Einladung Profiling, EGV etc.

Begonnen von Spiegelei, 20:15:20 Mi. 14.April 2021

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horrorexitmytoday

Super, vielen Dank, Tom!  :)

Also da steht: Ich informiere ... (JC) umgehend über jede Veränderung meiner persönlichen Situation, wie z.B. Änderungen der Telefonnummer, Umzug, Aufnahme oder Ende einer Beschäftigung, Ausbildung, Besuch einer weiterführenden Schule usw.

Onkel Tom

Na toll.. Steht der Satz wirklich so in der EGV oder ist es aus dessen Rechtfolgenbelehrung ?
Ich wollte das genauer wissen, um zu schauen, ob Du deine EGV fristlos entledigen kannst.
Das "z.B." in der Formulierung stört gewaltig, da es nicht verpflichtend bindend bestimmt ist.

Du kannst das Befolgen, deine Tel: angeben zu müssen getrost einstellen und wenn SB
mekkert, kannst Du SB schön damit auflaufen lassen, in dem Du deine aktuell gültige EGV
im Sinne des § 123 BGB, hilfsweise §119 BGB fristlos kündigst..

Aber dazu müsste Dir schon im Vorfeld klar sein, das Du mit dem JC nur postalisch nachweisbar
kommunizieren willst, sonst wäre es ein Schuss in den Ofen. Vorab also Löschaufforderung
deiner Tel.Nr. und E-Addy beim JC stellen (Einschreiben+Rückschein oder Faxe faxen mit
quallifiziertem Sendebericht)..


Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 10:52:27 Do. 13.Mai 2021
Die Pflege eines Angehörigen ist "ein wichtiger Grund", dir nicht alles an den Hakken hängen zu können.
Salopp ein guter Sinnlosmaßnahmenkiller  ;D
Ja, wird auch weidlich genutzt von mir. - Nur leider geht das halt nicht ewig. Jedes Leben ist schließlich endlich.
Aber wenn 's so weit ist: Dann greift eben "wichtige Änderung in den persönlichen Verhältnissen". Und dann gibt's eben kein Geschenk von meiner Seite mehr mit Namen "unterschriebene EGV".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 02:35:35 So. 16.Mai 2021
...
Dann greift eben "wichtige Änderung in den persönlichen Verhältnissen". Und dann gibt's eben kein Geschenk von meiner Seite mehr mit Namen "unterschriebene EGV".

Solange SB das nicht weiß, das Du sowiso nicht unterschreiben willst und immer schön
Gegenvorschläge und Fragenkatalog erstellst, kan man laaange verhandeln  :)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Nun, ich habe recht schnell erklärt, das ich keine EGV unterschreiben will.
Grund, ich hatte mir damit mal sehr geschadet. Hat in diesem Fall genügt.  ;)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Onkel Tom

Dann sei mal froh, das dir kein SB begegnete, der meint "Dem werde ich es zeigen.."
Sozialgerichte kommen heutzutage ja leider auch wie Poker rüber, weil bei manchen
Richtern Zweifel an Neutralität aufkommen können.. Beichspielhaft sind Beschlüsse
und Urteile wie zum Thema WUB und Bewerbungsbemühungen..

Gegnerische Anwälte vom JC verstehen es bestens, Kernpunkte einer Klage zu
verstrubbeln, beziehungsweise zu verkomplizieren, das aus menschlichen Gegebenheiten
"mal" Fehler passieren, auf die der BA/JC-Organismus nur darauf gelauert hat etc..

Weiter verlagert sich immer mehr in den Zivilbereich, da z.B. bei Lügenmärchien von
Maßnahmenträger a la "Elo hat die Teilnahme verweigert" eine Zivilklage wegen
Verleumdung gewuppt werden müsste. Maßnahmenträger sind zu Handlanger für
Sanktionspraxis und Zerstörung von Elo-Glaubwürdigkeit gworden..

Da klingt es doch einfacher, dafür Sorge zu tragen, Räder zum Stillstand zu bringen und
der altbekannte "Vanadium-Schraubenschlüssel" ist wunderbar, wenn er an richtiger Stelle
unbemerkt ins Getriebe fällt  ::)

Jo, oller (2008) Gedanke am Diskussionsthema "Wie streike ich als Erwerbslose_r ?"

Aber zur EGV zurück, ist sie ja das Übel, wo alles an Entrechtung von Erwerbslosen anfängt.
Von daher volles Verständnis dafür eine EGV "egal wie" zu verhindern..  ;)

Doof, das sie zwecks Entledigung immer erst ganz genau analysiert werden muss, um zu
schauen, was rechtsbindend und was nach Auffassungsgabe der Vertragspartner zu verstehen
ist, wie wir es hier unter "z.B..." gesehen haben.

Wenn Elo das dann als bindend verpflichtend aufnimmt, hat SB auf ganzer Linie damit gewonnen,
das hier doch nur Beichspiele benannt wurden und damit raus geschlängelt hat, es sei denn es
wird eine Sanktion verhängt, weil keine Tel.Nr. vorgelegt wurde..
Eher wird die Rechtsabteilung anbei den Schwanz einziehen, statt sich vom SG eventuell sagen
lassen zu müssen, das das ein NoGo ist.

Jo, ganz famos, das in manchen Streitfällen erst eine Sanktion provoziert werden muss, um zur
Plakette "NoGo" zu gelangen.  ???

Naja, nicht alles schlecht, da es ja auch Bewegung über den Tellerrand des SGB-Gefummel gibt,
wie z.B. gegenwärtig das "EuGh gefragt ist",
was Licht am Ende des Tunnel des Lohndumping erhoffen lässt. Vertiefungen zur Klage hier..

Ne lütte Kundgebung von Leiharbeiter_innen und Erwerbslose vor dem EuGh wäre da doch ganz
interesannt, zumal beide Minderheiten gleiche Interessen inne haben..

Han wir noch Steine und Zement, diese Brücke bauen zu können ?

Ein cooles unübersehbares Transpi und Leihkeulen haben wir ja schon  :)

Lass Dich nicht verhartzen !

Tiefrot

Erst mal Danke fürs Update !  ;)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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horrorexitmytoday

Zitat von: Onkel Tom am 14:44:25 Sa. 15.Mai 2021
Na toll.. Steht der Satz wirklich so in der EGV oder ist es aus dessen Rechtfolgenbelehrung ?
Ich wollte das genauer wissen, um zu schauen, ob Du deine EGV fristlos entledigen kannst.
Das "z.B." in der Formulierung stört gewaltig, da es nicht verpflichtend bindend bestimmt ist.

Steht bei mir in der EGV unter Mitwirkung, nicht in der RFB.

Onkel Tom

Töne wie "z.B." haben in einem Verpflichtungsteil eigendlich nichts zu suchen..
Naja, macht die EGV Bauchschmerzen oder Hunger, kannst dich ja mal in die
Rechtsprechung zu § 119 und dem § 123 BGB rein knien..

