komische Einladung zum Gespräch von einem Arbeitgeber

Begonnen von Paula_P, 09:21:25 Mi. 27.Oktober 2021

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Paula_P

Hallo,

nachdem ich im Elo Forum regelrecht rausgemobbt wurde, wollte ich hier mal mein Glück versuchen, lange Zeit war ich stille Mitleserin und da ich aktuell ein Problem mit einem potenziellen AG habe, entschloss ich mich, mich endlich mal hier auch zu registrieren. Leider musste erst noch meine Anmeldung von einem Admin freigeschaltet werden.

In der Zwischenzeit versuchte ich mein Glück bei einem anderen Hartz IV Forum, da war ich sogar schon angemeldet ;), leider bekam ich keine brauchbaren Antworten, eine Userin warf mir sogar "sozialwidriges Verhalten" vor *kopfkratz*.

Nun gut zu meinem eigentlichen Thema:

Ich hatte gestern eine sehr seltsame "Einladung" zu einem Gespräch bekommen. Wie würdet ihr darauf reagieren?

"Sehr geehrte Paula P.,
Wir freuen uns, am 29.10.2021. Ihre Bekanntschaft zu machen Ihr erstes Gespräch beginnt um 11 Uhr. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig einzufinden und wenn sie den Termin  nicht wahrnehmen können Rechtzeitig abzusagen, unter der Nummer xxxxxxx. Bitte planen Sie 30 Minuten für das Gespräch ein.
Mit freundlichen Grüßen,

Geschäftsführer"

Originaltext, ohne Datum, ohne Unterschrift, ja noch nicht mal einen  Stellenbezug. Das war eine Bewerbung auf einen VV mit RFB, jedoch war der Bewerbungszeitraum veraltet (Ende Juli) den VV bekam ich im Oktober, und das Stellenangebot ist mittlerweile geschlossen. Sowohl im VV als auch in der "Einladung" ist nur eine Handynummer angegeben und gestern Abend sah ich noch, das bei google diese Firma als "vorübergehend geschlossen" eingetragen wurde.

Jedenfalls habe ich mittlerweile ein ganz mulmiges Gefühl, und ich weiss einfach nicht wie ich mich verhalten soll. Der AG ist eine Imbissbude mit vielen verschiedenen Filialen in Deutschland, jedoch eher unbekannt, ich kannte die jedenfalls vorher nicht. Auf dem Schreiben ist auch kein Firmenlogo oder Bankverbindung angegeben, die haben einfach nur ein leeres Blatt Papier dafür genommen.

Jetzt hatte ich mir überlegt, mal bei der Zentrale nachzufragen, ob dieses Schreiben überhaupt echt ist und ob das ihren Standards entspricht.
Dann ein Brief an dem Geschäftsführer nach der Fahrtkostenübernahme und ob die Stelle aus dem VV überhaupt noch vakant ist.
Natürlich könnte ich das Schreiben auch einfach ignorieren. Aber irgendwie juckt es mir in den Fingern passend darauf zu reagieren.

Was meint ihr?
Wie soll ich mich verhalten?

mousekiller

Anrufen und fragen, auf welche Stelle Du Dich da beworben haben sollst. Du kannst das nicht verifizieren.

Das wurde dir aber schon in dem anderen Forum geraten. Und ich weiß ehrlich nicht, was daran nicht brauchbar sein soll  :o
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Paula_P

Zitat von: mousekiller am 09:46:44 Mi. 27.Oktober 2021
Anrufen und fragen, auf welche Stelle Du Dich da beworben haben sollst. Du kannst das nicht verifizieren.

Das wurde dir aber schon in dem anderen Forum geraten. Und ich weiß ehrlich nicht, was daran nicht brauchbar sein soll  :o

Vielleicht weil das ein VV ist und ich daher auf telefonischen Kontakt mit AG erstmal verzichten möchte. Ich bewerbe mich nicht ohne Grund auf VVs nur schriftlich ohne Angabe von Telefonnummer und E-mail.
Außerdem kann man einen Anruf sowie dessen Gesprächsinhalt überhaupt nicht nachweisen.

Frauenpower

Anrufen wuerde ich nur mit unterdrueckter Nummer oder gar nicht. Gespraeche können Verwicklungs- und Fallstricke in sich bergen.

Eher persoen lich hingehen und vor Ort die Sache klaeren, vielleicht. In einem Fast Food im Business Look, dann sucht der die ChefIn vielleicht noch, aber in Ort x. ^^

Zur Not vielleicht den Vorstellungs - Termin mit einem realen Arzttermin verschieben. Anders geht es ja nicht, wenn man die Repressionsbehoerde Jobcenter umgehen will bzw muss fuer den eigenen Erhalt von Menschenwuerde und Sanktionsfreiheit.  Und beides ist gesundheitlich relevant. Dieser Angstaufbau wegen eines VV ist eine Zumutung und Unverschaemtheit!

Onkel Tom

Moin Paula und willkommen im Forum der Ausgebeuteten  :)

Oki, es handelt sich um eine FA, die deine Bewerbung wohl wegen
Corona etc. vorläufig auf Eis gelegt hatten..

Stellt sich heraus, das es sich hierbei um ZAF-Spam handelt, bitte alles
nachvollziehbar aufbewahren und wenn Dir sowas noch 1..2 Mal passieren
sollte, könntest Du in den Genuss kommen, dein Bewerberprofil in der
Mobbörse für die Öffentlichkeit unzugänglich zu machen.

Bieten sie dir an, deine Bewerberdaten in ihrem Datenpool auf zu nehmen,
statt eine Stelle besetzen zu wollen, um so besser, dieses ab zu lehnen a la
"Ich schaue regelmäßig nach, was auf dem Stellenmarkt los ist und wenn
Sie eine interesannte Stelle anbieten, komme ich schon von selbst auf Sie zurück".

Ist quasi eine kleine Ansage, selbständig zu agieren, was bei Leihbuden, je nach
dem, wo sie Bewerber_in rein stopfen wollen, nicht ganz so gern gesehen wird,
da Leiharbeitnehmer_innen im Auge des Leihai (Disponennten) nur zu funktionieren
haben.

Was ist in der Vorgeschichte seid Bewerbung im Juli gelaufen und hattes Du dich
damit einverstanden erklärt, das deine Bewerberdaten im Bewerberpool der Fima
landet ?

Middem JC würde ich darüber nur dann kommunizieren, wenn Beweise an der Sonne
sind, das es sich um ein schwarzes Schaf handeln könnte, da das JC ja gleich übereifrig
dahinter her sind, der Erwerbslosen eine "Vereitelung des Zustandekommen eines
Arbeitsverhältniss" zu unterstellen, was die Aufhebung und Rückforderung des
ALG-2 nach sich ziehen könnte. (Einstellungsbescheid)
Lass Dich nicht verhartzen !

