Willkür bei den Bewerbungskosten und deren Erstattung - was tun?

Begonnen von DoSsy, 10:30:28 Sa. 08.Januar 2022

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DoSsy

Moinsen in die Runde,

ich habe da mal noch eine Frage... zum Thema: Willkür bei den Bewerbungskosten und deren Erstattung.

Es war so: Ein ehemaliger SB, gegen den ich mich per Beschwerde zur Wehr gesetzt hatte, hat in seinem regentengleichen Habitus mir gegenüber großzügig verfügt, dass ich pro eBewerbung 5 Euro bekomme. Das kam von ihm. Proaktiv. Hatte noch einen launigen Spruch dazu von wegen, dass ich mal sehen könne, wie gut ich es bei ihm hätte und dass es bei den Kollegen nur 1 Euro gäbe...


(Dies erwähnte ich natürlich nicht in der Beschwerde 8), denn wann ist Willkür denn bitte schon mal für mich und meine Schrumpfbörse ;D)

Danach folgte SB um SB und bis 2020 lief die Erstattung weiter in der ursprünglichen Höhe. Und ja, ich habe immer angegeben, dass es sich ausschließlich um als PDF verschickte Bewerbungen gehandelt hatte. Ausschließlich, denn nur so wollen es die Arbeitgeber haben: online.

Dann kam Corona. Dann kam im Frühjahr 2020 der für mich (ungewollte) Abschluss eines DSL-Vertrages, weil ich nicht mehr in die Bibliothek gehen und recherchieren etc. konnte. Und es kam ein neuer SB. Dieser kündigte mir Ende 2020 als erste Amtshandlung an, dass es ab 2021 vorbei sei mit den 5 Euro. Er habe das seiner Teamleitung vorgetragen und da hieß es: 1 Euro ab 2021.

Mein Einwand, dass ich ja wegen Corona höhere Internet-Kosten habe, interessierte ihn nicht. Er antwortete im O-Ton: "Internet ist im Regelsatz abgedeckt."

Somit steht nun für mich das Beantragen meiner Rückerstattung für das vergangene Jahr an. Sonst mache ich das immer im Dezember des laufenden Jahres. Aus Gründen ging das letztes Jahr nicht.

Und nun frage ich mich und Euch: Kann ich da noch was machen? Soll ich da was machen? Habe ich Aussicht auf Erfolg? Eine weitere Beschwerde? Dieses Thema hatte ich noch nie gegenüber den Behörden angesprochen.

Wer hat diesen 1 Euro pro online verschickter Bewerbung festgelegt? Im Ernst: Wer war das? Elfenbeiturm reicht da ja bei weitem nicht mehr, das muss jemand von einem anderen Stern gewesen sein.

Bin jedenfalls aktuell ratlos, wie ich damit umgehe


abc

Wie war das mit der Kostenerstattung denn geregelt? Hattest du eine EGV oder VA, in der/dem dir die 5€ pro Bewerbung zugesichert wurden oder basierte alles nur auf mündlichen Absprachen?
Bei mündlichen Absprachen hast du kaum eine Chance. Wenn das hingegen in einer EGV oder VA mit den 5€ steht, kannst du für alle Bewerbungskosten die 5€ einklagen, bei denen eine EGV/VA mit diesem Inhalt gültig war. Gültigkeit: Es zählt das Ablaufdatum in der EGV oder ab Datum der Unterschrift für 6 Monate (wenn "bis auf weiteres" drin steht).

Du könntest dir vom JC mal die Richtlinien zur Erstattung von Bewerbungskosten geben lassen. Wenn das JC die nicht freiwillig rausrücken will, kannst du es (in den meisten Bundesländern) über das Informationsfreiheitsgesetz erzwingen.
Wenn da 5€ für alle Bewerbungen drin stehen, solltest du auch ohne EGV/VA gute Chancen haben. Aber das wäre mehr als ein Wunder, wenn das da drin stehen würde....


Du kannst zu 100% frei entscheiden, wie du den Regelsatz verwendest. Wenn du damit einen DSL Anschluss beschaffst, ist das dein "Problem", dass dadurch Kosten anfallen. 1€ pro Bewerbung sind auch noch ok. Viele Jobcenter zahlen garnichts für Online Bewerbungen. Dann musst du halt 15-30 Bewerbungen pro Monat schreiben, um den Anschluss zu finanzieren. Sollte auch zu schaffen sein.
Oder du suchst dir einen Nebenjob mit maximal 10h pro Monat --> 100€ Einnahmen. Die müssen zwar gemeldet werden, darfst du aber komplett behalten. Dafür kannst du dann 2-3 DSL Anschlüsse finanzieren.

Paula_P

Ergänzend zu abc´s Ausführungen möchte ich ergänzen, das ich vor einiger Zeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragte meines JC die "Ermessenslenkungen Weisungen zum Vermittlungsbudget" beantragt hatte.
Und da war auch eine Tabelle mit den Bewerbungskosten bei, mir werden für Online Bewerbungen gar keine Kosten erstattet, weil man angeblich das Internet überwiegend privat nutzt... :)

Somit werde ich mich auf VVs auch nicht online bewerben und verweigere die Kommunikation via E-mail  ;)
Immerhin benutze ich das Internet ja nur für private Zwecke.....

