Die nötigen Unterlagen für den WBA reichte ich Mitte März nachweisbar ein. Anfang April erhielt ich Post, dass diese fehlen sollen und ich eine Frist bis 21.04.22 habe, diese einzureichen.
Telefonisch (Antrag zur Löschung der Nummer ist inzwischen raus) kärte ich dann das Gegenteil und es hieß, sie wurden übersehen. In meiner postalischen Antwort nannte ich auch den Namen der Telefonistin mit der ich sprach.
Nun erhielt ich den Bewilligungs-Bescheid, bezogen auf Paragraph 41 (1) SGB II, wonach der Bescheid vorläufig erfolgt. Die Bescheinigung für den Beitragsservice war dabei. (Antrag ging raus inzwischen).
Es wird also weiter unterstellt, dass ich keine Unterlagen eingereicht habe!
Also nochmal einreichen per Widerspruch schreiben, JC persönlich, per Fax, per Einschreiben einreichen - oder alles zusammen?
Und ich bin AU...
Offizielles WBA Datum ist jetzt einfach der Zeitpunkt meines letzten Telefonates Anfang April.