Die faulenTricks der Arbeitsämter - REPORT Mainz v. 09.02.04

Begonnen von Grissom, 19:43:31 Di. 10.Februar 2004

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Grissom

Hi, Leute,

das solltet Ihr Euch allergründlichst zu Gemüte führen:

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/040209/02/index.html

Der Fernsehbeitrag bestätigt endlich das, was viele von uns bereits am eigenen Leibe erlebt haben, und was in den Erwerbslosen-Initiativen seit ca. 2 Jahren vermutet wird - nämlich das Vorhandensein knallharter, trotzdem aber illegaler Dienstanweisungen für das sozialrechtswidrige Herausmobben von Erwerblosen aus dem Arbeitslosenhilfe-Leistungsbezug.

Der Beitrag ist jedoch auch Gold wert: nun kann jeder Erwerbslose, der im Arbeitsamt aus der Leistung gemobbt wurde oder werden soll, diesen Beitrag (ausdrucken, oder als PDF-Datei speichern) einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen, und dürfte gute Chancen haben, sogar außergerichtlich die Angelegenheit klären zu können - denn die Ämtler wollen keinen Ärger haben.

Wie schon kürzlich hier im Fall meines Kollegen berichtet, ist diese Vorgehensweise der Arbeitsämtler durch kein geltendes Recht gedeckt, es gelten daher u.a. Strafrechtsparagrafen, wenn gemobbt wird:

§ 240 Abs 4 Satz 3 StGB (Strafgesetzbuch), dieser behandelt die Nötigung in besonderes schwerem Falle durch einen Amtsträger, der seine Amtsgewalt durch die Nötigung mißbraucht und nennt das Strafmaß

§ 241 StGB, dieser behandelt die Bedrohung nebst Strafe

§ 253 StGB, er umfasst das Unwesen der Erpressung und die strafrechtlichen Folgen

§ 339 StGB beschreibt die Rechtsbeugung im Amt und das, was dann als Bestrafung fällig wird dafür

Wehrt Euch. Zeigt die Säcke in den Ämtern an. Lasst Euch Ihre Namen, Vornamen und Dienstränge (z.B. Inspektor, Amtmann usw.) geben, und zeigt sie an (nicht das Arbeitsamt, sondern die Sachbearbeiter), wenn sie Euch mobben.

Lasst Euch nichts gefallen, und sagt ihnen deutlich, daß sie die Spielchen besser lassen sollen, weil sie sonst mit den Folgen ihrer illegalen, durch kein geltendes Recht gedeckten Mobbing-Aktionen leben müssen, und wenn dann ein guter Anwalt die Strafanzeigen macht, dann tut sich da auch was.

Ganz wichtig: Wenn Dienstanweisungen in einer Behörde gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen die Sachbearbeiter, egal, ob Angestellte oder Beamte, diese Dienstanweisungen NICHT befolgen.

ALSO: Geht nie mehr allein zu den Ämtern, immer in Begleitung, damit Ihr Zeugen habt, WEHRT EUCH, jetzt habt Ihr was in der Hand gegens Arbeitsamt!!![/color]

DeppVomDienst

ZitatSystematische Schikane also? REPORT Mainz liegt die interne Dienstanweisung des Arbeitsamtes in Bochum vor. Danach sollen Arbeitslose wiederholt zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Bereits einkalkuliert wird, dass etliche den Termin versäumen und ihnen deshalb das Arbeitslosengeld gesperrt werden kann. Die Einsparung zählt als Erfolg. Günstiger Nebeneffekt: Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit, leider nur auf dem Papier.

Absolut lesenswert, danke für den Link!

PE-tag

hi @all

recht hübscher beitrag der da gesendet wurde. ja ja, die böse agentur für arbeit. immer wieder für eine schlagzeile gut.
das dumme an der ganzen sache ist nur wieder die verquerte und verzogene berichterstattung.
geh ich mal über zum kern des ganzen. die agentur existiert auf basis des grundgesetzes. dieses ermächtigt den bund (legislative) gesetze zu erlassen (z.b. SGBIII) und unter anderem die BA. diese hat dann dann die gesetze so auszuführen wie die politiker der vergangenen generationen diese erlassen hat. das war mit dem AFG so und ist uni sono mit dem SGBIII entsprechend.
die ba ist somit nur ein exekutivorgan des bundes (bundestag).
in der arbeitsgrundlage der ba (SGBIII) ist nun die arbeitslosigkeit genauer geregelt. arbeitslos ist nur derjenige der sich auch dem arbeitsmarkt (ergo der BA) auch zur verfügung (§118 pp.) stellt. wer dies nicht macht, ist nicht alo.
die verfügbarkeit  beinhaltet auch jederzeit (!) ein arbeitsrechtsverhältnis, trainingsmassnahme, fortbildung oder ähnliches aufzunehmen.
in der vergangenheit wurde dies recht lax gehandhabt. genau genommen haben die mitarbeiter der ba regelmäßig das gesetz gebrochen als sie ausflüchte der kunden haben durchgehen lassen. klingt hart ist aber so.
ich will das mal mit einem vergleich verdeutlichen:
ich kaufe mir ein auto, versichere es und fahre mit wissen und wollen bewusst mit 50 km/h frontal gegen eine mauer. verglichen mit dem bisherigen verhalten der ba würde mir die versicherung den vollen schaden bezahlen. verglichen mit der realität sieht der sachverhalt etwas anders aus: auto kaputt, versicherung zahlt nicht, ich der dumme.
jetzt könnte man natürlich sagen, das die ba keine vergleichbare versicherung ist. falsch gedacht. sie ist sehr wohl eine.