Paula_P

Zitat von: Frauenpower am 12:14:49 Mi. 27.Oktober 2021
Anrufen wuerde ich nur mit unterdrueckter Nummer oder gar nicht. Gespraeche können Verwicklungs- und Fallstricke in sich bergen.

In einem Fast Food im Business Look, dann sucht der die ChefIn vielleicht noch, aber in Ort x. ^^

Genau deswegen möchte ich das vermeiden dort anzurufen.

Im Fast Food Business Look da zu erscheinen ist eine gute Idee ;)

Zitat von: Frauenpower am 12:14:49 Mi. 27.Oktober 2021
Dieser Angstaufbau wegen eines VV ist eine Zumutung und Unverschaemtheit!

Ja finde ich auch. Ich bin Anfang des Jahres umgezogen. Mein neues JC ist sehr streng, ich muss da sogar alle 3 Monate hin, weil die tatsächlich eine Kundenkontaktdichte von 3 Monaten haben. Bei meinem 3. Meldetermin dort, hatte ich es sogar schon geschafft, dass die Teamleitung beim Meldetermin anwesend ist ;)

Seit September werde ich mit VVs zugemüllt, obwohl aktuell eine ärztliche Begutachtung durch den ärztlichen Dienst des Agentur für Arbeit läuft. Da könnte man doch eigentlich annehmen, dass die erstmal abwarten, bis meine Erwerbstätigkeit geklärt ist...

Seit September habe ich schon 11 VVs bekommen und ich rechne damit, das ich diese Woche nochmal 3 VVs bekomme. Natürlich werde ich mir die Bewerbungskosten erstatten lassen ;)

Zitat von: Onkel Tom am 14:30:54 Mi. 27.Oktober 2021
Moin Paula und willkommen im Forum der Ausgebeuteten  :)

Hallo Tom, ich kenne dich noch aus dem Elo Forum ;)

Zitat von: Onkel Tom am 14:30:54 Mi. 27.Oktober 2021

Stellt sich heraus, das es sich hierbei um ZAF-Spam handelt,

Das ist keine Zeitarbeitsfirma, dass ist eine Imbissbudenkette aber jede Filiale läuft nur über Franchise. Durch die Homepage der Zentrale habe ich heute noch erfahren, dass die besagte Filiale erst im Dezember Neueröffnung feiert. Was ich komisch finde, warum das im VV nicht erwähnt wird.

Zitat von: Onkel Tom am 14:30:54 Mi. 27.Oktober 2021
Was ist in der Vorgeschichte seid Bewerbung im Juli gelaufen und hattes Du dich
damit einverstanden erklärt, das deine Bewerberdaten im Bewerberpool der Fima
landet ?

Also der Bewerbungszeitraum der im VV angegeben war, bezog sich auf Juni und Juli und als Einstellungsdatum war der 01.10 angegeben.
Ich hatte dem VV Mitte Oktober bekommen.


Tiefrot

Erstmal herzlich willkommen bei uns !  :)

Um Klarheit zu kriegen, von wem das genau kommt,
mach eine Rückwärtssuche der Telefonnummer.

Zieh alle Register rauszukriegen, warum erst nach so langer Zeit
(Corona ist keine Universalausrede !).
Eine gewöhnliche Vorstellung ist nicht so kurz.
Auch nicht bei einer Fastfood-Kette.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Frauenpower

DenkerInnen und TheoretikerInnen sind auch nicht gern gesehen. Warum nicht einen freundlich en, langen Brief schreiben, in dem das Interesse an dir und deiner pot.  Mitarbeit freudig zur Kenntnis genommen wird und du dir schriftlich  Antwort auf die Zusammenhaenge erbittest, blabla. Warum nicht mit Verweis auf dein Alter und aeztlicher Dienst. Letzterer könnte vielleicht die VV Flut  eindaemmen wenn du da schriftlich fragst.

Paula_P

Zitat von: Frauenpower am 17:33:59 Mi. 27.Oktober 2021
Warum nicht einen freundlich en, langen Brief schreiben, in dem das Interesse an dir und deiner pot.  Mitarbeit freudig zur Kenntnis genommen wird und du dir schriftlich  Antwort auf die Zusammenhaenge erbittest, blabla.

Genau so etwas habe ich bereits vorbereitet:

"vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben und das Interesse an meiner Person.

Gerne bin ich bereit zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, jedoch ist es für mich zwingend erforderlich das noch die Kostenfrage geklärt wird, da ich schon schlechte Erfahrungen mit potenziellen Arbeitgebern damit gemacht habe.

Daher frage ich lieber im Vorfeld nach, ob Sie die Fahrtkosten für das Vorstellungsgepräch tragen werden und falls ja, wie die Auszahlung durchgeführt wird.

Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben und auf meine Ihnen übersandten Bewerbungsunterlagen, möchte ich Sie bitten mir die Vakanz der ausgeschriebenen Stelle auf die ich mich beworben habe, schriftlich zu bestätigen.

Mir ist nämlich aufgefallen, dass im Stellenangebot ein Bewerbungszeitraum vom 07.06-31.07.2021 genannt wird und das Stellenangebot ist auch mittlerweile geschlossen worden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir daher schon die Frage, ob die o.g. Stelle überhaupt noch vakant ist.

In Ihrem Schreiben steht etwas vom ,,ersten Gespräch". Wieviele Gespräche werden denn während des Bewerbungsprozesses stattfinden?
Bitte teilen Sie mir noch mit, wie das mit der 3G Regel in Ihrem Betrieb gehandhabt wird und wie evtl. die Tests finanziert werden.

Ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen"

Könnte ich das so absenden?

Zitat von: Frauenpower am 17:33:59 Mi. 27.Oktober 2021
Warum nicht mit Verweis auf dein Alter und aeztlicher Dienst. Letzterer könnte vielleicht die VV Flut  eindaemmen wenn du da schriftlich fragst.

Daran hatte ich auch schon gedacht. Ich wollte aber die VV Flut erst mit der Bewerbungskostenerstattung eindämmen. Die zahlen nämlich nur für 33 Bewerbung max. 3 Euro und die Kosten müssen auch noch genau nachgewiesen werden. Zeitraum weiss ich leider nicht. Ich vermute ein halbes Jahr.
Momentan bin ich in der EGV Verhandlungsphase und versuche die Bewerbungskosten entsprechend zu verhandeln ;)
Ich bin übrigens 37 Jahre alt, ich weiss nicht, ob ein Hinweis auf mein Alter da so angebracht ist.

