Berufliche Weiterbildung im Home-Office für ALG II-Empfänger

Begonnen von Liasanya, 11:19:51 Do. 04.Februar 2021

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Liasanya

Nun ist meinem Fallmanager eingefallen, dass ich doch die nächste Fortbildung machen könnte.

Durch Corona finden diese Schulungen online zu Hause statt - nur bedauerlicherweise habe ich keinen DSL-Anschluss, sondern gehe im mobilen Netz ins Internet. Somit reicht die Empfangsrate für eine Schulung nicht im Geringsten.

Meine letzte Schulung im letzten Jahr konnte ich gerade so durch einen Freund (Schichtarbeiter) in beengten Verhältnissen absolvieren. Nun soll ich schon wieder 4 Monate eine Fortbildung machen, obwohl ich kein schnelles Internet habe und auch in einer kleinen Wohnung lebe (Hartz IV sei dank - 45 qm für Einzelpersonen), die kaum Platz für zwei Monitore und einen Rechner bietet. Von den zusätzlichen Stromkosten mal abgesehen. Es kam eine Nachzahlung von 200,00 Euro zustande.

Ich möchte nun absolut nicht schon wieder eine Fortbildung absolvieren, zumal diese theoretischen Kurse ohne Praxis nichts bringen.

Bis jetzt habe ich durch eine EGV meine Zustimmung zur Fortbildung nicht gegeben.

Kann man mich zwingen schon wieder eine Fortbildung zu machen?





tleary

Wieso lässt du nicht einfach deine Tel. beim JC löschen, und Ruhe ist's. - In dem Brief zum JC schreibst du, daß du dir keinen 35 € teueren Internetanschluß leisten kannst und willst, weil das gar nicht im Grundsicherungssatz vorgesehen ist.

Ich versteh gar nicht, wie der dich dazu überhaupt bringen kann. - Da mußt du doch zumindest mit ihm mal telefoniert haben. Und allein das sollte man schon tunlichst unterlassen. Ausschließlich nur schriftlich kommunizieren. Nicht lange rechtfertigen, sondern sagen, daß man kein Internet hat. - Aus, basta!

Du solltest die Kommunikation mit deinem SB auf ein absolutes Minimum beschränken, und wie gesagt nur schriftlich (per nachweisbarem FAX)! - Nicht rechtferigen, warum man das nicht machen will, sondern sagen, daß man keinen Internetanschluß hat. - Dann hat sich die "Weiterbildung per Internet" schon erledigt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Liasanya

Leider muss ich persönlich beim JC zu den Terminen erscheinen. Wahrscheinlich deshalb, um die Leute besser unter Druck zu setzen.

Ich denke, dass der SB verlangt, dass ich eine weitere sinnlose Fortbildung mache, ist der, dass er die Anzahl der zu betreuenden "Kunden" reduzieren möchte. Wenn jemand in einer Maßnahme ist, braucht man sich um den nicht mehr zu kümmern, denn in sechs Monaten geht er in Rente.

Es geht ja nicht nur darum, dass ich die Bildungsmaßnahme nicht machen möchte, sondern auch dass es einfach nicht geht. Ich habe ja noch nicht einmal einen Festnetzanschluss - vom Platz für das notwendige Equipment (Rechner mit zwei großen Bildschirmen) mal abgesehen, da das Jobcenter ja für Singles nur Arbeiterschließfächer bezahlt.

Dass ich diese wieder bei dem Freund mache, kommt für mich nicht mehr in Frage, da er ja auch auf den Stromkosten sitzen bleibt, er auch mal Urlaub hat und eben Schichtarbeiter ist. Dies hätte ich am liebsten verschwiegen, aber dann wäre der SB stutzig geworden, wie ich die letzte Maßnahme im vorigen Jahr absolviert habe.

Onkel Tom

Moin  ;)

So, wie @tleary beschrieb, ist es das Beste, zunächst deine Tel.-Nr. und E-Mail-Addy beim Mobcenter
löschen zu lassen.. Dank deines guten Recht auf Datenschutz könntest Du mal beim elo-forum.org
die sogenannte "Löschaufforderung" suchen und finden.