DoSsy

Vielen lieben Dank, abc und PaulaP.

Natürlich habe ich nix schriftlich  >:( Und: Ach, du Schande, 0 Euro??? Da kann ich also sogar noch den einen Euro "feiern"? Moi, einäugiger König unter den...

Zitat von: abc am 12:47:33 Sa. 08.Januar 2022
Du könntest dir vom JC mal die Richtlinien zur Erstattung von Bewerbungskosten geben lassen. Wenn das JC die nicht freiwillig rausrücken will, kannst du es (in den meisten Bundesländern) über das Informationsfreiheitsgesetz erzwingen.
Wenn da 5€ für alle Bewerbungen drin stehen, solltest du auch ohne EGV/VA gute Chancen haben. Aber das wäre mehr als ein Wunder, wenn das da drin stehen würde....

Das mache ich, danke für den Hinweis, abc!

Zitat von: Paula_P am 13:26:09 Sa. 08.Januar 2022
Ergänzend zu abc´s Ausführungen möchte ich ergänzen, das ich vor einiger Zeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragte meines JC die "Ermessenslenkungen Weisungen zum Vermittlungsbudget" beantragt hatte.
Und da war auch eine Tabelle mit den Bewerbungskosten bei, mir werden für Online Bewerbungen gar keine Kosten erstattet, weil man angeblich das Internet überwiegend privat nutzt... :)

Passt für mich auch prima, PaulaP, da ich sowieso dort (Datenschutzbeauftragte*r) eine Eingabe machen werde. Will auch endlich in Erfahrung bringen, was über mich gespeichert wurde. Ich meine an knallharten "soft facts", die über Adresse etc. hinausgehen. Kommentare. Da meine SB bis auf eine Ausnahme bisher allesamt die Wahrheit... kreativst bearbeitet haben... Ihr wisst leider, was ich meine... Schluss damit


Draisine

Zitat von: abc am 12:47:33 Sa. 08.Januar 2022

Du könntest dir vom JC mal die Richtlinien zur Erstattung von Bewerbungskosten geben lassen. Wenn das JC die nicht freiwillig rausrücken will, kannst du es (in den meisten Bundesländern) über das Informationsfreiheitsgesetz erzwingen.
Wenn da 5€ für alle Bewerbungen drin stehen, solltest du auch ohne EGV/VA gute Chancen haben. Aber das wäre mehr als ein Wunder, wenn das da drin stehen würde....


Die Weisungen zum (VB) Vermittlungsbudget, die sind für gE JC auch mehrheitlich auch online zu finden. Einfach nur mal mit dem Suchparameter Weisungen zum Vermittlungsbudget, Jobcenter versuchen  (Name /Stadt). Die Zahlungen aus dem VB unterliegen trotzdem zusätzlich dem Ermessen jedes einzelnen SB. 

Zitat von: abc am 12:47:33 Sa. 08.Januar 2022
Viele Jobcenter zahlen garnichts für Online Bewerbungen. Dann musst du halt 15-30 Bewerbungen pro Monat schreiben, um den Anschluss zu finanzieren.

Viele zahlen auch nur 50 Cent pro Bewerbung. Das ist auch nichts, wenn man die Anträge persönlich einreichen soll, wie bei mir vorher generell. Denn da lohnt sich dann gar kein Erstattungsantrag,  wegen der Nichterstattung der Fahrtkosten dafür. In einem solchen Fall ist die dann die Förderung gleich null -im Gegensatz zu dem Betrag der Sanktionsandrohung.  Insofern hat dann der SB tatsächlich ein Problem -die EGV ausgewogen rechtssicher  zu gestalten. Auch bei mir hatten die mal umgestellt. Daraufhin hatte ich meinen Festnetzanschluss gekündigt  -nach vorheriger Ankündigung deswegen. Tja -seitdem hat das JC keine Telefonnummer mehr von mir. Bei der Ankündigung wollte mir der TL >:( mir das dann verbieten  :-[. Jedoch kamen die damit dann nicht durch  -wegen § 20 SGB II. Eigenständige Verwendung des Regelsatzes. Insofern sind dadurch meine Internetkosten selbstfinanziert tragbar. (Mit Internetstick am PC) Und eine EGV bekomme ich seitdem auch nicht mehr. Insofern muss man dann nicht mehr Bewerbungen schreiben als das Jobcenter ansonsten finanzieren würde. Kommt drauf an, ob der SB einem trotzdem noch eine EGV andreht. Oder gar einen EGV-VA. @DoSsY. Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht deswegen ggf. alternativ neu auf Papierbewerbungen einlassen. Denn die sind nicht mehr zeitgemäß. Das öffnet zudem nur dem Kontrollwahn der SB unberechtigt eine Bühne und ist oft dann alleiniger Anlass nur deswegen für eine EGV.