jetzt kommt der punkt warum die geänderte vorgehensweise der BA mitarbeiter.
in zeiten der doch etwas miserablen wirtschaftslage müssen gelder gespart werden. egal wo. wer sich jetzt nicht an regeln hält, die er gelesen, verstanden und unterschrieben hat, bekommt auch kein geld mehr aus der sozialversicherung.
die vorgaben kommen dabei wie oben schon behandelt aus der politik. das war zu cdu-zeiten so und ist auch jetzt wieder so. kohl hat im wahljahr halt alle mit ABM beglückt ("opium fürs volk") und schröder drückt auf andere weise die zahlen. fakt ist jedoch, der kunde hat sich an die regeln zu halten - genauso wie die BA.
jetzt könnte man natürlich meinen, die BA sollte mich endlich mal vermitteln. ist schon richtig, wenn sie könnte. die BA schafft keine stellen, sie vermittelt sie "nur". die beschwerde ist bei der BA also völlig falsch angebracht. die billigen schlagwörter aus den reihen der opposition (besonderen gruss an den FDP-arbeitsvermittler dirk niebel (MdB) von der arbeitsagentur heidelberg), dass die ba unfähig sei, hat sie ja schon zu cdu-zeiten gegenteilig bewiesen. die BA ist halt immer für eine negativ-schlagzeile gut - aber nur um von den jahrelang selber gemachten fehlern abzulenken.

im gesamtkontext gesehen kann man sagen: der wind wird kälter und steifer. der kuschelkurs ist vorbei. durch den politisch gewollten und auch nötigen umbau der BA wirkt sich das somit auf alle teilbereiche (innen und aussen) mit aus.

ach ja, der schöne spruch "der verhängt eine sperrzeit" ist so was von altbacken und falsch. eine sperrzeit TRITT aufgrund des VERHALTENS des kunden ein und nicht anders (§144)!

schöne grüße


p.s.: der sell war übrigens ein echt geiler prof an der fh mannheim. ich habe seine vorlesungen immer sehr genossen. inhaltsstark und absolut professionell. ein lob an ihn

Gast

Zitatach ja, der schöne spruch "der verhängt eine sperrzeit" ist so was von altbacken und falsch. eine sperrzeit TRITT aufgrund des VERHALTENS des kunden ein und nicht anders (§144)

Das "Verhalten" der "Kunden" wird provoziert und man legt es in den AA bewusst darauf an, dass der "Kunde" sich falsch verhält bzw. auf Grund der Vorgehensweise seitens der AA einfach gar nicht anders kann als sich falsch zu verhalten, darum ging es in der Sendung ...

Sell gehört ? und verstanden ? ;)

PE-tag

Zitat von: "Gast"
ZitatSell gehört ? und verstanden ? ;)

hallo,
sel gehört und verstanden! s.o.

hier mal ein paar auszüge aus einem forum, in dem mitarbeiter von der BA die provokationen der kunden wiedergeben:

so traurig die fehlende Motivation vieler Kunden auch ist eine Arbeit anzunehmen, lösen manche Begründungen gegenüber Arbeitgebern oder auf BA II12a doch ein heiteres Zucken um meine Mundwinkel herum aus. Da ich gerade wieder soetwas was vor mir habe, hier mal der Anfang für die Top-Ten:

Auf Platz 5 (frisch auf dem Tisch)
"Ich kann meinen Hund nicht so lange alleine lassen"

Auf Platz 4
"Ich wußte nicht, dass ich da arbeiten muss"

Auf Platz 3
"Ich bin frisch verheiratet, meine junde Frau würde ganz schön gucken, wenn ich den ganzen Tag weg wäre"

Auf Platz 2
"Mein Hund hat den Vermittlungsvorschlag gefressen"

Und auf nun an der Spitze der Grund, den wirklich jeder Verstehen kann:

Auf Platz 1
"Mein Kind hat wohl den Vermittlungsvorschlag gegessen"  
(ist wohl gerade in der oralen Phase)

Mein Platz 1:
Ich will nicht bei Leihfirmen arbeiten, die wollen meine Fleisch und meine Knochen (was das auch immer heißen mag) .

1.Vor etlichen Jahren lief ein Klageverfahren wegen einer Sperrzeit
   (Arbeitsablehnung).
   Begründung:
   "Ich hatte aufgrund des langjährigen ALHI-Bezuges (geringe wegen
    Anrechnung Einkommen Ehegattin) keine normale Hose mehr für
    ein Vorstellungsgespräch und in Badehose wollte ich nicht erschei-
    nen."
   oder

2. der berühmte "Klopfweckerprozeß" beim LSG Berlin.
    Begründung:
    "Ich werde morgens nicht wach und höre den Wecker nicht".

