Einladung Profiling, EGV etc.

Begonnen von Spiegelei, 20:15:20 Mi. 14.April 2021

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Spiegelei

Hallo zusammen,

den guten Mods bei Herrn Behrsing war ich wohl zu "kritisch". (Telefonisch war er auch nicht so der Hit diesbezüglich, auf E-Mails wird nicht reagiert.) Egal, schwamm drüber, eigentlich bin ich sehr pflegeleicht.

Meine radikale Gegenwehr beginnt jetzt. Wurde 30% sanktioniert wegen Aufhebungsvertrag (Mit triftigen Grund. Das entscheidet nun das Sozialgericht, Beratungshilfeschein vorhanden, Widerspruch, Antrag aW gestellt. Maßnahme abgewehrt durch Verstoß gegen Vertragsmodalitäten.)

Nun habe ich eine Einladung zum Informationsgespräch erhalten, da meine Maßnahme EGV ja nun hinfällig ist. Zusammenfassung:

* Abklärung Interessen etc.
* Profiling (Ermittlung von Ressourcen)
* Berufswegplanung etc
* Abschluss EGV

muss ich hier etwas beachten? Eine EGV wollte ich nicht unterschreiben, obwohl ich eine angemessene schon im Vorfeld angefertigt habe, welche ich auch so unterzeichnen würde. (Aber davon wird ja grundsätzlich abgeraten.)

Grüsse

Spiegelei

Onkel Tom

Zitat von: Spiegelei am 20:15:20 Mi. 14.April 2021
Hallo zusammen,
...

Moin und willkommen im Forum der Ausgebeuteten  :)

Zitat
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den guten Mods bei Herrn Behrsing war ich wohl zu "kritisch". (Telefonisch war er auch nicht so der Hit diesbezüglich, auf E-Mails wird nicht reagiert.) Egal, schwamm drüber, eigentlich bin ich sehr pflegeleicht.
...

Kannst mir ja gern per PN (Meine Mitteilungen) dein Nick nennen, wenn es wichtig sein sollte.
Falls Du da schon was beigetragen hast, was für Dich aktuell anliegt, kann ich dort schnuppern,
um ein komplettes Neuaufrollen zu ersparen..

Zitat
...
Meine radikale Gegenwehr beginnt jetzt. Wurde 30% sanktioniert wegen Aufhebungsvertrag (Mit triftigen Grund. Das entscheidet nun das Sozialgericht, Beratungshilfeschein vorhanden, Widerspruch, Antrag aW gestellt. Maßnahme abgewehrt durch Verstoß gegen Vertragsmodalitäten.)
...

Das klingt ja abgesehen von der promten 30%-Sanktion schon mal ganz gut, weil daraus ja die
Hinfälligkeit der EGV folgt..  :D

Zitat
...
Nun habe ich eine Einladung zum Informationsgespräch erhalten, da meine Maßnahme EGV ja nun hinfällig ist. Zusammenfassung:

* Abklärung Interessen etc.
* Profiling (Ermittlung von Ressourcen)
* Berufswegplanung etc
* Abschluss EGV

muss ich hier etwas beachten? Eine EGV wollte ich nicht unterschreiben, obwohl ich eine angemessene schon im Vorfeld angefertigt habe, welche ich auch so unterzeichnen würde. (Aber davon wird ja grundsätzlich abgeraten.)
...

Ich hoffe, das weiteres nur auf dem schriftlich nachweisbaren Wege gewuppt wird (Einschreiben mit Rückschein
oder FAX mit quallifiziertem Sendebericht). Weiter unbedingt Telefonnr. und E-Mail-Adresse (Elo-forum-Löschaufforderung)
aus der Mobcenter-EDV verbannen..

Hier besteht die Möglichkeit (anonymisierte) Unterlagen per PN aus zu tauschen, die nach Checkup unbedingt wieder
gelöscht werden sollten, das der Server nicht soo big ist, wie "bei de Bär"..  ;)

Zitat

Grüsse

Spiegelei

Jo, bis denne Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Spiegelei

EGV wurde mit mir abgesprochen und diese wird mir per VA zugeschickt.

Onkel Tom

Abgesprochen ? Also per Telefon ? Und warum nun per EGV-VA ?

Naja, dann lass sie mal kommen und mache sie so schnell wie möglich einsehbar, da wir nur
4 Wochen Zeit dazu haben sie zu widersprechen..

Zur Abklärung deiner beruflichen Fähigkeiten reicht ein tabellarischen Lebenslauf aus was Du
in der Zeit von..bis gemacht hast.

Ist bei Dir die AfA (Alg1) oder das Mobcenter (ALG2) zuständig und wie lange schon ?

Hast Du schon überhaupt mal eine Maßnahme durchlaufen müssen und wenn ja, welche und
wie lange ist diese her ?

Lass Dich nicht verhartzen !

Spiegelei

Ja, ich habe leider einige Erfahrung seit den 90ern mit dem BSGH, dann kam ALG2/Hartz4, einige Berwebungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen schon durchlaufen und eine außerbetriebliche Umschulung. Alles nicht wirklich zielführend gewesen.

Ich denke ich bin grundsätzlich kein fauler HE, sondern fahre einfach einen sehr komplexen allumfassenden Film, welcher auch Universtitäten und Fachhochschulen beinhaltet im Lebenslauf etc. Dieser hilft mir aber herzlich wenig, da leidet man mehr als alles andere. Mit meinen Berufswünschen etc habe ich leider durchgehend Pech gehabt und durch viele viele Absagen entsprechende Wunden...

Sorry, ich gehe warscheinlich den durchschnittlichen Arbeitnehmer gehörig auf den Senkel, da ich mich hauptsächlich mit Mißständen im aktuellen System beschäftige und dieses auch nicht ausblenden kann. Der deutsche Michel lässt sich halt (meiner Meinung) alles gefallen. Eine Revolution wird es ja bekanntlich in Deutschland nicht geben. Trotzdem versuche ich immer beide Seiten der Medaille neutral zu begutachten. Ich bin grundsätzlich kein Systemfeind oder Linksradikal.

Motto: **** you, I won't do what you tell me. (Auch wenn ich Befehle ausführen muss, habe ich ein Ermessensspielraum und muss ggf. gegensteuern. Der Staatsbürger in Uniform ist für mich Programm.)

So zurück zum Thema:

Die EGV ist OK, aber trotzdem gesagt, dass ich diese als VA bekommen möchte. Denke da ist aber nicht viel zu korrigieren. (Persönliches Gespräch Vor-Ort)

Ich persönlich bin da gerade etwas auf Kriegsfuß mit dem System Hartz4. Corona tut da natürlich auch ordentlich reinbrettern. Das sehen die lieben Mitbürger natürlich etwas anders... Jedoch möchte ich dieser mir zuständigen Behörde vermitteln, hier ist jemand der sich auskennt und Vorsicht mit allen Schachzügen. Das ist alles. (Weil es gibt hier Fälle in der Vergangenheit, das geht einfach gar nicht.) 

PS:

"Hartz-IV-Empfänger wären mit 600 Euro im Monat ,,nicht deutlich zufriedener"
,,Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln" Detlef Scheele." (14.04.2021 - Welt)

Schaut euch mal die Kommentare an :o Unfassbar, was für eine gespaltene und indoktrinierte Gesellschaft sich hier rechtfertigt. Traurig! Nur weil alle am Hungertuch nagen, muss man die Spaltung auch noch vorantreiben...

Super Chef, welcher für die ärmsten der Ärmsten zuständig ist. Sowas sollte man sofort aus dem aktiven Dienst entlassen.

Onkel Tom

Zitat von: Spiegelei am 13:41:08 Do. 15.April 2021
Ja, ich habe leider einige Erfahrung seit den 90ern mit dem BSGH, dann kam ALG2/Hartz4, einige Berwebungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen schon durchlaufen und eine außerbetriebliche Umschulung. Alles nicht wirklich zielführend gewesen.
...

Da hann wir ja was gemeinsam, doch ich wollte wissen, wie lange die letzte Maßnahme her ist, um zu
erfahren, ob dein SB noch Beurteilungen vorliegen, auf die sie ja besonders STASI-haft scharf sind.
Ist sie schon 10 Jahre her, ist es kein Wunder, dich wieder bei einer 45er Sinnlosmaßnahme verfrachten
zu wollen  :-\

Zitat
...
Ich denke ich bin grundsätzlich kein fauler HE, sondern fahre einfach einen sehr komplexen allumfassenden Film, welcher auch Universtitäten und Fachhochschulen beinhaltet im Lebenslauf etc. Dieser hilft mir aber herzlich wenig, da leidet man mehr als alles andere. Mit meinen Berufswünschen etc habe ich leider durchgehend Pech gehabt und durch viele viele Absagen entsprechende Wunden...

Sorry, ich gehe warscheinlich den durchschnittlichen Arbeitnehmer gehörig auf den Senkel, da ich mich hauptsächlich mit Mißständen im aktuellen System beschäftige und dieses auch nicht ausblenden kann. Der deutsche Michel lässt sich halt (meiner Meinung) alles gefallen.
...

Jo, Kohleone hat ja damals dafür Sorge getragen, das sich die Menschen aus den 70ziger und 80ziger zur
Ellebogen-Gesellschaft umdisponiert. Wenige habe es ignoriert und sind authentisch geblieben.
Diese Leute können meines Erachten stolz auf sich sein und sind besser gegen den H4-Terror gewappnet,
wie die Leute, die sich bequemlichkeitshaber gebeugt haben..

Zitat
...
Eine Revolution wird es ja bekanntlich in Deutschland nicht geben. Trotzdem versuche ich immer beide Seiten der Medaille neutral zu begutachten. Ich bin grundsätzlich kein Systemfeind oder Linksradikal.
...

Och, da habe ich meine Hoffnungen nicht aufgegeben. Gerade in diesen Zeiten klappert die Büchse
der Pandorra besonders gut und die Politik versucht ja alles, um sie geschlossen zu halten.

Um die fetten Politikärsche von dieser Dose zu verjagen, das sie sich öffnen kann, muss man kein
Systemgegner oder das durch die Medien und Politik verunglimpfte "linksradikal" zu sein.
Der Kurruptionsfaktor, der in D vorrherscht reicht schon, ihn zu bekämpfen..  :)

Zitat
...
So zurück zum Thema:

Die EGV ist OK, aber trotzdem gesagt, dass ich diese als VA bekommen möchte. Denke da ist aber nicht viel zu korrigieren. (Persönliches Gespräch Vor-Ort)

Ich persönlich bin da gerade etwas auf Kriegsfuß mit dem System Hartz4. Corona tut da natürlich auch ordentlich reinbrettern.
...

Schön, das ich es mit eine_r User_in zu tun habe, die mir kein passiv orientierten Eindruck macht.

Zitat
...
Das sehen die lieben Mitbürger natürlich etwas anders... Jedoch möchte ich dieser mir zuständigen Behörde vermitteln, hier ist jemand der sich auskennt und vorsicht mit allen Schachzügen. Das ist alles. (Weil es gibt hier Fälle in der Vergangenheit, das geht einfach gar nicht.) 

PS:

"Hartz-IV-Empfänger wären mit 600 Euro im Monat ,,nicht deutlich zufriedener"
,,Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln" Detlef Scheele." (14.04.2021 - Welt)

Schaut euch mal die Kommentare an :o Unfassbar, was für eine gespaltene und indoktrinierte Gesellschaft sich hier rechtfertigt. Traurig! Nur weil alle am Hungertuch nagen, muss man die Spaltung auch noch vorantreiben...

Super Chef, welcher für die ärmsten der Ärmsten zuständig ist. Sowas sollte man sofort aus dem aktiven Dienst entlassen.

Naja, den Oberfuzzi von BA Chef habe ich schon seid Anfang 2000 zum Fressen gern und komme zu dem
Entschluss, das sein Handeln ganz und gar ökonomiefaschistoid ist.

