Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen

Begonnen von counselor, 18:33:26 So. 26.Juni 2022

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

counselor

Zitat5. SG Köln: Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen sind nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen, wenn das Jobcenter die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht
---------------------------------------------------------------------
Das SG Köln macht richtigerweise einen neuen Anlauf zum Thema Passbeschaffungskosten gemacht und bestimmt, dass die Kosten für einen nicht-deutschen Pass nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Zumindest dann, wenn das JC die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht, was ungefähr in jedem Fall so sein dürfte (SG Köln vom 17. Mai 2022 - S 15 AS 4356/19).

Das Urteil hier zum Download: https://t1p.de/gihvj

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton