"Informationsschreiben über gemeinsame Vereinbarungen" - Schon jemand bekommen?

Begonnen von tleary, 15:07:52 Mi. 22.Dezember 2021

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tleary

Hi!

Heute lag in meinem Briefkasten ein relativ dicker Brief von meinem Jobcenter. Mir schwante schon nichts gutes. Trotz allem soll/muß man auch bei schlechtem Bauchgefühl einen Brief öffnen, was ich dann auch tat.

Der Inhalt: Ein "Informationsschreiben über gemeinsame Vereinbarungen". Inhaltlich im Wesentlichen eine Zusammenfassung meiner letzten - von mir damals leider unterschriebenen - Eingliederungsvereinbarung. Diese dürfte mittlerweile aber schon so ca. 3 Jahre alt sein.

Muß sagen, daß ich da eigentlich einen ziemlichen Scheiss unterschrieben habe, wenn ich das nun erneut lese. Heutzutage würde ich das nicht mehr tun.

Leider habe ich diese Uralt-EGV nicht mehr im Originaltext vorliegen, aber ich *meine*, daß doch einige Dinge abgeändert wurden.

Auf der letzten Seite "vermisse" ich nun meine Unterschriftenzeile, sowie die bisher immer aufgebaute Drohkulisse mit Rechtsfolgebelehrung und verbindlichem Rücksendetermin. Also handelt es sich tatsächlich nur um ein Schreiben "zur Kenntnisnahme". Wobei ich stark anzweifle, daß meine alte EGV rechtlich überhaupt noch bindend für mich ist, da sie nie fortgeschrieben wurde. Auch wenn einige hier im Forum geäußert haben, daß die Klausel "bis auf weiteres gültig" zu meinen Lasten ausgelegt werden könnte.

Nun meine Frage: Hat solch ein Schreiben schon jemand anderes hier bekommen? Mir ist sowas nämlich die letzten 8 Jahre nicht untergekommen.

Bei einer Klausel bin ich mir nun ganz sicher, daß die in der alten EGV nicht stand. Nämlich:
"Auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit müssen Sie sich umgehend, d.h. innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, bewerben und dem Jobcenter innerhalb von 1 Monat Rückmeldung über das Ergebnis bzw. den Sachstand geben."

Das Fettgedruckte stand in der letzten EGV 100 % nicht drin, sonst hätte ich sie nicht unterschrieben.

Aber ich denke, ich lasse die ganze Sache auf sich beruhen. Will ja keine schlafenden Hunde wecken. Und wenn mir ein Strick daraus gedreht werden sollte... ich weiß von nix und habe sowas auch nie unterschrieben.

Festzuhalten bleibt der etwas zivilisiertere Ton. Man fühlt sich schon fast als Mensch behandelt - aber eben nur fast. - Man sollte sich durch den etwas moderateren Ton aber nicht darüber hinwegtäuschen: Was in diesem "Informationsschreiben" an Pflichten und "Rechten" steht (meist nur "Kann"-Regelungen seitens des JC's), geht trotzdem noch vollkommen zu Lasten des "Kunden".

Gut, vermutlich ist das nun eh' nur eine kurze Schönwetterperiode, die spätestens 2023, bis die evtl. leicht entschärften Regelungen für Arbeitslose in neue Gesetze gefasst sind, wieder zu Richtlinien für die Sachbearbeiter werden und das "Minenfeld Hartz-IV" wieder aktiviert wird.

Ach ja: Gerade ist mir noch aufgefallen, daß dort steht:
"gültig bis ..... zum Abschluss einer neuen Vereinbarung". Also nicht mehr "bis auf weiteres". Macht schon einen Unterschied ...oder auch nicht.  :)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Frauenpower

Nein, so ein Info-Schreiben noch nicht erhalten. Bei vier Wochen Rueckmeldungsfrist  liefern sollen, dann halt den 30. Oder 31. Tag nehmen und bei der drei Tagesfrist den dritten Tag, um die Bewerbung loszuschicken. Selbstverständlich auch innerorts auf dem Postweg.

Keine schlafende  Hunde wecken zu wollen ist verstaendlich. Aber wie waere es eine Kopie anzufordern von deiner EGV?

tleary

Momentan herrscht Waffenruhe, werde in Ruhe gelassen. Mein letzter "Beratungstermin" liegt schon mehr als ein Jahr zurück. Und telefonisch bin ich nicht zu sprechen. Ich denke, das liegt daran, daß ich beim JC unter "Pflegehansel" geführt werde.