Von mir bekommt das Team meines Jobcenters monatlich nur automatisch  per Mail eine Liste inkl. Sendeprotokoll. Mehr nicht. Einzige Ausnahme: bei VV.

@DoSsy. Hast Du schon vorher ein Bewerbungsantragsformular ausgehändigt bekommen?. Dann sollte bei Einreichung dessen noch die Vereinbarung /Festlegung der EGV des Ausstellungsdatums bzw. Zeitraums gelten bzw. auf den eingereichten Antrag fortwirken.

DoSsy

Danke, Draisine.

Bin bei meinen Recherchen seit dem Wochenende wieder in einem Sumpf gelandet, als ich mich mit dem Thema Datenschutz/Speicherung befasst habe >:( Natürlich ist mein Mobcenter hier auch aktiv, was die Nichtherausgabe bzw. Nebeltaktiken angeht. Und das sogar vor dem SG.

Zitat von: Draisine am 17:54:01 Sa. 08.Januar 2022
(...) Tja -seitdem hat das JC keine Telefonnummer mehr von mir. Bei der Ankündigung wollte mir der TL >:( mir das dann verbieten  :-[. Jedoch kamen die damit dann nicht durch  -wegen § 20 SGB II. Eigenständige Verwendung des Regelsatzes. Insofern sind dadurch meine Internetkosten selbstfinanziert tragbar. (Mit Internetstick am PC) Und eine EGV bekomme ich seitdem auch nicht mehr. Insofern muss man dann nicht mehr Bewerbungen schreiben als das Jobcenter ansonsten finanzieren würde. Kommt drauf an, ob der SB einem trotzdem noch eine EGV andreht. Oder gar einen EGV-VA.

Telefonische Erreichbarkeit ist so oder so nicht einzufordern. Auch wenn ein Telefonanschluss oder Mobiltelefon vorhanden ist. Ein Löschungsbegehren jeder im Datensatz gespeicherten Telefonnummer oder Mailadresse steht jedem Menschen rechtlich zu. Auch telefonische Meldedetermine während Lockdowns sind nicht zulässig. Die Linke hatte dazu im Bundestag eine Anfrage gemacht. Ja, ich weiß, dass trotzdem bei Nichtwahrnehmen telefonischer Meldetermine Sanktionen verhängt wurden. In einer Telefonberatung wusste die Rechtsanwältin davon auch nichts und sagte, dass ich dazu verpflichtet wäre. Oh je... Ich hatte mich mit dem Telefonthema leider auch erst zu spät näher befasst, als es zu Respektlosigkeit ohne Zeugen durch neue*n SB gekommen war...  >:(

Zitat von: Draisine am 17:54:01 Sa. 08.Januar 2022
@DoSsY. Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht deswegen ggf. alternativ neu auf Papierbewerbungen einlassen. Denn die sind nicht mehr zeitgemäß. Das öffnet zudem nur dem Kontrollwahn der SB unberechtigt eine Bühne und ist oft dann alleiniger Anlass nur deswegen für eine EGV.

Ja, Papier mache ich auch nicht. Wird immer explizit elektronisch verlangt. Zunehmend auch nicht mehr per Mail, sondern auf eigenen Unternehmensplattformen.

Zitat von: Draisine am 17:54:01 Sa. 08.Januar 2022
@DoSsy. Hast Du schon vorher ein Bewerbungsantragsformular ausgehändigt bekommen? Dann sollte bei Einreichung dessen noch die Vereinbarung /Festlegung der EGV des Ausstellungsdatums bzw. Zeitraums gelten bzw. auf den eingereichten Antrag fortwirken.

Bekommen nie, musste ich immer danach fragen. Meine letzte EGV ist schon Jahre alt. Wo ist die überhaupt... bin dann mal wech suchen





tleary

Zitat von: Paula_P am 13:26:09 Sa. 08.Januar 2022
Ergänzend zu abc´s Ausführungen möchte ich ergänzen, das ich vor einiger Zeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragte meines JC die "Ermessenslenkungen Weisungen zum Vermittlungsbudget" beantragt hatte.
Und da war auch eine Tabelle mit den Bewerbungskosten bei, mir werden für Online Bewerbungen gar keine Kosten erstattet, weil man angeblich das Internet überwiegend privat nutzt... :)
Also, ich bekam früher (bis vor ca. 3 Jahren) immer 5 € pro Bewerbung, gleich ob per eMail oder Brief versandt.
Vor einigen Wochen kam dann ein neuer "Entwurf zur Kenntnisnahme" (oder so ähnlich), in dem stand drin, 5 € für Briefbewerbung und nur noch 1 € für eMail-Bew.
Gut, ich hab das Ding nicht unterschrieben und eine RFB war auch nicht dabei. Bewerben tu ich mich momentan auch nicht, somit... egal.
Wollte nur sagen, daß sich da doch erneut etwas zu Ungunsten der Leistungsbezieher geändert hat.

