Für ArbeitnehmerInnen gilt Koalitionsfreiheit. Sie dürfen sich zusammenschließen, um ihre Verhandlungsposition gegenüber der Kapitalseite zu stärken.
Soloselbstständige dürfen das nicht, obwohl sie in vergleichbarer Lage sind.
Das könnte sich ändern.
Tarifverträge für Soloselbstständige https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-40105.htm