Weiter nehme ich an, das es sich um eine § 45 SGB III - Maßnahme handelt.. Diese Hirnwaschmaschienen
haben weder das Wort "Fortbildung" , noch "Weiterbildung" verdient. Diese Maßnahmen dienen alleinig
dazu, dich in Bewerbungen und Gefügigkeit für den Nidriglohnsektor fit zu machen..

Alles wiedernaürlich und solange Du nichts unterschreibst, kann man Popo immer noch retten..

Weiter wäre es gut, wenn deine EGV geprüft würde.. Eventuell verbergen sich Hintertürchien, die zu solchen
Dingen verpflichtend gemacht werden kann..

Hast Du schon ein "Angebot" oder eine "Zuweisung" zur Sinnlosmaßnahme bekommen ?
Wann soll der Scheiß denn los gehen ?

Zu Mobcenter-Terminen, nimmt mensch sich besser einen Beistand im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X mit.
Eine Person seines Vertrauen, der sich Gesprächsnotizen macht und deeskalierend handelt, falls
SB komisch drauf kommt.. Allein die Anwesenheit eines Beistand ändert die Atmosphäre enorm..  :)
Lass Dich nicht verhartzen !

Liasanya

@tleary: Das ist nicht so ganz richtig, was du schreibst. Der HartzIV-Satz beinhaltet rund gerechnet 39,00 Euro für Nachrichtenübermittlung. Hat man allerdings schon einen Handyvertrag, wird es mit diesem Betrag eng.

@Onkel Tom: Ein Angebot habe ich schon bekommen. Es handelt sich tatsächlich um eine berufliche Weiterbildung als Bilanzbuchhalter (kein 1-Euro-Job, Bewerbungstraining o.ä.), jedoch bringt mir diese nichts wenn ich nur theoretische Kenntnisse vermittelt bekomme und keine Berufserfahrung in diesem Beruf vorweisen kann.

Mir geht es einzig darum, dass man mich nicht zwingen kann, einen Internetanschluss zu beantragen oder zu verlangen, dass ich wieder meinen Freund in seiner Bewegungsfreiheit auf Kosten von Bildungsträger und Jobcenter einschränken soll. Von den entstandenen zusätzlichen Stromkosten (jeden Monat 50 Euro zusätzlich) mal abgesehen, die vom Jobcenter nicht übernommen werden. Dann heißt es eher, dass man doch seine Stromkosten senken soll ...

Im Falle, dass die Bildungsmaßnahme vor Ort stattfinden würde, müssten Fahrtkosten übernommen werden, welche hier ca. 140,00 Euro im Monat betragen würden. Diese spart man so ein.









tleary

Zitat von: Liasanya am 13:49:14 Fr. 05.Februar 2021
@tleary: Das ist nicht so ganz richtig, was du schreibst. Der HartzIV-Satz beinhaltet rund gerechnet 39,00 Euro für Nachrichtenübermittlung. Hat man allerdings schon einen Handyvertrag, wird es mit diesem Betrag eng.
Also, das halte ich jetzt für ein Gerücht, daß 39 € für die Nutzung von Medien im H-IV-Satz vorgesehen sind. Das sind *vielleicht* 3,90 €, aber mehr auch nicht. - Quellen?

Zitat
Mir geht es einzig darum, dass man mich nicht zwingen kann, einen Internetanschluss zu beantragen oder zu verlangen, dass ich wieder meinen Freund in seiner Bewegungsfreiheit auf Kosten von Bildungsträger und Jobcenter einschränken soll. Von den entstandenen zusätzlichen Stromkosten (jeden Monat 50 Euro zusätzlich) mal abgesehen, die vom Jobcenter nicht übernommen werden. Dann heißt es eher, dass man doch seine Stromkosten senken soll ...
Das ist auch alles nicht rechtens, was da dein SB (oder von wo hast du diese Infos überhaupt gesteckt bekommen?) von dir da verlangt. Einfach schriftlich nachweisbar sagen, daß man keinen Internetanschluß hat (selbst wenn dem nicht so ist) und im gleichen Schreiben seine Tel/Handy-Nummer beim Jobcenter beantragen zu löschen.