Behalte die Tel.Nr. für dich und lass es darauf ankommen.. Kein Grund zur Panik  :)

Warum lässt Du dich denn auf eine EGV ein, wenn sowiso keine "echte Weiterbildung"
im Gespräch ist ? Oki, das komische Bewerbungstheater war ja doch eine
"(un)echte Weiterbildung" gegen Maßnahmenträger wert.. Schlimmer geht nimmer  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Stimmt schon mit dem "z.B.", das ist sehr beliebig. Ich denke einfach, dass die Frage nach der Telefonnummer für viele ganz harmlos daherkommt und sie deshalb rausgerückt wird. Vor allem, weil es ja auch pro-forma-Charakter hat - man gibt zwar die Nummer raus, geht aber nicht ran, wenn die Rufnummer unterdrückt wird und ruft selber nur mit unterdrückter Rufnummer an.

Ich sage nicht, dass es egal ist, ob man sich auf eine EGV einlässt oder nicht. Wenn allerdings die Sozialgerichte sowieso mehr und mehr im Sinn der JC entscheiden - wie in anderen Threads beschrieben - warum soll man es dann auf den VA ankommen lassen, der bindend ist, keinen aufschiebenden Charakter hat, usw.?
Gut, man hat die Möglichkeit durch Nicht-Unterschreiben beim Träger die Maßnahme abzuwehren. Leider hat aber nicht jeder Träger einen Maßnahmevertrag. Es gibt auch Zuweisungen ohne Papierkram, da spielt es keine Rolle, ob ich unterschreibe oder nicht, weil die Teilnahme nicht vom Vertrag abhängig ist.

Spiegelei

Im Grunde geht es ja nur darum dem JC zu zeigen, dass dieses ein Dienstleister ist. Ich bin Kunde, der Kunde ist König und nicht umgekehrt. Ich möchte aus dem Leistungsbezug raus, Ihr habt ein zu unterstützen etc. Schlimm genug, dass man dort gelandet ist und von Almosen leben soll. Ohne Gegenwehr und bedingungsloser Einwilligung erklärt man sich ja mit diesem politischen System einverstanden. Bevor SBs anfangen zu spielen, muss man frühzeitig die Weichen stellen.

Onkel Tom

Zitat von: horrorexitmytoday am 10:06:31 Fr. 09.Juli 2021
...
Wenn allerdings die Sozialgerichte sowieso mehr und mehr im Sinn der JC entscheiden - wie in anderen Threads beschrieben - warum soll man es dann auf den VA ankommen lassen, der bindend ist, keinen aufschiebenden Charakter hat, usw.?
...

Das ist nun nur unter der Kadegorie subjektiver Eindrücke zu verstehen weil :

Die meisten Elos vernachlässigen ihre Sorgfaltsmöglichkeiten im Bezug Nachweispflicht des Elos.
Scheinbar wollen ALG-2-Bezieher_innen es egal aus welchen Gründen nicht wahr haben wollen,
das sie in der Nachweispflicht stehen, statt das JC (Quasi wie US-Recht..)

Daran scheitern schon Erfolgsaussichten, das Elo sich gegenüber des JC vor Gericht "durchsetzen"
zu können. Jaaa, das ist leider so..  >:(

Weiter wird vor dem SG genau so viel gelogen, wie vor dem Familiengericht oder andere Stuben, wo
Richterschaft tätig ist.

Und wenn erwerbslose "millitante Disziplin" darin mitbringt, alles dokomentarisch belegen zu können
und das SG Interesse für den ELO andeutet, zieht das JC den Schwanz ein und lässt alles fallen und
"Der Nächste Mürbemachversuch kommt bestimmt"..

Da macht sich Diziplin bereits bezahlt, das nervige Gerichtsverfahren nicht notwendig werden..

Erfolglosigkeit von erwerbslosen Kläger_innen lässt sich also nicht so salopp al "befangene Richterschaft"
abwienern !

Zitat
...
Gut, man hat die Möglichkeit durch Nicht-Unterschreiben beim Träger die Maßnahme abzuwehren.
...

Dies betrifft Maßnahmen, die mehr wollen, statt nur mal ebend die Bewerbungsunterlagen zu
aktualisieren und vormachen wollen, wie mensch sich bewerben sollte..

Bei diesen Maßnahmen wollen sie dem Privatleben des Teilnehmers übergriffig werden und dazu
muss eine Einverständnisdokumentation her, der "freiwilligkeit" bestätigt, da diese Übergriffigkeit
ins Privatleben als strafbare Handlung interpretiert werden könnte. Je nach dem, in wie weit das
ausartet.. (Aufsuchender Dienst etc..)

Zitat
...
Leider hat aber nicht jeder Träger einen Maßnahmevertrag. Es gibt auch Zuweisungen ohne Papierkram, da
spielt es keine Rolle, ob ich unterschreibe oder nicht, weil die Teilnahme nicht vom Vertrag abhängig ist.
...

Da geht es, ja wie gesagt, nur um Bewerbungskram wuppen.. Gut, das es dazu keine Extra-Vertraglichkeiten
gibt, da Verträge mit "beauftragten dritten" rechtlich schwerer zu händeln sind.
Bei diesen Maßnahmen muss nur gut mit dem SGB jongliert werden, wenn es kratzt und beißt.


Zitat von: Spiegelei am 13:18:10 Fr. 09.Juli 2021
Im Grunde geht es ja nur darum dem JC zu zeigen, dass dieses ein Dienstleister ist. Ich bin Kunde, der Kunde ist König und nicht umgekehrt. Ich möchte aus dem Leistungsbezug raus, Ihr habt ein zu unterstützen etc. Schlimm genug, dass man dort gelandet ist und von Almosen leben soll. Ohne Gegenwehr und bedingungsloser Einwilligung erklärt man sich ja mit diesem politischen System einverstanden. Bevor SBs anfangen zu spielen, muss man frühzeitig die Weichen stellen.

Hüstel.. Das in rot eingefärbte ist ein Irrtum.. Die "Kunden" des JC ist die Arbeitgeberschaft !
Die Leistungsbezieher_innen nennen wir nur so.. Diese Töne fielen bei einer Fachtagung ca 2010,
wo auch JC-Mitarbeiter_innen dabei waren.

ALG-2-Bezieher_in = "König" ? Passt ja auch nicht mit den Tatsachen überein, die Du im Anschluss beschreibt oder  ;)

Elo als "Kunde" kann das nur als solches verinnerlichen, das ein Geschäft betreten wird, wo viel Mist in den
Regalen vertreten sind und nach besserem tierisch gesucht und gekämpft werden muss.

