Sanktionsandrohung

Begonnen von Calimero2810, 16:17:25 Di. 23.Juni 2020

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Calimero2810

Hallo,
ich hoffe hier auf eine Unterstützung von euch.
Also ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Frau bekommt EU Rente und ich ALG2.
Ihre Rente wird natürlich mit angerechnet. Die Rente reicht aber nicht um alle Kosten zu decken.
Das Jobcenter zahlt ein drittel der Miete, den Rest zahlen wir selbst. Also mehr Zuschüsse erhalten wir vom Amt nicht, so gesehen sind wir nur Aufstocker.
Jetzt habe ich ein neuen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen. Er will mich natürlich gleich in ein Bewerbungstraining stecken ( mein 4. )
dies habe ich abgelehnt. Daraufhin sagte er mir Mündlich wenn ich dies verweiger will er mich Sanktionieren. Etwas schriftliches darüber habe ich bisher noch nicht.
Nun zu meiner Frage.
Also wir erhalten nur ein Zuschuss für die Miete, darf dieser Zuschuss nun auch gekürzt werden oder nach dem neuem Gerichtsurteil nicht mehr ??
Da sehe ich im Moment nicht so ganz durch.
Vielen Dank an alle.

Onkel Tom

Moin Calimero2810 und willkommen im Forum der Ausgebeuteten.  ;)

Ich habe dazu schon deine Ratsuche im Elo-Forum gelesen..

Ich kann Dir hier anbei nicht mehr wieder spiegeln wie sich Harrald Thomee genauer
dazu ausgedrückt hat, wie nun sanktionsmäßig berechnet wird..
Von dem Punkt aus war Harry nicht amüsiert darüber, das die Sanktionspraxis für
Aufstocker_innen am härtesten trifft..
Von daher vermute ich, das bei der Sanktion nicht das zu Grunde gelegt wird, was Du
an Aufstockung bekommst, sondern auf Basis deines "Bedarf", wo dein eigenes Einkommen
"inklusive" ist..

Ich denke, das dein Thread im Elo-Forum was bringt.. EGV-Gedöns muss da auch noch analysiert
werden, um zu schauen, wie man den bereits 4.Bewerbungsterrorkurs wieder von der Backe kriegt.
Villeicht ging es dem SB auch nur darum, dich aus der Ruhe zu bringen, weil ja noch keine
Zuweisung im Briefkasten gelandet ist oder ?
Lass Dich nicht verhartzen !

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