Hi!
Heute lag in meinem Briefkasten ein relativ dicker Brief von meinem Jobcenter. Mir schwante schon nichts gutes. Trotz allem soll/muß man auch bei schlechtem Bauchgefühl einen Brief öffnen, was ich dann auch tat.
Der Inhalt: Ein "Informationsschreiben über gemeinsame Vereinbarungen". Inhaltlich im Wesentlichen eine Zusammenfassung meiner letzten - von mir damals leider unterschriebenen - Eingliederungsvereinbarung. Diese dürfte mittlerweile aber schon so ca. 3 Jahre alt sein.
Muß sagen, daß ich da eigentlich einen ziemlichen Scheiss unterschrieben habe, wenn ich das nun erneut lese. Heutzutage würde ich das nicht mehr tun.
Leider habe ich diese Uralt-EGV nicht mehr im Originaltext vorliegen, aber ich *meine*, daß doch einige Dinge abgeändert wurden.
Auf der letzten Seite "vermisse" ich nun meine Unterschriftenzeile, sowie die bisher immer aufgebaute Drohkulisse mit Rechtsfolgebelehrung und verbindlichem Rücksendetermin. Also handelt es sich tatsächlich nur um ein Schreiben "zur Kenntnisnahme". Wobei ich stark anzweifle, daß meine alte EGV rechtlich überhaupt noch bindend für mich ist, da sie nie fortgeschrieben wurde. Auch wenn einige hier im Forum geäußert haben, daß die Klausel "bis auf weiteres gültig" zu meinen Lasten ausgelegt werden könnte.
Nun meine Frage: Hat solch ein Schreiben schon jemand anderes hier bekommen? Mir ist sowas nämlich die letzten 8 Jahre nicht untergekommen.
Bei einer Klausel bin ich mir nun ganz sicher, daß die in der alten EGV nicht stand. Nämlich:
"Auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit müssen Sie sich umgehend, d.h. innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, bewerben und dem Jobcenter
innerhalb von 1 Monat Rückmeldung über das Ergebnis bzw. den Sachstand geben."
Das Fettgedruckte stand in der letzten EGV 100 % nicht drin, sonst hätte ich sie nicht unterschrieben.
Aber ich denke, ich lasse die ganze Sache auf sich beruhen. Will ja keine schlafenden Hunde wecken. Und wenn mir ein Strick daraus gedreht werden sollte... ich weiß von nix und habe sowas auch nie unterschrieben.
Festzuhalten bleibt der etwas zivilisiertere Ton. Man fühlt sich schon
fast als Mensch behandelt - aber eben nur fast. - Man sollte sich durch den etwas moderateren Ton aber nicht darüber hinwegtäuschen: Was in diesem "Informationsschreiben" an Pflichten und "Rechten" steht (meist nur "Kann"-Regelungen seitens des JC's), geht trotzdem noch vollkommen zu Lasten des "Kunden".
Gut, vermutlich ist das nun eh' nur eine kurze Schönwetterperiode, die spätestens 2023, bis die evtl. leicht entschärften Regelungen für Arbeitslose in neue Gesetze gefasst sind, wieder zu Richtlinien für die Sachbearbeiter werden und das "Minenfeld Hartz-IV" wieder aktiviert wird.
Ach ja: Gerade ist mir noch aufgefallen, daß dort steht:
"gültig bis .....
zum Abschluss einer neuen Vereinbarung". Also nicht mehr "bis auf weiteres". Macht schon einen Unterschied ...oder auch nicht.
