Eingliederungsvereinbarung / Bewerbungen

Begonnen von Raoul Duke, 20:31:22 Sa. 30.Januar 2021

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Raoul Duke

Nachdem ich erwartungsgemäß pünktlich mit Ablauf der Probezeit gekündigt wurde, bin ich wieder auf Kohle vom Jobcenter angewiesen. Ein halbes Jahr später - ohne das ich ein einziges Stellenangebot von Seiten des JC oder eine positive Rückmeldung von einem "Arbeitgeber" erhalten hätte, soll ich nun eine EGV unterschreiben, die eine Mindestzahl an Bewerbungen festlegt. Die Anzahl ist zwar nicht exzessiv, allerdings habe ich schon unabhängig davon schon so viele Bewerbungen verschickt, daß mir nichts anderes übrigbleibt, als viele Firmen nochmal anzuschreiben, damit ich überhaupt auf diese Zahl käme. Für meine Qualifikation sind in meiner Region die Angebote deutlich zurückgegangen. Übriggeblieben sind nur Stellenangebote der allermiserabelsten Leihfirmen, die die Portale zuspammen.

Andererseits will ich die EGV aufgrund der Sanktionsdrohung (Kürzung von 30%) eigentlich gar nicht unterschreiben oder den Schwachsinn zumindest abmildern oder juristisch möglichst lange hinauszögern und die Kosten hierfür hochtreiben (in dem Schreiben ist allerdings keine Option auf Widerspruch erwähnt).
Selbst wenn die verlangte Anzahl von Bewerbungen nicht sehr hoch ist, stellt die EGV eine nicht unerhebliche psychologische Belastung dar. Jeder extra scheiß Nachweis, den ich erbringen muss ist anstrengend für mich und in letzter Konsequenz sinnlos, da ich sowieso vom JC weg will. Die neue Sachbearbeiterin ist restlos verblödet und ich brauche keine Zeit damit zu verschwenden, der versuchen diesen Umstand zu erklären. 

Im Netz ist zum Thema viel zu finden, wäre aber für Hinweise von Erfahrenen dankbar, wie ich vorgehen könnte.

tleary

Also, es ist so: Eine "normale" EGV (also die ohne Verwaltungsakt erlassen wurde) kann nur persönlich mit dir besprochen werden. Es muß bei diesem "Gespräch" dann auch erst einmal eine "Potenzialanalyse" erstellt werden.

All das geht wie gesagt nur im persönlichen Gespräch. Somit ist es absolut wichtig, daß das JC keine Telefonnummer von dir hat. - Falls doch, Antrag auf Löschung schriftlich stellen. Das geht am Besten per FAX (www.simple-fax.de), weil der Zugang anhand der Sendebestätigung nachgewiesen werden kann. Ein echtes FAX-Gerät braucht man dazu gar nicht, nur einen Computer.

Kommt unvermittelt dann doch ein Anruf vom JC rein, weil sie deine Nummer noch haben oder nicht löschen wollen, einfach nicht ans Telefon gehen. - Das kann nicht sanktioniert werden. Denn du mußt ja nur postalisch erreichbar sein.

Eine EGV "einfach so" vom JC zugeschickt zu bekommen, ohne daß vorher ein pers. Gespräch stattgefunden hat, mit der "Bitte", diese zu unterschreiben und zurückzuschicken, ist nicht zulässig. Daher auch einfach ignorieren! Kommt dann einige Wochen später aber eine EGV per Verwaltungsakt (eben weil sie deine Unterschrift nicht haben), ist es aber unbedingt notwendig, dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch und zwar ebenfalls wieder nachweisbar per FAX mit deiner Unterschrift einzulegen. Denn sonst wird das ganze Ding rechtskräftig, und du hast kaum noch eine Möglichkeit, dagegen etwas zu tun.

Also, nochmal kurz zusammengefasst: Kommt eine EGV per Post, die vorher noch nicht mit dir besprochen wurde, einfach auf "Tauchstation" gehen. - Nicht anrufen und auch sonst nicht melden! - Normalerweise kann darf der SB dann auch gar keine EGV-VA nachschicken.

Tut er's doch: Schriftlichen Widerspruch dagegen einlegen. - Wenn's so weit ist, hier nochmal melden. Eine gute Anlaufstelle ist auch das ELO-Forum.org . Da gibt's immer welche, die dir Tipps geben, wie der Widerspruch zu formulieren ist.

Allerdings sind die mittlerweile Weltmeister im Zensieren und Sperren von Mitgliedern. wenn ich mich einloggen will, werde ich da nun mittlerweile auf eine "Troll-Seite" umgeleitet, in der mir unterstellt wird, ich wäre "rechtsradikal" und überhaupt nicht so ganz dicht (wörtlich ein "Aluhutträger"). Und das nur, weil ich mich beim Betreiber beschwert habe, daß mir - aus nichtigem Grund - das Posten verboten wurde.

Zur EGV selbst: Grundsätzlich ist eine EGV ein "öffentlich-rechtlicher Vertrag", der persönlich zwischen DIR und dem Jobcenter ausgehandelt werden muß. - Geschieht dies nicht, ist die EGV rechtswidrig und wird bei Widerspruch vor Gericht gekippt. In der Praxis gibt das JC natürlich den ganzen Text vor, und du hast zu unterschreiben.