Zitat von: Tiefrot am 16:19:25 Mi. 27.Oktober 2021
Erstmal herzlich willkommen bei uns !  :)

Danke Tiefrot ;)

Zitat von: Tiefrot am 16:19:25 Mi. 27.Oktober 2021
Um Klarheit zu kriegen, von wem das genau kommt,
mach eine Rückwärtssuche der Telefonnummer.

Zieh alle Register rauszukriegen, warum erst nach so langer Zeit
(Corona ist keine Universalausrede !).
Eine gewöhnliche Vorstellung ist nicht so kurz.
Auch nicht bei einer Fastfood-Kette.

Gute Idee das mit der Rückwärtssuche. Ich finde es halt seltsam das eine Firma noch nicht mal eine Festnetznummer hat.

Wie ich bereits schrieb, habe ich Mitte Oktober den VV bekommen und letzte Woche Donnerstag die Bewerbung versendet. Gestern bekam ich dann dieses komische Geschreibsel.

Findest du 30 Minuten für ein Vorstellungsgespräch zu kurz?

Eine Bekannte meinte zu mir, ob das evtl. eine Gruppenveranstaltung ist, weil ich auf pünktliches erscheinen extra hingewiesen werde und da etwas vom "erstes Gespräch" erwähnt wird. Sie meinte normalerweise ist es ja selbstverständlich, das man pünktlich zu einem Termin erscheint.

Tiefrot

ZitatFindest du 30 Minuten für ein Vorstellungsgespräch zu kurz?
Nein, in 30 Min. kann man schon einiges bereden. Ich las nur oben was von 10'
und das hat mich schon ein bisschen gewundert.

ZitatEine Bekannte meinte zu mir, ob das evtl. eine Gruppenveranstaltung ist, weil ich auf pünktliches erscheinen extra hingewiesen werde und da etwas vom "erstes Gespräch" erwähnt wird. Sie meinte normalerweise ist es ja selbstverständlich, das man pünktlich zu einem Termin erscheint.
Erstes Gespräch ? Bei einem AG ? Finde ich äußerst ungewöhnlich.
Schon deshalb würde ich versuchen, was über den Absender rauszukriegen.
Bekanntlicherweise scheißt das Affenamt auf den Datenschutz und das riecht nach
so einer Art Elo-Tschakkakurs. Forsche da mal nach, bevor es ein böses Erwachen gibt.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Frauenpower

Hi Paula P., der Brief ist einfach nur zum Schmunzeln und aus meinet Sicht in Ordnung  ;D Interesse und Bereitschaft zeigen, ohne pot Vereitelungsabsichten.

Sind die pauschal zu erstattenden Bewerbungskosten von bisher 5 auf 3 Euro runtergrgangen?

Der Brief vom AG wirkt absolut unserioes! Und viele Vorstellungsgespraeche hoert sich fuer mich nach Assessment fuer kaufmaenn. Job an, statt Frittenbude. Oder bezog sich der Job auf die Verwaltung?

Ob man sich auf sowas ueberhaunpt bewerben muss? Aber erst mal raus aus dem Mist kommen! Eine Trasnsfettschleuder findet doch sicher anders Mitarbeiter-innen, als nur  ueber das Jobcenter? Zumal im Hartz 4 man ja gar keine freie Entscheidungsfreiheit hat beim VG als Elo! (Zwang) Das VG wird zur Farce fuer die Elo und zum Viehhandel fuer den die AG! Nehme ich oder nehme ich nicht!


Paula_P

Zitat von: Frauenpower am 06:24:12 Do. 28.Oktober 2021
Hi Paula P., der Brief ist einfach nur zum Schmunzeln und aus meinet Sicht in Ordnung  ;D Interesse und Bereitschaft zeigen, ohne pot Vereitelungsabsichten.

Sind die pauschal zu erstattenden Bewerbungskosten von bisher 5 auf 3 Euro runtergrgangen?

Danke für die Rückmeldung, dann werde ich den Brief heute so abschicken ;)

Wegen den Bewerbungskosten: Also ich bin erst seit Anfang des Jahres bei meinem jetzigen JC. Das alte hatte tatsächlich diese pauschalen 5 Euro pro Bewerbung.

Bei dem neuen JC steht in der EGV etwas davon das nur die "tatsächlichen" Kosten übernommen werden und alles muss mit Belegen nachgewiesen werden.
Während der EGV Verhandlung teilt mir mein SB dann schriftlich mit, dass nur max. 3 Euro pro Bewerbung erstattet werden, bei einer max. Förderhöhe von 100 Euro.
Wobei 3 mal 33 bei mir 99 Euro ergibt, aber nun gut ;)

Ich will das natürlich so in der EGV drin haben, weil in dem EGV Vorschlag nur drin steht, das die "tatsächlichen" Kosten erstattet werden.

Um zu schauen, ob mir der SB keinen Blödsinn erzählt hatte, habe ich vor ein paar Tagen, erstmal bei der Geschäftsführung die Ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget beantragt.
Der SB teilte mir nämlich nicht mit, für welchen Zeitraum die 33 Bewerbungen erstattet werden.

Weil der Betrag schon sehr gering ist, versuche ich erstmal über die Bewerbungenskostenerstattung die VV Flut zu drücken ;)
Außerdem willl SB per EGV festlegen, dass ich den Rückmeldebogen zeitnah, an ihm zurücksende.

Daraufhin habe ich ihm in der EGV Verhandlung geschrieben, dass ich genau wissen will, was mit "zeitnah" gemeint ist und ob er die Kostenübernahme zusichert.
Bei aktuell 11 VVs kommt schon etwas zusammen, das ich aus dem Regelsatz sicher nicht tragen werde.

Zitat von: Frauenpower am 06:24:12 Do. 28.Oktober 2021
Der Brief vom AG wirkt absolut unserioes! Und viele Vorstellungsgespraeche hoert sich fuer mich nach Assessment fuer kaufmaenn. Job an, statt Frittenbude. Oder bezog sich der Job auf die Verwaltung?

Ob man sich auf sowas ueberhaunpt bewerben muss?

Als der Job ist laut VV "Küchenhilfe", die Angaben im VV zu den Tätigkeiten sind aber sehr unbestimmt.
Im VV steht nur, ob man Spass am kochen hat, das einem ein großes Team erwartet, das wie eine Familie ist, das Quereinteiger gerne willkommen sind und das es jede Woche einen neuen Dienstplan gibt.
Unter "Leistungen" stand da doch glatt: "flexible Arbeitszeiten" und bei Gehalt:1300 (ohne Angabe welche Währung oder ob brutto oder netto ;) )

Bewerben musste ich mich halt, da der VV mit Rechtsfolgenbelehrung war.