Zitat
Somit werde ich mich auf VVs auch nicht online bewerben und verweigere die Kommunikation via E-mail  ;)
Immerhin benutze ich das Internet ja nur für private Zwecke.....
Ist sowieso der beste Weg. - Oder wie wär's mit anonymem Online-FAX? Also, du per FAX, und die Firma kann dann nur per Brief antworten. Denn Tel+eMail hat man keine angegeben in der Bewerbung. Zumindest wäre das dann auch nachweisbar.
Aber andererseits.... einen Nachweis für ein Bewerbung braucht man auch nicht erbringen. Denn der Standardbrief ist da normal. Falls der verloren geht, kann einem das JC - zumindest beim ersten Mal - auch keinen Strick draus drehen. Ging im Zweifelsfall dann halt einfach verloren.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Paula_P

@tleary:

Mein aktuelles JC ist sogar noch sparsamer. Man bekommt nur 100 Euro an Bewerbungskosten erstattet, pro Jahr.
Pro Bewerbung nur max. 3 Euro, die in Form von Einzelbelegen nachgewiesen werden müssen.

Bei den ersten Bewerbungen habe ich sogar noch drauf gezahlt, denn Mappe, Umschlag und Porto plus Papier- Druckerkosten haben immer die 3 Euro überschritten.

Mittlerweile bewerbe ich mich nur noch ohne Bewerbungsmappe und schreibe das auf einen separaten Blatt dabei, das ich aus finanziellen und ökologischen Gründen auf eine Mappe verzichte.
Denn meistens wird die Mappe eh nicht wieder zurückgeschickt.

Ich glaube, Bewerbungen per Fax zu senden, gilt als Negativ Bewerbung.

Hartz4?SOWHAT!

moin,

ich hatte in meiner Anfangszeit beim JC auch mal eine SB, die ständig auf Krawall aus war. Unter anderem hat Sie mich mit bis zu 28 sanktionsbewehrten VV pro Monat und mit einem 3-4 wöchigen Präsenzterminstakkato überzogen, immer 8 Uhr morgens bei knapp 1 Stunde Anfahrtszeit.
Auf die Frage, wie es um die Bewerbungskostenerstattung aussieht, kam zunächst die lapidare Antwort, "E-Mail Bewerbungen kosten doch nichts".

Erst mit Beistand konnte ich dann eine Erstattung der Bewerbungskosten und Fahrkosten nach den Vorgaben des Jobcenters (im Internet auffindbar) durchsetzen (3EUR).

Zumindest die Anzahl an VV ging dann schlagartig zurück.

Zuletzt mit Bewerbungsmappe hab ich mich gefühlt vor ca. 20 Jahren beworben, was auch gut ist, da ich ständig teure Bewerbungsfotos nachkaufen durfte, für die selbst 5 EUR kaum reichen.

tleary

Zitat von: Paula_P am 12:57:05 Do. 13.Januar 2022
Bei den ersten Bewerbungen habe ich sogar noch drauf gezahlt, denn Mappe, Umschlag und Porto plus Papier- Druckerkosten haben immer die 3 Euro überschritten.
Die realen Kosten für eine ordentliche, qualitativ gute Bewerbung (also mit Bewerbungsmappe, hochwertigem Kartonumschlag, Porto sowie Druckertinte), liegen bestimmt bei mindestens 7 - 8 € insgesamt. Eher noch mehr. Insofern sind auch die 5 € nicht 'mal kostendeckend. Aber klage sowas 'mal vor Gericht ein. Vermutlich unterliegst du da sogar noch.

Auch wieder so eine Zumutungsregelung von Hartz-IV zulasten der ELO's. Schon allein daß es da keine bundeseinheitlich festgeschriebenen Sätze gibt, sondern jedes JC nach Gutsherrenart die Erstattungshöhe im eigenen Ermessen festlegen darf, ist ein Unding. Schließlich liegen die Porto- und sonstigen Kosten ja bundesweit annähernd gleichauf.

Zitat von: Paula_P am 12:57:05 Do. 13.Januar 2022
Mittlerweile bewerbe ich mich nur noch ohne Bewerbungsmappe und schreibe das auf einen separaten Blatt dabei, das ich aus finanziellen und ökologischen Gründen auf eine Mappe verzichte.
Etwas anderes verdienen die Klitschen, die sich in der Jobbörse rumtreiben, ohnehin nicht.

Zuletzt habe ich um Kosten zu sparen die Bewerbungsmappen, die mir zurückgeschickt wurden, sogar für neue Bewerbungen wiederverwandt. Da waren manchmal sogar leichte Eselsohren drin dann. ;)

Da muß ich immer an so eine Filmszene denken, wo der eine Beschäftigte in einen Hamburger gespuckt hat, bevor er ihn einem Bullen am Drive-In mit einem "Guten Appetit" lächelnd servierte. So ähnlich habe ich mich dabei auch immer gefühlt. :)

Zitat von: Paula_P am 12:57:05 Do. 13.Januar 2022
Ich glaube, Bewerbungen per Fax zu senden, gilt als Negativ Bewerbung.
Ja, das kann sein.