    Das LSG Berlin schaltete einen technischen Sachverständigen ein
    und kam zu dem Ergebnis, bei diesem Problem hätte sich der
    Arbeitslose einen sogenannten "Klopfwecker" (gibt es !) für das
    Kopfkissen zulegen müssen.

Mir hat mal jemand gesagt, er könne seinen Leguan nicht so lange allein lassen. Nun muss man mit dem nicht Gassi gehen - ist aber sicher auch ein sensibles
Tier..:-) Ob der wohl auch Papier verdauen kann?


Tach zusammen,
hat zwar nicht direkt mit Arbeitsablehnung zu tun,schlägt aber in die gleiche Kerbe:als es noch das berühmte Schlechtwettergeld gab, rief ein Belegschaftsvertreter einer Firma aus dem Hochsauerland an.Man könne nicht arbeit, es sei so nebelig,dass man die Steine nicht sähe!

wie wäre es mit :

Ich habe Angst vor dem langen Arbeitstag und muß dann auch noch so früh aufstehen!

Grüße aus dem regnerischen Norden

Auch das läßt sich noch toppen,

sie schläft immer bei den Berwerbungsgespächen ein "Grübelzwang" mit ärztlichem (Arzt und Hobbypsychologe (ebenfalls a´los!) Attest.

Ist allerdings schon ein paar jahre her.

" Jetzt haben wir uns so gut verstanden und dann kommen Sie mir mit so was"

" Ich hatte eben ein Gespräch draußen, der braucht die Arbeit viel nötiger"

Vor drei Wochen sagte mir jemand

für 18,00  EUR die Stunde stehe ich doch nicht so früh auf....

Auch das läßt sich noch toppen(nur müde geht  ja noch)!Auch schon Jahre her ,aber unvergessen:Ergebnis einer Untersuchung durch den Amtsartzt(!) wegen
Arbeitsablehnung:
"W.leidet unter Dauermüdigkeit verbunden mit einem ständigen Durstgefühl,das die Bewältigung eines normalen Arbeitstages unmöglich macht"

Einen hab' ich auch - Stellungnahme zum Meldeversäumnis:
"Ich habe in den letzten 6 Wochen (seit dem ...) von, mit und bei einer Frau (Dänemark) gelebt bei der es mir so gut ging, das ich das Arbeitsamt vergas. Bis sie, die Frau, mich fragte ob ich sie nach meiner Scheidung nicht heiraten würde ....  Da fiel mir das Arbeitsamt wieder ein."

Ich zitiere aus einer ärztlichen Bescheinigung. Der Patient leidet unter ausgeprägter Schlafstörung und nervöser Störung. Verordnet wurde das Medikament Diazepam 10.

"Dieses Medikament hat bei Herrn NN nicht nur eine schlaffördende Wirkung gehabt sondern auch eine schlaffördernde Wirkung über den gewünschten Therapieerfolg hinaus, das heißt, Herr NN gibt an, bis in den Mittag des nächsten Tages jeweils geschlafen zu haben, weshalb ihm eine Kontaktaufnahme bei XY nicht möglich gewesen ist. Meine Stellungnahme geht dahin, dass es durchaus möglich ist, auf die Einnahme von Diazepam 10 entsprechend lange Schlafzeiten zu haben, zumal wenn man das Präparat nicht gewöhnt ist. Dies kann ich ärztlicherseits bestätigen."

Arbeitsvermittler: "Warum haben Sie sich nicht auf der Baustelle der Firma Bau & Co gemeldet und die Stelle als Maurer angetreten?"
Kunde: "Da hing ein Schild: BETRETEN VERBOTEN"

Kunde auf die Frage, warum er die lange geplante Reha-Maßnahme nicht angetreten
habe:
"Ich wurde am Bahnhof überfallen und mir wurde die Fahrkarte nach Heidelberg gestohlen..."
Waren sicher Japaner...*ggg*

Hier noch einer:
"Ich muß befürchten auf dem Weg zur Arbeit bei meinem Aussehen vergewaltigt zu werden."

Aber nicht nur die Begründungen sind köstlich, sondern auch die anschließenden Ankündigungen oder Drohungen:

"Wenn Sie so weitermachen, dann muß ich ja noch arbeiten gehen."

"Wenn Sie das noch mal machen, dann werde ich mir einen Vermittlungsgutschein holen!"

Oder: "3 Wochen? Das lohnt ja nicht mal für einen Widerspruch."

Und noch ein aktuelles Klageverfahren beim Sozialgericht :

Bei der Vorstellung beim AG aufgrund eines Stellenangebotes sagt der türkische AN "Ich nix sprechen deutsch", weshalb der AG von
einer Einstellung absieht.

Der türkische AN ist seit mehr als 10 Jahren in der Bundesrepubklik, seit cirka 6 Jahren mit einer Deutschen verheiratet und erscheint im AA als Dolmetscher für Landsleute.

Dies ist kein Witz, sondern eine reale Tatsache.

Mir ist noch einer eingefallen:
"Ich kann doch im Herbst nicht arbeiten gehen. Wie soll ich da die Ernte von meinen Felder rein bringen."