("Beantragen" der Höflichkeit halber, "fordern" liest sich schlecht. Trotzdem ist das für das JC verpflichtend, und kann nicht abgelehnt werden). -

Begründung: Man sei "weiterhin postalisch für das Jobcenter erreichbar". PUNKT. - Keine weitere Rechtfertigung. Die Löschung der Tel. hat dann zu erfolgen. Falls du trotzdem noch angerufen wirst, und siehst, daß es das JC sein könnte, einfach nicht mehr rangehen.

Wie "Major Tom" schon sagte, gibt's im Nachbarforum elo-forum.org dafür Vorlagen, wenn du unsicher in der Formulierung sein solltest.

Und ohne Internetanschluß ist die Fortbildung - zumindest so lange der Shutdown gilt - auch hinfällig. Dein SB und das JC kann dann nichts mehr machen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Sunlight

Zitat von: tleary Also, das halte ich jetzt für ein Gerücht, daß 39 € für die Nutzung von Medien im H-IV-Satz vorgesehen sind. Das sind *vielleicht* 3,90 €, aber mehr auch nicht. - Quellen?

Sehr gerne, da naht Hilfe für diese Information:  :)


Höhe und Zusammensetzung der neuen Regelsätze ab 1.1.2021


Punkt 8
Nachrichtenübermittlung
(Post, Tel., Internet)

Stufe 1 Alleinstehend 39,88 Euro
Stufe 2 Partner 35,85 Euro



Liasanya

@Sunlight: Danke für den genauen Betrag.

@tleary: Die Fortbildung ist erst mal vom Tisch.

Ich habe keine Telefontermine, sondern muss persönlich beim SB erscheinen. Die Corona-Regeln interessiert den Mitarbeiter nicht, denn sobald die Tür vom Büro zugeht, fällt die Schutzmaske und man soll sich neben ihn setzen (Abstand ausgeschlossen), um gemeinsam irgendwelche Jobbörsen (Sachsen, Bayern, Ausland) anzuschauen, um die Anzahl der dort offenen Stellen auszuwerten. Ich wohne im Rhein-Main-Gebiet und bin vor Jahren aus dem Osten wegen der Arbeitsmarktlage weggezogen, habe für kurze Zeit in Bayern gelebt und werde bestimmt nicht nach Griechenland oder Portugal zu Coronazeiten auswandern.  ::)

Link-Edit von Rocco : gegen-harz-de hat hier "Werbepause".. Aus kommerziellen Gründen nicht empfehlenswert.

Alternativer Link dazu aus erster Hand :

https://www.arbeitsagentur.de/informationen-bezug-leistungen

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen


tleary

Da würde ich dann wirklich an deiner Stelle 'mal schleunigst schauen, daß ich einen Beistand zum JC organisiere. Bei der Nichteinhaltung der Corona-Regeln bietet dir dein SB ja eine Steilvorlage zu einer Dienstaufsichtsbescherde. Und - was viel wichtiger ist - daß du die zumindest bis zum Ende des Lockdowns vor persönlichen Antritten beim JC bewahrt wirst.

Des weiteren würde ich folgendes Online-Formular ausfüllen, in dem du die Nichteinhaltung der Corona-Regeln schilderst. Und wieso du überhaupt während des Lockdowns eingeladen wirst:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter?scope=form

Ich kenne neben mir noch 2 weitere Arbeitslose + ich. Und keiner von denen mußte in den letzten 3 Monaten bei deren JC persönlich erscheinen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Liasanya

Ich warte erst mal ab, wie sich das entwickelt. Ich will nicht unbedingt da als Querulantin bekannt werden. Ich hatte schon mal das Vergnügen mit einem SB, der total unfähig und beleidigend war. Ich hatte einen Beistand mit und habe mich beim Beschwerdemanagement beschwert. Dieser SB war dann plötzlich krank. Dann hatte ich einen SB, der mich weiterreichte, weil er mit mir nicht klar kam und jetzt bin ich wieder bei dem gelandet - ein ehemaliger Selbstständiger, der im Außenvertrieb tätig war und eigentlich Selbständige betreuen soll. Natürlich hat der absolut keine Ahnung, wie der Arbeitsmarkt für Angestellte aussieht und welche Anforderungen gestellt werden.

Hildchen

@Liasanya

Du schriebst: "Die Corona-Regeln interessiert den Mitarbeiter nicht, denn sobald die Tür vom Büro zugeht, fällt die Schutzmaske und man soll sich neben ihn setzen (Abstand ausgeschlossen), um gemeinsam irgendwelche Jobbörsen............."

Das alleine wäre für mich ein Grund, auf das Schärfste zu protestieren.
Auch ohne Corona lasse ich fremde Personen nicht so dicht an mich heran (persönliche Distanzzone).
Ist der Herr mit dem ICE durch die Kinderstube gerast?

tleary

Leider handelt es sich dabei nur um eine vorübergehende, dem staatlichen Corona-Wahn geschuldete, Schließung von Jobcenter-Niederlassungen. Die werden sobald es wieder staatlich genehehmigt wird, wieder geöffnet werden, und das Unterdrückungssystem läuft ungestört weiter wie vorher.

Also was soll man sich da nun groß über den ganzen derzeitgen Irrsinn Gedanken machen?

"BA warnt vor Schließungen" - haha... ist das nicht eher ein Grund zum Feiern? - Aber nein, das ist ja momentan auch von seiten des Staates verboten, und man würde als "vergnügungssüchtiger Untertan" mit Bußgeldern belegt, so man vor seinem JC eine Sektflasche öffnen und triken würde.

Zitat von: Liasanya am 13:49:14 Fr. 05.Februar 2021
Im Falle, dass die Bildungsmaßnahme vor Ort stattfinden würde, müssten Fahrtkosten übernommen werden, welche hier ca. 140,00 Euro im Monat betragen würden. Diese spart man so ein.
Das Jobcenter versteht halt unter "vor Ort" mit deiner Wohnung. - Ich würde sagen, wenn du nach den hier gegebenen Ratschlägen handelst, wird das Jobcenter exakt 0,00 € einsparen. Im Gegenzug hättest du Ausgaben für diese "Weiterbildung", die dich - wie du selbst sagst - nicht wirklich weiterbringen wird, in Höhe von ebenfalls 0,00 €. - Somit "Nullsummenspiel", und zumindest du wärst glücklich.

Zitat von: Liasanya am 09:42:53 Fr. 05.Februar 2021
Dass ich diese wieder bei dem Freund mache, kommt für mich nicht mehr in Frage, da er ja auch auf den Stromkosten sitzen bleibt, er auch mal Urlaub hat und eben Schichtarbeiter ist. Dies hätte ich am liebsten verschwiegen, aber dann wäre der SB stutzig geworden, wie ich die letzte Maßnahme im vorigen Jahr absolviert habe.
Daß du da überhaupt mitgespielt hast war eindeutig ein Fehler. Jetzt denken die, mit der können wir's ja machen. Und haben schon die nächste Maßnahme in petto.

Ich selbst käme auf solch eine Idee gar nicht, bei einem Freund eine virtuelle Schulungsmaßnahme des Jobcenters abzuhalten. Und das, nur um dem Jobcenter zu gefallen, und nicht als "Querulant" zu gelten.

