewerkschaftseintritt werben, wenn ich mir die Gewerkschaftspolitik zum Thema Leiharbeit ansehe. Dazu kann man hier im Forum oder im Labournet eine Menge lesen. Das halte ich für kein plumpes Gewerkschaftsbashing, sondern für ein ernstes bestehendes Problem.

tleary

Zitat von: karl. am 21:11:30 Do. 16.April 2020
In der IGM waren vor zwei Jahren 40 000 Leiharbeiter organisiert. Das waren damals etwas zwischen 15  und 20 % der in der Metallbranche eingesetzten Leiharbeiter. Der Organisationsgrad der Stammarbeiter liegt wohl in der Größenordnung von 50 % plus.
Man sollte nicht von der "Vorzeigebranche" in Sachen Organisationsgrad der (Leih)-Arbeiter reden, sondern vom Gesamten. Da wäre es einmal interessant, wenn der Dachverband mal Zahlen zum Organisationsgrad der LA's für den gesamten Beschäftigungsbereich herausgibt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß das Ergebnis niederschmetternd wäre. Aber solche Zahlen bekommt man gerade von Gewerkschaften nie und nimmer zu Gesicht.

Meine Schätzung: 3 bis 4 % aller Leiharbeiter sind nur gewerkschaftlich organisiert. Diese Schätzung kann aber bestimmt niemand widerlegen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Fritz Linow

Der Organisationsgrad sollte sich wohl an der Bereitschaft und Durchführung von Streiks und vielleicht auch in der Durchsetzung der Forderungen zeigen. Von daher bezweifle ich auch stark, dass Leiharbeiter bei den DGB-Gewerkschaften überhaupt eine Rolle spielen, außer die Disponenten in der Tarifkommission. Bei denen geht es halt eher um das große politische Ganze, weswegen ja auch u.a. am 1. Mai solidarischer Abstand gefordert wird, auf dass die Bänder notfalls eben mit Leihsklaven laufen.

Wenn Leiharbeiter und weitere Lohnabhängige kein Kurzarbeitergeld bekommen, ist es den DGB-Gewerkschaften scheißegal, es sei denn, man kann die Miete nicht zahlen. Dann wird schnell eine Petition erstellt. Dann hat man etwas gemacht und ,- Sozialpartnerschaft sei Dank,- die Eigentumsfrage nicht im Ansatz gestreift. 

Nachtrag: Kurzarbeitergeld für Leiharbeit wurde, so weit ich mich erinnern kann, von Nahles gefordert und durchgesetzt. Leiharbeit wurde somit auch für schlechte Zeiten gerüstet, auf dass das Tagelöhnertum und die Leihsklaverei als selbstverständlich erachtet wird.

karl.

Hallo tleary,

ZitatMeine Schätzung: 3 bis 4 % aller Leiharbeiter sind nur gewerkschaftlich organisiert. Diese Schätzung kann aber bestimmt niemand widerlegen.

Stimmt, kann ich nicht widerlegen weil ich darüber keine Zahlen kenne.

ZitatMan sollte nicht von der "Vorzeigebranche" in Sachen Organisationsgrad der (Leih)-Arbeiter reden, sondern vom Gesamten.

Die IGM Branche halte ich wegen der Zahlen für organisierte Leiharbeiter z.B. im Gegensatz zur NGG trotzdem für keine Vorzeigebranche.

Die Zahlen sagen über die Effizienz der organisierten Leiharbeiter nichts aus. In Großbetrieben wie der Automobilbranche (ohne Zulieferer) oder z.B. Airbus liegt der Organisationsgrad der Leiharbeiter geschätzt zwischen 40 und 80%. In diesen Betrieben gelten Tarifvereinbarungen die weit über dem Leihtarif liegen und sie haben zum Teil Betriebsvereinbarungen die bei Einstellung (egal ob fest, unbefristet oder Leiher) vorsehen, dass sie bei der Einstellung den Betriebsräten vorgestellt werden. Und ich nehme an die empfehlen ihnen - so vermute ich mal - nicht, auf keinen Fall Gewerkschaftsmitglied zu werden.

Fazit: Zur Effizienz sagen Organisationsgrade nicht viel aus. Momentan sind in den bisherigen Hochburgen der IG Metall für Leiharbeiter diese so gut wie verschwunden. Wie sich das inzwischen auf den Organisationsgrad auswirkt kann ich nicht beurteilen. Schätze aber mal, dass der nach unten geht.
Ob die Abgemeldeten sich von der IGM verabschieden oder wenn sie bei neuen Einsätzen wieder zum nackten Leihtarif eingestellt werden dann aktiv werden sind nicht bekannte Sachverhalte.
Wenn ein Leiharbeiter meint wenn er sich den Gewerkschaftsbeitrag zukünftig spart und dies für eine Aktivität hält dann soll er es halt machen. Bei manchen Beiträgen hier habe ich schon den Eindruck so was verwechselt man mit dem ersten Schritt zum Widerstand.



karl.

Hallo Fritz Linow,

ZitatWenn Leiharbeiter und weitere Lohnabhängige kein Kurzarbeitergeld bekommen, ist es den DGB-Gewerkschaften scheißegal, es sei denn, man kann die Miete nicht zahlen. Dann wird schnell eine Petition erstellt.

Die DGB-Gewerkschaften wollen schon die Aufstockung für Leiharbeiter und andere. Es gab dazu Gespräche zwischen den Gewerkschaften und den Leiharbeitsverbänden. Die erklärten nach meiner Info, dass sie darüber keinen Tarifvertrag wollen sondern es ihren Mitgliedern überlassen ob die sich auf freiwilliger Basis an so etwas beteiligen.