Und noch einer:
(Es handelte sich um einen Arbeitgeber, der 3km entfernt war und wo eine leichte Steigung den Weg zur Arbeit "erschwerte".) "Wie soll ich im Winter den Berg rauf kommen."

bezieht sich zwar nicht auf Arbeitsablehnung, sondern auf Nichterscheinen zur
Einladung:

"Ich konnte nicht kommen, weil mein Mann auf meinem Nachthemd lag und ich daher nicht aufstehen konnte." (Die Dame rief am nächsten Tag an!!!)  :-))))

Zu einer Kollegin sagte mal ein Kunde:

Ich weiss, was Sie vorhaben !! Sie wollen mich nur in Arbeit bringen !!!!!
Ach was ?!?

auch ich möchte Euch/Ihnen eine TOP Arbeitsablehnung zum besten geben.

Aufgrund  eines VV mit Rechtsfolgen hat eine Kundin den Vorschlag abgelehnt da sie Ofenheizung hat und Ihr Dackel im Winter erfrieren würde. Die Arbeit kann sie daher nicht annehmen.

Armer Dackel.

Für etwas längerer Zeit hatte ich eine Arbeitslose, die sich auf Wunsch des Ehemannes bei uns meldete, nach x Jahren Hausfrauentätigkeit. Das jüngste Kind war nun ausgezogen, und der Mann war der Meinung, seine Frau könnte mal für etwas mehr Geld in der Tasche sorgen. Sie suchte nun etwas in Teilzeit. Super, und ich hatte gerade ein passendes Angebot für sie. Das lehnte sie dann aber glatt ab mit der Begründung, daß sie dann nicht mehr pünktlich zu Hause wäre, um ihrem Mann das Mittagessen zu kochen.

Ja, was sagt man dazu. Mir fiel nur spontan ein, daß die Dame doch mal ihren Mann fragen soll, was ihm wichtiger ist - ein warmes Mittagessen oder mehr Geld. - Naja, sie kam nicht wieder.

Mir fällt gerade die junge Frau Anfang 20 ein, die angab, nun endlich eine Ausbildung machen zu wollen. Bisher hatte sie ihrem Freund "den Haushalt geführt". Nun meine der aber, er habe genug gearbeitet und wolle  auch mal arbeitslos sein. Deshalb solle die nächsten zwei Jahre sie zur Abwechslung arbeiten. Sie meinte dann noch, länger als zwei Jahre am Stück könne doch kein Mensch arbeiten!

Ich hatte es mir in meinen Vermittlerzeiten zur Angewohnheit gemacht sogenannte "Dorf-ABM's" nicht Einwohnern aus der Gemeinde sondern aus Nachbargemeinden zu besetzen. Und da kam sehr oft der Spruch, das man im Dorf arbeiten könne aber nicht im Nachbardorf. Man müsse doch das Essen für die Kinder und Ehepartner zubereiten

Im Widerspruch gibt uns der Kunde bekannt, warum er zur Untersuchung nicht kommen konnte: es kann doch nicht im Interesse der Solidargemeinschaft sein, wenn er nach 1-jähriger Ehe zum 8-Uhr-Termin aus dem Bett gezerrt und dadurch sein junges Glück gefährdet wird.

Oder nochmals Einladungen,

"Das Geld vom AA hat diesen Monat nicht gereicht, ich konnte mir keine Fahrkarte kaufen."

Der Kunde wohnt zehn Minuten zu Fuß vom AA entfernt.
Aber sicher kann ich es ihm nicht zuzumuten, im Alter von 23 Jahren noch per pedes zu erscheinen.

...dann gab es bei uns noch die Ratsuchende, die schon 2 mal unentschuldigt der PSU fern blieb. Bei der dritten Einladung (Beginn der PSU 8:15) rief die Dame so gegen 10 Uhr bei uns
an und meinte, sie wäre nun gerade aufgestanden und würde gleich bei uns vorbei kommen...

"Ich konnte die Stelle nicht annehmen weil ich mit dem Geld nicht leben konnte und zwar sieben Monate mit meiner Familie. So kann ich wenigstens Fische fangen hier an der Ruhr um uns zu ernähren"

ich hab in meiner Vermittlertätigkeit eine TM mit ausschließlich Ehepartnern und Verwandten von kleinen und mittleren Selbstständigen besetzt. Diese waren kurz zuvor entlassen worden nachdem ein Jahr SAM OfW gezahlt wurde. Die TM ist nicht zustande gekommen wegen fehlenden Teilnehmehmern

Auf die Frage an einen Bewerber, warum er zur 1. Einladung nicht erschienen ist meinte dieser zu mir: "Ich bin so vergesslich. Darum lege ich Einladungen immer da hin, wo ich jeden Tag nachsehe: in die Mikrowelle. Leider habe ich diese an dem Tag nicht benutzt."

* ich kann meinen Hund nicht alleine lassen
* ich habe immer zu Hause gegessen und werde es auch weiterhin, vertrage Kantinenessen nicht
* habe doch gerade neue Wohnung bekommen, da kann ich doch nicht zu Vorstellungsgesprächen gehen


um klar zu stellen, dies ist eine minderheit der kunden die so gegen bestehende versicherungsverträge verstossen und damit den eintritt einer sperrzeit/säumniszeit hervorrufen. die meissten kunden wollen arbeiten, aber dennoch ist das obige erschreckend. bei solchen sachverhalten stellt sich dann die frage: wer provoziert hier welches verhalten?

