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Begonnen von Hajo, 22:14:44 Fr. 23.Januar 2004

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Hajo

Kampf den modernen Sklavenhändlern
Für die Organisierung der JobberInnen
Projektil - anarchistisches magazin aus Münster # 15, Juli 91
Nachfolgender Artikel sollte als Rede auf der 1. Mai-Demo gehalten werden, kam aber leider zu spät, deswegen steht er jetzt hier.
Wenn wir als Autonome Subjekt in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen werden wollen, so sollten wir uns davor hüten Totenbeschwörung zu betreiben. Wir sind heute nicht nur auf der Straße um an den Haymarket, an vergangene soziale Revolutionen und Aufstände zu erinnern. Wir wollen den Gedanken der sozialen Revolution lebendig machen, nicht ihre alten Parolen parodieren. Soziale Revolution heißt, offensiv mit der kapitalistischen Lebenswelt im Sinne ihrer Abschaffung umzugehen, sie auch für unsere eigene Lebenspraxis in Frage zu stellen.
Für die meisten von uns gehört die Jobberei zum Alltag. Zumindest zeitweise werden Menschen aus unseren empirischen Parzellen der autonomen Zentren gerissen, um sich für 10 oder 12 Mark in der Stunde ohne Sozialversicherungsansprüche zu ver-dingen. Anschließend wird oft darüber lamentiert, daß das doch irgendwie nicht richtig sein kann, mensch beruft sich aber doch wieder auf seinen/ihren relativen Freiraum, daß eben nicht un-ser gesammter Alltag von der Schufterei bestimmt ist. Wir sind ja so autonom. Übersehen wird dabei unter an-derem, daß für die Jobberei heute die gleichen Löhne wie vor zehn_ Jahren gezahlt werden.
Eng damit zusammen hängen die Einrichtungen, vor denen wir jetzt stehen. Die Jobvermittlung des Arbeitsamtes und eine private Leihar-beitsfirma. Es fällt hier besonders auf, daß ihre Entwicklungen erstaunliche Parallelen aufweisen.
Die Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts weckte fürs Kapital den Bedarf an neuen Arbeitskräften, an Industriearbeiterinnen. Zugleich rief dieser Bedarf private Arbeitsvermittler auf den Plan, Arbeitskräfte gegen Geld an die Industrie zu verschachern. Die Praktiken dieser Vermittler erinnern an Formen extremster Sklaverei und wußten auch das Kapital nicht zu überzeugen, da es diesen Sklavenhändlern einzig auf eine hohe Vermittlungsanzahl ankam, dem Kapital diese Arbeitskräfte aber oft nicht geeignet erschienen. So kam es 1907 zu ersten gesetzlichen Regelungen, die bestimmten, wer in Zukunft noch als Arbeitskräfte-Verleiher tätig sein durfte.
Durch die Effektivität von Zwangsverpflichtungen während des 1. Weltkrieges angeregt, wurden 1922 staatliche Arbeitsämter gegründet, um den Arbeitskräftemarkt unter staatliche Kontrolle zu bringen. Parallel dazu wurde die Arbeit der privaten Vermittler stark eingeschränkt. Eine stärkere Bedeutung bekamen sie nur im Streik- und Krisenzyklus der Weimarer Zeit unter der Bedingung, daß sie auch Sozialversicherungslasten übernehmen mußten. Ab 1934 kam es dann zu einem generellen Verbot der privaten Vermittlungen. Der ganze Arbeitsmarkt wurde über staatliche Stellen zentral geplant.
Erst in den 60er Jahren kam es wieder zu Neugründungen von Vermittlungsbüros, die ihre Legitimation durch ein Urteil des BVG's 1967 erhielten. Interessant ist hier besonders die Begründung des BVG-Urteils. Das BVG hielt die Gründungen der Verleiherbüros für gerechtfertigt, weil sich ein Teil der Arbeitskräfte weigern würde Dauerstellungen anzunehmen.
Die privaten Sklavenhändler konnten zunächst nur in Randbereichen Fuß fassen. Das Kapital mietete seine Arbeitskräfte oft nur für Urlaubsvertretungen und Schweinejobs, wie z.B. AKWs reinigen. Ende der 60er Jahre kam es zu verstärkten Klassenkonflikten und in ihrem Verlauf zu Entlassungen und verstärkter Anwerbung von Arbeitskräften aus der Türkei. Die Zahl der Leiharbeitsfirmen versiebenfachte sich in der Zeit von 1968 bis 1972.
