Zeitverträge und Kurzarbeit in der Corona Kriese

Begonnen von Ligon, 09:51:34 Mo. 27.April 2020

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Ligon

Hallo zu zusammen,
Wie der Titel verrät, droht mir aufgrund der kurzarbeit nun die Arbeitslosigkeit.
Ich bin über einen Jahresvertrag bei mir in der Firma angestellt und habe das Pech das mein Vertrag nun wärend der Corona zeit ausläuft und meine Firma Kurzarbeit angemeldet hat.
Nun wurde mir mitgeteilt das meine Firma mich gern behalten will aber sie es aufgrund der Kurzarbeit nicht dürfen.
Aber sie würden mich jederzeit wieder einstellen.

Jetzt bin ich ein wenig ratlos ob dies so richtig ist oder ob es sich um ein Positiv Formuliertes "wir wollen dich nicht mehr" handelt.

Onkel Tom

Zitat von: Ligon am 09:51:34 Mo. 27.April 2020
...
Ich bin über einen Jahresvertrag bei mir in der Firma angestellt und habe das Pech das mein Vertrag nun wärend der Corona zeit ausläuft und meine Firma Kurzarbeit angemeldet hat.
Nun wurde mir mitgeteilt das meine Firma mich gern behalten will aber sie es aufgrund der Kurzarbeit nicht dürfen.
Aber sie würden mich jederzeit wieder einstellen.

Jetzt bin ich ein wenig ratlos ob dies so richtig ist oder ob es sich um ein Positiv Formuliertes "wir wollen dich nicht mehr" handelt.

Weil dein AG dich derzeit nicht profitabel schuften lassen kann, geht es nun darum, die Personalkosten zu senken.
Das Dein AG diesbezüglich ein "Kaufmännisches Schlitzohr"ist, beweist ja den befristeten Arbeitsvertrag..

Lebensplanung sei dir vom AG nicht gegönnt und ob Corona oder Auftragseinbußen.. Leiharbeiter_innen fliegen zuerst raus und
wenn das nicht reicht, werden befristete Arbeitsverträge nicht verlängert..

Sehe zu, das Du dich 3 Monate vor dem Auslaufen des AV bei der Arbeitsagentur für Arbeit als Arbeitsuchend meldest, damit Du
nicht noch mit einer ALG-1-Sperre rechnen musst.

Tut mir leid für dich aber das hätte Dir eigendlich schon bei der Vertragsunterzeichnung klar sein müssen, das anbei nur die
Ökonomische Verwertbarkeit deiner Arbeitsleistung im Vordergrund stand..

Das wegen Kurzarbeit dein AV nicht verlängert werden "darf" halte ich für eine billige Ausrede des AG.
Kann mir nicht vorstellen das die BA es vorschreibt, befristete AVs auslaufen zu lassen. Jedoch möglich, das nach Verlängerung
oder Neueinstellung während Kurzarbeitergelt keinerlei Gelder von der BA für diese Mitarbeiter_innen bewilligt werden.

Fazit: Profit und Gewinnmaximierung sind deinem Problem geschuldet. Nicht mehr oder weniger.. (Scheiße-Emoy)

Also nimm es bitte nicht persönlich oder suche Schuld auf deiner Seite. Wäre nicht nur völlig falsch, macht auch unnötig fertig.

Daumendrück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

ManOfConstantSorrow

Ich kann dir keinen konkreten Rat geben.

Mir fällt aber folgendes dazu ein: Die Zahl der Befristungen ist in den letzten Jahren immer mehr angestiegen.
Zitat...würden knapp 45 Prozent der Unternehmen durch befristete Arbeitsverträge bestehende gesetzliche Möglichkeiten ausnutzen, um Beschäftigte über die Probezeit hinaus zu testen und – nach eigenen Angaben – zu motivieren.
https://www.zeit.de/arbeit/2020-01/deutscher-gewerkschaftsbund-dgb-arbeit-befristung-probezeit-studie

Für die Wirtschaft bringt das diverse Vorteile. Die Bundesregierung hat das möglich gemacht. Sie hätte das auch unterbinden können, doch es werden Wirtschaftsinteressen vertreten und nicht die der Beschäftigten. Man kann die Arbeiter weiter testen und behält nur die produktivsten. Man spaltet die Belegschaft in Befristete und Feste. Man hält die Befristeten in Angst und Unsicherheit und versteht das als "Motivation". Wenn man nach Auftragslage eine kleinere Belegschaft für ausreichend hält, braucht man sich nicht mit Kündigungsfristen und Abfindungen herumzuärgern.

Letztendlich wird jegliches unternehmerisches Risiko auf den einzelnen Arbeiter abgewälzt. Das ist wohl bei dir auch so. Wenn in Zukunft wieder viel Personal gebraucht wird, dürftes du dabei sein. Wenn es nach dem Lockdown weiter bergab geht, wird man dich nicht brauchen. Und über die Unsicherheit dieser Entwicklung braucht sich in der Beziehung das Unternehmen keinen Kopf zu machen. Das ist dein Problem. Einklagen kannst du dich nicht, wenn es wieder brummt im Betrieb. Damit hast du die Arschkarte.

Soweit ich es sehe, hast du keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und du mußt dich Arbeitslos melden, wohl online. Es soll während der Krise etwas humaner beim Amt sein, aber es ist sicher nicht toll.

Vielleicht kann sich hier noch jemand anderes äussern, der sich mit den momentanen Krisenmaßnahmen und den rechtlichen Möglichkeiten besser auskennt.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

counselor

Es gibt die Möglichkeit einer Entfristungsklage:
ZitatMIT ENTFRISTUNGSKLAGE GEGEN BEFRISTETEN ARBEITSVERTRAG VORGEHEN

Wenn der Arbeitsvertrag wegen Befristung ausläuft, kann eine Entfristungsklage erhoben werden. Lesen Sie, wann dies wirklich sinnvoll ist - und wann nicht.

Quelle: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/entfristungsklage-gegen-befristeten-arbeitsvertrag/02/
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 12:36:44 Mo. 27.April 2020Das wegen Kurzarbeit dein AV nicht verlängert werden "darf" halte ich für eine billige Ausrede des AG.
Ich auch.
Zitat(3) Zur Vermeidung des Arbeitsausfalls kommen insbesondere folgende betriebliche Maßnahmen in Betracht:

[...]

Nicht einzufordern ist dagegen,
a) die Freistellung von Zeitarbeitnehmern, die im kurzarbeitenden Betrieb beschäftigt werden bzw.
b) das Auslaufenlassen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen (vgl. 4.2 Abs. 3).

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013530.pdf (Seite 20)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton