Haftstrafe. Und was passiert mit der Wohnung?

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 18:33:17 Di. 10.August 2021

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ManOfConstantSorrow

Zitat Gegen Obdachlosigkeit nach dem Knast:
Häftling darf Wohnung behalten

Das Stader Sozialamt muss einem Häftling seine Wohnung bezahlen, obwohl er über sechs Monate im Knast saß. Das entschied das Landessozialgericht.
https://taz.de/Gegen-Obdachlosigkeit-nach-dem-Knast/!5788105/
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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