Zitat von: Liasanya am 10:12:44 Fr. 12.Februar 2021
Dann hatte ich einen SB, der mich weiterreichte, weil er mit mir nicht klar kam und jetzt bin ich wieder bei dem gelandet - ein ehemaliger Selbstständiger, der im Außenvertrieb tätig war und eigentlich Selbständige betreuen soll. Natürlich hat der absolut keine Ahnung, wie der Arbeitsmarkt für Angestellte aussieht und welche Anforderungen gestellt werden.
Daß diese Typen selbst im Hartz-IV-Bezug wären, wenn es das großangelegte Arbeitsbeschaffungsprogramm der Arbeitsagentur "Potenziell Erwerbslose treten tatsächlich Erwerbslosen in den Hintern" nicht gäbe, ist ja auch ein offenes Geheimnis.

Zitat
Ich will nicht unbedingt da als Querulantin bekannt werden.
Das Jobcenter (oder dessen Mitarbeiter) ticken aber nicht wie normale Betriebe oder Menschen, die einen besser und respektvoller behandeln, wenn man das macht, was sie wollen. - Das Gegenteil ist der Fall! Die denken dann eher, daß du alles mit dir machen lässt, und stecken dich von der einen Maßnahme in die nächste. Schließlich sichert das ihre Existenz und die der anderen 200.000 (oder noch mehr) in der Erwerbslosenindustrie Beschäftigten.

Noch ein Hinweis: Seitdem ich als "Querulant" beim meinem JC bekannt bin, habe ich (weitgehend) meine Ruhe. - Die suchen sich eben immer "leichte Opfer", nie ebenbürtige Gegner, die ihnen Schwierigkeiten machen könnten. - Als "feiges Pack" könnte man sie somit durchaus bezeichnen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Zitat von: Liasanya am 13:49:14 Fr. 05.Februar 2021@tleary: Das ist nicht so ganz richtig, was du schreibst. Der HartzIV-Satz beinhaltet rund gerechnet 39,00 Euro für Nachrichtenübermittlung. Hat man allerdings schon einen Handyvertrag, wird es mit diesem Betrag eng.
Das spielt doch gar keine Rolle.
Wie du den Regelbedarf verwendest ist deine Entscheidung. Das JC hat dir da keine Vorschriften zu machen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Liasanya

@ Onkel Tom: Ich habe die Maßnahme noch über die Arbeitsagentur finanziert bekommen. So konnte ich meinen ALGI-Bezug verlängern, da ich ansonsten eher HartzIV beantragen hätte müssen.

@tleary: Da der Bildungsträger etwa 20 km entfernt liegt, hätte das Jobcenter Fahrtkosten übernehmen müssen. Das kann man wohl schlecht noch von dem ohnehin mickrigen HartzIV-Satz bezahlen (über 100,00 Euro).
Es ist natürlich richtig, dass einem selbst obliegt, wie man den Regelbedarf verwendet, trotzallem ist ein Betrag für Telekommunikation im Satz enthalten. Dass man überall draufzahlen muss, wenn man sich gescheit ernähren will, die Strompreise stetig steigen und man auch noch für das Alter vorsorgen muss, vielleicht noch Schulden hat, sei mal dahin gestellt.


tleary

Ich verstehe dein "Problem" jetzt ohnehin nicht: Du schickst dem JC - wie oben bereits geschrieben - zwei FAXe.

1. FAX: dem JC mitteilen, daß du deine Telefonnummer löschen lassen möchtest.

2. FAX als Antwort auf die geplante Online-Schulungsmaßnahme: Du hast keinen Internetanschluss.

Leichter kann man sich doch gar nicht von einer geplanten Maßnahme und der Telefonkontrolle des JC's befreien. Das ist so "easy".

Übrigens... heute kam auch ein Schreiben von einem JC. Was mir schon beim letzten Mal aufgefallen ist, daß KEINE FAX-Kontaktnummer auf dem JC-Schreiben mehr steht. Nur Telefonnummer und eMail-Adresse des SB's.

Die versuchen also auf Teufel-komm-raus an die eMail- oder Tel des ELO's zu kommen. Ansonsten droht in den Augen des JC's wohl "Kontrollverlust" über den Hamster im Hamsterrad.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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