Selbstsoziale Überheblichkeit lässt grüßen..  :Q

Wir dürfen uns noch echt darüber wundern, wie er drauf kommt, wenn die nächsten BT-Wahlen schwarz / gelb / blau
(braun) ausfallen sollten.. Sein geblubber verfolge ich auch und nehme ihn sehr ernst, weil er meiner Meinung nach
eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt darstellt.

Corona ist ja anbei scheinbar ein Brandbeschleuniger...
Lass Dich nicht verhartzen !

Spiegelei

Was passiert eigentlich, wenn man die ganzen Dokumente mit "i.A. Adolf Hitler" unterschreibt? 8) Wird man dann strafrechtlich belangt? (JC, Maßnahmeträger etc.) - Ich finde nämlich dieses ALG2/H4-System auch hochgradig faschistisch. Nach dem Motto "Arbeit macht frei!", egal wo, wie und zu welcher Entlohnung / Bedingungen. Typisch deutsche Erfindung...

Draisine

Zitat von: Spiegelei am 14:36:23 Do. 15.April 2021
Was passiert eigentlich, wenn man die ganzen Dokumente mit "i.A. Adolf Hitler" unterschreibt? 8) Wird man dann strafrechtlich belangt? (JC, Maßnahmeträger etc.) - Ich finde nämlich dieses ALG2/H4-System auch hochgradig faschistisch. Nach dem Motto "Arbeit macht frei!", egal wo, wie und zu welcher Entlohnung / Bedingungen. Typisch deutsche Erfindung...


Da freut sich das JC eher ein Loch in den Bauch -vor Missvergnügen. Denn das könnte Dich mindestens reif für eine Maßnahme machen. Für die Zielgruppe psychosoziale Probleme. Und davon haben seit 2020 fast alle JC reichlich im Angebot. Vorzugsweise als Zuweisung.

Onkel Tom

Unterlasse das mal besser, JC-Handeln mit der NS-Zeit zu vergleichen. Ich kann Dir darauf garantieren,
das Du dann wegen Beleidigung vors Strafgericht gezerrt wirst. Habe da schon 3 Verfahren miterlebt und
alle sind deftig verknackt worden.. Bei einem, der mehr als berechtigt war, sich mal per bösen Brief
aus zu kotzen kam nach der Entschuldigung dafür mit einer Top-Anwältin mit einer Gelsstrafe von 100
Euronen davon und der derbste Fall langte mit 700 hin.. Alles Tagessätze a 10 Euronen..  :(

Da sorgt eine Krähe dafür, das der anderen Krähe kein Auge ausgepickt wird..

Böse Briefe müssen also anders ausgestaltet sein statt den Holocaust zu verunglimpfen !!
Und vor allen Dingen niemals SB persönlich angreifen, sondern nur sein Handeln.. Gaaanz wichtig.

Sorge erst mal dafür, das dein JC-Terror in trockenen Tüchern kommt, das Du wieder Du selbst wirst und
dann kann man von anderer Perspektive aus Harz 4 und Co. viel besser und lustiger ab nerven..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Spiegelei

So weiter gehts. Fahrkostenerstattung. Hier wird nicht kaufmännisch gerundet, sondern exakt der Wert von Google-Maps übernommen. Wie ist das? Google-Maps entspricht nicht den real gefahrenen Kilometern, die kürzeste Strecke geht durch die Pampa und verursacht erhöhten Verschleiß. Kann man sich gegen so etwas wehren? (Ausrede: Wir werden so geprüft). Ich bin der Meinung, das Prüfverfahren ist nicht angemessen. Vorschläge diesbezüglich oder Erfahrungswerte?

horrorexitmytoday

Die EGV ist echt ein ewiges Rätsel, hab da auch ne Frage: In meiner steht, dass sie bis ... gültig ist, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruchs. Ist das üblich bzw. rechtens?

Tiefrot

Die übliche Gültigkeit einer EGV liegt bei 6 Monaten.
Von daher habe ich an der Rechtmäßigkeit Zweifel.

Und einen Grund mehr, sowas nicht zu unterschreiben.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

horrorexitmytoday

Vielen Dank, Tiefrot, alles klar. Bin in einer Optionskommune, in der ARGE davor war das immer begrenzt auf 6 Monate, hier ist plötzlich der Passus dabei.

Tiefrot

Will hoffen, das du den Piss nicht unterschrieben hast.
Wenn solch ein Passus schon drin ist, möchte ich den Rest lieber nicht sehen.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
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horrorexitmytoday

Um ehrlich zu sein: ja. :-[ Ist allerdings vor ein paar Wochen abgelaufen.

Tiefrot

Abgelaufen ? Schwein gehabt.
Würde auch keine mehr unterschreiben.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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Chrissi

Zitat von: Onkel Tom am 21:24:04 Do. 15.April 2021Da sorgt eine Krähe dafür, das der anderen Krähe kein Auge ausgepickt wird..

Ooooch, so `ne Dienstaufsichtsbeschwerde ist schnell mal geschrieben, und auch wenns nicht immer was auf den Sack gibt, bleibt das in der Personalakte.

Vorher googeln, wie das formal auszusehen hat - nicht emotional sondern streng sachlich ist eh klar, oder? Und immer mit Kopie an den Leiter der Behörde sowie das Landesarbeitsamt.

tleary

Zitat von: Spiegelei am 20:15:20 Mi. 14.April 2021
den guten Mods bei Herrn Behrsing war ich wohl zu "kritisch". (Telefonisch war er auch nicht so der Hit diesbezüglich, auf E-Mails wird nicht reagiert.)
Mit denen stehe ich mittlerweile auch schon auf Kriegsfuß, den "lieben Mods aus dem ELO-Forum". Habe nun vor 2 Wochen schon eine Verwarnung kassiert, mit der Ankündigung, daß dies "die letzte" vor dem Rausschmiss wäre. Und daß meine Beiträge von nun an nur noch "unter Moderation" erfolgen. Konkret: Der Zensur unterliegen. Das letzte prominente Opfer, das aus diesem Forum rausgemobbt wurde ist das "Zeitkind". Und eben der "Onkel Tom" mit seiner "virtuellen Selbstverbrennung aus Protest". Gell, Onkel?

Ich hab' mittlerweile einen richtigen Hass auf die! - Das nur nebenbei. Mußte mal raus.

Zitat von: Spiegelei am 13:41:08 Do. 15.April 2021
Super Chef, welcher für die ärmsten der Ärmsten zuständig ist. Sowas sollte man sofort aus dem aktiven Dienst entlassen.
Nur? - Ich würde für ihn folgende Erprobungsmaßnahme befürworten: 10 Jahre Hartz-IV, dabei ständig einem seiner "scharfen" Sachbearbeiter unterstellt. Mit 10 Zwangsbewerbungen pro Monat, Bewerbungstrainings, verfolgenden Jobcoaches und etlichen "Arbeitsgelegenheiten" (1-Euro-Jobs). Darin hat er ja angeblich schon Erfahrung, weil er sich früher beim OTTO-Versand als junger Kerl schon fürs Hofkehren interessiert hatte. Er kommt halt aus der Unterschicht. - Aber: Er war sich "für nix zu fein". Und das erwartet er heutzutage noch von "jedem arbeitswilligen Hartz-IV-Empfänger".

Hat den Aufstieg in die Oberklasse dann auch geschafft. - Da soll noch ein Emigranten- oder Ghettokid sagen, es hätte keine Chance in diesem System, würde nie aufsteigen. Seine Antwort: "Streng dich an! Von nix kommt nix!" und "Ich hab's doch auch geschafft!"

Anschließend mit 63 Zwangsverrentung und bis zu seinem Lebensende die Armutsrente von max. 600 € im Monat, sodaß er dann auch mit der "Grundsicherung im Alter" weiterhin die tolle Bürokratie dieses Staates zu spüren bekommt. So wie viele Millionen alte Menschen hierzulande eben auch. - "Gleiches Recht für alle!"
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Zitat von: Tiefrot am 14:25:59 Di. 27.April 2021
Die übliche Gültigkeit einer EGV liegt bei 6 Monaten.
Von daher habe ich an der Rechtmäßigkeit Zweifel.
"Bis auf weiteres" ist mittlerweile eine Standardformulierung in EGV's und soll sogar rechtens sein, WENN zugleich drin steht, daß sie nach "6 Monaten überprüft" werden soll.