Mephisto

PE-Tag,
boah geil eh!!!

Aber solche DummKartoffeln sind die Doofkappen vom Amt nun wirklich nicht, dass du sie so auf die Schippe nehmen musst. Das haben die nicht verdient.
Aber echt scharf zynisch dein Beitrag. Kompliment!

Frank

"hier mal ein paar auszüge aus einem forum, in dem mitarbeiter von der BA die provokationen der kunden wiedergeben: "

kannst du mir mal den Link zu diesem Forum geben.. Danke.

Ingosiegfrid02@aol.de

Zum Beitrag von PE- TAG

Komischer Beitrag. PE scheint ja bei einem Superarbeitsamt zu arbeiten. Die vermitteln sogar Stellen . Sowas habe ich von meinem Arbeitsamt noch nie bekommen wie nent man das "Vermittelungsvorschlag".
Bei mir war es eher so das ich mich mal wieder Freiwillig beim Arbeitsamt gemeldet habe. Eigentlich nur deswegen um meine beim AA gemeldete Nebenbeschäftigung auf 165 EUR basis abzumelden weil sie ebend ausgelaufen war. Ich sollte darauf hin noch zu meinem "Arbeitsberater"  oder wie der heist. Der meinte dann Nebentätigkeiten zählen nicht zur Eigenbemühungen um Arbeit zu finden auserdem hette ich ja noch nicht einmal einen Vermittelungsgutschein beantragt, daher wolle er nun eine Sperre verhängen. Das konnte ich noch abbiegen da ich seinen Vorgesetzten verlangte und diesem dann klarr machen konnte das man ebend durch Nebentätigkeiten auch an internen Stellenausschreibungen rankommen kann. Den Vermittelungsgutschein muste ich trotzdem beantragen nur einen privaten Arbeitsvermittler konnte mir das Amt bis heute nicht nennen. Also vergeude ich jetzt erst einmal meine Zeit damit einen Vermitteler zu finden anstadt Arbeit zu bekommen.
Übrigens wozu diese Jobcenter da sein sollen konnte mir auch noch keiner beantworten oder wievile Bewerbungen ich nachweisen mus usw.

M f G

Irgendwas

Wenn PE-Tag das nicht gefakt hat, sind die gemachten Aussagen der AA-Kunden doch ein wirklich hoffnungvolles Zeichen, dass es noch normale Menschen gibt  :wink:

Ansonsten wäre es wirklich schön, den Link zum "Arbeitsamts-Mitarbeiterforum" zu erhalten. Wenn hier schon jemand meint, im "Forum der Ausgebeuteten" neoliberalen Spam zu betreiben, könnte man sich ja mal revanchieren.  :wink:

ich dachte auch sofort, dass das forum sicher

www.neoliberalundgut.de

oder so ähnlich heisst  :shock:  :lol:

tabby

PE ? Steht das für Perfekte Eloquenz ? Oder Perforierte Eleganz Passende Elogie. Sei es drum. Was auch immer es zu bedeuten haben mag, eines steht fest:

Es ist schon ein Graus mit Arbeitnehmern, die noch keine Unterwürfigkeit gelernt haben.  :roll:

Man sollte ihnen einen Kurs:

Sklaventum leicht gemacht

verpassen und vergiss die Peitsche nicht  :twisted:  :!:

Nochmalirgendwas

Zitatich dachte auch sofort, dass das forum sicher
www.neoliberalundgut.de oder so ähnlich heisst
Habe draufgeklickt ... ich Dummi, wie doof, ich dachte das war ernst gemeint und nicht ironisch  :wink:

Florian Gerster

@PE-tag

Deien Beiträge scheinen mir genau das Problem in seiner ganzen Pracht wiederzuspiegeln.

Mein Gott welch Kinkerlitzchen dort gewälzt werden, dafür habt ihr Zeit.
Damit beschäftigt man 90.000 Mitarbeiter jahrzehnte, also da geht einem doch der Hut hoch.

Dafür kassieren die BAT 9 oder 10
also mehr als 3500EUR brutto...

Da wird einem doch schwindelig.

Hat sich denn von den "Dummkappen" je mal einer auf die andere Seite des Schreibtisches gesetzt und mal wirklich (gedanklich) durchgespielt was es heisst ein, zwei Jahre mit 500EUR/Monat klarzukommen und paar dutzend Absagen zu kassiern.

Die Mitarbeiter Der BA (neu Agentur für Arbeiter) stehen auf der Stufe der *****-Knechte!!!

Ihr seid das Problem, tretet endlich nach oben und nicht nach unten...

Ihr bereichert euch am Elend der armen Leute.
Nicht wenigen macht die "sadistische"
Auslegung des Jobs Spass.
Wer jede Woche zweimal einen armen Arbeitslosen **** .

Alle MA der BA sind *****!!!

Sag doch für was "PE-tag " steht", wenn du dich traust ...

[Techi-Admin] Auf die Gefahr hin, von den anderen "Chefduzlern" auf den Deckel zu bekommen oder jemandem Unrecht zu tun: Hier standen einige Ausdrücke im Beitrag, die bei aller verständlicher Wut so weit über das Ziel hinausgeschossen waren, dass ein Fake nicht ausgeschlossen ist; sorry!

