Jobcenter muß für Kosten der FFP2-Masken für Hartz-IV-Bezieher aufkommen, wenn..

Begonnen von tleary, 23:21:16 Di. 18.Januar 2022

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tleary

In Bayern besteht mittlerweile die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Im Regelsatz sind die Kosten für die Masken aber nicht enthalten. 1 FFP2-Maske kostet in einer Apotheke aktuell immer noch 1,95 €. Eine Würzburger Anwaltskanzlei ist der Meinung, daß 12 Masken pro Monat gegenüber dem Jobcenter eingefordert werden können (nach Auffassung der Fachleute kann eine Maske 2 Tage benutzt werden). Macht nach Adam Riese 23,40 € an Maskenkosten pro Person. Kosten, die der Hartz-iV-Empfänger aus seinem Grundsicherungssatz tragen muß. - Das kann und darf nicht sein!

Besagte Anwaltskanzlei hat sich jetzt der Sache angenommen, und kommt zu dem Schluß, daß eine (letztliche) Klage gegen den Ablehnungsbescheid von Jobcentern sehr erfolgversprechend sein dürfte.

Grundvoraussetzung ist aber, daß man die Kosten für die Masken gegenüber dem Jobcenter zeitnah einfordert. Und das Monat für Monat neu! Eine rückwirkende Erstattung wird nur möglich sein, sofern man nachweisen kann, daß man seine Ansprüche auch aktiv gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht hat.

Durch diese Kosteneinforderung erhöht man nebenbei auch den Druck auf die Politik, zumindest für Kostenersatz in Form von Einmalzahlungen zu sorgen. So lange, wie eben die Pandemieregeln noch gelten. Nach dem Motto: Wer anordnet, soll auch zahlen! (Hoffentlich geht dem Söder damit der Arsch damit etwas auf Grundeis, weil er meint in Sachen Corona immer den "harten Mann" spielen zu müssen.)

Ältere Urteile, die den Kostenersatz abgewiesen haben, sind obsolet, da es nun ja - zumindest in Bayern - die weitgehende Maskenpflicht z.B. auch im ÖPNV gibt.

Hier der Leitfaden der Rechtsanwaltskanzlei zur grundsätzlichen Vorgehensweise:

https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2021/01/12/kostenuebernahme-fuer-ffp2-antrag-beim-jobcenter-stellen-mit-muster/

P.S.:
Ich habe heute begonnen, das gegenüber meinem Jobcenter geltend zu machen. Vorhin Masken-Kostenvoranschläge von den hiesigen Apotheken per eMail angefordert. Gerichtlich vertreten lasse ich mich auch von der besagten Anwaltskanzlei, weil die in meiner Nähe ansässig ist. - So sie mich annimmt natürlich (was ich stark hoffe).

Edit:
Anzahl der Masken, für die Kostenersatz ggü. dem Jobcenter eingefordert werden kann, abgeändert
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

@Dagobert: Du bist einfach zu schnell für so einen alten Menschen wie mich. :) - Sicherheitshalber poste ich erst immer einen Teilbeitrag, weil schon des öfteren kurz vor dem finalen Posten irgendwas schiefging - und mein ganzer Text dann weg war. Deshalb... Zug um Zug, "Please be patient!"
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dagobert

Zitat von: tleary am 23:35:48 Di. 18.Januar 2022
Sicherheitshalber poste ich erst immer einen Teilbeitrag, weil schon des öfteren kurz vor dem finalen Posten irgendwas schiefging - und mein ganzer Text dann weg war.
Lösungsvorschlag:
Beitrag fertig schreiben, dann komplett in die Zwischenablage kopieren.
Geht dann beim Absenden was schief, kannst du den Beitrag ratzfatz wieder herstellen.
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tleary

Hier noch ein Mustertext, wie man die Kostenvoranschläge von Apotheken per eMail einholen kann:

Zitat
Betreff:
Kostenvorschlag für 30 12 FFP2-Masken

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige einen Kostenvoranschlag für 30 12 FFP2-Masken zu Ihrem regulären Verkaufspreis. Der Kostenvoranschlag sollte auf einem Firmenformular gedruckt, als solcher gekennzeichnet, und meinen Namen sowie die Adresse enthalten.
Der Versand kann an meine eMail-Adresse (franz.mustermann@gmx.de) erfolgen.

Mein Name und Anschrift:

Herrn
Franz Mustermann
Goethestraße 4
85555 Entenhausen


Im Voraus besten Dank!

Franz Mustermann

Edit:
Sind keine 30 (wie von mir ursprünglich geschrieben), sondern nur 12 Masken pro Monat, die die Anwaltskanzlei für einklagbar hält. Deshalb auf diesen Wert abgeändert.