Aber offiziell müsste ich mich "2 - 4 Mal im Monat auf eine Teilzeitstelle bewerben", hab' ich grad lesen müssen. Wie eventuelle Beschäftigungen allerdings mit meiner Pflegetätigkeit überhaupt zeitlich in Einklang zu bringen sind, ist mir ein Rätsel. - Naja, egal. Notfalls würde ich die 30 % Sanktion hinnehmen, und dann dagegen klagen.

Zitat von: Frauenpower am 15:52:01 Mi. 22.Dezember 2021
Bei vier Wochen Rueckmeldungsfrist  liefern sollen, dann halt den 30. Oder 31. Tag nehmen und bei der drei Tagesfrist den dritten Tag, um die Bewerbung loszuschicken. Selbstverständlich auch innerorts auf dem Postweg.
Und wer zahlt mir das Porto dafür? - Im Ernst: Der SB bekam bisher meine Bewerbungsbemühungen immer beim nächsten persönlichen Gesprächstermin in tabellarischer Form, und nie "zwischendrin". Mit der 4-wöchtentlichen freiwilligen Zusendung in vorauseilendem Gehorsam macht man sich nur zu deren Lakaien. Denn dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Wie gesagt, steht diese Übersendung der B.bemühungen nach 4 Wochen auch nicht in meiner alten EGV, da bin ich mir 100 % sicher.

Übrigens... noch ein Tipp, um derzeit um einen persönlichen Gesprächstermin herumzukommen:
Viele JC's haben nun 2G (also nur Geimpfte oder Genesene haben noch Zutritt) eingeführt. Bekommt man nun eine Einladung, einfach mit einen Zweizeiler per Online-FAX zurückschreiben, daß man "seinen Impfstatus nicht preisgeben will". Man aber "weiterhin gemäß EAO (Erreichbarkeitsanordnung) für das JC errreichbar sei." (Wichtig!)

Und dann darauf warten, wie das JC reagiert. Die Chance ist aber groß, daß die dann nicht wissen, wie sie reagieren sollen, und die Vorladung hinfällig wird.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 15:07:52 Mi. 22.Dezember 2021
Hi!

Heute lag in meinem Briefkasten ein relativ dicker Brief von meinem Jobcenter. Mir schwante schon nichts gutes. Trotz allem soll/muß man auch bei schlechtem Bauchgefühl einen Brief öffnen, was ich dann auch tat.

Der Inhalt: Ein "Informationsschreiben über gemeinsame Vereinbarungen". Inhaltlich im Wesentlichen eine Zusammenfassung meiner letzten - von mir damals leider unterschriebenen - Eingliederungsvereinbarung. Diese dürfte mittlerweile aber schon so ca. 3 Jahre alt sein.
...

Hattes Du unterzeichnet ? Wenn ja, kein Problem, sie aufheben zu lassen, wenn noch die
RFB-Formulierung vor dem BverG-Urteil (... bis 100% Sanktion...) vertreten ist..
Dürfte auf ein "Vertrags-Verhandlungs-Neuanfang" hinaus laufen..

Zitat
...
Muß sagen, daß ich da eigentlich einen ziemlichen Scheiss unterschrieben habe, wenn ich das nun erneut lese. Heutzutage würde ich das nicht mehr tun.

Leider habe ich diese Uralt-EGV nicht mehr im Originaltext vorliegen, aber ich *meine*, daß doch einige Dinge abgeändert wurden.
...

Macht nichts.. Entweder folgt noch eine Kündigung oder Aufhebung der ollen EGV durch SB und wenn nicht,
kannst Du SB darüber plumsen lassen oder selber kündigen, weil sich inzwischen "persönliche Verhältnisse"
geändert haben könnte.

Zitat
...
Auf der letzten Seite "vermisse" ich nun meine Unterschriftenzeile, sowie die bisher immer aufgebaute Drohkulisse mit Rechtsfolgebelehrung und verbindlichem Rücksendetermin. Also handelt es sich tatsächlich nur um ein Schreiben "zur Kenntnisnahme". Wobei ich stark anzweifle, daß meine alte EGV rechtlich überhaupt noch bindend für mich ist, da sie nie fortgeschrieben wurde. Auch wenn einige hier im Forum geäußert haben, daß die Klausel "bis auf weiteres gültig" zu meinen Lasten ausgelegt werden könnte.
...