Was ich früher auch immer gerne bei eMail PDF-Bewerbungen an Leiharbeitsklitschen gemacht habe, war, daß ich das Ausdrucken verhinderte, indem ich ein Passwort setzte. So eine Klitsche hat dann tatsächlich 'mal per Mail zurückgeschrieben, daß sie die "Bewerbung nicht öffnen können, ich solle sie nocheinmal zuschicken". Ansehen war natürlich möglich, nur ANFASSEN nicht erlaubt. Ist halt wie im Bordell. - Dumm geboren, noch blöder gestorben. Schicksal.

Zitat von: Draisine am 17:54:01 Sa. 08.Januar 2022
Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht deswegen ggf. alternativ neu auf Papierbewerbungen einlassen. Denn die sind nicht mehr zeitgemäß. Das öffnet zudem nur dem Kontrollwahn der SB unberechtigt eine Bühne und ist oft dann alleiniger Anlass nur deswegen für eine EGV.
Eine EGV bekommt der gewöhnliche ELO ohnehin fast immer verpasst. Also, ich kenne keinen, der ohne ist. Außerdem finde ich diesen Retro-Look mit Bewerbungsmappe samt Papierbewerbung totschick. Manchmal ist es eben klüger, nicht mit der Zeit zu gehen. Finde ich.

So eine Briefbewerbung birgt nämlich gegenüber der eMail- mehrere Vorteile in sich:

a) Kommunikation geht langsam, sprichwörtlich im Post-Schneckentempo vor sich
b) Sie ist für den Arbeitgeber aufwändig im Handling
c) Sie ist für ihn teuerer
d) Im Notfall kannst du behaupten, der jeweilige Brief zur Einladung von einem unerwünschten Arbeitgeber wäre nie bei dir angekommen (funktioniert aber nur 1 x).
e) Kommunikation ist in Form von Wort und Schrift für dich nachweisbar
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Zitat von: Paula_P am 12:57:05 Do. 13.Januar 2022
Mein aktuelles JC ist sogar noch sparsamer. Man bekommt nur 100 Euro an Bewerbungskosten erstattet, pro Jahr.
Pro Bewerbung nur max. 3 Euro, die in Form von Einzelbelegen nachgewiesen werden müssen.
Hey, dann ist dein JC ja rechnerisch nach 33 Bewerbungen ja nicht mehr willig, dir die Bew.kosten zu erstattten, und du bist frei. - Geiz ist eben doch geil! Und zwar für dich!

Bei 4 Bew. monatlich bist du dann Ende August schon mit den Bewerbungen fürs Jahr fertig, und kannst den Rest sammeln mit der Begründung "Sorry, kann die Kosten nicht aus meinem Grundsicherungssatz decken, sonst Hungersnot." :)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Paula_P

@tleary:

lach...theoretisch... laut Ermessenslenkende Weisungen meines JC zum VB, kann der SB aber beliebig den Maximalbetrag erhöhen. Allerdings sind die hier sehr sparsam, daher denke ich, dass das nur bei begründeten Einzelfällen ist.

Jedenfalls nachdem ich für 16 VVs die Bewerbungskosten geltend gemacht hatte, wurde es plötzlich ruhiger mit den VVs.

Einen so niedrigen Maximalbetrag ist mir noch bei keinen JC vorher bekannt gewesen. Vielleicht sind die deswegen auch so sanktionsgeil, weil die sparen müssen.

Das gute Bewerbungen eigentlich so 7-8 Euro kosten können, gebe ich dir recht.
Ich habe oft bei Tedi die Klemmhefter gekauft, da kosten 2 nur 1 Euro.
Oder auch ab und zu bei Rewe, allerdings kostet da ein Klemmhefter alleine schon 1,49 Euro.

Klemmhefter habe ich auch oft mehrmals verwendet, außer sie rochen sehr nach Tabak...
Aber meistens bekommt man die eh nicht wieder, also warum dafür Geld ausgeben.

Bei meinem sparsamen JC kann ich das ja auch gut begründen, das der max. Betrag nur 3 Euro beträgt pro Bewerbung und das ich ansonsten draufzahle.

tleary

Ich hab' mal nachgeschaut: Der Bewerbungsetat bei "meinem" Jobcenter beträgt 240 € jährlich. Die sind aber nur deshalb so großzügig, weil's nicht allzu viele Arbeitslose in dem Kreis gibt. Offiziell liegt die Quote nur bei 2,7 % (oder so). Ist natürlich auch frisiert. Und wenn es den "Abfluß" (die Auspendler) Richtung Nürnberg nicht gäbe, wäre sie auch wesentlich höher.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Oh haua.. Wat destruktiver Selbstbeschäftigungstherapie bezüglich des Ausloten der Grenze von JC-Beteiligung
und eigener Kosten zu "Bewerbungsbemühungen"..