Bei meiner EGV steht das auch schon drin. Aber die ist schon 2 1/2 Jahre alt, und irgendwie nicht mehr so ganz gültig, glaube ich fast.  ;)
Meine SB wollte da auch schon zwei Mal "mit mir meine berufliche Situation besprechen". - Hatte da aber immer grad leider "keine Zeit" - und noch dazu offiziell gar kein Telefon (zumindest fürs Jobcenter). Danach lag im Oktober 2020 die "Einladung zu einem persönlichen Gespräch" im Briefkasten. SBin hat gekniffen: Zu viel Angst vor Corona, sodaß ich ohne den geliebten Smalltalk mit ihr vom örtlichen Jobcenter wieder abziehen mußte (vorher natürlich noch Fahrtkostenantrag gestellt, denn "umsonst ist der Tod". - Das muß auch mein Jobcenter endlich mal merken. :) )
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Tiefrot

Zitat"Bis auf weiteres" ist mittlerweile eine Standardformulierung in EGV's und soll sogar rechtens sein,
WENN zugleich drin steht, daß sie nach "6 Monaten überprüft" werden soll.
Danke für die Info.  ;)
Nun, ich gehöre ja schon länger zur Fraktion der absolut Nichtunterschreiber.
Hat sich für meinen Teil als sehr sinnvoll erwiesen.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
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horrorexitmytoday

Vielen Dank auch von mir  :).

Hab auch das Problem, dass ich momentan noch angerufen werde, was mich jedesmal runterzieht. In der EGV stand drin, dass ich auch eine Telefonnummer angeben muss (Änderungen in den persönlichen Verhältnissen). Weiß nicht, ob ich die trotzdem löschen lassen kann.

Dann noch ne ganz dringende, aktuelle Frage, die mir unter den Nägeln brennt:

Ist der SB befugt, mir vorzuschreiben, für welche Bereiche ich mich bewerben soll? Hat der SB eine rechtliche Handhabe, mich daran zu hindern, mich in mehreren Bereichen zu bewerben? Und was kann er mir überhaupt vorschreiben? Welche Paragraphen hab ich zur Unterstützung?

An sich ist es ja mir überlassen auf welche Stellen ich mich bewerbe, solange die Aussichten realistisch sind, oder? In meiner alten ARGE war das dem SB auch wurscht, Hauptsache Nachweise.

Hier (Optionskommune) hab ich den Eindruck, solange ich X sage, will mich der neue SB auf X festnageln. Wenn ich Y und Z dann auch noch interessant finde, meint er: Aber wir (!) hatten uns doch auf X geeinigt. Der hält mich wohl für bekloppt. Wieso sollte ich bei Bewerbungen nicht mehrgleisig fahren, mich interessieren nun mal verschiedene Bereiche, will mich nicht nur auf einen beschränken, das hab ich lang genug. Wenn er ein anderes "Erfolgsrezept" hat, ist das doch sein Bier. Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Spiegelei

Der Unterschied zwischen JC in der Kleinstadt (Hier wurde versucht zu helfen.) und Optionskommune ist hier gravierend. Egal was ich hier erhalte, es geht nur darum, Sanktionen Tür und Tor zu öffnen, mit Klauseln und verschachtelten  EGV's. Die Nummer hab ich schnell verstanden, und weder unterschreibe ich etwas, noch akzeptiere ich irgendein Wisch ohne Widerspruch. Hier läuft einfach ein anderes Programm ab. Das ganze endet hier noch in Erwerbsminderungsrente oder Rente. Den Terror hält keiner aus. Nur das ist auch das Ziel. Jeder Job ist besser als sich weiter von dieser Behörde traktieren zu lassen. Der Plan geht bei den meisten auch auf.

horrorexitmytoday

Au weia, das ist hart, Hier ist es etwas anders. die Mitarbeiter sind scheinbar freundlich, aber undurchsichtig, und die rechte Hand weiß nicht, was die linke macht. Ich blicke da nicht mehr durch, deshalb muss ich wissen, worauf ich mich stützen kann, um meine Rechte durchzusetzen. Ich freue mich für jeden, der sein Ding durchzieht und sich nicht zur Unterschrift "überreden" lässt. Zu leicht übersieht man sonst was und schon hängt man drin.