Das in rot eingefärbte handelt es sich wohl um schriftlicher Aufklärung im Bezug "oder deren Kenntnis"..
Nix für die Tonne oder so, sondern richtungsweisend, wie dir beigepult werden kann.

Zitat
...
Festzuhalten bleibt der etwas zivilisiertere Ton. Man fühlt sich schon fast als Mensch behandelt - aber eben nur fast.
...

Mich würden die Textbausteine und RFB mal interessieren. Hat ja fast jeder Elo künftig so auf dem Papier..

Zitat
...
Ach ja: Gerade ist mir noch aufgefallen, daß dort steht:
"gültig bis ..... zum Abschluss einer neuen Vereinbarung". Also nicht mehr "bis auf weiteres". Macht schon einen Unterschied ...oder auch nicht.  :)

So oder so.. Es kommt bei beidem das gleiche raus.. "Nach Belieben endlos gültig.."
Neueres lässt noch Spekkulation aufkommen, die bisherige halbjährliche "Anpassung / Fortschreibung"
nach Bedarf der "Vertragspartner_innen" ein zu sparen ?

"Betreuungskunde" ? Glaube ich auch  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 18:52:35 Mi. 22.Dezember 2021
Hattest Du unterzeichnet ? Wenn ja, kein Problem, sie aufheben zu lassen, wenn noch die
RFB-Formulierung vor dem BverG-Urteil (... bis 100% Sanktion...) vertreten ist..
Dürfte auf ein "Vertrags-Verhandlungs-Neuanfang" hinaus laufen..
Oh, danke für den Tipp! Da ich aufgrund dieser EGV jedoch nie eine Sanktion erhalten habe, und auch kein Anhörungsschreiben, werde ich vorerst alles auf sich beruhen lassen.

Ich werde dieses "Informationsschreiben" aber demnächst mal hier hochladen. Muß es aber noch anonymisieren dazu. Kann etwas dauern.
Aber ich könnte es dir auch vorab 'mal per PN zukommen lassen, weil du in diesem Bereich ja immer so an Neuigkeiten interessiert bist. ;) Das würde dann schneller gehen.

Zitat
Macht nichts.. Entweder folgt noch eine Kündigung oder Aufhebung der ollen EGV durch SB und wenn nicht,
Ich glaube auch, daß das nur die Vorbereitung für irgendeine neue EGV oder den Nachfolger, der... wie soll der "alte König in neuem Gewand" nochmal heißen?... "Teilhabevereinbarung"?

Zitat
kannst Du SB darüber plumsen lassen oder selber kündigen, weil sich inzwischen "persönliche Verhältnisse"
geändert haben könnte.
Ich habe damals diese EGV unterschrieben, eben weil sich die Verhältnisse zu meinen Gunsten geändert hatten (Pflege), und ich deshalb in Sachen Bewerbungsbemühungen sanfter angefasst wurde. - Trotzdem mittlerweile überholt, weil ich auch nicht mal mehr einen Teilzeitjob oder Mini-Job ausführen könnte. Aber das JC argumentiert halt so, daß die totale Freistellung von Bewerbungen erst ab Pflegegrad 4 geht, und meine Mutter hat halt nur die 3er.

Wobei... eine Person, die PG 4 hat, ist schon so sehr schwer krank, daß sie meiner Meinung nach gar nicht mehr zuhause pflegbar ist. Ist übrigens auch so eine fiese Regelung im JC-Gesetzesdickicht.

Zitat
Das in rot eingefärbte handelt es sich wohl um schriftlicher Aufklärung im Bezug "oder deren Kenntnis"..
Nix für die Tonne oder so, sondern richtungsweisend, wie dir beigepult werden kann.
Hmmm.... das Schreiben kam mit normaler Briefpost, also nicht als Einschreiben/PZU.

Zitat
Mich würden die Textbausteine und RFB mal interessieren. Hat ja fast jeder Elo künftig so auf dem Papier..
Wie gesagt: Keinerlei RFB und auch der Nachweis, daß ich das Info-Schreiben überhaupt erhalten habe, dürfte dem JC schwer fallen, da eben nicht per Einschreiben zugesandt.

Aber du hast schon recht: Diesem Schreiben könnten schon noch gefährliche, andere Dinge folgen. Z.B. Die Forderung der Bewerbungsnachweise der letzten 12 Monate oder sowas...