Begründungen wie "Bewerbungsbemühungen einzustellen, da das Budget bereits erschöpft sei ?"..
Tolle Inzenierung, darauf Opfer von Sanktionsgehabe und "Umerziehungskanidat" bei einer 45er Maßnahme zu werden..
Wird gern als "Intregrationshemmnis wegen Bewerbungsverhalten" interpretiert..  :P


Das Hauptproblem am ganzen ist, um an diese Differenzen zu kommen, schalten grundsätzlich Kontrollmechanismen ein,
der dem Entzug von Entscheidungsfreiheit des Elos gleich kommt..

Was Mobcenter finanziert, wollen sie auch kontrollieren, was vom Elo in diesem Detail fälschlicherweise als Willkür
interpretiert wird.. Anbei kommt noch der heiße Brei um das "gewollt" oder "ungewollt" hinzu..

Preisgünstiges Konzept zum Bewerbungs-Tamtam und dessen Belegbarkeit könnten da Ruhe einbringen und wenn nicht.
soll SB Elo am Arsch lecken und bekommt nur Bewerbungstabelle..


In einer EGV-Verhandlung wurde von mir seziert, was unter "Bewerbungsbemühungen" zu verstehen ist, die durch VVs
vom Mobcenter zustande kommen.. Klaro war dem SB bewusst, das ich damit vorbeugende Vereinbarungen gegen
willkürliches VV-Bombardemom saloonfähig machen wollte.. Jo, das ging dem SB zu weit, bombadierte mit VVs und einen
"harmonisiertem EGV - Abschluss" ließ auf sich warten..  Tat mir ja schrecklich leid, das mich SB mit VV-Bombardemom
nicht zur Erschöpfung bringen konnte, da alles systematisch via Copy & Paste erledigt wurde.

Diese Auseinandersetzung zu wiederholen lohnt sich leider nicht mehr, weil inzwischen ein verscharchter Richter beschieden
hat, das VVs vom Mobcenter nicht zu den Eigenbemühungen gehöre und den EGV-Verpflichtungen im Bezug
Mindestbewerbungsanzahl nicht zugerechnet werden kann. (Es muss nun darauf ein Standard-Passus raus aus der EGV..)

Ach, was war ich sauer, wie zu der Zeit ein "Leidensgenosse" viel schneller sein wollte wie ich..
Hatte auch schon Schlachtplan im Kopf, wie ich durch die Instanzen kommen könnte.. War ca. 2010 und heute
lässt sich VV-Bombardemom nur eine Zeit lang aushalten und wenn genug archiviert ist, es dann zu versuchen.


Das fettgedruckte ist wohl der Preis dafür, "Bewerbungskostenbeihilfe" zu bekommen.
Nach 2 Jahren H4 hatte ich geschnallt, das solches "Fördertum" genau das Gegenteil anrichtet..
Zersetzung von Wertgefühlen und kontrahierenden Bewerbungsverfahren ausgesetzt zu sein etc..

Habe auch auf Kosten geachtet und Kassenbon / Quittungen gesammelt, sowie "Musterbewerbungsmappe"
parat gehabt, um die Kosten von "Sinnlosbewerbungen" in Grenzen zu halten, doch drauf gezahlt habe ich
quasi immer.. (Kannst dich drehen und winden, Arsch bleibt immer hinten..)  ;)

Hier wird auch immer um Einzelkurse geschrieben.. Was gebt ihr denn durchschnittlich pro Monat an
Bewerbungskosten (ohne Reisekosten) wirklich aus ?
Kritisch die Grenze 30% des Regelsatz, wo es sich dann wirklich lohnen würde, ein Verfahren zu provozieren
und vor das Gericht zu ziehen, um das Mobcenter "rügen" zu können.

Jo und vorab gerüstet zu sein, das Mobcenter nicht wegen Bewerbungsgedöns ans Bein pissen können.

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Also, man könnte ja die Sache mit den unpassenden VV's auch so versuchen zu lösen:
Billigbewerbung per Brief ohne Bewerbungsmappe, Tel und eMail: 3 Blätter, Portokosten 80 Cent.
Kommt eine Einladung, dann je nachdem: Wenn Fahrtkosten ausgeschlossen, dann Brief an AG, und um "Geduld bitten", bis die FK vom JC genehmt wurden... etwas Zeit vergehen lassen.... Dann antworten, daß FK nun genehmigt sind, und um einen Termin bitten. Evtl. hat anderer schon den Arschjob. Falls nicht...

Sich notgedrungen vorstellen, Fragenkatalog aufschreiben: Betriebsrat vorhanden?, Pausenregelungen?, Gehaltshöhe? Urlaubstage? Betriebskantine? Schichtzeiten? => wenn Schicht, dann eben klar sagen, daß nicht möglich, wegen gesundheitlicher Einschränkungen. "Attest ist vorhanden" (aber natürlich NICHT) vorlegen.
Ja, und wenn keine Schicht, und der AG dann immer noch unbedingt an der Ausbeutung der eigenen Arbeitskraft interessiert ist, muß man halt 'mal kurz antreten... Dabei dumm anstellen (geht wohl auch "normal"), 2-3 Tage dort arbeiten - und dann gelbe Fahne hissen.