Oh jou, Alternativen gegen das H4-Syndrom sind möglich und fängt in den Denkweisen an..
(Emoi-Kinnkraulen)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: tleary am 07:47:12 Sa. 01.Mai 2021Mit denen stehe ich mittlerweile auch schon auf Kriegsfuß, den "lieben Mods aus dem ELO-Forum". Habe nun vor 2 Wochen schon eine Verwarnung kassiert, mit der Ankündigung, daß dies "die letzte" vor dem Rausschmiss wäre. Und daß meine Beiträge von nun an nur noch "unter Moderation" erfolgen.
Kein Wunder.
Ich sehe gelegentlich, wie du dich dort aufführst.
Da hätte ich als Mod auch keine Lust drauf.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ach, der / die Mods haben auf so vieles keine Lust mehr..
Es wandelt sich und ich habe mit denen auch fertig.. Kam auch nur noch
mit vorab zensierten Beiträgen durch..

Habe noch verhandeln wollen, doch das wurde auch ein Schuss in den Ofen.
Ihre politische Ausrichtung (CDU-gefördert) hatte ich schon 2010 vermutet.

Heute bin ich davon überzeugt.. Sorgt nur für Magengeschwüre..
Damalige Spekkulationen und Kritik meinerseits sind dort bereits meisterhaft
zensiert / gelöscht worden..

Ejal, Schnee von gestern und habe somit mehr Zeit für effizientere Dinge gewonnen.
:D

Zurück zum Thema..

@horrorexit..

Und hat es schon zwischen deinem JC und die Erreichbarkeit über deine Telefonnr.
geknistert ? Die Kontaktdichte soll ja auf alle 14 Tage verdichtet werden und hat
möglicherweise dann zermürbende und diffamierende Anrufe von der Schikanierbude
zu Folge.. ?
Lass Dich nicht verhartzen !

götzb

Ist letztlich auch mal interessant, weswegen man verwarnt worden ist.

In dem anderen sind manche User das Problem. Erzgebirge 4 Forum.
Das sind dann wirklich bezahlte Schreiberl*inge ;) oder Trolle bzw. Trollininnen.

Solche wären beim Elo schon längst geflogen.
Aber die beklagte "Konformität" liegt wohl auch in dem Umstand begründet, das ein Forenbetreiber für die Beiträge seiner User verantwortlich gemacht werden kann, vor allen wenn der ein Impressum hat.

Es bringt nichts, sich aufzureiben.
Diese komischen Internalitäten lassen vermissen, wer der wirkliche "Gegner" ist.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

Tiefrot

Ist gar nicht mal so lange her, das ich im Elo was zum Thema EGV geschrieben habe.
Nach einigen Jahren Pause. Was, könnt ihr euch ja denken.  ;)
EGVen grundsätzlich nicht zu unterschreiben  war dort über lange Zeit Konsens,
in diesem Fall bekam ich von einem Mod die Hucke voll.  >:(
Seitdem lese ich nur noch dort - wenn es mal auf'm Weg liegt.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
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horrorexitmytoday

@Tom

Jo, hat "geknistert" (Deine Wortwahl versüßt mir immer wieder den Tag  ;D).

Allerdings bin ich bisher telefonisch ganz gut gefahren. Zur Not kann ich mir immer noch ne andere Nummer zulegen und behaupten, mein Handy sei kaputt.

Von den 14 Tagen hab ich noch nichts mitbekommen, in "meiner" Optionskommune läuft das nach Bedarf, um nach dem "aktuellen Stand" zu fragen, hab auch längere Ruhephasen.

Onkel Tom

Naja, mit den Schikanierbuden per Telefon oder via E-Mail zu kommunizieren, konnte ich zu
meiner H4-Zeit spätestens nach meiner Strafanzeige gegen JC-SB keineswegs mehr leisten.
Nach 2006 habe ich alle Facetten und Kreativitäten des "Opfer über den Schreibtisch zu ziehen"
studieren dürfen..

Derzeit unterstütze ich ein Elo, wo es auch darauf ankommt, jeden Schritt zur echten
Weiterbildung nachweisbar belegen zu können, um eine Sonderspielserie a la Sinnlosmaßnahmen
abbrechen zu können und durch die letzte Tür, eine echte Weiterbildung machen zu können,
auch passieren zu können..

Mein Begleit-Wesen hat bereits dazu geführt, das ein Fallmanager das Hantuch geworfen hat.
Jo, diese verkakkten Geizknüppel, Steuergelder nicht effizient einsetzen zu wollen..

Statt ca.3000 Euronen in eine Weiterbildung mit Innungsstempel zu investieren, muss ja
ca. 6000 Euronen für eine 6 Monatige Aufbewahrungsanstalt verballert werden..

Du bewegst dich mit solch Vertrauensebene leider auf dünnem Eis.. Beim nächsten SB-Wechsel
könnte es schon zu spät sein.. Schon mal was von "Guter Bulle, böser Bulle" gehört ?
Dieses Spiel lässt sich nicht nur beim Verhör nutzen.. Derivate sind mir als Begleiter schon oft
in den Schikanierbuden begenet, was für mein Tun manchmal sehr spannend ist..

Das Wort "Schikanierbuden" hatte ein Habeck von den grünen als Ersatz für Jobcenter in den
Mund genommen.. Jo, habe mir das 6-stündige Video aus der Röhre rein gezogen wo es um :
Suchwort = "Jobcenter der Zukunft" geht.. Harter Tobak im Bezug Selbstverknalltheit der
Maßnahmenträger und Kotzeimer tut bei manchen Feinformulierungen von Parteivertretern
not..

Letztendlich warten viele auf dich, die dir "doch nur helfen wollen".. Heuchel heuchel, das anbei
die Erfassung von tiefschürfenden Persönlichkeitsprofilen von Erwerbslosen nicht erörtert wird
und Regel Nr. 1 "Der Elo ist seiner erwerbslosigkeit nur selber schuld !" in den Köpfen eingeimpft
bleibt.. Dogmatisch, das die Schwarte kracht..

Grobkörnig etwa so..

Zitat

Level 1 :

Hallo Horrorexitmetoday :-)

Ich bin ihr neuer Coach und nun dafür zuständig, ihnen beruflich wieder auf die Beine zu helfen.
Dazu gibt es von mir mehr Möglichkeiten, ihnen unter die Arme zu greifen, was Quallifizierungen
betrifft, wie ihr bisheriger Arbeitsvermittler..
Natürlich müssen Sie zunächst nicht jeden Job annehmen, da wir ja erst mal schauen müssen,
was zu ihnen am besten passt..

Level 2 :

Nun arbeiten wir ja schon 2 Monate daran, was zu ihnen am besten passt aber ihre Vorstellungen
sind für die Anforderungen des Arbeitsmarkt nicht von Interesse und führen nicht dazu, ihre
Hilfebedürftigkeit zu beenden.. Nu geben Sie sich doch mal ein Ruck, auch Kompromisse zu machen..

Der Bundesfreiwilligendienst ist doch das beste, um sich ein Jahr lang aus zu testen, was man kann
und was nicht.. Nu sträuben Sie sich doch nicht so. Sie bekommen während der Zeit weiter ihr Geld
und Sie haben anbei auch Ruhe von unserer Seite aus..