Das bis jetzt Gesagte gilt natürlich nur unter der Annahme, daß du nicht fleißig mit deinem SB telefoniert hast. Sowas ist tödlich, weil der dann behaupten kann, im Telgespräch wäre eine Potenzialanalyse gemacht worden und auch sonst die EGV mit dir vorschriftsgemäß verhandelt worden. Dann kann er dir die auch per Post zur Unterschrift zuschicken. - Falls es so war, trotzdem: Nicht unterschreiben! Und nochmal hier melden oder beim ELO-Forum Rat suchen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Tiefrot

Ganz kurze Kurzfassung: EGVen unterschreibt man grundsätzlich nicht.
Wenn die deswegen mit einer Sanktion drohen, erst recht nicht.
Gibts deswegen eine, Widerspruch beim JC und Klage beim Sozialgericht. Punkt.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

mousekiller

EGV kann man schon unterschreiben. Wenn das Ausgewogenheitsverhältnis stimmt. Dafür müsste man aber mal drüberlesen können.

Thema Trolle: gibts mittlerweile in jedem Hilfeforum, dass sich mit SGB befasst. Bis jetzt bin ich aber mit der Moderation auf Hartz.info recht zufrieden. Gibt auch hier von Chefduzen einige, die dort registriert sind.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Tiefrot

Schätze, ich muß mal einen Punkt darlegen, der gern übersehen wird:
Mit deiner Unterschrift erklärst du dich nicht nur mit der EGV einverstanden,
sondern auch mit den Rechtsfolgen. Neben anderen Dingen auch, das dich das
JC verhungern lassen darf, warum auch mmer. Hast du also eine EGV unterschrieben,
und das "Amt" dreht dir den Geldhahn zu, hast du bei Klage vor dem SG keine Chance.

Ist solch ein Wisch aber nicht unterschrieben worden,
sieht es im Streitfall deutlich besser aus.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

tleary

Seh' ich auch so, daß man eine EGV nicht unterschreiben sollte. - Ich muß aber zugeben, daß ich auch meine letzte unterschrieben habe. Da das aber nun schon 2 1/2 Jahre zurückliegt, ist die nicht mehr gültig. Gemacht hab' ich das damals, weil drinstand, daß ich mich monatlich nur noch auf "2 - 4 Teilzeitstellen" (weil ich meine Mutter pflege) bewerben mußte. Allein durch diese "Unkonkretheit" (was jetzt - 2 oder 4?) hätte man sie vor Gericht aber wohl kippen können.

Seit fast einem Jahr hatte ich nun auch keinen persönlichen Termin beim JC mehr. Im Oktober '20 wurde dann versucht, mit mir telefonisch Kontakt aufzunehmen, mit konkreter Terminfestlegung, wann der SB anruft. Das beste: Anruf "eventuell mit unterdrückter Rufnummer" :)

Zusätzlich hieß es im Schreiben, man solle bei einer veralteten oder nicht vorhandenen Telefonnummer die aktuelle mitteilen, was ich natürlich nicht gemacht habe. Irgendwie versuchen die JC's momentan zwanghaft an die Tel ihrer Klienten zu kommen, damit ihre sinnbeifreite Arbeit die ELO's zu trietzen, auf ewig fortgeführt werden kann - dann eben telefonisch.

Am Tag des angekündigten Anrufs hatte ich sicherheitshalber in meiner FritzBox extra einen Ansagetext in den Anrufbeantworter eingespielt. Ansagetext: "Kein Anschluß unter dieser Nummer". - Kam aber nix, hab' tags darauf im Anrufprotokoll nachsehen. Wenigstens haben sie meine Aufforderung von vor 2 Jahren tatsächlich befolgt, meine Nummer zu löschen.

Ende Oktober, als ich das erste Mal nicht auf das angekündigte Telgespräch reagierte, kam dann einige Tage später eine Einladung zum JC. Bin da auch hin. Allerdings wurde ich von einer anderen SBin abgewiesen - Korona war mein Freund. Der Hinweis, daß man mir schon früher Bescheid gegeben hätte, wenn das JC die Tel. gehabt hätte, mußte natürlich kommen. Darüber hinaus wollte die SB-Dame sogar noch meinen Personalausweis kopieren (!). - Nix da! Das wies ich natürlich zurück. Fahrtkostenerstattungsanttrag wurde von mir noch gestellt, und letztlich auch bezahlt. Allerdings mußte ich den Antrag selbst einfordern.

Bei einem Bekannten von mir ging der Versuch an die Telefonnummer des "Kunden" ranzukommen so weit, daß in dem Schreiben, das er bekam, dies sogar als "fehlende Mitwirkung" (und somit sanktionierbar) hingestellt wurde, wenn er diese dem JC nicht mitteilt. - Hat er natürlich nicht gemacht. Er teilte mit, daß er kein Telefon hätte. Darauf das JC: Dann soll er sich zum festgelegten Telefontermin eines von einem Freund leihen und dann selbst anrufen. - Echt dreist!

Obwohl ich beim selben JC bin, habe ich solch ein Schreiben nicht bekommen. - Vermutlich kommt es immer auf den SB an, und vor allem darauf, wie wehrhaft und clever die dich einschätzen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)


Onkel Tom

Was sollst Du dem im Detail laut EGV-Vorschlag des JC erfüllen und was leistet das JC dazu ?

Am besten, Du anonymisierst die EGV und lädst die entweder über pic-upload.de hoch und setzt
hier Links zwecks Einsicht rein oder Du lässt sie beim elo-forum.org auf Herz und Nieren checken.

Im Gegenzug kannst Du ein EGV-Gegenvorschlag machen..

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton