Zwangsverrentung mit 63

Begonnen von Hanna1, 09:13:55 Di. 20.Juli 2021

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Hanna1

Hallo, vor Kurzem hatte ich einen Telefontermin beim JC wegen "beruflicher Beratung". Am Telefon erklärte mir mein Arbeitsberater, der Termin wäre aus statistischen Gründen und ich hätte mit dem Anruf meiner Pflicht Genüge getan. Aber dann rückte er mit der Wahrheit heraus. Es ging darum, das er mich demnächst in Rente schicken will. Anfang nächsten Jahres werde ich 63 Jahre alt. Der Bewilligungszeitraum für AlG 2 ist im Oktober 2021 abgelaufen.

1. Mit welchen Argumenten kann ich in Rente geschickt werden?
2. Ich müsste dann GRUSI beantragen. Welche Formulare müßte ich da Ausfüllen oder geht das automatisch?

:Q

Onkel Tom

Moin.

Dachte zunächst, das das Mobcenter dies wegen eines Urteil von ca. 2009 nicht mehr dürften,
Leute ab (58) in Frühverrentung zu zwingen. Nun habe ich was gefunden was jedoch mit
Vollendung des 63.ten Lebensjahr möglich ist.

Siehe hier..

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das

Bei Beantragung von Sozialleistungen a la SGB 12 muss mensch sich genau so nackig machen, wie beim
Mobcenter. Schonvermögen ist auf 5000 Euronen fest gelegt.. :-/
Lass Dich nicht verhartzen !

Hanna1

Hallo,

so wie ich das jetzt verstehe, muß man 35 Versicherungsjahre vorweisen um Zwangsverrentet zu werden. "Da Rainer laut Rentenauskunft 35 Versicherungsjahre vorzuweisen habe, solle er doch bitte einen Antrag zur Altersrente für langjährig Versicherte stellen."

Was gilt denn als Versicherungsjahre? Auch Hartz4 Bezug ? Was ist mit Versicherungsjahre gemeint?


BGS

Ist zwar schon etwas länger her, doch soweit ich mich erinnere wurde bei ALG II ab ca. April 2010 nichts mehr in die Rentenversicherung eingezahlt, vorher war es 1,- (!) im Monat.

Somit kommt seitdem wohl nichts zu den "Versicherungsjahren" dazu. Bei Hartz IV.

Viel Glück und alles Gute,

mfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Hanna1

Danke, Glück kann ich wirklich gebrauchen.

Onkel Tom

Die Rentenbeiträge bei ALG-II-Bezug wurden bereits 2009 abgeschafft :-(

Ejal, was seid 2005 an Schweinereien im Sozialbereich beschlossen wurden, wurden
bisher alle starken Jahrgänge (Geburtsjahr 1961-1968) trickreich gegen Altersarmut
ausgeklammert..  :Q

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Hanna1 am 09:13:55 Di. 20.Juli 20212. Ich müsste dann GRUSI beantragen.
Dann ist die Frühverrentung nicht zulässig.

siehe § 1+§ 6 UnbilligkeitsV:
Zitat§ 1
Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre.
[...]
§ 6
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Leistungsberechtigte dadurch hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden würden. 2Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze (§ 7a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
https://www.buzer.de/gesetz/8182/index.htm

Dem JC die letzte Rentenauskunft vorlegen, dann sollte das Thema vom Tisch sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

Zitat von: BGS am 06:24:31 Mi. 21.Juli 2021
Ist zwar schon etwas länger her, doch soweit ich mich erinnere wurde bei ALG II ab ca. April 2010 nichts mehr in die Rentenversicherung eingezahlt, vorher war es 1,- (!) im Monat.
Somit kommt seitdem wohl nichts zu den "Versicherungsjahren" dazu. Bei Hartz IV.
Doch, die Hartz-IV-Zeit zählt sehr wohl noch zu den Versicherungsjahren mit dazu. Nur Steigerungen der Rente bei Bezug von Hartz-IV sind seit der "Reform" 2010 nicht mehr möglich, da keine Beiträge in die RV eingezahlt werden. Das ganze nennt sich glaube ich "Ausfallzeit".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Paula_P

@tleary:

Man endet dann also vom Jobcenter direkt beim Sozialamt. Immerhin sind die Regelsätze da ja gleich, somit gibt es kein großen Unterschied, außer weniger Terror.

tleary

Zitat von: Paula_P am 08:34:25 Do. 06.Januar 2022
Man endet dann also vom Jobcenter direkt beim Sozialamt. Immerhin sind die Regelsätze da ja gleich, somit gibt es kein großen Unterschied, außer weniger Terror.
Ja, genau so ist es leider. Bei uns im Landkreis sind Sozialamt und Jobcenter sogar im selben Haus untergebracht, beim Landratsamt.

Konkret kenne ich da einen Fall eines 58jährigen, der vom JC zum Sozialamt abgeschoben werden soll. Die sind dann genauso kleinlich, was die Bezahlung von Nebenkosten angeht, und man hat dieselben Streiteren wie mit dem JC selbst. Einzig - und da hast du Recht - der Bewerbungszwang fällt weg.

An Vermögen darf man auch nur noch 5.000 € insgesamt haben, und einen Pkw darf man als Voraussetzung zum Bezug von Sozialhilfe auch nicht mehr besitzen, muß ihn sogar verkaufen. Als Landbewohner wird man damit auch noch seiner kleinen Restmobilität beraubt. Also, in der Beziehung ist bei Sozialhilfe sogar noch manches schlimmer als bei Hartz-IV.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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