Sanktionen werden wieder eingeführt

Begonnen von Kuddel, 16:05:12 Sa. 04.Juli 2020

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Kuddel

ZitatHartz-IV: Sanktionen werden wieder eingeführt

Seit Anfang April waren Sanktionen bei Verstößen gegen die Hartz-IV-Bestimmungen ausgesetzt. Der Grund: die Jobcenter waren für den Publikumsverkehr geschlossen. Nun öffnen sie wieder, und damit sollen auch die Sanktionen zurückkommen.
https://perspektive-online.net/2020/07/hartz-iv-sanktionen-werden-wieder-eingefuehrt-sozialverbaende-kritisieren-dies-als-inhuman/

counselor

ZitatSG Karlsruhe: Meldet verfassungsrechtliche Bedenkung bei Versagungs- bzw. Entziehungsbescheiden von mehr als 30 % des Regelatzes an
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Das SG Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22 entschieden, dass bei einer Versagungs- bzw. Entziehungsentscheidung von mehr als 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs die Behörde in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen muss, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein soll, um die bislang unterbliebene Mitwirkung zu veranlassen und wesentlich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalt beizutragen.
Ansonsten hält das Gericht mit Verweis auf das Urteil des BVerfG zu den Sanktionen komplette Versagungs- und Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I für rechtswidrig.

Download: https://t1p.de/o91ic

Kommentar: Dieses Urteil ist von erheblicher Bedeutung für die Beratungspraxis, da bundesweit die Jobcenter sehr gerne 100 %- ige Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I erlassen, wenn Leistungsberechtigte nicht mitwirken oder ihnen die Nichtmitwirkung vorgeworfen wird. Diese 100 % - igen Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide sind das neue Sanktionsrecht und hier hat endlich das erste Sozialgericht deutlich gemacht, dass das so nicht laufen darf. Damit ist endlich die Debatte über die Zulässigkeit von 100 % - Leistungsentziehungen eröffnet. 

BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16) für die verfassungskonforme Ermessensbetätigung bei grundsicherungsrechtlichen Entziehungen und Versagungen

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-19-2023-vom-11-06-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

ZitatDiese 100 % - igen Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide sind das neue Sanktionsrecht und hier hat endlich das erste Sozialgericht deutlich gemacht, dass das so nicht laufen darf. Damit ist endlich die Debatte über die Zulässigkeit von 100 % - Leistungsentziehungen eröffnet
Soso, eine "Debatte ist eröffnet". Und das soll man jetzt nun als etwas Postives sehen? Wenn sie beendet wäre, wäre das doch für den ziemlich kleinen, wehrhaften Teil der Arbeitslosen, die sich nicht alles gefallen lassen, das eigentlich Positive. So kommen jetzt wieder jahrelang Gerichtsprozesse in den unteren Instanzen auf uns zu, wobei das Gericht in Oberammergau sagt, dass das im großen und ganzen okay ist, während das andere vielleicht doch den ein- oder anderen Einwand eines Arbeitslosen gelten lässt. Wenn 's dann wieder 15 Jahre dauert, bis so ein Fall final zum BVG kommt... kann 's den meisten wohl egal sein.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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