Es ist kompliziert ... ALG2 - Aufstiegsbafög - evtl. Übergangsgeld

Begonnen von next, 22:30:06 Mi. 08.September 2021

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Hallo liebe Forengemeinde,

bei uns läuft es gerade sehr kompliziert und ich würde mich über Ratschläge freuen

Ich schreibe größtenteils Stichwortartig, damit es nicht zu lang wird.


Grundsituation:
Mutter, Vater und 2 Kleinkinder

Bisherige Situation
Vater ALG2, Partnerin Teilzeit - ca. 1300 Brutto, 1100 Netto, teilweise
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld usw.

Aktuelle Situation
Vater ALG2 (evtl. bald Umschulung), Partnerin Ausbildung + Nebenjob (ca. 1200 Aufstiegsbafög
+  derzeit 450€ Nebenjob, demnächst ca. 200€)

Bisherige Situation = knapp 1000€ ALG2
Aktuelle Situation = knapp 200€ ALG2

Aktuelle Situation: Durch Ausbildung + Bafög kompletter Wegfall (Partnerin) vom
ALG2 Bezug + fiktive Aufteilung der Einnahmen auf den Rest der BG.

Bei Nebenjob werden Freibeträge berücksichtigt, jedoch wird das Bafög ohne jegliche
Freibeträge voll berechnet. Partnerin muss sich selbst Krankenversichern, abzüglich Zuschlag BAföG-Amt ca. 100€ selbst zahlen.
Informationen im Internet recht spärlich, jedoch öfters gelesen, dass beim Bafög auch 20% pauschal
als Freibetrag berücksichtigt werden.
Jobcenter sagt nein (Partnerin voll raus, keine Freibeträge beim Bafög), auch wenn Partnerin bald noch zusätzlich 100€ KV-Beitrag zahlt und Aufwendungen wie Schulmaterialien, Busticket usw. hat.

Problem 2:
Vater kann durch das JC eine Umschulung machen.
Durch Leistungsabteilung jedoch Aufforderung Kinderzuschlag zu beantragen.
Da aktuell nur knapp 200€ Leistungen gezahlt werden, besteht die Möglichkeit durch KIZ aus ALG2 rauszufallen (Krankenversicherung-Vater-Kinder?)
Also auch keine Möglichkeit mehr der Umschulung.
Evtl. Ass im Ärmel: Vater hat durch Reha noch 1 Monat die Möglichkeit LTA Antrag bei der Rentenversicherung
zu beantragen.
Vater hat eine kaufmännische Ausbildung und über 3 Jahre nicht mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigt.
Dadurch wahrscheinlich fiktive Einkommensberechnung (ca. 1200€), oder evtl. doch das letze ALG2 (?)

Also durch die Ausbildung meiner Partnerin (+Nebenjob) und meiner anstehenden Umschulung (was ich mir so leider wirklich gut überlege)
sind wir alle vom Stresslevel deutlich über dem, was vor ein paar Monaten war. Das wir dadurch finanziell benachteiligt sind
finde ich schon traurig.

Falls es mit der DRV gut läuft und ich fiktives Übergangsgeld bewilligt bekomme, sieht es erst mal toll aus.
Jedoch zahlen wir dann neben den Grundausgaben insgesamt auch Kitagebühren, Essensgebühren, Kinderbetreuungsgebühren, Sportverein (Kinder), GEZ, Nebenkostennachzahlungen usw...
Leistung auf Bildung und Teilhabe fällt wahrscheinlich komplett weg.

Eine angebliche Trennung würde wahrscheinlich einiges ändern, jedoch habe ich da wirklich keine Lust drauf und aktuell wirklich auch genug Stress.

Kündigung vom Nebenjob der Partnerin würde auch theoretisch Vorteile verschaffen. Jedoch besteht eine lange Betriebszugehörigkeit, was im theoretischem Falle des Abbruchs der Ausbildung eine zuverlässige Tür verschließen würde (Möglichkeit wieder mit 100 Stunden/Monat zu arbeiten, guter Stundenlohn, im Fall der Fälle Recht auf Abfindung usw.).


Über Unterstützung bei folgenden Fragen würde ich mich sehr freuen:

Wird der Posten Bafög wirklich so durchgewunken, oder muss hier auch ein Freibetrag berücksichtigt werden?

Bestehen Möglichkeiten zusätzlicher Leistungen? (laut meiner Recherche fallen bei Bafög Partnerin + Übergangsgeld Vater Wohngeld Leistungen wie Kinderzuschlag, Leistung Bildung + Teilhabe weg)

Gibt es allgemeine Ratschläge?

Ich könnte natürlich einfach Widerspruch einlegen, oder für mich kostenlosen Online-Anwälten mein Anliegen schicken.
Bei dem fiesem JC meiner alten Stadt habe ich dies auch so gehandhabt. Jedoch kommen wir mit dem aktuellem JC gut klar und sie waren auch in schwierigen Zeiten recht wohlwollend, obwohl sie mir auch mal hätten eine Sperre reindrücken können.

Deswegen würde ich ich mich sehr über Unterstützung freuen, um sie im Falle eines Fehlers erst mal selbst darauf hinweisen zu können.

Vielen Dank für eure Antworten.
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

Onkel Tom

Jo, das Bafög fällt leider genau so unter dem voll anrechenbaren Zuflussprinzip wie
Kindergeld oder sonstige Gelder, die nicht durch Erwerbsarbeit ins Haus kommen..

Die Krankenkassen machen das ganz gern pauschaliesiert zu berechnen a la
" als... legen wir ein Versicherungsbeitrag von xy Euronen zu Grunde.."
Dies lässt sich auflösen, wenn bei der KK haarklein das Einkommen nachgewiesen
wird.

Zu den Freibeträgen und Berechnungen besser eine Elo-Beratungsstelle aufsuchen,
wo alles genauer durchleuchtet werden kann.

Kannst ja mal hier antesten, was anbei raus käme..

https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

;)
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