Muss mein neuer Partner wirklich die Schulden meines Ex zahlen?

Begonnen von BlueMoon, 15:46:10 Mi. 20.April 2022

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BlueMoon

Hallo,

ich habe vor mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Getrennt sind wir schon länger, da ich nun aber jemand neues kennengelernt habe möchte ich mich auch scheiden lassen. Mein noch-Mann will das aber auf keinen Fall, er will, dass es so bleibt, wir also auf dem Papier verheiratet sind, weil er meint dadurch finanzielle Vorteile zu haben. Jetzt meinte er, wenn ich mich scheiden lasse, dann müsse ich zusammen mit meinem neuen Parter auch seine ganzen Schulden abbezahlen, denn der hat einen Job und verdient regelmäßig. Kann das sein? Das ist doch total doof, dann kann man als Ex-Frau von einem Mann mit Schulden ja nie wieder eine neue ernste Beziehung eingehen! Ich habe selbst schon genug mit meinen eigenen Schulden zu tun, da kann ich seine nicht noch oben drauf nehmen! Und mein neuer Freund wird mit Sicherheit auch nicht die Schulden von meinem Ex zahlen wollen! Meint ihr er kommt damit so einfach durch? Und passiert das nur, wenn ich meinen neuen Partner heirate oder auch, wenn wir nur zusammen leben?

Veilleicht kann mir hier ja jemand helfen und kennt sich damit aus

Onkel Tom

Moin.

Habe das nun so verstanden, das die Scheidung von deinem ersten Ehegatten bereits abgeschlossen ist
und daraus Schulden unwideruflich für beide zurück geblieben sind.. Mit deinem zweiten Ehemann kamen
nun Schulden hinzu und hast dich nun für einen neuen Liebhaber entschieden und steht die Schuldenfrage
im Wege einer zweiten Scheidung, beziehungsweise dritte Eheschließung ?

Liegen denn Bürgschaften vor, die seid der zweiten Ehe gültig sind und noch nicht getilgt sind ?

Von einer "friedlichen Loslösung voneinander" bis hin zum "derben Rosenkrieg" ist ja viel möglich..

Ansonsten ist mir bekannt, das bei Scheidung zweigeteilt wird.. Sind Kinder und / oder knebelige Verträge
am Start, sich besser von einer richtigen Beratungsstelle Infos dazu einholen..

Klopfe mal beim Frauenhaus an und die geben dir ganz gewiss Kontakte zu Fachleuten..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

mousekiller

Zu zuallererst: Selbst wenn Dein Ex-Mann einer Scheidung nicht zustimmen würde, würdet ihr trotzdem geschieden werden. Solange ein Partner der Scheidung zustimmt, geht die durch.
Hierbei werden allerdings nur die Teilung eventuellen Hausrates und das Sorgerecht bei vorhandenen Kindern geklärt. Schulden interessieren nur, wenn Du für Deinen Ex eine Bürgschaft eingegangen wärst, allerdings auch nicht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.

Ist das nicht der Fall, interessieren seine Schulden nicht die Bohne.

Das einzige was bei einer Scheidung aufgeteilt wird, sind die Rentenpunkte. Derjenige, der mehr verdient hat, muss mehr abgeben. Das gilt allerdings erst nach 3 Ehejahren, davor bleibt es, wie es ist.


Dein Ex hat Dir jedenfalls ziemlichen Bullshit erzählt und Dir einen ordentlichen Bären aufgebunden. Der soll mal seine Schulden schön selbst abstottern.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

juri

Hallo BlueMoon!

dein neuer Freund hat mit den Schulden deines noch-Ehemannes nichts zutun. Somit muss er für diese auch nicht aufkommen. Auch du bleibst verschont, solange du keinen Bürgschaftsvertrag unterschrieben hast oder mit deinem Ehemann als Gesamtschuldnerin in den Verträgen eingetragen bist, aufgrund derer er die Schulden hat Werbepause
Ohnehin wirst du natürlich einen Scheidungsanwalt beauftragen müssen, daher würde ich mich an deiner Stelle frühzeitig von einem beraten lassen.


mousekiller

Wegen der Scheidungskosten würde ich mir auch erst einmal keine Gedanken machen. Wenn Du das nicht selbst finanzieren kannst, beantragst du über den sowieso zu beauftragenden Anwalt Verfahrenskostenhilfe. Damit übernimmt der Staat erst einmal alle Kosten und Du kannst es bei entsprechender finanzieller Lage über maximal 4 Jahre verteilt ratenweise abstottern oder du musst halt deine persönlichen und finanziellen Verhältnisse bis zu vier Jahre nach dem Ende des Verfahrens offenlegen.

Einen Anwalt wirst Du so oder so brauchen, denn bei Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Den Antrag auf Scheidung kannst du bereits 10 Monate nach der erfolgten Trennung einreichen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

dagobert

Ein neuer User stellt eine Frage, ein anderer (?) neuer User liefert einen Werbelink dazu.
Mannoman ...
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Zitat von: dagobert am 22:49:02 Do. 21.April 2022
Ein neuer User stellt eine Frage, ein anderer (?) neuer User liefert einen Werbelink dazu.
Mannoman ...

Ist ja auch kein Wunder. Scheidungen sind eines der wenigen Dinge bei denen ein Anwalt ohne viel Aufwand recht viel verdienen kann - sofern die Scheidung einvernehmlich und ohne großes Theater über die Bühne geht. Die Gebühren berechnen sich nämlich nach der Anzahl der Versorgungsausgleiche, die eingebracht werden. Üblicherweise hat jedes Paar mindestens zwei Rentenversicherungen, bei der dieser Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Außerdem wird das durchschnittliche Monatseinkommen, verteilt über 3 Monate für beide Partner als Berechnungsgrundlage hinzugezogen. Im Endeffekt bedeutet das, dass inklusive Anwalt und Gerichtskosten ein Betrag von nie unter 1.000 € zu Buche schlägt.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Ahh.. Ich kann hier middem Testbild wieder den Kontrast einstellen  ;D

Ah ja, Frauenhaus zur Erstberatung, Anklopfen beim Anwalt und ggf.Gericht..

Danach ist jede_r Geschiedene schlauer..  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Wurde eine Schulden-Beratungsstelle schon mal aufgesucht und Rat eingeholt?


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