Tiefrot

So grade zu Anfang Hartz4 hat die Empfehlung die Runde gemacht,
niemals eine EGV zu unterschreiben. Nebenan bekam ich kürzlich für diesen Rat
vom Mod ziemlich die Hucke voll... Egal. Viele waren zu der Zeit (heute wirds geschickt verklausuliert)
Freibriefe für das JC, dich verhungern zu lassen. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor,
weil du dich ja nicht nur mit der EGV, sondern auch mit den in den Rechtsfolgen festgelegten Sanktionen
einverstanden erklärst. So du unterschreibst.

Tust du dies nicht, hast du im Streitfall trotz EGV-VA wesentlich bessere Karten.
Und wenn es keine Streitfälle gibt, immer noch die Möglichkeit Nein zu sagen,
was bei unterschriebener EGV im Regelfall wegfällt.

Ist nur ein sehr allgemeiner Tip, aber lasst den Stift zum Thema EGV schön auf dem Tisch liegen.
Und wenn SB zetert, erst recht. Dann ist garantiert was faul.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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Hildchen

Eine EGV unterschreibt man grundsätzlich nicht.
Einstecken mit den Worten "Ich werde die überprüfen lassen."
Wenn SB fragt, wie lange das dauern wird "Es dauert so lange, wie es dauert."
Wenn SB nach 14 Tagen der Meinung ist Dir eine VA zukommenlassen zu müssen,
dann ist die garantiert 3 Stufen zahmer, sonst Widerspruch einlegen.

tleary

Zitat von: Hildchen am 14:14:22 Di. 04.Mai 2021
Wenn SB nach 14 Tagen der Meinung ist Dir eine VA zukommenlassen zu müssen,
dann ist die garantiert 3 Stufen zahmer, sonst Widerspruch einlegen.
Gut, das ist eher Wunschdenken. Denn in der Regel ist eine EGV per VA ein 1:1-Abklatsch der ursprünglichen EGV. Viel besser ist es aber, 1 1/2 Wochen nachdem man die EGV mit nachhause genommen hat, den SB mit Änderungsvorschlägen zu drangsalieren, und zwar nachweisbar schriftlich per Online-FAX. Dann kann man - wenn man dagegen klagt, nämlich behaupten, man hätte ja eigentlich eine EGV abschließen wollen, nur wäre der SB eben so unkooperativ gewesen, daß keine Übereinkunft zustande kam.

Eine EGV ist nämlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der der Verhandlung bedarf. - Und kein einseitiges Diktat des Jobcenters.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Spiegelei

Soviel zur Schwipschwager Theorie, hier wird im Sinne des Kreises entschieden und nich im Sinne des Rechtsschutzsuchenden. Soweit sind wir schon beim Sozialgericht in Deutschland. Der Richter wird ja gut bezahlt, warum sollte er sich mit dem Dienstherren anlegen. Deswegen die 30% Sanktion als Maximum, der Streitwert ist zu gering (Beschwerde). Somit kann man das Hauptverfahren sofort abwürgen. Wieder was gelernt. Das Sozialgericht kann man sich sparen, die haben sich da ein bulletproof System zusammengebastelt, nicht im Sinne eines Hilfebedürftigen.

Onkel Tom

Und daher in der Zwichenzeit die "Hilfebedürftigkeit" nicht durch Arbeit unterbrochen
wurde, ist die EGV trotzdem weiter gültig. Dieses Geschummel um "eigendlich nur ein
halbes Jahr gültig" und "bis auf weiteres.." dient auch dazu, das sie weiter Sanktions-
charakter inne hat, solange sich nichts an den "persönlichen Verhältnissen" des
Elos geändert hat. Jedenfalls würde JC erst mal damit krumm kommen wollen.
Ist ja nun mal ein "ausgehandelter Vertrag"..