Inzwischen ist ja bekannt, dass die Gewerkschaften den Staat auffordern das Kurzarbeitergeld auf 80 % aufzustocken. Das ist natürlich eine Entlastung der Betriebe. Für die Leihbranche die das z. B. ablehnt ist das noch ein Zusatzgeschäft. Denn wenn sie ihre Leiharbeiter in Kurzarbeit schicken brauchen sie ihre Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen nicht verrichten.

Ich bin ja bei solchen Gesprächen nicht dabei, aber mir wäre bei diesen Frechheiten zumindest eingefallen diese Sozialpartner zu fragen ob sie eigentlich überhaupt noch ein Interesse an Tarifverträgen mit der DGB-Tarifgemeinschaft haben ?

ZitatDann hat man etwas gemacht und ,- Sozialpartnerschaft sei Dank,- die Eigentumsfrage nicht im Ansatz gestreift.

Man kann auch an Hand des Kurzarbeitergeldes die Eigentumsfrage aufwerfen. Bei der Eigentumsfrage geht es aber zu allererst um die Frage über das Privateigentum an Produktionsmitteln. Leihfirmen sind da das letzte Rad am Wagen. Die haben ein Büro ein Telefon usw. Produktionsmittel in Bezug auf die Eigentumsfrage sind sie das in dem  Fall nicht. Wenn man deren Telefone etc. enteignet sind die Produktionsmittel der Entleiher vielleicht mal kurzfristig in Produktionsschwierigkeiten aber das wird diese nicht entmutigen. Interessant wäre es jetzt noch was die mitlesenden Leiharbeiter hier im Forum sich so dazu denken.


counselor

Ich bin zwar kein Leiharbeitnehmer, habe aber schon immer die Position vertreten, dass die Betriebe die Löhne mindestens sechs Wochen zu 100% weiterzahlen sollen (Par. 615 BGB). Danach sollte es 90% Kurzarbeitergeld geben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Fritz Linow

Zitat von: karl. am 23:20:00 Mi. 22.April 2020
(...)
Man kann auch an Hand des Kurzarbeitergeldes die Eigentumsfrage aufwerfen. Bei der Eigentumsfrage geht es aber zu allererst um die Frage über das Privateigentum an Produktionsmitteln. Leihfirmen sind da das letzte Rad am Wagen. Die haben ein Büro ein Telefon usw. Produktionsmittel in Bezug auf die Eigentumsfrage sind sie das in dem  Fall nicht. ...
Um die Produktionsmittel der Sklavenhändler ging es mir tatsächlich nicht. War halt eher so in den Raum geworfen, weil mir beim DGB irgendwie die Phantasie fehlt.

karl.

Hallo,

was aus den von den Gewerkschaften geforderten 80% Kurzarbeitergeld geworden ist:

Mitteilung der IGM gestern per e-mail:

"Kurzarbeit: Wer wegen der Corona-Epidemie zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit ist, erhält ab dem 4. Monat des Bezugs 70 Prozent (Eltern: 77 Prozent) des entfallenen Nettolohns. Ab dem 7. Monat sind es 80 bzw. 87 Prozent. Die Regelung ist allerdings bis Silvester befristet."

Offiziell habe ich noch nichts gefunden.

Schildhorster

Ja, es ist eine Schande. Das Thema gehört zwar nur am Rande in diesen Thread, aber Leiharbeiter betrifft es ja genauso wie die Stammbeschäftigten.
Zum Regierungsbeschluss gab es auch ein zweiseitiges Rundschreiben der IG Metall. Ich habe nur den Satz gelesen: "Wir begrüßen das!", dann habe ich das Schreiben gleich in den Papierkorb geschoben. Ab dem 7. Monat Aufstockung auf 80% heißt bei einer Laufzeit bis Jahresende: eigentlich nur für einen Monat. Im April gab es bei uns noch keine 50% Kurzarbeit, es zählt also erst ab Mai. Dann bleiben November und Dezember für die Aufstockung übrig. Und im Dezember ist aufgrund der Feiertage und Resturlaub meist auch keine Kurzarbeit in der Größenordnung von 50% notwendig. Grandios.

Da drängt sich folgende Rechenaufgabe auf:

Aufgabenbeschreibung:
Neben der Diskussion um die Beschaffung von 150 neuen Kampfflugzeugen (Kosten etwa 15 Milliarden Euro), hat die Bundesregierung auch folgendes Paket zur Begrenzung der Auswirkungen durch die Corona-Krise beschlossen.

1.   Steuerhilfen für Gastronomie
2.   Mehr Geld für Schulen
3.   Nachbesserung bei Wirtschaftshilfen
4.   Anhebung des Kurzarbeitergeldes
5.   Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Die neuen Hilfen kosten Milliarden. SPD-Chef Walter-Borjans sprach von Kosten in Höhe von "oberhalb" 10 Milliarden Euro, alleine die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Milliarden, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Milliarden. Für die Schulen werden 500 Millionen Euro eingeplant.

Aufgabe:  Rechne aus, wie viele Euro für die Unterstützung von Arbeitnehmern (durch die Anhebung des Kurzarbeitergeldes und die Verlängerung des Arbeitslosengeldes) eingeplant sind.
Stelle den Lösungsweg detailliert dar.

Quelle:
https://www.n-tv.de/politik/GroKo-vereinbart-neue-Corona-Hilfen-article21733575.html


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