Noch eine kurze Anmerkung: dazu:
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß vor einigen Tagen noch von 30 Masken die Rede war, weil im Ursprungstext zu lesen war "eine Maske pro Tag". Vermutlich hat sich die Anwaltskanzlei noch einmal genauer informiert, und dann den Wert auf 12 heruntergesetzt.
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tleary

Zitat von: dagobert am 23:44:16 Di. 18.Januar 2022
Lösungsvorschlag:
Beitrag fertig schreiben, dann komplett in die Zwischenablage kopieren.
Geht dann beim Absenden was schief, kannst du den Beitrag ratzfatz wieder herstellen.
Du wirst's nicht glauben: Aber selbst das führte schon zur "totalen Vernichtung". Denn gerade als ich mit "Strg" + "P" den Text kopieren wollte, kam ich dabei auf eine falsche Taste (welche, weiß ich jetzt nicht mehr). Der Text war dann aus dem Fenster komplett gelöscht. In der Zwischenablage war aber dummerweise auch nichts zu finden. :D

Hätte ich gar nichts gemacht, sondern einfach auf "Schreiben" geklickt, wäre alles gut gewesen. "Gut gemeint" ist eben oft das Gegenteil von "gut gemacht".
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dagobert

Zitat von: tleary am 23:21:16 Di. 18.Januar 2022Grundvoraussetzung ist aber, daß man die Kosten für die Masken gegenüber dem Jobcenter zeitnah einfordert. Und das Monat für Monat neu! Eine rückwirkende Erstattung wird nur möglich sein, wenn man nachweisen kann, daß man seine Ansprüche auch aktiv gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht hat.
"Rückwirkende Erstattung" heißt aber auch, dass man die Masken vorfinanzieren muss. Was bei diesem Regelsatz nicht ganz leicht ist.

Wie gut, dass ich nicht in Bayern wohne.


Zitat von: tleary am 23:51:47 Di. 18.Januar 2022
Du wirst's nicht glauben: Aber selbst das führte schon zur "totalen Vernichtung". Denn gerade als ich mit "Strg" + "P" den Text kopieren wollte, kam ich dabei auf eine falsche Taste (welche, weiß ich jetzt nicht mehr). Der Text war dann aus dem Fenster komplett gelöscht. In der Zwischenablage war er aber dummerweise auch (noch) nicht zu finden. :D
"Strg + P" ist üblicherweise der Druckbefehl.
Kopiert wird mit "Strg + C".
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tleary

....Searching for... an Ausrede - ratter ratter .... found!...
"Jo, war schon spät."

Zitat von: dagobert am 23:56:22 Di. 18.Januar 2022
"Rückwirkende Erstattung" heißt aber auch, dass man die Masken vorfinanzieren muss. Was bei diesem Regelsatz nicht ganz leicht ist.
Aus diesem lächerlichen Regelsatz überhaupt etwas zu finanzieren war noch nie leicht. Außerdem werden Hartz-IV-Empfänger aufs Abknapsen lebensnotwendiger Dinge von Anbeginn an konditioniert. - Einschlägige Ratgeber liegen jederzeit griffbereit im Bücherregal eines jeden Hartzers.

"Das packt ihr schon!", hätte die Merkel (Gott hab' sie selig) denen jetzt bestimmt zugerufen.

Und last but not least: Nach den letzten Hochrechnungen sind es doch "nur" 23,40 €. :)
Somit, wenn man's aus Sicht eines Abgeordneten sieht: Eigentlich nur 2 Café-Besuche mit Kaffee und Törtchen weniger im Monat. ;)
(... oder ein Jahresbeitrag eines EU-Bürgers zur europäischen Raumfahrt, wie der zuständige Experte heute im TV vorrechnete.)
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(Autor unbekannt)

tleary

Zum Schluß noch etwas Erheiterndes, wie bei der "1. Welle" mein Jobcenter versuchte, sich aus der Erstattungspflicht für Masken "freizulabern". - Leider auf Kosten der Backofenabnutzung und Stromrechnung des jeweiligen Hartz-IV-Beziehers, wie hier nachzulesen:



Lustig, wa?  ;D ;D ;D
Naja, Hartz-IV-Empfänger haben ja erwiesenermaßen eher weniger zu Lachen im Alltag. - Und da mein Jobcenter das weiß, haben sie ihren zu Depressionen neigenden "Kunden" eben diesen Kalauer zugesandt.
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(Autor unbekannt)

DoSsy

Zitat von: tleary am 00:55:25 Mi. 19.Januar 2022
Lustig, wa?  ;D ;D ;D
Naja, Hartz-IV-Empfänger haben ja erwiesenermaßen eher weniger zu Lachen im Alltag. - Und da mein Jobcenter das weiß, haben sie ihren zu Depressionen neigenden "Kunden" eben diesen Kalauer zugesandt.