Ehrlich gesagt hab' ich das selbst noch nicht ausprobiert. Aber so würde ich es machen, wenn einmal wirklich ein ungewolltes "Stellenangebot" in der Richtung kommen sollte. Ist natürlich alles stressig, aber dann ist die Krankschreibung wegen Psyche eben auch gerechtfertigt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 12:51:12 Sa. 15.Januar 2022
Also, man könnte ja die Sache mit den unpassenden VV's auch so versuchen zu lösen:
Billigbewerbung per Brief ohne Bewerbungsmappe, Tel und eMail: 3 Blätter, Portokosten 80 Cent.
...

Schlechter Anfang einer Strickleiter, dem JC eine "Duftmarke" zu hinterlassen, die klar stellt.
"Mit der Person können wir nicht alles anstellen.."..  ::)

Wegen Denunzianntentum durch AGs etc. hatte ich die Option "Bewerbungs-PDF via
Bewerbungs E-Addy" gewählt.. (ca. 15-Min-Pc-Gehacke pro VV und erledigt)

Bei VVs, wo Bewerbung online per Registrierungsformular erwartet wird, alternativen Kontakt
(Seiten-Impressum) herstellen, um alternative Bewerbungsadresse zu bekommen..
(Online-Bewerbungsvorgang funzte nicht..)

Gelingt es mir, die Alternativaddy zu bekommen, nehme ich das "Controlling" des Bewerbungsverfahren
selbst in die Hand.. Nun raus mit der Bewerbungs-PDF gegen Lesebestätigung und alle weiteren Reaktionen
sichern.
.

Denke, das ist schon eine gute Grundlage, sich nicht unterstellen zu lassen, das sich nicht oder
falsch beworben wurde.. In meinem Fall hätte es komisch geklungen, als ITler keine E-Mail-Addy zu haben..  ::)

Zitat
...
Kommt eine Einladung, dann je nachdem: Wenn Fahrtkosten ausgeschlossen, dann Brief an AG, und um "Geduld bitten", bis die FK vom JC genehmt wurden... etwas Zeit vergehen lassen.... Dann antworten, daß FK nun genehmigt sind, und um einen Termin bitten. Evtl. hat anderer schon den Arschjob. Falls nicht...
...

Was verstehst Du unter dem blau eingefärbten ? Der Zeitrahmen sollte im "zeitnahem Bereich" liegen, zumal
dies obendrein in einer EGV gern "bestimmt" wird. Haste "binnen 3 Tage" in der EGV, muss nach Eingang des
VV die Bewerbung selbst spätestens am 3ten Tage raus.. Zu weiteren Zeitrahmen a la "Einigungs-Ballspiele"
würde ich nicht auf die Idee kommen, z.B. 14 Tage Zeit lassen, um zu reagieren.. Dies als Routine ein zu setzen,
wird gern als "Verschleppung" verstanden.. Jo, wieder sone Kack-Falle und habe den Ball 1..3 Tage später immer
zurück gespielt.  ;)

Zitat
...
Sich notgedrungen vorstellen, Fragenkatalog aufschreiben: Betriebsrat vorhanden?, Pausenregelungen?, Gehaltshöhe? Urlaubstage? Betriebskantine? Schichtzeiten? => wenn Schicht, dann eben klar sagen, daß nicht möglich, wegen gesundheitlicher Einschränkungen. "Attest ist vorhanden" (aber natürlich NICHT) vorlegen.
Ja, und wenn keine Schicht, und der AG dann immer noch unbedingt an der Ausbeutung der eigenen Arbeitskraft interessiert ist, muß man halt 'mal kurz antreten... Dabei dumm anstellen (geht wohl auch "normal"), 2-3 Tage dort arbeiten - und dann gelbe Fahne hissen.
...

Klingt gut und damit das ganze nicht gleich so verdächtig rüber kommt, auch Fragen beimischen a la
"was für ein Job genau ?" (Was wird vom AG erwartet..) Schön durcheinander mischen aber Übersicht
halten.. Notizzettel lässt grüßen.. "Durschmischung" tut der Beibehaltung der Redeführung ganz gut
und das mögen ZAFs weniger, wenn sie um ihre Gesprächsroutine beraubt werden..  ;D
(gelingt nicht immer..)

Zitat
...
Ehrlich gesagt hab' ich das selbst noch nicht ausprobiert. Aber so würde ich es machen, wenn einmal wirklich ein ungewolltes "Stellenangebot" in der Richtung kommen sollte. Ist natürlich alles stressig, aber dann ist die Krankschreibung wegen Psyche eben auch gerechtfertigt.

