Habe mir mal das Tarifergebnis mit max. 24,1 % Lohnerhöhung in den nächsten 27 Monaten ab 01. Oktober genauer angeschaut.
Die Erhöhung der E1 auf bis zu 24,1 % setzt sich so zusammen aus: 12,9 Prozent Tariferhöhung auf den gesetzl. Mindestlohn ab Oktober. Die Erhöhung durch den gesetzlichen Minderstlohn selbst beträgt demzufolge 11,2 %.
Für die E2a beträgt die tarifl. Erhöhung ca. 15%.
Für die E2b beträgt die tarifl. Erhöhung ca. 18%.
Die 18 Monate Laufzeit aufs Jahr umgerechnet bedeuten ca. 7,5 % für E1.
8,3 % für E2a und für E2b ca. 10 %.
Des weiteren ist mir aufgefallen:
Im bisher noch gültigen aktuellen TV entspricht die Differenz von der E1 zur E2a 52 Cent. Von der E2a zur E2b beträgt die Differenz 60 Cent.
In den TV ab 01.10.2022 liegt die Differenz nur noch zwischen min.20 Cent und max. 35 Cent.
Für mich bedeutet das, dass die Verbesserung des gesetzl. Mindestlohns durch Tarif um 43 Cent (12 Euro auf 12 Euro 43) zu Lasten der qualifiizierteren Lohngruppen (E2a und E2b) erkauft wurde.
Sprich: der Lohngruppenschlüssel für die beiden Entgeltgruppen wurde verschlechtert.
Hier die Tabellen:
aktuell ab 1.10.22 ab 1.4.23 ab 1.1.24
EG 1 10,88 € 12,43 € 13,00 € 13,50 €
EG 2a 11,60 € 12,63 € 13,20 € 13,80 €
EG 2b 12,20 € 12,93 € 13,50 € 14,15 €
Laufzeit: bis 31. März 2024