Nun mache ich Ihnen Türen offen, die ein Arbeitsvermittler nicht bedienen darf und Sie sitzen mir
gegenüber wie ein bockiges Kind "Ich will nicht"..

Level 3 :

Nun sind wir in den letzten 4 Monaten so ziemlich alles durch gegangen was "ihnen helfen" könnte.
Bisher kamen wir da leider nicht weiter, weil Sie dies und das ablehnten. Nun überlegen Sie sich auch
mal, das ich meinem Vorgesetztem dazu Rechenschaft abgeben muss, um Sie fördern zu können.

Da müssen bald "Butter bei den Fischen" her, damit noch eine Quallifizierung möglich ist.
Ich habe nun ein Stellenvermittlungsvorschlag für Sie, der auf ihre beruflichen Fähigkeiten passt und
diese Stelle wird von uns gefördert.. Nun bewerben Sie sich doch einfach mal dort und Sie werden
zwar erst mal klein anfangen müssen aber können dort noch Karriere machen..


Was für ein Vermittlungsvorschlag war das wohl ?
Und die "Bringschuld" hängt wie Pfurz im Hirn fest.. Da fängt der Schaden des Coaching an..

A und O diesen Vorgehensweisen zu begegnen sind Erfahrungsberichte, was genau am Schreibtisch
vom JC oder MT gelabert wird, um schwarze Pädagogik eingrenzen und torpedieren zu können.
Fragebögen und Maßnamen-Logbuch etc. sollten anbei genau so präsent sein.
Leider machen das zu wenig Elos und dadurch tappt H4-Gegner_in oft im dunkelm..  :P
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

OK. Das ist so alles 1A zusammengefasst - Geld verballern für Sinnlosmaßnahmen, die Haltung den Elos gegenüber, die Schuldfrage. Hab auch einiges aus dem Coaching-Bereich wiedererkannt. Kann ich alles unterstreichen. Gerade die Dauer der Arbeitslosigkeit wird den Elos vorgeworfen.



horrorexitmytoday

Die Preisfrage ist:
WIE laviert man sich an den ganzen Schikanen vorbei, auch in Zwangsmaßnahmen, MIT Bewerbungsauflagen, auch OHNE Weiterbildung und den ganzen Kladderadatsch, so dass man trotzdem zu seinem Wunschjob gelangt?

Die Frage wird leider auch mit einer nicht unterschriebenen EGV und Nicht-Telefonieren nicht beantwortet. Manche haben das Glück, in Ruhe gelassen zu werden, wenn sie die Unterschrift verweigern, was ich gut verstehen kann. Andere werden mit dem VA schikaniert.

Ich glaube nicht, dass ich die Einzige hier bin, die sich diese Frage stellt. Die AU ist schon mal eine tolle Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, da muss es aber noch mehr an Methoden geben, um dem JC ein Schnippchen zu schlagen und sein Ding zu machen. :-\ 8).

Draisine

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
Die Preisfrage ist:
WIE laviert man sich an den ganzen Schikanen vorbei
Das funktioniert besser- wenn Du die Geschäftspolitik Deines Jobcenters kennst. Dessen Weisungen und möglicherweise noch die Zielgruppen  und Inhalte des aktuellen Arbeitsmarktprogrammes, was meist im Internet veröffentlicht wird. Ferner ebenso die geplanten Maßnahmen kennt oder deren Inhalte hier in Gänze im Vorfeld klärt.

Ebenso angebotene EGV, bevor man die vorschnell unterschreibt.

Lavieren hilft da nicht (mehr). Denn auch für sowas hat fast jedes JC inzwischen eine Maßnahme parat, sofern die/der AV meint, erste Anzeichen dessen zu bemerken. Denn die haben Einschätzungs- und Vermutungsermessen. Aber eben das ist auch gerichtlich überprüfbar.

Schikane greift, meiner Meinung und Erfahrung nach, nur noch da  -wo es sich um neue Elo handelt oder willensschwache Elo, wo sich insbesondere gerne neue AV austoben, meist mit Casemanagement Background.

Schikane kann da nicht greifen, wo der AV keine Handhabe hat, weil man keine privaten Befindlichkeiten ausgeplaudert hat. Und sich dazu auch nicht hinreißen lässt.

Nur wer unbedingt gleich nach SGB XII verschoben werden will und nachweislich behindert oder chronisch krank ist, der kann das versuchen. Dauert aber möglicherweise lange und kann auch Schikanen bis dahin beeinhalten. Insbesondere spezielle Maßnahmen.

Als Langzeitbezieher hat das JC meist keine Handhabe mehr. Inzwischen sind fast eine Million Elo permanent seit 2011 in ALG II, fast 500.000 Elo seit 2005, was kein Zufall sein kann.

Vielmehr ein Hinweis dessen, dass die JC die ALG II Bezieher eher behalten wollen, weil die eine Förderprämie pro Kopf bekommen, die die aber meistens in deren Verwaltungsbudget umschichten und dazu deren eigene Arbeitsplätze sichern.

Dazu gibt es eindeutige Statistiken. Damit habe ich schon erfolgreich diverse AV abgeschreckt. Denn gegen sowas fehlen denen Argumentationen. Und wissende Elo sind denen ein Greuel, weil nicht mehr manipulierbar. Sozusagen ein Kennzahlengift. Damit geben sich dann die meisten AV nicht gerne länger ab. Das spricht sich im JC herum. Und dann folgen meist längere Pausen -bis zur nächsten Einladung. War bei mir zumindest bislang so.

Aber auch die Anwesenheit von Beiständen bei Meldeterminen kann helfen. Insbesondere, wenn es immer andere sind. So ist die Vermutung einer "sozialen Isolation" als Zuweisungsbedarf schon mal im Vorfeld vom Tisch. Zum Beispiel.   


Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
auch in Zwangsmaßnahmen.

Eher schon davor. Indem man nicht voreilig irgendwelche Unterschriften leistet. Ohne die Unterlagen dazu im Vorfeld zu überprüfen oder hier überprüfen zu lassen. Das betrifft auch die Inhalte der Maßnahmen in Gänze, was weder die JC noch die Träger befürworten - weil dann ganz schnell die Vorurteile mittels zugeschriebenen Hemmnissen ersichtlich würden, die die Mehrzahl der Maßnahmen gegen Elo beeinhalten und denen der Elo mit seiner Unterschrift pauschal zustimmen würde und auch soll -ohne dass diese vorher offen genannt werden. Selbst die Flyer sind dementsprechend mehrheitlich vorher "angepasst " worden. Das ist wichtig zu wissen. Schon vorher.