Zitat von: Tiefrot am 23:13:45 Mi. 27.Oktober 2021
Zitat
Erstes Gespräch ? Bei einem AG ? Finde ich äußerst ungewöhnlich.
Schon deshalb würde ich versuchen, was über den Absender rauszukriegen.
Bekanntlicherweise scheißt das Affenamt auf den Datenschutz und das riecht nach
so einer Art Elo-Tschakkakurs. Forsche da mal nach, bevor es ein böses Erwachen gibt.

Ich habe nur herrausgefunden, das der Geschäftsführer neuer Franchise Unternehmer bei dieser Kette ist und eine Neueröffnung immer wieder verschoben werden musste.
Erst hieß es August, dann Oktober und jetzt Dezember, alles sehr mysteriös.

Frauenpower

Super! Alles schriftlich, Verhandlungsspielraum sich nehme oder nutzen (Widersprueche)  und keine Scheu vor Kontakt mit Teamleitung und Geschaeftsfuehrung.

Wuerde mich freuen, wenn du den weiteren Verlauf hier mitteilst.

Im VG kannst du die Details abfragen, falls es dazu kommt.

Genau, das Ungenaue klaeren. Und bei menschlichem Versagen wie Vergessen, wird auch nicht gleich sanktioniert werden koennen. Kein vorauseilender Gehorsam!
Sanktionieren geht doch nur noch 30%?

Und Wartezeiten mit entspannen, Rekreation und Kraft schoepfen fuellen.

H4 in den Medien: letzten Sonntag bei Anne Will und letzte furchtbare Lanz Sendung mit der wunderbaren Cansin Koeptuerk, Gruene, Soziale Arbeit

Paula_P

Zitat von: Frauenpower am 10:01:39 Do. 28.Oktober 2021
Wuerde mich freuen, wenn du den weiteren Verlauf hier mitteilst.

H4 in den Medien: letzten Sonntag bei Anne Will und letzte furchtbare Lanz Sendung mit der wunderbaren Cansin Koeptuerk, Gruene, Soziale Arbeit

Auf jeden Fall werde ich den weiteren Verlauf hier mitteilen. Aus dem Elo Forum hat man mich ja rausgemobbt und das andere Hartz IV Forum fand ich jetzt nicht so informativ.

Talkshows wie Anne Will oder den Lanz schaue ich schon seit Jahren nicht mehr ;)

Heute gab es übrigens eine weitere komische Einladung zum Gespräch. Ich weiss nicht, ob ich das hier auch posten soll oder ein eigenes Thema eröffnen soll.

Jedenfalls war der VV schon Schrott, Arbeitsort soll in einer Nachbarstadt sein, ab 5 Uhr morgens, ich habe aber keinen Führerschein und bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Der nächste Bus würde mich erst gegen 5.30 in die Nachbarstadt bringen und der Arbeitsort in da noch nicht inbegriffen. Ich teilte das in dem Anschreiben auch so mit, dass ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin.

So ich hatte mich da also Anfang des Monats auf den VV schriftlich beworben natürlich ohne Angabe von Telefonnummer und E-mail Adresse.

Jetzt hatte ich heute eine Antwort von denen in der Post.

"Kurzbrief" stand drauf, ähnelte einem Telegram, Thema: Bewerbung, Rücksprache wurde angekreuzt, handschriftlich wurde da vermerkt:

"Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Telefonnummer für ein Gespräch."

Dann wurde dem "Kurzbrief" noch eine Visitenkarte beigelegt, bei der eine Handynummer mit gelben Textmarker markiert ist.

Also so langsam habe ich echt keinen Bock mehr, auf so komische Arbeitgeber. Jedenfalls auch sehr seriös.

Frauenpower

da bin ich mal auf Antwort gespannt ;)

Für den anderen VV ist es besser, einen neuen Thread zu eröffnen. Ich würde wie gehabt einen Schriftverkehr starten. Du könntest bei dem anderen AG anfragen, ob du wegen Öffis auch ne halbe Stunde / Stunde je nachdem anfangen könntest und schickst ne Kopie von den Fahrtzeiten mit. Dann wartest du erst mal auf Antwort.
Ist ja auch alles "Mitwirkung", oder !?

Paula_P

Ja auf die Antwort bin ich auch gespannt ;)

Bei den anderen VV schreibe die Antwort ähnlich,wie die zu diesem VV. Das mit dem Fahrtzeiten als Kopie beilegen, ist eine gute Idee.
Dieser VV ist übrigens seit Mai (!) in der Jobbörse und bei Kununu haben die total schlechte Bewertungen- warum wohl.

Ich warte dann erstmal die weitere Reaktion ab und mache dann ggf. ein neues Thema auf.

Normalerweise sind AG von VV, nicht so scharf auf mich, wenn ich mich schriftlich ohne Angabe von E-mail und Telefonnummer beworben hatte, kam immer direkt eine Absage oder gar keine Antwort.
Das die jetzt so massiv hinter mir her sind, kenne ich garnicht und ist für mich ungewohnt.

Vielleicht auch wegen Corona.

Eben erst gesehen:

Zitat von: Frauenpower am 10:01:39 Do. 28.Oktober 2021

Sanktionieren geht doch nur noch 30%?

Sanktionen gehen zum Glück nur noch bis 30 %, ich habe natürlich auch entsprechend vorgesorgt, also Geld jeden Monat zur Seite gelegt, falls doch mal eine Sanktion kommt. Außerdem besitze ich einen guten Vorrat an haltbaren Lebensmittel ;)

Jetzt bin ich aber in diesem Jahr umgezogen und benötige noch ein paar neue Möbel, von daher wäre es gut wenn keine Sanktion kommt.
Aber bei 11 VVs steigt natürlich die Gefahr, ich rechne auch damit, dass bald noch Anhörungen evtl. kommen werden.
So viele VVs dienen natürlich nicht der Vermittlung, sondern sollen Druck aufbauen und Sanktionsmöglichkeiten schaffen.

Onkel Tom

Das Bescheuerte an diesem ganzen Bewerbungs-Tamtam ist ja, wenn AGs ein mal
die Bewerberdaten haben, wird es erst mal bei Seite gelegt und wenn Belegschaft zu
knapp wird / ist, werden olle Bewerbungen entstaubt und neu kontaktiert.

Aus diesem Grunde (Schäbige Leihbude meldete sich nach 6 Jahren der Bewerbung
und wollten mich zwanghaft als Packesel in eine Umzugsfirma stecken..) habe ich
mir das angewöhnt zu jedem Detail im Bewerbungsverfahren ein sogenannten
"Bewerbungsverlauf" an zu legen, worin chronologisch protokolliert ist, was wie wo
sich ergeben hat und dauerhaft archiviert.
Jo, habe ein Archiv, was zeigt, wie derbe das ist, auf "moderne Art"ein Job zu finden.
Darin auch sichtbar, wie der Arbeitsmarkt seid 2005 immer mehr verkommt..