Mareijke

Also ich kann dem Vorredner (fast) nur recht geben.
Durch Umzug und berufl. Probleme hatte isch es leider schon mit drei verschiedenen Arbeitsämter zu tun.
Ich hab den Eindruck da sitzen immer die gleichen seltsamen Leute.
Also mit 9 von 10 würde ich nicht gleichzeitig pinkeln wollen.
Da weisste doch nie, ob die dir nicht eins überziehen.
Ich muss mich schon immer zwei Tage vorab für einen Termin gedanklich vorbereiten, damit mir im Amt nicht das Grosse Kotzen kommt!!!
Aber es gibt leider keine Alternative...

Gast aus Berlin

ZitatOriginal von Florian Gerster


Die Mitarbeiter Der BA (neu Agentur für Arbeiter) stehen auf der Stufe der ******-Knechte!!!
Aber nur rein theoretisch betrachtet. Wie heisst es so schön - Jeder ist sich leider immer noch selbst der Nächste. Solidarität ist schwierig in Deutschland zu vermitteln, sei es nun aus Unkenntnis, oder siehe oben, oder einfach aus Angst und mangels Zivilcouarge. Das war im III.Reich so, im Roten Ostdeutschland von 1953 und 1989 mal abgesehen, usw.... Aber beide Jahreszahlen haben bewiesen, das es sich lohnen kann zu kämpfen, warum auch nicht gegen die unsoziale Agenda2010 und deren Macher und Umsetzer?

ZitatIhr seid das Problem, tretet endlich nach oben und nicht nach unten...
Laut dem Bericht im TV, welchem ich (ausnahmsweise) glauben schenke, gehts dann ja da an die eigene Substanz des AA-Angestellten - Schaufelst Du Dir auch gern Dein eigenes Grab? Ich würde es an deren Stelle auch nit unbedingt gern tun, aber versuchen mich positiv in Richtung der gebeutelten einzubringen. Hierfür gehört schon eine überdimensinierte Portion Zivilcourage und soziales und gesellchaftlich ausgeprägtes Engagement für die "angearschten der Gesellschaft" zu.  Aber keine Sorge, ich stehe als arbeitssuchendes Individuum auch auf Deiner Seite.

ZitatIhr bereichert euch am Elend der armen Leute.
Nein! Höchstens nur seelisch die Machtstellung ausspielen, trifft aber nur für dortige Angestellte zu die ne SADO-Ader haben, oder auch einfach schlecht gelaunt sind. Gott sei Dank nit alle.

ZitatNicht wenigen macht die "sadistische" Auslegung des Jobs Spass.
Hmmm. Siehe oben.

ZitatWer jede Woche zweimal einen armen Arbeitslosen *******.
Urggs, das ist aber mal ein wenig am Ziel vorbei und unsachlich und unrichtig. Mit solchen Behauptungen bzw. Vergleichen, wäre ich sehr vorsichtig.

ZitatAlle MA der BA sind *****!!!
Wie kommste denn darauf, kannste das begründen?

ZitatSag doch für was "PE-tag " steht", wenn du dich traust ...
Würde mich aber nun auch mal interessieren.

Gast aus Berlin

Ähliche Geschichten haben die im Orkus des Kapitalismus verschwundenen NEler immer über ihre Kunden erzählt. Was für ein Schwachsinn.

ZitatArbeitsvermittler: "Warum haben Sie sich nicht auf der Baustelle der Firma Bau & Co gemeldet und die Stelle als Maurer angetreten?"
Kunde: "Da hing ein Schild: BETRETEN VERBOTEN"
:P  :shock:  :lol:  :wink:  :lol:  :shock:
den merk ich mir fürs nächste mal AA besuchen

Mephisto

Zu dem Beitrag von PE-tag und den ausreden der Arbeitslosen.
Es gibt natürlich immer Dumpfbacken, es gibt aber auch die Scham. "Sich schämen" ist eines der stärksten Gefühle die einen Menschen beherrschen können.

Wer vielleicht wirklich pleite ist, keine saubere Hose mehr hat, keine ordentliche Schuhe mehr hat und keine Cent in der Tasche -
Ja, der schämt sich in der Öffentlichkeit und "lässt lieber den Hund den Vermittlungsvorschlag auffressen".

Wir haben Lehrer in den Schulen, die zwar lesen und schreiben können. Mit Kindern können viele aber nicht. Die Kinderseele interessiert auch nicht.
Hauptsache die Kinder schämen sich.

Wir haben Arbeitsamtsachverwalter die kennen ihre Paragraphen, oder auch nicht. Mit Menschen können sie nicht. Interessiert auch nicht. Statistik zählt.
Hauptsache die Arbeitslosen schämen sich.

Wir haben Politiker die kennen  ihren "Machiavelli", mit Wirklichkeit haben sie es aber nicht. Juckt die auch nicht!
Hauptsache die Bürger schämen sich (ob ihrer Regierung).

Wir haben Unternehmer und ihre Präsidenten, die kennen vielleicht
ihr Nummerkonto in der Schweiz und noch die Umsatzrendite. Die Arbeiter und Angestellten kennen sie nicht. Für deren Lebenswirklichkeit interssieren sie sich auch nicht.
Die schämen sich noch nicht mal!!!