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
MIT Bewerbungsauflagen..
Ganz ohne eigene Bemühungen geht es aber auch nicht. Wenn man irgendwo noch Rückhalt erwarten kann und braucht, dann mit der Erfüllung dessen. Das ist noch die einfachste Art -sein ALG II mit Nachdruck beanspruchen zu können. Und ggf. noch pauschale Erstattungskosten für Bewerbungen. Sofern man sich gleich mit der EGV einen Vordruck für den Antrag dazu aushändigen lässt, was die AV mehrheitlich gerne allzu oft "vergessen."

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
auch OHNE Weiterbildung und den ganzen Kladderadatsch..

Aktuell gibt es eine enorme Offensive, was Erstausbildung bis 25 Jahren betrifft. Das finde ich generell gut. Nur die Wahl der Maßnahmen von Seiten der JC dazu, die sind doch sehr übersichtlich. Denn leider wird ALG II Beziehern auch mal gerne die Berufwahlsreife etc. abgesprochen. Weiterbildung, die auch von AG als solche akzeptiert würde, die ist rar gesät. Denn die AG wollen eben keine, die von JC finanziert worden sind. Leider sind deswegen schon viele dessen von einigen JC storniert worden und stattdessen die Anzahl der AGH Maßnahmen erhöht worden, was ich für echten Kladderadatsch halte, weil die Elo dann perspektivlos in ALG II per "Lock in" über AGH verdammt werden. Ist aber hervorragend, was die Kennzahlen Kosmetik für die JC anbelangt. Und für die Träger, wegen der Fördergelder. Das wirkliche Problem ist die boomende Arbeitsmarktdienstleistungsindustrie, die weiterhin Kasse mit Elo machen will und wird, spätestens dann, wenn das JC mal wieder ein Kennzahlen Manko hat. Oder der Elo schon im Vorfeld mittels Bedarfsanalyse vom JC schon im Hintergrund für eine Maßnahme vorgemerkt wurde, um die Kennzahlen sicher zu bedienen.   

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
So dass man trotzdem zu seinem Wunschjob gelangt?

Schwierig. Denn die Vorbehalte der AG gegen Elo sind bei einem Drittel der AG vorhanden. Und werden von den JC und den Medien teilweise auch immer wieder neu geschürt.

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
Andere werden mit dem VA schikaniert.
Schikanöse VA würde ich aktuell notfalls gerichtlich überprüfen lassen. Meist sind die mehrheitlich da schikanös, wo es sich um Nachweise von Bewerbungen handelt. Das kann man im Vorfeld zu verhindern versuchen, indem man sich selbst per Routine bewirbt und auch Vorstellungsgespräche vorweisen kann. Zumindest ab und an eines. Die AV versuchen das dann meist nicht mehr, weil die dann wissen - Sanktionschancen wären dadurch eher unwahrscheinlich. Wer als Elo immer für jede Bewerbung einen Antrag auf pauschale Erstattung einreicht, der kann auch zurück "schikanieren".   

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:30:30 So. 25.Juli 2021
Da muss es aber noch mehr an Methoden geben, um dem JC ein Schnippchen zu schlagen und sein Ding zu machen. :-\ 8).

Kommt generell auf die Lebenslage des Elo und die Geschäftspolitik des JC an. Meine private Lebenslage inkl. Befindlichkeiten kennt das JC bis heute nicht. Sie war oder ist auch nicht vermittlungsrelevant. Darauf kommt es an. Ich speichere dazu präventiv alle Maßnahmen meines JC präventiv in Gänze. So bin ich dazu immer informiert, was die aktuelle Richtung von deren Geschäftspolitik anbelangt. Die meisten Ausschreibungen dazu kann man bei vielen JC im Internet finden. Ist allerdings nicht immer so einfach. Trotzdem dauert es meist eine Weile, ehe das JC ganz locker lässt, nach meiner Erfahrung.

horrorexitmytoday

Und wieder ein Aha-Erlebnis, vielen Dank, Draisine. :)

Ich fasse mal zusammen: Infos einholen über die Geschäftspolitik, Klappe halten über Befindlichkeiten bzw. Privatleben und immer brav bewerben. Da hab ich ja in letzter Zeit ziemlich viel falsch gemacht - meine Depressionen erwähnt, mich nur um Praktika beworben und alles wegen Corona schleifen lassen. Muss dringend wieder Fahrt aufnehmen.

Ok, mit Kladderadatsch hab ich mich unglücklich ausgedrückt, ich meinte natürlich nicht, dass Weiterbildung Nonsens ist, sondern hab mich gefragt, ob es das einzige Mittel ist, das einem einen Ausweg aus ALGII bietet. Hätte ich natürlich auch so schreiben sollen. ;)

Die Vormerkungen sind der absolute Hammer, ich hätte nicht gedacht, dass jede unüberlegte Äußerung notiert wird und dazu dient, den Elo in eine Maßnahmenschublade zu stecken. Erschreckend und absolut wissenswert, auch die Entwicklung mit den AGH.

Könntest Du das mit den Statistiken und dem Kennzahlengift nochmal näher erklären? Da bin ich sehr neugierig, weil ich selbst betroffen bin von Langzeitarbeitslosigkeit...

Tiefrot

Auch von mir ein Danke für den Artikel.  :)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Draisine

Zitat von: horrorexitmytoday am 11:28:58 Mo. 26.Juli 2021
Und wieder ein Aha-Erlebnis, vielen Dank, Draisine. :)

Ich fasse mal zusammen: Infos einholen über die Geschäftspolitik, Klappe halten über Befindlichkeiten bzw. Privatleben und immer brav bewerben. Da hab ich ja in letzter Zeit ziemlich viel falsch gemacht - meine Depressionen erwähnt, mich nur um Praktika beworben und alles wegen Corona schleifen lassen. Muss dringend wieder Fahrt aufnehmen.

Ok, mit Kladderadatsch hab ich mich unglücklich ausgedrückt, ich meinte natürlich nicht, dass Weiterbildung Nonsens ist, sondern hab mich gefragt, ob es das einzige Mittel ist, das einem einen Ausweg aus ALGII bietet. Hätte ich natürlich auch so schreiben sollen. ;)

Die Vormerkungen sind der absolute Hammer, ich hätte nicht gedacht, dass jede unüberlegte Äußerung notiert wird und dazu dient, den Elo in eine Maßnahmenschublade zu stecken. Erschreckend und absolut wissenswert, auch die Entwicklung mit den AGH.


Zitat von: horrorexitmytoday am 11:28:58 Mo. 26.Juli 2021
Und wieder ein Aha-Erlebnis, vielen Dank, Draisine. :)

Könntest Du das mit den Statistiken und dem Kennzahlengift nochmal näher erklären? Da bin ich sehr neugierig, weil ich selbst betroffen bin von Langzeitarbeitslosigkeit...