Irgendwann kannst Du damit auch die Pappenheimer lokalisieren und Dich damit
beim JC durchsetzen, nicht mehr bei der Mobbörse auf dem Präsentierteller für
"Aktuelle Sonderangebote an Arbeitskräften" zu sein.

2010 habe ich das dann geschafft, mittels 3 Spambeweisen aus der Öffentlichkeit
der Mobbörse zu verschwinden..Verbis-Einträge bleiben, können jedoch nur noch
von SBs und AG-Service eingesehen werden. Es hat Vor- und Nachteil..

Einerseits ist Mensch damit die "Ausbeutungs-Hunter" (ZAF & Co.) los, andererseits
steigt die Zahl der VVs vom AG-Service des JC, der nicht weiß, ob der Job für sein
zum entsprechenden Elo passt (Datenschutzangelegenheit) .
Darunter wie üblich auch viel Leiharbeit..  :Q
Lass Dich nicht verhartzen !

Paula_P

Zitat von: Onkel Tom am 16:10:23 Do. 28.Oktober 2021
Das Bescheuerte an diesem ganzen Bewerbungs-Tamtam ist ja, wenn AGs ein mal
die Bewerberdaten haben, wird es erst mal bei Seite gelegt und wenn Belegschaft zu
knapp wird / ist, werden olle Bewerbungen entstaubt und neu kontaktiert.

Ich sende immer eine Datenschutzerklärung mit, das ich in keinen Bewerberpool mit aufgenommen werden möchte.
Und sollte ich für den entsprechende Stelle nicht in Frage kommen, möge man meine Daten wieder löschen und mir die Löschung bestätigen.

Bei einer Leihbude kam sogar innerhalb von 15 (!) Minuten die Bestätigung der Löschung. Aber die meisten AGs reagieren garnicht erst und senden natürlich die Unterlagen auch nie wieder zurück.
Vielleicht sollte ich mir mal angewöhnen, nach ein paar Monaten, mal eine Datenauskunft nach DSGVO zu verlangen.
Dann kann man ja sehen, ob die Daten wirklich gelöscht worden sind und macht sich schön unbeliebt.

In meinem alten Wohnort war ich bei einigen AG auf der schwarzen Liste, die schrieben mir sogar, dass ich mich nicht mehr bei denen bewerben soll ;)

Sich nach 6 Jahren auf eine Bewerbung zu melden, ist aber mehr als dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann ein VV noch seine Gültigkeit hat.

Das der Arbeitsmarkt immer mehr verkommt, sieht man auch daran, das es wie gesagt, kaum noch Arbeitgeber gibt, die einem die Unterlagen zurücksenden oder wie in meinen beiden Beispielen, nicht in der Lage sind, vernünftig mit den Bewerbern zu kommunizieren.

Wenn ich in deren Stil eine Bewerbung einreichen würde, würde mir ganz sicher eine Sanktion drohen und ein intensives Bewerbertraining. 

Frauenpower

Klar! Hart IV ist ja Existenzminimum, da braucht es keine Abzuege mehr, was wahrscheinlich verfassungswidrig ist.

Bewerbungsrechtlich relevant sind nur die VVs mit RFB. Erneute Anschreiben der AG kann man ignorieren, da ja kein VV zugrundeliegt.
Im schriftlichen Bewerbungsanschreiben könnte man sagen, dass im Falle einer Absage, die Bewerber_innendaten zu  loeschen sind.
Wird das ignoriert,  wird ein Datenschutzfall draus.

Paula_P

Zitat von: Frauenpower am 21:30:48 Do. 28.Oktober 2021
Klar! Hart IV ist ja Existenzminimum, da braucht es keine Abzuege mehr, was wahrscheinlich verfassungswidrig ist.

Laut aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Geldstrafen (Sanktionen) bis zu 30 % verfassungsgemäß.

Ich persönlich bin natürlich gegen Sanktionen.


Achja, und wie zu erwarten war, habe ich heute einen neuen VV bekommen.

Immerhin dieses mal nur einen als "Zimmermädchen" für 10 Euro die Stunde ..... ein Traum  :Q

Frauenpower

Ja, das weiss ich vom BVG-Urteil. Kann man da nicht noch Revision einlegen?

Du schaffst das schon! Ich war auch mal Erwerbslosen-Azubi. Und du weiss ja: Lehrjahre sind keine Herrinnenjahre. Aber auch als inzwischen erfolgreich  Ausgebildete ^^ muss man mal bei was nach fragen. Fuer was steht die Abkuerzung Abkuerzung FA?

Paula_P

Revision gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Glaube nicht dass das möglich ist, evtl. könnte man noch den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag gehen.
Das müssten dann aber die tun, die das mit den Sanktionen nach Karlsruhe überhaupt gebracht haben.

Wir als Außenstehende können da nichts tun, außer selber mal sich durch die Instanzen klagen, falls man mal einen Sanktionsbescheid bekommt.

In welchen Zusammenhang genau meinst du denn "Fa"? Fa hat viele Abkürzungen, das Deo meintest du wohl nicht  :)

Frauenpower

Gibt es FA Deo noch?? Hihi Kein Fckw-Gespruehe, nur noch Roll-ons,  24 Stunden natuerlich  ;D

FA steht in Onkel Toms Antwort #4 und wird Bestandteil der ueblichen Erwerbslosen-Abkuerzungs-Terminologie sein.

Paula_P

Achso, er meinte wohl "Firma"  :)  Das ist einfach nur Forensprache, hat nichts mit Erwerbslosen Abkürzungs Terminologie zu tun ;)

Onkel Tom

Moin  ;)

Ich musste erst mal grinsen auf die Frage im Reaktionsschreiben, wie viel Gespräche
denn im Bewerbungsverfahren stattfinden sollen ? Dies wird sehr wahrscheinlich dazu
führen, das sich die FA (Firma) nicht ernst genommen fühlt und der Appetit deine
Arbeitskraft aus zu beuten, vergehen. Es geht nicht um deiner Person, sondern nur
darum, wie gut Du für sie puckeln kannst..

Geschwaller wie "Komm in unser Team." oder "Wir sind eine tolle Truppe" bla und blub
sind sowiso nur hohle Phrasen, wie sie ja auch bei Mc-Doof her bekannt sind und die
ausführenden Arbeitskräfte gern mal beim Vorgesetzten auspupen "Die Kollegin Frau
Paula hat gestern einfach eine Pommes gegesssen, die von der Füllkelle gefallen ist..