Zitat
So oder so.. Es kommt bei beidem das gleiche raus.. "Nach Belieben endlos gültig.."
Neueres lässt noch Spekkulation aufkommen, die bisherige halbjährliche "Anpassung / Fortschreibung"
nach Bedarf der "Vertragspartner_innen" ein zu sparen ?
Ja, das stimmt. Die wollen die Laufzeit damit wohl auf "unendlich" einstellen und sich die manchmal unangenehmen Neuverhandlungen, z.B. weil sich der ELO schlau gemacht hat, ersparen.

Zitat
"Betreuungskunde" ? Glaube ich auch  ;)
Was meinst du damit? Verstehe ich jetzt nicht ganz.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Schon beakkert..

Sieht nach einem Vordruck aus, wo eigene Vorschläge eingefügt werden können und bedeutet
die Eröffnung der Verhandlungsphase.. Modifikationsvorschläge beziehen sich allein darauf,
das Ding zu entschärfen..

Der Rest ist die Widerholung von SGB-Gesetzestext, an dem Du sowiso "gebunden" bist.

Zu "PG4" dich mal bitte schlau machen, wie viel h von 8 dazu erforderlich sind..
Davon habe ich keine Ahnung.
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Wie gesagt werde ich jetzt erst 'mal die Füße still halten. Das "Ding aus einer anderen Welt" hat ja nicht 'mal eine RFB, deshalb kann ich mich (vorerst) zurücklehnen und der Dinge harren.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Paula_P

@tlearly:

Du schreibst, dass dir die alten EGVs nicht mehr vorliegen. Bist du denn in der Jobbörse angemeldet? Bei mir sind die alten EGVs von ab 2017 dort als PDF vermerkt.

Wenn du keine schlafende Hunde wecken willst, könntest du auch einfach, das JC bitten dir die Benutzer- und Anmeldedaten für die Jobbörse zukommen zu lassen.

Im Übrigen EGVs haben nach 6 Monaten keine Gültigkeit mehr, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart, das muss dann aber gut begründet werden.

tleary

Zitat von: Paula_P am 11:30:46 Fr. 24.Dezember 2021
Wenn du keine schlafende Hunde wecken willst, könntest du auch einfach, das JC bitten dir die Benutzer- und Anmeldedaten für die Jobbörse zukommen zu lassen.
Gerade mit solchen Aktionen würde man mMn "schlafende Hunde wecken". Mich in der Jobbörse anmelden, werde ich ganz bestimmt nicht tun.

Ehrlich gesagt glaube ich, daß ich bei meinem Jobcenter auf irgendeiner "schwarzen Liste" mittlerweile gelandet bin. Die suchen sich nun mMn einfach andere, leichtere Opfer als mich. Ändern könnte sich das zwar ziemlich schnell, wenn sich meine pers. Verhältnisse wieder ändern würden oder ich einem neuen SB zugeteilt werde. Aber so lange ich keine speziellen neuen Angriffe von Seiten des JC's abzuwehren habe, lasse ich wie gesagt alles auf sich beruhen.

Wenn das oben erwähnte Schreiben nun der erste Schritt für die Anbahnung einer neuen EGV bedeuten sollte, oder gar ein Sanktionsversuch, bin ich wissensmäßig viel besser gewappnet als früher, und werde meine Karten besser ausspielen. Mit Scheinverhandlung, letztlichem Scheitern lassen, EGV-VA, dem Widerspruch und einer Klage dagegen.

Ich mach' mit denen einfach keine Kompromisse mehr. Dafür haben "die" mich schon viel zu sehr getrietzt, als daß ich da nochmal in irgendeiner Form kompromissbereit wäre.

Gespannt bin ich nur, was bei dieser geplanten neuen "Teilnahmevereinbarung" gemacht wird, wenn man nicht bereit ist, diese zu unterschreiben. Angeblich soll's dann ja so eine Art "Schlichtungsstelle" statt des Rechtswegs geben, was sich aber durchaus auch als ein Nachteil für die ELO's herausstellen könnte. Was wird dann, wenn es trotzdem zu keiner Einigung kommt?

Dieses zeitlich befristete "Sanktionsmoratorium" für 2022 soll ja auch noch kommen. Zumindest das könnte einem etwas über die Zeit helfen.

