nehme mal an, dass keine Diskussionsbeteilung stattfindet weil keiner erfasst was es mit dem Satz der IGM aus vorherigem Beitrag auf sich hat.
Im Zitat aus der "metall" ist die wesentliche Aussage:
...Auch die höheren Entgeltgruppen sollen im gleichen Verhältnis steigen.
Werde das mal auseinanderklamüsern.
Lohngruppen stehen in einem prozentualen Verhältnis zueinander. Die Facharbeiterlohngruppe wird als 100 % gesetzt. Ungelernte darunter, qualifiziertere darüber.
Unter:
https://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/home-aktuelles/news-details/neue-entgeltgruppen-in-der-leiharbeit/heißt es bei der IGM:
.......die Entgeltgruppe 4 zu einer echten Eckentgeltgruppe aufgewertet.
D. h. die EG 4 ist die Ecklohngruppe also 100 % mit derzeit 14,08 Euro.
Die unterste EG 1 hat derzeit 10,88 Euro. Prozentual zur Ecklohngruppe bedeutet dies sie liegt 22,7 % unter der Ecklohngruppe (dieses prozentuale Verhältnis der Entgeltgruppen bezeichnet man als Lohngruppenschlüssel) Im Fall der EG 1 sind die 12 Euro also 77,3 % vom Ecklohn.
Der gesetzl. Mindestlohn ab Oktober 2022 beträgt 12 Euro. Da der Lohngruppenschlüssel ab Oktober unverändert weiter Gültigkeit hat muss der Entgeltrahmen-TV gekündigt werden um den Ecklohn wieder festzulegen.
Nimmt man die EG 1 mit 77,3 % dann entspräche der neue Ecklohn von 100 % einem Stundenlohn von 15,52 Euro. Das wären schlappe 10 % mehr. Und dementsprechend auch alle anderen Lohngruppen.
Um nochmals auf das Zitat der IGM zurückzukommen:
Auch die höheren Entgeltgruppen sollen im gleichen Verhältnis steigen.
Die ZAF-Verbände werden werden das nicht so seelenruhig zur Kenntnis nehmen wie die User hier.