Das Wissen dazu, das hole ich mir von seriösen Quellen:

http://biaj.de/archiv-materialien/1529-jobcenter-ge-sgb-ii-eingliederungsleistungen-und-umschichtungen-2020-verwaltungskosten-2017-bis-2020.html

Dazu vergleiche ich Zahlen -mit denen der Arbeitsmarktprogramme meines Jobcenters, in den betreffenden Jahren. Wobei die Zahlen bei meinem Jobcenter in deren Programmen bislang immer niedriger angegeben sind. Ehrliche AV sagten mir schon dazu, dass die Zahlen zum Betreuungsschlüssel der AV im Verhältnis zur Anzahl zu Elo auch im Programm nicht stimmen würde. 175 offiziell. Es sollen aber 300 sein, die ein AV tatsächlich betrreuen soll. Das kann man dann dazu in Erfahrung bringen etc.. Auf jeden Fall hat man dann schon ein Thema von deren möglichen Überforderung, falls AV einem beispielsweise die pauschale Erstattung verweigern will. Oder auch eine Erstattung für Bewerbungen per Mail. Obwohl deren Weisung das durchaus ermöglicht.

Die Weisungen zum Vermittlungsbudget des Jobcenters haben meist auch die Jobcenter mehrheitlich ins Internet gestellt. Die sollte man im Vorfeld kennen, auch wenn man darauf keinen Rechtsanspruch hat -so kennt man wenigstens den Spielraum der Verhandlung, den die gewähren könnten.                                                               

Ansonsten zieht dann das Argument oder die Frage , ob die allen Ernstes weiterhin die Fördergelder auch in deren Budget umschichten wollen, anstatt mir damit die Arbeitssuche zu erleichtern. Der Verdacht liegt zumindest nahe, insbesondere, wenn die AV vehement die Umschichtung als solche bestreiten und man dann die Statistik aus dem Ärmel zieht. Dann war spätestens die AV überführt und ich war raus. Gab es schon. Kann auch passieren, wenn man denen deren eigene Weisungen entgegenhält usw. Wissen ist Macht.

Und die AV und sogar deren TL werden dann meist ganz schnell still. Oft auch schon, wenn man denen den § 20 SGB II vorliest, der besagt , dass der Elo sein ALG II in Eigenverantwortung nutzen kann und nicht, wie das manche AV vorschreiben wollen. Das notieren sich die AV eifrig. Dann gilt man als nicht mehr "pflegeleicht" und zugleich werden da AV vorsichtig. Aber eben nur in Gänze, wenn Du als Elo auch nachweisbare Bemühungen und Standard  Bewerbungen vorweisen kannst. Ich habe die von jeher selbst geliefert - um mir Gegenforderungen auch leisten zu können oder den AV auch deren Fehler oder Nichtstun vorwerfen zu können.

Meist hat sich das dann bis zu Maßnahmebetreuern rumgesprochen. Und die wollten dann auch nicht, dass ich möglicherweise andere Teilnehmer über die Maßnahmen in Gänze informiere. Insbesondere, weil die seit 2016 wissen, dass ich die Inhalte in Gänze kenne und das auch notfalls bei Gericht belegen könnte.


Dazu kommt, dass ich seit 2014 ein Ehrenamt bekleide, wo Psycho- Vermutungen gänzlich abprallen. Ein Ehrenamt ist immer gut, weil es beim JC dazu als "sozialintegrativ" gewertet wird und zudem kann man die Entschädigungen dafür in Gänze behalten, sofern die nicht über 840 Euro jährlich betragen, ist zumindest mein letzter Wissenstand dazu.

Das alles ist insgesamt dazu geeignet, Rückhalt aufzubauen, wenn eine neuer AV sich austoben wollte, was aber mit der Zeit meist allein nachlässt.

Es gibt sicher auch den alleinigen Weg dazu -die Maßnahmen im Vorfeld zu kennen und damit das Risiko dessen im Vorfeld besser abschätzen zu können, wobei das Alter der Zielgruppen doch auch von JC zu JC und der Konzeption der Maßnahme enorm unterschiedlich ist. Allgemein aber wichtig zu wissen, denn manche Optionskommunen weisen noch bis 67 Jahren zu, andere bis 65 Jahren. Jobcenter in gE meist nur bis 60 Jahren, wie meines. So zumindest meine aktuelle Feststellung, nach dem Lesen von zig Maßnahmen -bundesweiter JC. 

Was die Kennzahlen als solches betrifft, so kann sich jeder das Wissen aneignen, wie dessen Jobcenter im Kennzahlen Wettbewerb gerade abschneidet. Und was alles mit Kennzahlen bewertet wird:

https://www.sgb2.info/DE/Kennzahlen/SGBII-Kennzahlentool/kennzahlen-tool.html

Den JC geht es tatsächlich nur um das Bedienen der Kennzahlen. Und die EGV ist auch nur eine Kennzahl, die es zu bedienen gilt.

Zudem erfüllen selbst Träger in Maßnahmen solche, wenn Sie den Elo nur 6 Wochen oder 6 Monate eingliedern. Bekommen selbst dafür noch Prämien. Nie darüber hinaus. Schon darum unterschreibe ich seit 2012 keine EGV mehr. Weil ich eben nicht nur für eine solche kurze Zeit "verwurstet" werden will. Zum alleinigen Wohl der Jobcenter. Das sage ich denen schon seit Jahren offen ins Gesicht. Deren VA enthalten dazu sowieso nur Bewerbungsvorgaben, die ich auch sonst lieferte. Und seit Jahren bekomme ich die auch nicht mehr. 

Das alles gilt bei mir und ansonsten für die Rechtsform der gE Jobcenter.

Im Moment sind in 2021 U25 vermehrt im Maßnahme Fokus, was Langzeit Maßnahmen betrifft. Oft schon ab 16 Jahren. Dann Eltern/Alleinerziehende  -oft mit der Nichtbeachtung von Kindern unter 3 Jahren, falls die vorhanden sind. Ferner Mischformen von Maßnahmen , mit einem Anteil von Migranten -oft Frauen. Dann vermehrt Elo aus dem Fallmanagement, für die es in diesem Jahr noch eine Vielzahl von enorm übergriffigen Maßnahmen gibt. insbesondere bei Optionskommunen, so jedenfalls mein aktueller Eindruck,anhand der mir bisher bekannt gewordenen Maßnahmen.

Und dann stehen noch die Selbstständigen im Maßnahme Fokus, deren Unternehmenskonzept angeblich nicht tragfähig sei. Und zuletzt Elo mit Nebeneinkommen oder ohne, die Maßnahmen bekommen, um deren Verfügbarkeit zu überprüfen, was mithin auch die Überführung und/oder Verhinderung der Schwarzarbeit bedeuten kann. Es gibt diese Standard Maßnahmen, die dann mithin die Bezeichnung "netto" oder "AVIBA" tragen. 
 

horrorexitmytoday

Wow, super, vielen Dank :).

Darf der AV dem Elo übrigens vorschreiben, ob er sich schriftlich, telefonisch oder persönlich bewerben soll bzw. kann ich darauf bestehen, mich nur auf eine bestimmte Art zu bewerben?