Gut, lassen wir uns 'mal überraschen, was die Zukunft so bringt. Der SPD und den Grünen (der FDP sowieso) traue ich jedenfalls ALLES zu, was die Beibehaltung des Status Quo oder gar rechtliche Verschlechterungen für ELO's angeht.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Paula_P

@tleary:

Die Anmeldedaten für die Jobbörse bekommt man aus Nürnberg, dein JC sowie dein SB hat damit nichts zu tun.

Deine alten EGVs sind aber eh nicht mehr gültig. Dieses Informationsschreiben das du bekommen hast, ist aber eher ungewöhnlich- sowas habe ich noch nie erhalten.

Kam das Schreiben denn direkt vom SB?

Jedenfalls das Schreiben gut abheften und dann abwarten, was als nächstes kommt.

Onkel Tom

Zitat von: Paula_P am 10:25:00 Sa. 25.Dezember 2021
@tleary:

Die Anmeldedaten für die Jobbörse bekommt man aus Nürnberg, dein JC sowie dein SB hat damit nichts zu tun.
...

Und de Protokollserver (Logins) lööpt mit.. Einen PDF-Aufruf müsstest Du auch noch machen..
Keine gute Idee..  ::) Für ein 3 Jahre oller Schinken, der nie fortgeschrieben wurde, lohnt sich
das wohl nicht schnarchenden Hund zu wecken.

Wann will SB das Ding zurück haben ?

Falls Du nun nach meinen Änderungsvorschlägen doch reagierst müsstest Dich auf 2 Bewerbungen
im Monat einlassen und solltest gleich den Antrag auf das Fornular zur Erstattung von Bewerbungs
kosten beitüten. Unterschreibst Du die modifizierte Geschichte, gilt sie rechtlich betrachtet als
Gegenvorschlag. Darauf müsste SB "konkret" handeln, sprich zustimmen und das ganze "bis auf
weiteres" in der Ablage verstauben lassen oder nach einem halben Jahr tatsächlich ein Bewerbungs-
nachweis des letzten Halbjahres abfordern. Könnte auch schon nach 4 Monaten erfolgen, um
so die Rückwirkungszeit in Bezug Sanktion nicht zu verdusseln.

Ich glaube, das dich SB nicht auf den Kieker hat und er weiß doch das Du Angehörige pflegst oder ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Paula_P

@Onkel Tom:

Ist das mit dem Protokollserver so schlimm?

Ich benutze schon seit 2014 die Jobbörse und finde das eher ganz praktisch. Probleme gab es deswegen nie. Allerdings lese ich da nur ab und zu mit, ich würde nie mit SB darüber kommunizieren oder Rückmeldungen zu VV darüber geben.

Die Jobbörse wird ja nächstes Jahr eingestampft und alles soll nur noch über jobcenter.digital laufen.

Die Jobbörse hat auch seit einigen Wochen ein komplett neues Design.

Früher konnte ich unter Protokoll sehen, was ehemalige SBs von mir mittlerweile so machen bzw. wo sie im Jobcenter rumgereicht wurden - fand ich ganz interessant.
Seitdem Update kann man das nicht mehr sehen und überall steht nur :"Bundesagentur für Arbeit."

Onkel Tom

Das Einloggen und etwas daraus herunter zu laden, wird mit Sicherheit aufgezeichnet.  ::)
Zu dumm gelaufen, wenn zu viel dem Mobcenter-Server anvertraut wird.. Ich habe mich
immer vor diesen Kommunikationskanälen gedückt, zumal SB gut darin rum fummeln kann.
Und was geht dem Amt meine IP-Nummer (und Soft-Konfiguration) an ?
Widersprüchlich, wenn Mensch die sichere Schneckenpost oder FAX mit quallifiziertem
Sendebericht bevorzugt nööch ?
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: Onkel Tom am 14:57:39 Sa. 25.Dezember 2021
Ich glaube, das dich SB nicht auf den Kieker hat und er weiß doch daß Du Angehörige pflegst oder ?
Ja, in der Beziehung war ich immer sehr gesprächig gegenüber meiner SBin. Bei meinem Nachbarn, der auch Hartz-IV bezieht, ist es sogar so, daß der von Anfang an (seit nunmehr 6 Jahren) seine Mutter pflegt, und soweit ich weiß noch nie eine EGV unterzeichnen, geschweige denn irgendwelche Bewerbungsbemühungen nachweisen musste. Dessen Mutter hat ebenfalls nur PG 3. Normalerweise ist das auch so ein Grenzfall, wo er zumindest noch eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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