Auf Psyche gelb abtauchen, ist Geschmacksache. Bei Regelmäßigkeit die Balance zu halten,
nicht mit "Verfolgungsbetreuuenden Masnahmen" belästigt zu werden, käme eventuell hinzu..
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Mit "etwas Zeit vergehen lassen" meinte ich natürlich auch keine 2 Wochen, sondern die von dir genannten 2 - 3 Tage nach FK-Zusage durch's JC's. So lange dauert Schriftverkehr eben.

Grundsätzlich muß man festhalten, daß Bewerbungen ein hochgefährlicher Bereich für Arbeitslose ist, da in irgendwelche Sanktionsfallen zu tappen. Oft kann man auch bei gewieftestem Vorgehen wenig dagegen machen. Vor allem dann wenn JC und AG regen Kontakt pflegen (z.B. bei Leihklitschen der Fall), und oft auch auf den Datenschutz pfeifen. Auch andere, vermeintlich "normale" AG (wie im Fall von PaulaP), können da genauso gefährlich werden wie irgendeine Leihklitsche.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 13:15:31 So. 16.Januar 2022
Mit "etwas Zeit vergehen lassen" meinte ich natürlich auch keine 2 Wochen, sondern die von dir genannten 2 - 3 Tage nach FK-Zusage durch's JC's. So lange dauert Schriftverkehr eben.
...

Oki, hatte schon befürchtet, wie im Nachbarforum darüber diskutieren zu müssen, warum grundsätzlich
die Karrenzzeit vom Elo nicht in die Länge gezogen werden sollte..

Jott sei Dank, das nun dort auch Ratgeber_innen unterwegst sind, die es verstanden haben, besser flott
zu reagieren..

Zu meinen damaligen Bewerbungsverhalten habe ich bis zur Terminierung eines Vorstellungsgespräch
wenig Zeit gelassen.. Bewerbungsball gabs mündlich und wie viel Zeit AG sich lässt, den Ball zurück zu
spielen, bleibt denen überlassen..  ;D

Weiter kam bei mir hinzu, das mein JC eine Ortsabwesenheit grundsätzlich ablehnte, wenn sich eine
Bewerbung noch im "Open-Modus" befand.. Bei einer Mindestanzahlverpflichtung von Bewerbungen
pro Monat, nicht einfach, eine Pausen-Lücke her zu stellen.

Habe auch mal FA nach einer Woche angerufen und aufn Pott gesetzt a la "Was ist denn nun ? Ich
erwarte von Ihnen eine Entscheidung.." Das darauf dann doch eine Absage folgt, war dann auch nicht
mehr mein Problem.. Telefonnotiz angelegt, Tabellenkästchien mit "Absage (telefonisch)" ausgefüllt
und feddisch..

Da bei mir das Verhältnis zum JC besonders "lebendig" war, nutzte mir mein ausgefeiltes "Bewerbungs-
office" auch nicht mehr weiter, weil es wohl schon wie "persönliches Interesse" OAW ab zu lehnen roch..
(Drucker rotzte neue VV aus statt OAW-Erlaubnis..)  >:(

Nach 2 Jahren Rumexperimentieren kam ich auf den Schluss, mir vom Doc eine Befürwortung einer
OAW zu bekommen..

Zitat
...
Grundsätzlich muß man festhalten, daß Bewerbungen ein hochgefährlicher Bereich für Arbeitslose ist, da in irgendwelche Sanktionsfallen zu tappen. Oft kann man auch bei gewieftestem Vorgehen wenig dagegen machen. Vor allem dann wenn JC und AG regen Kontakt pflegen (z.B. bei Leihklitschen der Fall), und oft auch auf den Datenschutz pfeifen. Auch andere, vermeintlich "normale" AG (wie im Fall von PaulaP), können da genauso gefährlich werden wie irgendeine Leihklitsche.

Deswegen musste ich negativen Sound auf Papier verbannen..
Für die besonders gewieften gibbet ja dann das andere, so gelb wie die Sonne  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

DoSsy

:) Frohes und gesundes Neues!

Da heute mein Tag der Resümees 2022 ist, möchte ich gerne mit Euch teilen, dass die Beschwerden wegen der willkürlichen Herabstufung von 5 Euro auf 1 Euro Bewerbungskosten-Erstattung ohne Anwalt erfolgreich waren. Inzwischen wurden mir zum zweiten Mal die "alten" Kosten erstattet.

Warum schreibe ich Euch das? Weil es vielleicht dem einen oder anderen Menschen Mut macht, die tiefe Resignation abzuschütteln (die keiner besser kennt als ich) und sich gegen Willkür zu wehren.

Jeder verarmt gewordene Mensch weiß ja, dass vier Euro in diesen Zeiten einen riesengroßen Unterschied machen.

Natürlich habe ich eine Menge anderer und neuer Probleme. Trotzdem finde ich es auch wichtig, mal innezuhalten und sich über Erfolge zu freuen.

In diesem Sinne... allen, die sich zur Wehr setzen, viel Glück und das Beste 2023 und immer
D

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