Wie im Coaching Praktikum abwürgen ?

Begonnen von MarcoW75, 21:39:16 Mo. 24.Mai 2021

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horrorexitmytoday

Um wieder zum Thema zurückzukommen:

Bin in absehbarer Zeit in einem Orientierungspraktikum. Schichtdienst. Muss 4 Uhr morgens aufstehen und eine unbeleuchtete Strecke entlang, für eine Frau nicht ohne, da um diese Zeit kein einziger Bus fährt, Mitfahrgelegenheit: Fehlanzeige. Beginn ist um 6, Weg in die Stadt: ca. 1,5 Std. Ist das zumutbar, in einem unbezahlten Praktikum? Kann weder ein Taxi finanzieren, noch ein Zimmer in der Stadt. Bei einer Spätschicht hätte ich übrigens das gleiche Problem. Fahrrad hab ich auch keins.

Wenn ich das Praktikum deswegen abbrechen müsste, wäre ich dann auf der sicheren Seite?

horrorexitmytoday


horrorexitmytoday

Noch eine Frage:

Kennt sich jemand mit den Unterlagen vom JC aus, die man beim Praktikumsgeber einreichen muss (Erhebungsbogen)?
Finde es ziemlich peinlich, mich zu Beginn schon als "Hartzer" zu outen.

Onkel Tom

Jo, das informationelle Selbstbestimmungsrecht verteidigen aber durchaus möglich,
das Du durch "freiwilliger" Unterschrift(en) bereits darauf verzichtest.

Daher ich keinerlei Kenntnisse in deinem Fall habe, kann ich deine Fragen zu deiner
gegenwärtigen Teilnahme an einer Maßnahme nicht beantworten..
Lass Dich nicht verhartzen !

horrorexitmytoday

Ok. Das Praktikum dauert 2 Wochen, ist als Vorstufe einer Ausbildung gedacht und gemeldet. Ich soll die Unterlagen, die der AV mir zugeschickt hat, vom Praktikumsgeber ausfüllen und ans JC zurückschicken lassen. Das Praktikum habe ich mir ausgesucht.

Unterschrieben habe ich im Moment nichts bzw. nur die alte EGV, die aber abgelaufen ist.

@ MarcoW75:

Nach dem, was ich gerade gelesen habe (Tacheles Sozialhilfe) ist ein unentgeltliches Praktikum kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und kann daher nicht erzwungen werden. Es ist zwar eine Maßnahme nach § 16 SGBII, aber die hast du ja mit dem Coaching schon angetreten. Ist daher sowieso unsinnig, dass man innerhalb einer Maßnahme noch eine Maßnahme machen soll.
Du könntest Dich darauf berufen, dass solche Praktika nur dazu taugen, eine Ausbildung anzubahnen - für die, die noch keine abgeschlossen oder ihr Studium abgebrochen haben oder noch eine neue Ausbildung machen wollen.
Im sozialen Bereich (Pflege u.a.), im Buchhandel, im Journalismus, auch im Handwerk wäre das noch logisch, aber sonst?



horrorexitmytoday

Hab einen Thread zum Thema Zwangspraktikum im Elo-Forum gefunden, ist schon älter, aber vielleicht hilft`s:

https://www.elo-forum.org/threads/machen-sie-doch-mal-ein-praktikum.54102/

Draisine

Zitat von: horrorexitmytoday am 12:33:15 Fr. 23.Juli 2021
Ok. Das Praktikum dauert 2 Wochen, ist als Vorstufe einer Ausbildung gedacht und gemeldet. Ich soll die Unterlagen, die der AV mir zugeschickt hat, vom Praktikumsgeber ausfüllen und ans JC zurückschicken lassen. Das Praktikum habe ich mir ausgesucht.

Unterschrieben habe ich im Moment nichts bzw. nur die alte EGV, die aber abgelaufen ist.

@ MarcoW75:

Nach dem, was ich gerade gelesen habe (Tacheles Sozialhilfe) ist ein unentgeltliches Praktikum kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und kann daher nicht erzwungen werden...


Bei Dir mag das gelten, wenn das JC die nicht schon im Vorfeld in eine Maßnahme verwandelt haben sollte.

Zu Deiner Antwort an @MarcoW75:
Was die Praktika in 45er Maßnahmen anbelangt, so agieren dort die Träger dort analog zu deren Quoten Vorgaben und daher bekommen sowieso nicht alle Teilnehmer die Chance dazu. Nur dann, wenn das sozusagen eine Eignungsprüfung für eine Beschäftigung in dem Betrieb sein soll, wo sich der Träger dann eine Vermittlungsgebühr erhofft. Die ggf. weitere Absicht der JC und des Trägers, dass das Praktikum auch nur zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Wiederherstellung der Marktnähe darin verordnet werden soll, die ergibt sich mithin auch aus der Konzeption der Maßnahme und der Eignung des Teilnehmers. Der Teilnehmer unterschreibt zwar mehrheitlich das Risiko dessen gleich am Anfang der Maßnahme -muss jedoch vor einem möglichen  Praktikum eine gesonderte Vereinbarung dazu unterschreiben. Beides ist aber nicht in Stein gemeißelt. Denn die Überprüfung der Leistungsfähigkeit ist nicht unendlich " möglich". Wer halt nur zwei linke Hände anbietet oder auch dazu mental nicht "wendig" genug agiert, der ist dann ganz schnell wieder raus. Das ist nach meiner Meinung noch die einfachere Art der vorzeitigen Beendigung dessen. Von ansonsten 4 -6 Wochen. Meist durch den AG. Denn der Träger bietet dann sowieso gleich andere Teilnehmer an. Und die AG wissen das.

Besser ist es aber allemal, eine solche 45er Maßnahme gleich insgesamt zu verhindern. Mit der Unterschrift beginnt aber meist ein Zwang bei 45er Maßnahmen für die gesamte Maßnahme, ggf. also auch für ein Praktikum, sofern die Konzeption der Maßnahme ein Praktikum enthalten soll. Wobei die Gründe hierfür unterschiedlich sein können.



   

horrorexitmytoday

Wer halt nur zwei linke Hände anbietet oder auch dazu mental nicht "wendig" genug agiert, der ist dann ganz schnell wieder raus. Das ist nach meiner Meinung noch die einfachere Art der vorzeitigen Beendigung dessen. Von ansonsten 4 -6 Wochen. Meist durch den AG. Denn der Träger bietet dann sowieso gleich andere Teilnehmer an. Und die AG wissen das.

Danke, Draisine :). Das ist gut zu wissen. Hab mein Praktikum gleich am ersten Tag geschmissen, weil ich psychisch nicht belastbar genug bin. Mache mir jetzt natürlich Sorgen, dass ich Sanktionen zu befürchten habe, weil es ja nach § 16 als Maßnahme gilt. Andererseits ist das Praktikum nicht in der EGV festgelegt. Ich bin ja in einer Optionskommune und hier legen die auf Praktika gesteigerten Wert, was ich seltsam finde.

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