"Du mußt ab morgen eine Stunde früher kommen"

Begonnen von fellinismus, 01:57:01 Do. 06.Oktober 2022

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fellinismus

(ich verwende "nehmen wir an" weil AFAIK in Internetforen keine Rechtsberatung gegeben werden darf) Also:

Nehmen wir an, Sicherheitsmitarbeiter X wird vom Vorarbeiter angerufen "Ab morgen musst du die Tour um 18:00 anfangen (statt wie bisher um 19:00h). Am Ende der Tour um 5:30h am nächsten Morgen ändere das nichts und die zusätzliche Stunde werde bezahlt.
Aber: X habe seine Vorgesetzten seit Jahren bekniet, 40 statt 48 Wochenstunden arbeiten zu können, da er neben seiner Arbeit auch ein Vollzeit-Studium betreibe, in welchem demnächst das 3. Mastersemester beginne. Außer leeren Versprechungen sei da aber nichts herumgekommen. Außerdem sei den Vorgesetzten bewußt, dass die neue Anfangszeit für X wegen der von ihm besuchten Lehrveranstaltungen zu früh sei, wenn es auch von einem Kunden ein entsprechend früher schließdienst gewünscht sei. Und überhaupt: Ist es erlaubt, X einfach so am Vortag mitzuteilen, dass er eine Stunde früher kommen soll? Hätten die Vorgesetzten X nicht früher informieren müssen?

BGS

Hängt wohl davon ab, was diesbezüglich genau im Arbeitsvertrag steht. In meiner Branche (Hafen) ist es üblich, dass die Arbeitszeit kurzfristig verlängert -jedoch nicht verkürzt- werden kann.

Viel Glück und Erfolg weiterhin.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

tleary

Zitat von: fellinismus am 01:57:01 Do. 06.Oktober 2022Aber: X habe seine Vorgesetzten seit Jahren bekniet, 40 statt 48 Wochenstunden arbeiten zu können, da er neben seiner Arbeit auch ein Vollzeit-Studium betreibe, in welchem demnächst das 3. Mastersemester beginne.
Also, das verstehe ich jetzt nicht ganz: Die Person arbeitet schon 48 Std. die Woche und absolviert noch ein "Vollzeit"-Studium, das wieviel Zeit pro Woche in Anspruch nimmt? - 30 Std.? - Geht das überhaupt körperlich, so etwas jahrelang durchzuhalten? Da dürften ja dann nur 4 Std. Schlaf am Tag drin sein.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

fellinismus

Vollzeitstudium bedeutet, dass du das normale Studium machst, also ohne die Arbeitsamt-kompatible Zeitreduzierung (mit der du das Studium niemals zum Abschluß bringen wirst). 30 Stunden pro Woche bekommst du niemals hin, weil die Zeiten der einzenen Seminare und Vorlesungen nie so liegen, dass es da keine Terminkonflikte gibt - und i.d.R. wird auch gar nicht soviel angeboten. Trotzdem wärst du manchmal froh wenn der Tag 48 Stunden hätte...   

Onkel Tom

Verständlich aber übel und gefährlich die Signale des Körpers zu
ignorieren. Dies könnte in einem Burnaut ausarten und andere, die es
erwischt hat, haben jahrelang Probleme damit, wieder ganz der alte
zu werden.

Versuche mal mit dem Betriebsrat ins Gespräch zu kommen, sofern einer
vorhanden ist und ich glaube, das Bafög / Teilzeitarbeit deinen Zielen
eher genehm kommt, wie es im Momment ist.

Was studierst Du denn und im welchem Alter bist Du ?

Nicht zu allem kann das Mobcenter "Nein, machen wir nicht mit !" sagen.
Kann man ja mal ruhig austesten, in wie weit ab den Beginn des Bürgergeldes
echte Weiterbildung priorisiert wird.

Zu H4 ist mir das schon klar, wie Studium zerstört wird, in dem Studenten
z.B. einen Ein-Euro-Job aufs Auge gehauen wird, damit keine Zeit mehr für
das Studieren da ist und im vollen Umpfang vermittelbar sei.

Ja, eine Sauerei, EEJ-Kollegen zu treffen, die ihr Studium aus reiner
JC-Willkür aufgeben zu müssen. 2008 war ich in einer EEJ-Klitsche und mein
Nachbar hatte schon 3 Semester IT bei der TUH intus.

Die Umstellung von Hartz 4 zu Bürgergeld bringt Pionierland in Sicht und ja,
manchmal muss man Pionier sein, um das beste daraus holen zu können.
Das "Beste" ist anbei relativ aber besser als Burnout  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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