Kein Übergangsgeld bei Reha

Begonnen von Aning, 14:22:32 Mi. 22.Juni 2022

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Aning

Hallo,

ich habe vor 7 Wochen eine Reha absolviert. Diese wurde auch von der Rentenversicherung übernommen. Hinterher habe ich noch von der Rentenversicherung eine Aufforderung bekommen, zu erklären, ob ich 2021 Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt habe. Erst dann könnte das Übergangsgeld berechnet werden.

Das hatte ich allerdings nicht. Ich war im 1 Jahr meiner (Schein-)- Selbstständigkeit (2020) von der Versicherungspflicht befreit und bin seit Dezember 2020 krankgeschrieben und bekomme eigentlich Krankengeld. Von meinen Krankengeld werden allerdings keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Jetzt habe ich den Bescheid bekommen, dass die Rentenversicherung mir kein Übergangsgeld für die 7 Wochen Reha zahlen wird. Dabei weiß ich jetzt nicht so recht weiter.

Dürfen die das?
Was ist mit meinen Beiträgen zur Krankenversicherung für die Zeit?
Kann ich rückwirkend für die Zeit der Reha Krankengeld o.ä. bekommen?

Viele Grüße
Aning

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