Nö aber behalten sich das Recht vor, nachprüfen zu wollen, deswegen ja der Hinweis
auf die Mitwirkungspflichten.. Das ist typischer Standard, weil es könnte ja doch mal
sein, das sich an deinen "persönlichen Verhältnissen" etwas ändert..
Nach deinem Widerspruch wurde wohl eingesehen, das das Controlling wohl zu hoch
angesetzt wurde und ein nachträgliches prüfen bleibt ja jederzeit möglich und falls Du
zu viel bekommen würdest, können sie das zu viel geleistete zurück verlangen.
Das bereits eingereichte Unterlagen in einer staubigen Ecke wieder gefunden wurden,
behalten sie lieber für sich..
Mehr steckt da nicht dahinter..
