Keine betriebsbedingte Kündigung für Stamm-Mitarbeiter bei Dauer-Leiharbeit

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 19:41:26 So. 24.Januar 2021

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ManOfConstantSorrow

Keine betriebsbedingte Kündigung bei Dauer-Leiharbeit

Wer permanent Leiharbeiter in seinem Betrieb einsetzt, kann einen Stamm-Mitarbeiter nicht betriebsbedingt kündigen.


Beschäftigt ein Unternehmen dauerhaft Leiharbeitnehmer, kann die betriebsbedingte Kündigung eines Stamm-Mitarbeiters unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/kuendigung-so-geht-s-richtig/keine-betriebsbedingte-kuendigung-bei-dauer-leiharbeit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. September 2020, Az. 5 Sa 295/20
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2020/5_Sa_295_20_Urteil_20200902.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

tleary

Na, da besteht dann dringender Schulungsbedarf in Sachen Kündigungsrecht. Am besten von der Banner-Werbeseite dort:

Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kündigung: So geht's richtig.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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