Abgelaufen nur dann, wenn ein Datum statt "bis auf weiteres" zu lesen ist.
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

@ Onkel Tom: Ja, kannst recht haben. Die Klausel mit "bis auf weiteres" ist jedenfalls gefährlich. Ich muß zugeben, daß ich das Ding damals (vor 2 1/2 Jahren) auch so unterzeichnet hab. Künftig werde ich das aber nicht mehr machen, habe ich mir vorgenommen.

Da wird erst hart (schriftlich, per Online-FAX) verhandelt, und wenn die SBin dann damit kommt, daß meine Wünsche "unrealistisch" sind, oder "unseren Textbausteinen widersprechen", dann laß ich mir eine EGV-VA verhängen. Und gegen die gibt's dann eben den Widerspruch und wenn nötig Klage.

Jedenfalls werd' ich nichts mehr unterschreiben. Hab' ich damals auch nur gemacht, weil sie (die EGV) relativ moderat war. Trotz allem waren da auch Klauseln drin, die mir nicht gefallen haben. - Naja, war halt noch "unerfahren" was dieses ganze EGV-Gedöns angeht. Gut, die SBin hat bisher auch noch nicht mit ihrer von mir zur Verfügung gestellten Munition gegen mich gefeuert. Ist aber wohl nur meiner Ausnahmesituation geschuldet (Pflege eines Angehörigen).
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: horrorexitmytoday am 13:52:23 So. 02.Mai 2021
Vielen Dank auch von mir  :).

Hab auch das Problem, dass ich momentan noch angerufen werde, was mich jedesmal runterzieht. In der EGV stand drin, dass ich auch eine Telefonnummer angeben muss (Änderungen in den persönlichen Verhältnissen). Weiß nicht, ob ich die trotzdem löschen lassen kann.


Wen hast Du laut EGV deine Telefonnummer bekannt zu geben ? Zitiere mal bitte den Teil der
Verpflichtungen deinerseits genauer..

Zitat
...
Ist der SB befugt, mir vorzuschreiben, für welche Bereiche ich mich bewerben soll? Hat der SB eine rechtliche Handhabe, mich daran zu hindern, mich in mehreren Bereichen zu bewerben? Und was kann er mir überhaupt vorschreiben? Welche Paragraphen hab ich zur Unterstützung ?
...

Nö, Du hast die freie Qual der Berufswahl, wo Du dich als was bewirbst..
Kann höchstens sagen "Die Kosten für die Bewerbung erstatten wir nicht.." wenn Du dich z.B.
als gelerneter Koch als Arzthelferlein bewirbst..

Die Wahl(freiheit) liegt schon dem Grundgesetz nache, auch wenn es manche JC-SBs gen mal
vergessen..

Ich würde mit SB mal nur das absolute Minimum an Notwendigkeiten kommunizieren..
Nur schriftlich feddisch..  ;)

@tleary

Das war keine "Selbstverbrennung" sondern ein ganz normaler Abschied von Dingen, die destruktiv
daher kommen. 16 Jahre Mitgliedschaft so einfach hinschmeißen war nicht einfach und habe ja schon
vorher einiges versucht, das das Elo-Forum zu "alter Frische" zurück kommt.. Alles vergeblich..

Zu dem "bis auf weiteres" im Bezug Gültigkeit einer EGV ist durch weitere Textpassagen fest gezurrt.
In Prinzip braucht SB nur zu hüsteln "Es war keine Fortschreibung notwendig, da sich an den
persönlichen Verhältnissen des Elo nichts geändert hat.." Schreibtischmäßig wird damit sicher gestellt,
das trotz verschlafens der Verabreichung einer EGV-Fortschreibung, der alte Schinken immer noch
keine Wirkung verloren hat..

Viele glauben, das eine EGV automatisch nur 6 Monate gültig sei.. Leider ein Irrtum. Es kommt allerdings
auch immer darauf an, wie ein Streitfall um das ganze dann genauer ausschaut..

Die Pflege eines Angehörigen ist "ein wichtiger Grund", dir nicht alles an den Hakken hängen zu können.
Salopp ein guter Sinnlosmaßnahmenkiller  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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