Nach dem Regierungswechsel 1969 sah sich die SPD diesbezüglich im Konflikt zwischen ihrer Facharbeiterlnnen-und Gewerkschaftsklientel einerseits und dem Bedarf des Kapitals nach billigen und flexiblen Arbeitskräften andererseits. Daraufhin kam es dann zur Gründung der Jobvermittlung des Arbeitsamtes 1969. Parallel dazu wurde eine stärkere gesetzliche Kontrolle der privaten Vermittlungen beschlossen. Die Vermittlungszeit wurde auf 3 Monate begrenzt, die vermittelten Arbeitskräfte bekamen formal das Recht Streikbrecherinneneinsätze abzulehnen. Zur Ausführung der Kontrolle wurde ein Fahndungsapparat des Arbeitsamtes eingerichtet, der inzwischen auch über Computer mit Bullen, Finanzämtern, Versicherungsanstalten und Bundesgrenzschutz zusammengeschlossen ist.
Durch teilweise militante Arbeitskämpfe Anfang der 70er kommt es zu Reallohnsteigerungen und sinkenden Profitraten fürs Kapital.
Die SPD schließt 1973 einen Anwerbestop für ausländische Arbeiterinnen. Gerade ausländische Arbeiterinnen hatten sich bei den Streiks als besonders kampfbereit erwiesen. Das Kapital brauchte zu dieser Zeit zur Steigerung der Profitrate billige Arbeitskräfte, deren Beschaffung von Jobvermittlung und legalen Arbeitsvermittlern aber nicht mehr garantiert war. Der illegale Markt der Arbeitsvermittlungen boomte. Auch wenn es 1976 wieder zur Aufhebung des legalen Anwerbestops für Ausländerinnen kam, so waren doch 1979 ca. 200.000 illegale Arbeiterinnen alleine im Baugewerbe beschäftigt. Eine andere Klassenkampfmassnahme des Kapitals war die zunehmende Auslagerung von teilen der Produktion aus großen Betrieben in sogenannte Klitschen, Kleinbetriebe, die bei grösseren Aufträgen auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen sind. Die Kämpfbereitschaft der so gespaltenen Belegschaft konnte durch diese Teilungen zusätzlich geschwächt werden. Die Stammbelegschaft konnte reduziert werden. Der Arbeitsmarkt wurde so in einen Facharbeiterinnen- und einen Billigmarkt geteilt. Viele Menschen entschieden sich zu dieser Zeit, sich nicht mehr der Arbeitshetze zu unterwerfen. Nebenjobs boten hier eine Alternative. Viele waren/sind aber auch durch Kürzungen im sozialen Bereich auf diese Jobs angewiesen.
Gerade hier in Münster wird es besonders deutlich, daß das Kapital bei 10.000en Jobberinnen auf diesen Billigmarkt an Arbeitskräften angewiesen ist. Zunehmend wird die Konkurrenz unter Jobberinnen immer größer, die selbst wieder in verdeckter Konkurrenz zu Stammbelegschaften stehen. Ganze Betriebsteile arbeiten in dieser Stadt ausschließlich mit Jobberinnen.
Es gibt eine immer stärkere Zusammenarbeit zwischen Leiharbeitsfirmen und Arbeitsämtern. Die Leiharbeitsfirmen füngieren hier als verlängerter Arm der Ämter. Die Vermittlung von Arbeitskräften durch das Arbeitsamt an Verleihfirmen ist inzwischen gängige Praxis. Wer bisher noch durch das Netz von Arbeitsamtcomputer und Schwarzarbeitsfahnder entwischen konnte, dem/der soll jetzt durch die Einbeziehung der Sklavenhändler in den staatlichen Kontrollapparat ein Bein gestellt werden. Das Bundesarbeits-blatt formuliert die Marschrich-tung:'W«r eine einheitliche Arbeitsvermittlung vermag über den regionalen Arbeitsmarkt hinaus die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes der BRD zu erkennen und vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt aber nicht aus, daß im Interesse der Arbeitslosen die Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Ämtern und engagierten Dritten bei der Vermittlung verbessert und in alle Richtungen ausgeschöpft werden.
Jobben als individueller Ausweg wird immer mehr zur Fiktion. Wir müssen uns zusammenschließen, um organisiert gegen den Filz aus Arbeitsamt und Verleihfirmen, die im Interesse des Kapitals handeln, vorzugehen.

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