Es ging ein Ruck durch Deutschland, ja das ging er. Der Ruck gleicht aber mehr einem schlimmen Bandscheibenvorfall. Jetzt hängt er ziemlich schief da, der Patient.
Traurig!

leidgeprueft

pe-tag hat völlig recht. das von ihm angesprochene forum ist nicht öffentlich. sorry.
ansonsten ist die rechtslage nunmal so, dass jemand der leistungen bezieht, täglich erreichbar und verfügbar sein muss. das ist keine erfindung der arbeitsagentur sondern rechtslage und die wird nunmal vom gesetzgeber  soverabschiedet. wer das nicht ist, hat erstmal grundsätzlich kein anspruch.
ich gebe ja denen recht, die der auffassung sind, das das ding mit den alleinerziehenden nicht besonders nett war,aber rechtlich wohl völlig einwandfrei. hier wären eigentlich die kommunen am zug genügend flexible betreuung zu schaffen. vielleicht kommt das ja noch (man darf wohl noch träumen).
Richtig ist das vorgehen jedoch eigentlich schon. es geht nämlich genau darum die leute aus dem leistungsbezug zu schiessen, die kein bock auf arbeit haben. auch ich habe nämlich kein bock für diese zuzahlen.
und von denen gibt es genug siehe dieses forum

Arbeit ist kein Spass, wer so was WILL ist doch pervers.
Was jeder braucht ist Geld.
Dafür ordentlich arbeiten sind alle bereit. Das kann man anständig und einigermaßen fair durchziehen!
Da ist der Haken!

Man kann aus den Buchstaben des Gesetzes viel rauskitzeln, eigentlich geht es um den Geist der dahintersteht.

Alle die noch Arbeitslosenversicherung zahlen, sollten dies AB SOFORT nicht mehr tun.

Machen wir doch eine eigene Arbeitslosenversicherung auf.
Niemand braucht einen Unterdrückungsanstalt!

AGENDA 2018
 - 20Std.Woche 18EURnetto

Jürgen

" ansonsten ist die rechtslage nunmal so, dass jemand der leistungen bezieht, täglich erreichbar und verfügbar sein muss."

Zur Verfügbarkeit gibt es ein Urteil des BUNDESSOZIALGERICHT
vom 03.05.2001 ( B 11 AL 71 /00 R ).
Siehe :
http://www.ra-kotz.de/verreisen.htm

Zitat :

" .. Nach § 1 Satz 1 AufenthaltsAnO mußte das Arbeitsamt "den Arbeitslosen während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost unter der von ihm benannten, für die Zuständigkeit des Arbeitsamtes maßgeblichen Anschrift erreichen können".

Aus der Regelung hatte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß für den Arbeitslosen eine "Residenzpflicht" in der Weise bestand, daß er unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden konnte

(BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr 47; Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - = DBIR Nr 3928a zu § 48 SGB X; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - = DBIR Nr 4460a zu § 48 SGB X; SozR 3-4100 § 103 Nr 22).

Allerdings waren in letzter Zeit Zweifel daran geäußert worden, ob an dem Merkmal der Erreichbarkeit des Arbeitslosen "während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost" angesichts der vielerorts unregelmäßigen Postzustellung uneingeschränkt festzuhalten sei (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr 16)."

" .. Die Anforderungen der Neuregelungen an die Erreichbarkeit des Arbeitslosen sind abweichend von dem bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Recht jedenfalls erfüllt, wenn der Arbeitslose sich einmal werktäglich in seiner Wohnung aufhält, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen (Wissing in: Wissing/Eicher, SGB III, § 119 Rz 124, Stand November 1998; Steinmeyer in: Gagel, SGB III; § 119 Rz 147, Stand Juli 1999; Brand in: Niesel, SGB III, § 119 Rz 40).

Hiervon geht auch die Beklagte zutreffend aus.

Eine Vorgabe für den Zeitpunkt des Aufenthalts des Arbeitslosen in seiner Wohnung besteht nur noch insofern, als er nach dem Eingang der Briefpost liegen muß. Im übrigen kann sich der Arbeitslose außerhalb seiner Wohnung aufhalten... "

Für mich ist auch selbstverständlich, das einer Alleinerziehenden eine gewisse Vorlaufzeit eingeräumt werden muss, da sie sich um die Betreuung ihres/r Kinder kümmern muß, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist.

Selbst im BSHG geht die Kinderbetreuung vor.
Im § 18, Abs.3 des BSHG heißt es :

"... Ihm darf eine Arbeit oder Arbeitsgelegenheit vor allem nicht zugemutet werden, soweit dadurch die geordnete Erziehung eines Kindes gefährdet würde.

Die geordnete Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch sichergestellt ist; die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, daß Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.

Auch sonst sind die Pflichten zu berücksichtigen, die dem Hilfesuchenden die Führung eines Haushalts oder die Pflege eines Angehörigen auferlegt..."

Auch im § 8a des SGB III heißt es :

" Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen."

Auch die BA muss also bei den aktiven Leistung der Arbeitsförderung, die Betreuung der Kinder von arbeitslosen Erziehungsberechtigten berücksichtigen.