Onkel Tom

Das könnte SB versuchen aber wie Du dich letztendlich bewirbst, bleibt bei dir
und des Arbeitgebers Entscheidung. Wenn SB dort Entscheidungsmacht ergattern
will, wird so was meistens in einer EGV oder EGV-VA festgehalten.. (umstritten)

Ansonsten kann ich mich @Draisine nur anschließen. Noch besser erklären, wie
der Maßnahmensumpf so funzt, konnte ich innerhalb von 2 Beiträgen noch nicht..

Alle Achtung. Hat anbei nichts ausgelassen und alle Gedanken, die beim Lesen
entstehen, entspricht auch meinen Erfahrungen..

Danke  :)

Beistand zum JC mitnehmen und Ehrenamt ausüben, ist schon mal ganz gut, am Kelch
der Sinnlosmaßnahmen vorbeirauschen zu können..

Ist zur Sinnlosmaßnahme was dazu "freiwillig" unterzeichnet worden, ist es ganz schwierig,
da noch unbeschadet heraus zu kommen.. Dazu müsste "ein wichtiger Grund" her, den
mensch anhand seiner Maßnahmen-Logbuchführung entnehmen könnte..

In dem EEJ, wo ich "undercover" unterwergst war, sammelte ich alles, was ich kriegen konnte
an Infos.. Ein Leidensgenosse kam völlig verärgert vom Praktium auswärtz zum MT und servierte
denen, das er vom Praktikumsgeber zu hören bekam "Was glaubst Du, wie viel wir schon von
deiner Sorte verheizt haben ?.." War Lagerbereich.. Mein Rat, das Praktikum deswegen zu
kündigen befolgte der Leidensgenosse leider nicht..

Die Nichtteilnahme am Praktikum wird der Maßnahmenträger deinem SB per Datenübermittlung
wissen lassen.. Bei AU kannst du schlecht wegen fehlender Mitwirkung sanktioniert werden..
Hängt nun vom SB ab..

Bedauerlich am ganzen finde ich, das das Wort "Depressionen" gefallen ist, da manche SBs
damit nicht umgehen können oder wollen.. (Privatgeheimnis)

Ich würde mal, wenn es schon kracht, Einsicht in den Mobcenterakten / EDV fordern um zu
sehen, was bisherige Maßnahmenträger beurteilungsmäßig im Sinne des § 61 SGB 2
von dir so gehalten haben. Die Beurteilungs-Unterlagen kommen einem Persönlichkeitsprofil
gleich..

Im Elo-Forum findest Du auch ein Musterschreiben zur Einsicht in den Daten, die über
dich beim Mobcenter gespeichert sind. Mein Account dort ist bereits gelöscht und kann
dir dazu leider kein Direcktlink beifügen..

Wie hat der Maßnahmenträger darauf reagiert, das Du kein Praktikum antrittst ?
Wurde dir das Praktikum vom MT angeboten wohin genau oder wie handhaben sie
das ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:51:46 Mo. 26.Juli 2021
Wow, super, vielen Dank :).

Darf der AV dem Elo übrigens vorschreiben, ob er sich schriftlich, telefonisch oder persönlich bewerben soll bzw. kann ich darauf bestehen, mich nur auf eine bestimmte Art zu bewerben?

Darauf sollte weder er noch Du bestehen. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Denn generell entscheidet der AG über die gewünschte Bewerbungsform, wobei meist nicht nur die telefonische Bewerbung gewünscht wird. Manchmal auch nur E-Mail.

Insofern kann und solltest Du das mit der telefonischen Bewerbung in der EGV als Forderung verhindern, damit der AV erst gar nicht versucht, da selbst andocken zu wollen -telefonische Beratung usw. Festnetz abschaffen. Nur noch offziell Prepaid Handy haben  -mit privater Nummer -aber eben auch begrenztem Guthaben. Insofern nicht für lange Gespräche mit AG geeignet. Gibt man deswegen auch nicht mehr beim JC an. Am besten ganz vermeiden, beim JC und sonstige Nummern löschen lassen.           

Dann bleiben schriftliche Bewerbungen   -per Post oder über E-Mail. Am besten pauschale Erstattung für beide Bewerbungsformen nach Wahl und Angebot festlegen lassen. Wobei beides in der Weisung zum Vermittlungsbudget und EGV als erstattungsfähig angesehen und festgelegt sein sollte. Verbindlich. Telefonische Bewerbungen werden fast nirgends als erstattungsfähig in den Weisungen genannt. Die Anzahl der Mindestbewerbungen sollte zudem mit der Standard Höchstsumme aus der Weisung zum Vermittlungsbudget genannt werden und auch in der EGV plausibel festgelegt werden  und eine Zusicherung dessen. Denn ansonsten wäre die EGV nicht rechtssicher  - meist zum Vorteil für Dich, was Sanktionsgefahr anbelangt. Denn eine EGV muss ausgewogen sein. Forderung und Förderung verhältnismäßig sein und dem Einzelfall angepasst, was die meisten EGV oder VA ansonsten nicht sind. Eine Bewerbungsform ist nicht ausreichend genug, um eine Vielzahl von AG ereichen zu können. Bei fehlendem Internet oder Volumen ist Vorsicht geboten, was die Maßnahmegefahr deswegen anbelangt. Das trifft auch auf die Potenzialanalyse zu, die mehrheitlich aktuell gerne ergänzend an Dritte Träger ausgelagert wird.  Zudem sollte für den AV gelten:

Leistungen aus dem VB müssen die Eingliederungschancen deutlich verbessern.
Leistungen aus dem VB müssen plausibel zu den aktiven Handlungsstrategien oder überhaupt eine Strategie beeinhalten, die am Einzelfall orientiert ist.
Eine Förderung ist immer dann geboten, wenn ohne Förderung die Eingliederungsaussichten des Kunden nicht oder nicht erheblich verbessert werden. Das bedeutet nicht, die Anforderungen an den Kunden zu überspannen. (Oder von Dir an den AV).

Es gibt wegen des Kundenkreises SGB II keine Bagatellgrenze. Insofern kannst du den einmal ausgehändigten Antrag x mal für alle anderen Bewerbungen kopieren und jedesmal neu die Kopien benutzen. Denn einmal ausgestellte Anträge auf Erstattung für Bewerbungskosten Vordrucke gelten weiter -bis zur Eingliederung.

Was im Einzelnen dann beantragt werden kann und ob ohne oder mit vorheriger Anforderung eines Blanko Antragsformulars -das steht meistens in Gänze in der Weisung zum Vermittlungsbudget Deines Jobcenters drin, worüber einen meist kein AV in Gänze so aufklären würde. Auch das ist gewollt.

Wenn in der EGV überspannte Forderungen drinstehen, die nicht von der VB Weisung gedeckt wären, dann ist das meist ein Hinweis darauf, dass Dich der AV für unmotiviert hält und das zugleich als Vorteil zur Erhöhung von Sanktionschancen nutzt. Denn auch Sanktionen produzieren positive Kennzahlen für das Jobcenter, sofern der Elo auf den AV zusätzlich so wirkt -als würde der das in Kauf nehmen oder wüsste sich nicht zu wehren.



horrorexitmytoday

Super, vielen Dank nochmals Euch beiden für die tollen Infos, der Nebel lichtet sich :D.