Zu den Bewerbungs-Farhkosten würde ich etwas vorsichtiger hantieren..Die Anfrage
ist vollkommen richtig, danach zu fragen, ob die Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch
von der Firma erstattet werden. Ein Vorstellungsgespräch jedoch davon abhängig zu
machen, kann jedoch derbe nach hinten los gehen..

Im Ernstfall glaubt doch kein Richter, das ein Vorstellungsgespräch im Nachbarort
wegen z.B. 4,80 Euro nicht möglich war, zumal dem JC anbei subtil geläufig wird,
das Mensch nicht mit seinem ALG-2 umgehen könnte ?

Das Mobcenter stellt sich ja bereit, die "tatsächlich"entstandenen Bewerbungskosten
zu erstatten.. An diesem Recht des Mobcenters kann man auch nicht groß rum
verhandeln, außer das statt auf Vorlage von Quittungen für Bewerbungsmaterial eine
Pauschale bezahlt wird. Hüstel.. Ejal, was anbei raus kommt, Extrabonbon lässt sich
dabei ja nie generieren, da Kostendeckung generell nie gegeben ist.

Nach Möglichkeit ist es natürlich besser, wenn dieses Thema vom Mobcenter-SB
"verschnarcht" wird.. Wer rennt denn gern schon einem Knebelvertrag hinterher,
darin als ein stärker entrechtetes Opfer, wie H4 es vorgibt verfestigt zu sein ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: Paula_P am 15:46:07 Mi. 27.Oktober 2021

Ich bin Anfang des Jahres umgezogen. Mein neues JC ist sehr streng, ich muss da sogar alle 3 Monate hin, weil die tatsächlich eine Kundenkontaktdichte von 3 Monaten haben. Bei meinem 3. Meldetermin dort, hatte ich es sogar schon geschafft, dass die Teamleitung beim Meldetermin anwesend ist ;)

Jedes JC hat seine eigene Geschäftspolitik. Deines hat  -nach meiner aktuellen  Recherche - keine Maßnahme für Neuantragsteller auf der Palette. Darum wahrscheinlich stattdessen die Taktik mit der Flut von VV an Dich. Das könnte auch den Zweck der Feststellung Deiner Motivation  erfüllen, analog zu deren Aktivierungsparadigma:

... Erfassung der persönlichen und be-
rufsrelevanten  Ausgangssituation,  insbesondere  der  Arbeits-  bzw.  Ausbil-
dungsbereitschaft und -fähigkeit sowie der Motivation des Teilnehmers. Es
sollen die Ursachen für einen Nichteinstieg in eine Ausbil-
dung  bzw.  sozialversicherungspflichtige  Beschäftigung  und  von  Ausbil-
dungs- bzw. Tätigkeitsabbrüchen gefunden werden.


Auszug aus der Maßnahme KOMPAKT. Geschäftszeichen 701-20-45ind-20152.

In der Maßnahme soll die Wertung dessen der Träger übernehmen. Bei Dir ersatzhalber das JC präventiv -denke ich mal. Und hierbei könnten die Antworten der AG auf Deine VV dienen. Zusätzlich zur Überprüfung dessen, ob Du der Marktnähe, welche auch Deine Kundenkontaktdichte Termine bestimmt, weiterhin entsprichst. Ist meine Einschätzung dazu. Weiterhin soll es 2022 für alle Jobcenter eine gewaltige Kürzung der Mittel geben, was das Jobcenter zusätzlich in die Bredoullie bringt, was dann die Umschichtungsmöglichkeiten betrifft und die Erstattung von Bewerbungskosten, denke ich mal.  Noch mehr Tricksereien und Erbsenzählerei in der Argumentation der Jobcenter schließe ich da nicht aus.  Um Dich noch schnell vorher ganz aus der Statistik zu bekommen.

Zitat von: Paula_P am 15:46:07 Mi. 27.Oktober 2021
Seit September habe ich schon 11 VVs bekommen und ich rechne damit, das ich diese Woche nochmal 3 VVs bekomme. Natürlich werde ich mir die Bewerbungskosten erstatten lassen ;)

Dazu solltest du auch keine Fahrtkosten verschenken, wo der AG die nachweislich nicht übernimmt. Dazu wollen die JC meistens zum Antrag auf Erstattung den schriftlichen Nachweis über die Nichtübernahme dessen durch den potentiellen AG. Bekommst du die nicht vorab, dann sehe ich keine Veranlassung zu der Wahrnehmung eines VG. Weil das Risiko der Nichterstattung dann eine Glücksspiel werden kann  -aber nicht muss. Kommt auch die Festlegungen dazu in Deiner EGV dazu an.


Zitat von: Paula_P am 11:24:04 Do. 28.Oktober 2021

Antwort von denen in der Post stand drauf, ähnelte einem Telegram, Thema: Bewerbung, Rücksprache wurde angekreuzt, handschriftlich wurde da vermerkt:

"Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Telefonnummer für ein Gespräch."

Dann wurde dem "Kurzbrief" noch eine Visitenkarte beigelegt, bei der eine Handynummer mit gelben Textmarker markiert ist.

Also so langsam habe ich echt keinen Bock mehr, auf so komische Arbeitgeber. Jedenfalls auch sehr seriös.

Nee, eher überhaupt nicht. Inwieweit, das solltest du am besten anhand der Nutzungsbedingungen der Jobbörse entnehmen und überprüfen, insbesondere denen zu des § 9 -unzulässige Angebote -sofern die VV auch mittels Referenznummer in der Jobbörse eingestellt wurden. der Paragraph gilt nämlich für alle Sachlagen, die dem Angebot zugrundeliegend folgen und das Wissen dazu ist für Bewerber oder Empfänger von VV enorm wichtig, wie ich finde. Um sich vorab und überhaupt gegen solche Auswüchse abzusichern und das auch analog gegenüber dem JC und den AG sanktionsfrei vertreten zu können und der BA ggf. erkannte oder vermutete Verdachtsfälle  zu melden. Dazu nachfolgend die Verlinkung zu den Bedingungen.


https://www.arbeitsagentur.de/datei/Nutzungsbedingungen_ba042566.pdf

Wer weiss, ob der "AG" in Deinem Fall nicht schon vorher bei der BA augenfällig geworden ist oder mehr. Und darum bewusst "verdeckt" agiert. Unabhängig davon ist eine Einladung des AG als  Wisch ohne Logo obskur und eine Respektlosigkeit gegenüber Bewerbern  -ohnegleichen. Nach meiner Meinung.  Gerade als Frau würde ich davon Abstand nehmen, mich da irgendwelchen Risiken auszusetzen. Du hast genug andere VV, denke ich mal, wo Du dann nicht solchen Zumutungen als Antwort auf Deine Bewerbungen ausgesetzt wirst.



tleary

Zitat von: Paula_P am 09:21:25 Mi. 27.Oktober 2021
Hallo,
[....]
nachdem ich im Elo Forum regelrecht rausgemobbt wurde, wollte ich hier mal mein Glück versuchen,
Da bist du nicht die einzige! Das sind mittlerweile schon hunderte (vielleicht sogar tausende?), die auf deren Sperrliste landeten. Sie begründen diese Zensur mit einem wie auch immer gearteten "Hausrecht". - Hausrecht bei für jedermann einsehbaren öffentlichen Internetforum. - Allein das ist schon lächerlich.

