WBA: der bewilligte Alg II Bescheid ist da, aber nur voräufig

Begonnen von Frauenpower, 07:47:30 Do. 14.April 2022

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Frauenpower

Die nötigen Unterlagen für den WBA reichte ich Mitte März nachweisbar ein. Anfang April  erhielt ich Post, dass diese fehlen sollen und ich eine Frist bis 21.04.22 habe, diese einzureichen.
Telefonisch (Antrag zur Löschung der Nummer ist inzwischen raus) kärte ich dann das Gegenteil und es hieß, sie wurden übersehen. In meiner postalischen Antwort nannte ich auch den Namen der Telefonistin mit der ich sprach.

Nun erhielt ich den Bewilligungs-Bescheid, bezogen auf Paragraph 41 (1) SGB II, wonach der Bescheid vorläufig erfolgt. Die Bescheinigung für den Beitragsservice war dabei. (Antrag ging raus inzwischen).

Es wird also weiter unterstellt, dass ich keine Unterlagen eingereicht habe!

Also nochmal einreichen per  Widerspruch schreiben, JC persönlich, per Fax, per Einschreiben einreichen - oder alles zusammen?
Und ich bin AU...

Offizielles WBA Datum ist jetzt einfach der Zeitpunkt meines letzten Telefonates Anfang April.

dagobert

Zitat von: Frauenpower am 07:47:30 Do. 14.April 2022Nun erhielt ich den Bewilligungs-Bescheid, bezogen auf Paragraph 41 (1) SGB II, wonach der Bescheid vorläufig erfolgt.
Dafür muss im Bescheid eine Begründung stehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Draisine

Zitat von: Frauenpower am 07:47:30 Do. 14.April 2022

Nun erhielt ich den Bewilligungs-Bescheid, bezogen auf Paragraph 41 (1) SGB II, wonach der Bescheid vorläufig erfolgt. !

§41a SGB II? Dann guck Dir mal bitte unbedingt dazu die Gesetzeslage an, denn:

" Tatsächlich hat der Gesetzgeber mit Einführung von §41a SGB II den Vertrauensschutz bei vorläufiger Bescheidung vollständig aufgehoben "

Quelle:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/vorlaeufige-bescheide-im-sgb-ii-zur-gesetzeslage-und-aktuellen-sozialgerichtlichen-entscheidungen-bernd-eckhardt-nuernberg/

Frauenpower

@Dagobert: ein Grund wird nicht im Bewilligigungsbescheid genannt. Es wird sich lediglich auf einen Antrag von Anfang April bezogen  Ich schrieb da aber keinen Antrag, sondern ich schrieb, dass ich die Kontoauszüge eingereicht habe und das die Telefonistin bestätigte , dass diese übersehen wurden, mit Namensnennung der Telefonistin.
Und das ich den Bewilligungsbescheid benötige, für die GEZ.

Heute habe ich die Kontoauszüge plus neue eingereicht, da sich im Vorläufigkeitsbescheid ausdrücklich und in fett auf den "Antrag" von Anfang April bezogen wird, aufgrund diesem der vorläufige Bescheid erfolgt.

@Draisine: Danke für den Link. Was meinst du mit "Vertrauensschutz vollständig aufgehoben".
Der Umzug ist bewilligt gewesen, alles ist dokumentiert, alles wird eingereicht.. Was geht da vor?

Frauenpower

Da ich auch keine Antwort auf ein zweites Einreichen der Nachweise wie Kontoauszuege erhielt, schrieb ich inzwischen fristgerecht  einen Widerspruch und beantragten einen Festsetzungsbescheid und eine Begründung für den vorläufigee Bescheid.
Mal sehen was bei rum kommt.

Frauenpower

Inzwischen erhielt ich Antwort auf meinen Widerspruch, diesem wurde entsprochen.
Und der "abschließende Bescheid" wurde mir zugeschickt. Und ein Seitenhieb mitgeliefert, dass mich dieser abschließende Bescheid, nicht von Mitteilungspflichten entbinde.
Begründet wurde der vorläufige Bescheid nicht.

Das Wort "abschließend" kommt mir komisch vor. Ich will mal sehen, ob bisherige Bescheide auch so genannt wurden.

mousekiller

"Abschließend" bezieht sich auf den vorläufigen Bescheid.

Wenn ein Bescheid vorläufig erteilt wird, muss dieser noch mal abschließend beschieden werden. Geschieht das nicht, wird der vorläufige Bescheid ein Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums endgültig.

In deinem Fall heißt dass, dass der vorläufige Bescheid nunmehr endgültig bearbeitet ist. Wenn die Daten ihre Richtigkeit haben, wird daran seitens des JC auch nichts mehr geändert. Dem abschließenden Bescheid kannst Du aber noch immer innerhalb eines Monats widersprechen (nach Zugang).
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Frauenpower

Danke mousekiller.
Die vermuten wohl irgendwas, wo es nichts zu vermuten gibt.

Onkel Tom

Nö aber behalten sich das Recht vor, nachprüfen zu wollen, deswegen ja der Hinweis
auf die Mitwirkungspflichten.. Das ist typischer Standard, weil es könnte ja doch mal
sein, das sich an deinen "persönlichen Verhältnissen" etwas ändert..

Nach deinem Widerspruch wurde wohl eingesehen, das das Controlling wohl zu hoch
angesetzt wurde und ein nachträgliches prüfen bleibt ja jederzeit möglich und falls Du
zu viel bekommen würdest, können sie das zu viel geleistete zurück verlangen.

Das bereits eingereichte Unterlagen in einer staubigen Ecke wieder gefunden wurden,
behalten sie lieber für sich..

Mehr steckt da nicht dahinter..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Wäre schön,wenn nicht mehr dahinter steckt. Aber ich könnte mir noch mürbe  machen und aufgeben lassen wollen vorstellen.

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