Ja, meine Depris hätte ich besser nicht erwähnt. Hinterher ist man immer schlauer, seufz....
Das kann man sich nur dann erlauben, wenn man einen guten Therapeuten hat, der AUs ausstellen darf, in diesem Fall einen Psychiater. Ein alter Bekannter von mir hatte seinem JC eine AU nach der anderen eingereicht und damit Ruhe.

Ansonsten ruft man den AV/FM auf den Plan, "Sozialarbeiter" zu spielen. Zuerst kommen Momente scheinbarer Rücksichtnahme, und dann kommt eine Maßnahme ums Eck mit der Begründung, das könnte dem Elo "gut tun".

Ehrenamt ist ein interessanter Punkt, hab ich noch nicht drüber nachgedacht. Wusste nicht, dass das respektiert wird, weil man damit doch "kein Geld verdient". Das mit dem sozialintegrativen Aspekt leuchtet aber ein. :)

Das Praktikum hab ich abgebrochen, hatte ich mir aber auch selbst organisiert (Pflege), ein MT ist nicht beteiligt.
Der SB hatte mir zwar nahegelegt, ein Praktikum zu machen (komisch, die Optionskommunen), aber in der letzten EGV war das nicht verpflichtend festgelegt. Die letzte Maßnahme zur "Praktikumsfindung" war letztes Jahr, und der Fisch ist gelutscht.
Der Pflegebereich ist mir doch zu heftig, dafür bin ich nicht geeignet. Und der Schichtdienst ist auch so ne Sache, vor allem, weil ich sowieso schon Schlafstörungen habe.

An eine AU hatte ich auch gedacht, müsste aber warten, bis mein HA aus dem Urlaub zurück ist.



Onkel Tom

Praktika werden mittlerweile meistens via Maßnahmen-Angebot oder Maßnahmen-Zuweisung
als verpflichtend suggeriert. Das muss nich in einer EGV festgehalten werden, zumal Elo dann
auch wieder was in der Hand hätte, rechtlich gegen anstinken zu können. Bei diesen Praktika,
die über "beauftragte dritte" verabreicht werden, handelt es sich ja nicht um Praktika zwecks
Weiterbildung oder anbahnung eines Arbeitsverhältnis..

Zu deiner Preisfrage (zu Maßnahmen-Abwehr) fange ich mal beim ersten Schritt an..

Nehme beim JC-Termin ein Beistand (Person deines Vertrauen) im Sinne des § 13 Abs.4 SGB X
mit..


Bitte keine Verwanntschaft, da sie als eventuelle Zeugen vor Gericht nicht zugelassen werden.

Unterschreibe nie etwas sofort, auch wenn SB noch so scheinfreundlich ist !

Nehme von deinem Mitspracherecht Gebrauch, das Du das erst mit nach Hause nehmen willst
und das noch mal genauer durchlesen willst.. Das ginge nicht ? geht nicht (Bluffgehabe).

Fühlt sich SB im Bezug "Elo misstraut mir" pikiert, ist das sein Problem, nicht deins !
Weniger reden ist mehr und Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser..


Dich zu entscheiden, ob Du was mitmachst oder nicht, was schon bei der EGV anfängt, muss
sich SB 14 Tage gedulden, was auch von jedem Richter als legitim aufgefasst werden dürfte.

Kommt SB mit "Fehlender Mitwirkung" und kannst dafür sanktioniert werden, fasse es bitte
erstmal als Versuch, dich über den Schreibtisch ziehen zu wollen" auf..

Jo, in den Schikanierbuden wird auch viel geblufft, um selbstbewusste Elos klein zu kriegen.

Schlimmer noch, das es von vielen Elos nicht als solches erkannt wird und tatsächlich Muffe
schieben oder nach längere Wartezeit auf Anhörung/Sanktion im Glauben geraten, das SB
human gehandelt hätte, weil keine Sanktion eingetreten ist (Mürbemachtacktik)..

Schön perfide ausgeklügelt a la hauptsache Elo unter Druck halten.

Im Prinzip müssen Ängste vor dem Mobcenter minnimiert / abgebaut werden, um nicht
unter die Räder zu geraten.

Wie in meiner grobkörnigen Darstellung eines Coaching, in der auch Töne aus schwarzer
Pädagogik vertreten ist, wird dir beim Mobcenter auch immer wieder begegnen..

Wegen AU würde ich nicht lange warten und sie notfalls beim Fachdoc einholen, damit SB nicht
gleich die Frechheit ausübt, dir eine wohlgefällige AU zu suggerieren und mit Tönen a la
Wegeunfähigkeitsbescheinigung (WUB) kommt.

"Seelischer Verstimmung" passt auch besser als "Depression", da das erste nur andeutet, das
es deinem Gemüt nicht gut geht.. Bei "Depression" kommen gleich Synapsen in Bewegung, ob
"Proband" heilbedürftig bis "betreuungsbedürftig" sein könnte.. Jo, gefundenes Fressen für
"Hauptsache Arbeit" - Umerziehungsanstalten im Sinne des §16 SGB 2 i.v.m. § 45 SGB 3.

Ganzheitlich ist ein beschönigendes aber böses Wort, was in der Erwerbslosenindustrie kusiert
und findet jedoch kein ausbeuterisch fruchtbaren Boden, wenn "Kanidat/Probannt" sein
Autogrammhändchien nicht benutzt und es durch nachweisbaren Schriftverkehr a la Löcher im
Bauch fragen und Gegenargumennte zur Teilnahme an Sinnlosmaßnahmen bringen, ersetzt..


;)
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Also, Zuweisung gab`s auch keine, das mit dem Praktikum war mündlich vereinbart, am Telefon :). Und das Ganze wurde schriftlich bewilligt, mehr nicht. Einen beauftragten Dritten gibt`s auch nicht.

"Seelischer Verstimmung" passt auch besser als "Depression", da das erste nur andeutet, das es deinem Gemüt nicht gut geht.. Bei "Depression" kommen gleich Synapsen in Bewegung, ob "Proband" heilbedürftig bis "betreuungsbedürftig" sein könnte.. Jo, gefundenes Fressen für "Hauptsache Arbeit" - Umerziehungsanstalten im Sinne des §16 SGB 2 i.v.m. § 45 SGB 3.

Sehr gut, dann muss ich`s dahin zurechtbiegen :). Alles klaro, vielen Dank :).

Im Prinzip müssen Ängste vor dem Mobcenter minnimiert / abgebaut werden, um nicht unter die Räder zu geraten.

Sehe ich auch so, fällt mir nur sehr schwer, weil immer die möglichen Kürzungen im Hinterkopf sind.

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