Das ELO-Forum ist ein ganz mieses Zensur-Forum! Ich wurde auch schon gesperrt. Und das wegen irgendeiner banalen Äußerung. Da muß man mittlerweile wirklich sehr aufpassen, was man da von sich gibt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Nikita

"Sie begründen diese Zensur mit einem wie auch immer gearteten "Hausrecht". - Hausrecht bei für jedermann einsehbaren öffentlichen Internetforum. - Allein das ist schon lächerlich."

Rechtlich ist das in Ordnung. Das virtuelle Hausrecht wurde um 2007 in der Rechtsprechung eingeführt, s. Heise-Urteil LG München und weiteres Urteil vom LG Bonn.

Das AG Kerpen hat zehn Jahre später weiter substantiiert, geht aber von vorheriger Abmahnung und sechs Monaten Kündigungsfrist aus.
"Eine Kontensperrung sei vor dem Hintergrund des § 241 Abs. 2 BGB und der dort statuierten Rücksichtnahmepflichten nicht anlasslos und im Falle des Verstoßes gegen vertragliche Pflichten nicht ohne vorherige und erfolglose Abmahnung zulässig. Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt demnach in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate."
https://oerlinghauser-it-recht.blogspot.com/2017/08/ag-kerpen-beschrankt-das-virtuelle.html

Das AG Hannover sieht das genau entgegengesetzt. Fristlose Kündigung mit Löschung ist möglich.

Allerdings entfaltet keines der Urteile eine Rechtswirkung für andere Fälle und ist damit nur eine Idee, wie andere Gerichte urteilen können. Höchstrichterliche Urteile gibt es soweit ich weiß nicht.

Ein OLG hat Facebook mal erklärt, dass bei Ihnen Meinungsfreiheit über Hausrecht gehen muss in Bezug auf das virtuelle Hausrecht. Das halte ich aber für mäßig allgemein anwendbar.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberlandesgericht-Meinungsfreiheit-sticht-Hausrecht-bei-Facebook-4156833.html

tleary

Die Internetforen sind sowieso der Wilde Westen der Achtung von Forenmitgliedern. Die Betreiber machen da mittlerweile ohnehin was sie wollen in Sachen "Zensur". Bitter bleibt mir noch in Erinnerung, daß, nur weil ich in einem Computerforum den Namen eines Filesharing-Tools (JDownloader) genannt hatte, mein Beitrag gelöscht wurde. Naja, das nur nebenbei....

Also, um einmal auf das Threadthema zurückzukommen: Auf Forderungen des Arbeitgebers, anzurufen, würde ich nicht reagieren. Im Zweifelsfall hast du eben einfach kein Handy. Und bereit, deine Tel. herauszugeben, bist du auch nicht (Datenschutz).

Wenn du mit so vielen Bewerbungsvorschlägen vom JC eingedeckt wirst, würde ich ohnehin nur auf einfachste "Anti-Zeitarbeitsbewerbungen" setzen (auch wenn's letztlich keine ZAF ist). Bestehend auf 2 Blättern: 1. Anschreiben 2. anonymisierter Lebenslauf (ohne konkrete Angabe der früheren Arbeitgeber). 3. Zeugnisse "werde ich vorlegen beim (hoffentlich nie stattfindenden) Bewerbungsgespräch". Natürlich nur zur Einsichtnahme und nicht kopieren lassen. Das ganze ohne Passfoto, ohne Tel und eMail-Adresse.

Wenn die Firma nichts von Fahrtkostenausschluss in ihrer Einladung schreibt, mit einem vorbereiteten Blatt hingehen, auf dem die genauen Fahrtkosten aufgeschlüsselt sind nach § 670 BGB samt Bankverbindung, wohin das Geld überwiesen werden soll.

Wenn Geld nicht binnen sagen wir 3 Wochen eingeht, kannst du Klagen. Allerdings weiß ich zugegebenermaßen nicht wie das geht.

Zur Kommunikation mit der Bewerberfirma: Wenn ein telefonischer Anruf erwartet wird, einfach nicht darauf reagieren. Immer schön alles schriftlich per Brief machen. Und einfach so "Wir laden Sie am xx.xx. für xx Uhr ein zu kommen", ohne konkreten Bezug auf die Stelle, um die es überhaupt geht... Da würde ich gar nicht darauf reagieren. Mit etwas Glück kommst durch, weil diese Rückmeldung ans JC auch für die Firmen ARBEIT bedeutet. Und diesen Aufwand versuchen die auch zu vermeiden.

"Ich wusste von nix" funktioniert im Anhörungsbogen zumindest 1 Mal, wo das JC keine Sanktion verhängen kann.

Und dann muß man eben sehen, wie man bei den nächsten Einladungen vorgeht.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Kommunikation mit dem Arbeitgeber, desto mehr hat er dich in der Hand, und lernt, dich einzuschätzen. Wie unterwürfig und steuerbar du bist z.B. Telefonieren würde ich vor dem Bewerbungsgespräch zwecks Terminfestlegung etc. aber NIEMALS !

@ Paula_P: Wie ging jetzt der Termin am 29.10. aus? Habe jetzt nicht alles gelesen...


Zitat von: Paula_P am 17:46:19 Do. 28.Oktober 2021
Ich sende immer eine Datenschutzerklärung mit, das ich in keinen Bewerberpool mit aufgenommen werden möchte.
Und sollte ich für den entsprechende Stelle nicht in Frage kommen, möge man meine Daten wieder löschen und mir die Löschung bestätigen.
Das müssen sie ohnehin tun. Das ganze ist in meinen Augen nicht nötig, weil nach dem neuen BDSG ohnehin verlangt. Die Strafen bei Nichtbeachtung sind drakonisch!
Außerdem könnte man dir diesen Satz als "Negativbewerbung" auslegen.

