Vereinbarung mit SA ALG1/ Tipps für Anfänger 👍🏽

Begonnen von derpate439, 00:15:39 Mo. 19.Juli 2021

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

derpate439

Bin seitdem 03. Alg1 Bezieher, war vorher schon 2 Monate Arbeitslos aber hab für 2 Monate bei Leihbude gearbeitet weil ich Geld brauchte und meine Gesellenprüfung zum Winter verschoben wurde.

Habe vor der Erwebslosigkeit 4 Jahre Ausbildung gemacht die ich auf ärztlichen Rat per Aufhebungsvertrag ,,pausiert" habe. Also Ausbildungszeit voll und kann als Selbstzahler Externer Prüfling jetzt im November meine Gesellenprüfung machen. Anspruch auf Alg1 habe ich noch bis Dezember.
Bei meinem letzten Gespräch am 04. mit dem SA hatten wir vereinbart das ich mich auf die Prüfung vorbereite und mich August/September melde für die Kostenübernahme. Habe jetzt ein telefonischen Termin bekommen um über die ,,Bewerbungsaktivitäten" zu sprechen. Ich denke das mein SA jetzt nur mit mir Sprechen möchte wegen der Kostenübernahme, da ich bislang komplett inruhe gelassen wurde und VV insgesamt vielleicht 4-5 Stück bekommen habe als ,,Kfz-Helfer" obwohl ich erwähnt habe das ich in dem Beruf nicht arbeiten möchte.

Nun mitgelesen habe ich das wenn die VV ohne Rechtsbelehrung waren ich nichts zu befürchten habe. Aber Vertraue der Agentur nicht, deshalb melde ich mich mal hier. Ich habe keine einzige Bewerbung geschrieben, wurde ja auch nicht verlangt. (Hab ich was zu befürchten?)
Mein Account bei der Agentur ist auch gesperrt, den wenn hätte ich mir da was rausgesucht (wo ich nicht genommen werde) und mich da beworben. 😁

Kann der SA jetzt trotzdem verlangen das ich meine Eigenbemühung nachweise? Den eigentlich hatte ich ja mit Ihm abgemacht das ich Pauke und meine Prüfung bestehe..

Auf was muss ich achten? Habt ihr Tipps für mich wie ich das Gespräch für meine Gunsten auswirke? (Falls der SA jetzt doch was anderes will statt mir nur die Unterlagen für die Kostenübernahme der Prüfung zukommen zulassen.)

Mit Sanktionen muss ich nicht rechnen weil ich mich nirgendwo beworben habe oder? (Hat ja auch keiner verlangt..)

Hab bischen schiss den bin auf das Geld angewiesen, ansonsten habe ich hier gute Tipps aufgeriffen. (Wie ich mich bewerbe ohne genommen zu werden etc.)

Falls er eine EGV von mir verlangt, kann ich die einfach ablehnen? Ist ja soweit ich das verstanden habe keine Pflicht bei Alg1 oder?

Was kann er von mir verlangen? Und wenn wie schaffe ich es bis Dezember ohne Job mein Alg1 auszuschöpfen bis ich meine Gesellenprüfung gemacht habe? (Danach möchte ich eh zum Bund)

Danke im vorraus 👌🏽 (SUPER Forum, nahm mir etwas die Angst 😂)

Tiefrot

Erstmal herzlich willkommen hier.  :)

Was EGVen betrifft, so vertrete ich die Position, niemals eine EGV zu unterschreiben.
Du schadest dir damit nur selber. Wie ich annehme auch bei ALG1.

Bei den anderen Sachen solltest du im Streitfall Schriftliches vorlegen können.
Wenn daraus eindeutig hervorgeht, das niemand Bewerbungen oder was anderes
verlangt, bist du auf der sonnigen Seite.

Wie es sich bei ALG1 mit Sanktionen &Co. verhält, kann ich nicht sagen.
Ist bei mir viel zu lange her, da können andere Kollegen sicher Verlässlicheres sagen.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

derpate439

Zitat von: Tiefrot am 01:11:34 Mo. 19.Juli 2021
Erstmal herzlich willkommen hier.  :)

Was EGVen betrifft, so vertrete ich die Position, niemals eine EGV zu unterschreiben.
Du schadest dir damit nur selber. Wie ich annehme auch bei ALG1.

Bei den anderen Sachen solltest du im Streitfall Schriftliches vorlegen können.
Wenn daraus eindeutig hervorgeht, das niemand Bewerbungen oder was anderes
verlangt, bist du auf der sonnigen Seite.

Wie es sich bei ALG1 mit Sanktionen &Co. verhält, kann ich nicht sagen.
Ist bei mir viel zu lange her, da können andere Kollegen sicher Verlässlicheres sagen.

Hab ich den mit Ärger zu rechnen weil ich mich nirgendwo beworben habe ? Es war ja kein VA mit Rechtsbelehrungen dabei, also sollte ich nichts fürchten oder? Den eigentlich stimmte er mir zu nach einem kleinen Gespräch das ich für die Prüfung lernen solle und dann den Gesellenschein machen, weil ich dann ja auch leichter zu vermitteln bin..

Tiefrot

Kann ich aus dem Stand schlecht sagen, da ALG1 nicht mein Fach ist, sorry.
Wenn du aber alles schriftlich zu liegen hast, sieht es generell für dich besser aus.

Hab mal etwas Geduld, zu dem Thema werden sich hier sicher noch andere äußern.  ;)

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

derpate439

Zitat von: Tiefrot am 18:52:50 Mo. 19.Juli 2021
Kann ich aus dem Stand schlecht sagen, da ALG1 nicht mein Fach ist, sorry.
Wenn du aber alles schriftlich zu liegen hast, sieht es generell für dich besser aus.

Hab mal etwas Geduld, zu dem Thema werden sich hier sicher noch andere äußern.  ;)

Ja hoffe um Tipps von paar Usern 😁

Ziel: Bis Dezember Arbeitslos bleiben ohne Sanktionen- dann hab ich meine Gesellenprüfung 😁

  • Chefduzen Spendenbutton