;D entfaltet seine Wirkung auch bei den Depris anderer Bundesländer ;)

tleary

Zitat von: tleary am 23:21:16 Di. 18.Januar 2022
1 FFP2-Maske kostet in einer Apotheke aktuell immer noch 1,95 €.
Hmmm.... es gibt tatsächlich noch Apotheken, die ihre Kunden nicht abzocken. Heute erhielt ich einen Kostenvoranschlag für FFP2-Masken zum Preis von 50 Cent je Stück. Wobei die meisten anderen besagte 1,95 € in Rechnung stellten.
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(Autor unbekannt)

dagobert

Vielleicht solltest du auch mal die umliegenden Baumärkte in deine Preisvergleiche mit einbeziehen.

Merke:
FFP2-Masken stammen aus dem Bereich Arbeitsschutz (Staubschutzmasken).

Abgesehen davon sollte der Preis nicht das alleinige Kriterium sein. Wenn die Masken ihre theoretische Schutzwirkung auch praktisch voll ausspielen sollen, müssen sie auch richtig sitzen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/217528/FFP2-Masken-Schutz-nur-bei-korrekter-Nutzung
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Thomas Mann, 1936

counselor

Vielleicht auch mal gucken, was Masken auf dem Amazon Marketplace kosten und gleich eine größere Stückzahl bestellen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Zitat von: dagobert am 13:43:31 Mi. 19.Januar 2022
Vielleicht solltest du auch mal die umliegenden Baumärkte in deine Preisvergleiche mit einbeziehen.
Nur nebenbei: Ich bin kein Maskenfan, und finde die Maskenpflicht im Freien, wie sie bei Demos gefordert werden, als absolut sinnlos und reine Schikane der Behörden. Selbst Experten hatten sich im TV vor einiger Zeit (bevor das zur Pflicht gemacht wurde) geäußert, daß Maskentragen im Freien vollkommen sinnfrei wäre.

Zum Verständnis wegen dem Preis: Ich suche ja keine besonders billige Quelle, sondern im Gegenteil eine besonders teuere. Baumärkte und Supermärkte scheiden da aus. Außerdem haben die solche Masken (zumindest Supermärkte) nicht permanent im Angebot. Wenn man also dem Jobcenter eine Kostenrechnung aufmachen will, dann aus einer "medizinischen Quelle", von wo man sie offiziell beziehen sollte, also von Apotheken. Denn schließlich dient die Maske ja dazu, Krankheitskeime zurückzuhalten. Also "medizinisches Produkt". Zumindest wird es einem so von der Politik verkauft.

Hmmm... meine beabsichtigte Kostenklage gerät langsam in Stocken. Gerade einmal 2 der angeschriebenen ca. 20 Apotheken wollten mir so einen Kostenvoranschlag schicken. Alle anderen gingen auf Tauchstation und reagierten überhaupt nicht auf meine eMail. Apotheken scheuen eben den Preiswettbewerb wie der Teufel das Weihwasser. Der Pharmazievertrieb ist wirklich noch so ein Bereich, wo es keinen Wettbewerb gibt. - Obwohl das ja gar nicht meine Intention war, den günstigsten FFP2-Masken-Anbieter zu finden.
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(Autor unbekannt)

DoSsy

Kommen auch Online-Apotheken für (Deine) Kostenvoranschläge in Frage? Die liefern sich ja sowohl untereinander als auch mit den stationären Apotheken einen Wettbewerb. Und haben Kundenservice für telefonische und schriftliche Anfragen.

tleary

Online-Apos eher nicht. Das Angebot soll ja möglichst teuer ausfallen pro Maske.
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(Autor unbekannt)

tleary

Kleiner Zwischenbericht:
Ich habe mir kurz nach der Threaderstellung einen Beratungsschein wegen der "Maskengeschichte" vom Amtsgericht geholt und einen Anwalt mit dem Klageverfahren beauftragt. Dem vorangegangen war eine Aufforderungsschreiben ans JC, die Kosten für Masken in Höhe von ca. 24 € (12 Stück á 2 €) monatlich zu übernehmen. Ablehnung folgte auf dem Fuß. Zweites Forderungsschreiben ist nun auch schon verschickt, samt Zurückweisung vom JC. Wie immer ist mein JC ganz fix beim Zurückweisen von Forderungen von Erwerbslosen. Darin ist es wirklich unschlagbar. - Ja, das ist der aktuelle Stand der Dinge. "To be continued..."
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(Autor unbekannt)

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