Viel wichtiger ist es, bei Bewerbungsgesprächen bei LAF's und sonstigen Drecksjobs NICHTS zu unterschreiben. Wegen Datenweitergabe. Aber ich glaube, das weißt du eh schon.

Zitat
Sich nach 6 Jahren auf eine Bewerbung zu melden, ist aber mehr als dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann ein VV noch seine Gültigkeit hat.
Ich wurde vor einigen Monaten auch mal von einer LAF angerufen, wo die Bewerbung schon mehr als 3 Jahre (!) zurücklag (hab' später in meinen Unterlagen die Bewerbung noch gefunden). Damals war ich noch so blöd, meine Tel. bei der Bewerbung mit anzugeben. "Ja, Herr X... sie sind doch bestimmt noch arbeitslos und an einer Arbeitsstelle interessiert.... " Sie hatte sich nicht mit ihrem Namen oder Firma gemeldet. Dann fragte ich nach, wer sie sei: "Leiharbeitsfirma XY". Jedenfalls.... als ich den ersten Schock nach dem Anruf überwunden hatte, fragte ich, wo sie überhaupt meine Tel. herhätte. Antwort: "Ja, die haben wir aus Ihrer Bewerbung. Die liegt ja erst 2 Jahre zurück, und 3 Jahre dürfen wir diese speichern." - Was natürlich eine freche Lüge war. Da war ich dann richtig sauer, ging gar nicht weiter auf das "Jobangebot" ein, und sagte, daß ich von ihr erwarten würde, daß sie meine Daten umgehend lösche. Dann beendete ich das Gespräch.
Einige Tage später sendete ich eine Datenauskunftsanfrage (per Online-FAX) an diese Scheißfirma. Antwort kam dann per Einwurf-Einschreiben (!) schon 2 Tage später. Da stand drin (sinngemäß): "Wir kennen Sie nicht und es waren und sind keinerlei Daten über Sie gespeichert." - Natürlich ebenfalls gelogen ... und Unterschrieben von der Chefin höchstpersönlich.
Naja, was soll man da sagen. So tief ist dieses Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon gesunken.

Zitat von: Frauenpower am 15:18:51 Fr. 29.Oktober 2021
Ja, das weiss ich vom BVG-Urteil. Kann man da nicht noch Revision einlegen?
Nein, kann man nicht. Weil das BVG eben das höchst Gericht in D ist. Deren Urteile sind höchstens noch vor irgendwelchen Menschenrechtsgerichtshöfen der EU anfechtbar. Aber... Hartz-IV wird ja nicht als Kriegsverbrechen oder Verletzung der Menschenwürde gesehen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

MarcoW75

Zitat von: Paula_P am 09:37:05 Do. 28.Oktober 2021
Bei dem neuen JC steht in der EGV etwas davon das nur die "tatsächlichen" Kosten übernommen werden und alles muss mit Belegen nachgewiesen werden.
Während der EGV Verhandlung teilt mir mein SB dann schriftlich mit, dass nur max. 3 Euro pro Bewerbung erstattet werden, bei einer max. Förderhöhe von 100 Euro.
Wobei 3 mal 33 bei mir 99 Euro ergibt, aber nun gut ;)

Da würde ich doch gleich mal schauen,was in der EGV (so eine existiert) zur Zahl der Eigenbemühungen steht und ggf. fragen, was denn mit den "überzähligen" Eigenbemühungen ist. Wenn beispielsweise in der EGV von 4 Eigenbemühungen/Monat die Rede ist (=52 im Jahr), so entstünde selbst bei 3€/Stück eine massive Unterdeckung, bei 5€ erst recht. Aber das nur am Rande.


ZitatIm VV steht nur, ob man Spass am kochen hat, das einem ein großes Team erwartet, das wie eine Familie ist, das Quereinteiger gerne willkommen sind und das es jede Woche einen neuen Dienstplan gibt.
Unter "Leistungen" stand da doch glatt: "flexible Arbeitszeiten" und bei Gehalt:1300 (ohne Angabe welche Währung oder ob brutto oder netto ;) )

Heißt im Klartext: Man weiß im schlimmsten Falle Freitagfrüh noch nicht, welche Schicht man am Montag hat. Das ist der Organisation des Privatlebens nicht gerade sonderlich dienlich. Darauf deuten auch "flexible Arbeitszeiten" hin, was nach meiner Erfahrung bedeutet,dass erwartet wird,dass du heute bis 22 Uhr die Spätschicht machst und am nächsten Morgen um 6 Uhr schon wieder auf der Matte stehst, um die Frühschicht zu übernehmen.  Auf die vorgeschriebene 11stündige Pause zwischen 2 Schichten achten die wenigsten Arbeitgeber,die mit solchen Klauseln in ihren Stellenausschreibungen arbeiten.   Und das ganze für 1300€ ? Ja ne, is klar. Nach so einem Job würde ich mich nicht gerade drängen.

Die Sache mit dem "ersten Gespräch" finde ich ebenfalls ungewöhnlich. Zumindest nicht als Küchenhilfe. Mehrere Gesprächsstufen sind eher in Konzernen bzw. bei anspruchsvolleren Jobs üblich (womit ich keinesfalls die Arbeit einer Küchenhilfe schlecht machen will). Vielleicht ist es in dem Brief nur etwas unglücklich ausgedrückt, aber insgesamt klingt das doch schon sehr abgehoben.


Was das ELO-Forum angeht: Ich schreibe dort zwar ab und an noch mit, hüte mich aber inzwischen davor, noch Fragen zu stellen, wenn es nicht unbedingt sein muss.  Das hat in erster Linie 2 Gründe: Die Moderatoren haben z.T. echt einen an der Klatsche, gerade bei den Überschriften. Schreibt man sein Anliegen als komplette Frage als Überschrift, wird gemeckert, dass es zu lang sei. Schreibt man sein Anliegen nur stichpunktartig in die Überschrift, ist es angeblich nicht aussagekräftig genug.  Ja...was denn nun ?
Und Punkt 2: Es gibt viele User dort, die weit mehr Zeit darin investieren, den Fragestellern hinterherzuschnüffeln, als ihnen einfach eine Antwort auf die Frage zu geben. Gerade wenn man schon etliche Jahre dort registriert ist und eine Frage stellt,  die thematisch einer Frage ähnelt, die man vor Jahren (!) in ähnlicher Form schonmal gestellt hat, wird nicht selten der alte Kram hervorgekramt und in die neue Frage eingeflochten. So im Stil von "Aber vor 9 Jahren hast du doch geschrieben, dass (Bla Bla Bla).".  Auf die Idee, dass sich Rahmenbedingungen vielleicht ändern, könnten und man daher die Fälle nicht mehr wirklich vergleichen kann, kommen diese Herrschaften wohl nicht.


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