Wie es mit Kindergartenplätzen bestellt ist und wie die Öffnungszeiten liegen ( entweder Vor- oder Nachmittagsruppen ), sollten auch die MA der BA kennen.

Wenn ein Erziehungsgerechtigter nicht die Betreuung der Kinder gewährleisten kann ( aus was für Gründen auch immer ), so muss das auch von der BA in Bezug auf die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung berücksichtigt werden, denn wenn es nicht berücksichtigt wird, dann verletzen die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht.

Gruß
Jürgen

Jürgen

Hallo PE-Tag,

wie führen denn MA der BA die Überprüfung im Sinne des § 36 des SGB III durch ?

Beachten dabei die MA der BA vollständig das BAG-Urteil vom 23.05.2001 und wen ja, wie ?

Siehe hierzu :

http://www.chefduzen.de/viewtopic.php?t=393

Beitrag : " Regierung verteidigt Lohndumping "

Könntest Du auch von 800 Euro/Monat Bruttolohn eine Familie ernähren, wie die Herren aus dem BMWA ?

Gruß
Jürgen

PE-tag

so, dann will ich mal wieder ;-)

@Ingosiegfried@aol.com

ZitatDer meinte dann Nebentätigkeiten zählen nicht zur Eigenbemühungen um Arbeit zu finden

der arbeitsvermittler hat in diesem fall definitiv keine ahnung was im gesetz steht. jede tätigkeit, die die chance auf einen mind.15Std/Woche dauernde arbeit erhöht, zählt zur arbeitssuche.


@tabby

ZitatEs ist schon ein Graus mit Arbeitnehmern, die noch keine Unterwürfigkeit gelernt haben.
Man sollte ihnen einen Kurs:
Sklaventum leicht gemacht
verpassen und vergiss die Peitsche nicht

ich denke du solltest mal dein weltbild zurecht rücken. fühlst du dich irgendwie von den leuten von der BA verfolgt? dort sitzen menschen! das finstere mittelalter mit seinen methoden (folter, pp.) ist schon seit längerem zumindest in deutschland abgeschafft (jetzt bitte keine diskussionen darüber was teilweise bei den grünen in irgendwelchen kellern abgeht!)
ach ja, das mit der peitsche heisst ünrigens anders:
du gehst zu frauen? vergiss die peitsche nicht! friedrich nitzsche


@florian gerster



ZitatMein Gott welch Kinkerlitzchen dort gewälzt werden, dafür habt ihr Zeit.
Damit beschäftigt man 90.000 Mitarbeiter jahrzehnte, also da geht einem doch der Hut hoch.
Dafür kassieren die BAT 9 oder 10
also mehr als 3500EUR brutto...
Da wird einem doch schwindelig.

werden wirklich 90.000 mitarbeiter damit beschäftigt oder müssen diese aufgrund von vorgaben der jeweiligen regierung auch noch andere aufgaben versuchen zu bewältigen.

ZitatHat sich denn von den "Dummkappen" je mal einer auf die andere Seite des Schreibtisches gesetzt und mal wirklich (gedanklich) durchgespielt was es heisst ein, zwei Jahre mit 500EUR/Monat klarzukommen und paar dutzend Absagen zu kassiern.

arbeitslosigkeit ist kein problem welches am schreibtisch halt macht. nur weil man von der BA bezahlt wird, ist die restliche familien nicht unbedingt in arbeit. viele, und ich meine wirklich viele kämpfen mit dem problem arbeitslosigkeit in ihrem direkten umfeld (mann, kinder, bruder, pp.) deswegen ist den mitarbeitern dieses problem in keiner weise egal.
es ist eine ganz einfache rechnung. gäbe es weniger arbeitslose, hätten die vermittler weniger zu tun und nicht bis zu 1500 und mehr personen zu betreuen. wenn bei jemanden eine sperrzeit eingetreten ist, wird dieser immer noch vom vermittler betreut. der mitarbeiter hat also definitiv nichts von der sperrzeit. ihm bringen nur direkte vermittlungen in arbeit etwas.

ZitatDie Mitarbeiter Der BA (neu Agentur für Arbeiter) stehen auf der Stufe der *****-Knechte!!!
Ihr seid das Problem, tretet endlich nach oben und nicht nach unten...

du hast das problem nicht erkannt. nicht die böse, böse BA ist schuld. schuld sind die fehlenden arbeitsplätze.
sapere aude

ZitatSag doch für was "PE-tag " steht", wenn du dich traust ...

public enemy
tag= Anhänger {m}; Kennzeichen {n}; Marke {f}


@Mephisto

ZitatWir haben Arbeitsamtsachverwalter die kennen ihre Paragraphen, oder auch nicht. Mit Menschen können sie nicht. Interessiert auch nicht. Statistik zählt.
Hauptsache die Arbeitslosen schämen sich.

stimmt, dort sitzen nur roboter, die ohne gefühle durch die welt laufen

ZitatWir haben Unternehmer und ihre Präsidenten, die kennen vielleicht
ihr Nummerkonto in der Schweiz und noch die Umsatzrendite. Die Arbeiter und Angestellten kennen sie nicht. Für deren Lebenswirklichkeit interssieren sie sich auch nicht.
Die schämen sich noch nicht mal!!!

hier überschneiden sich unsere weltbilder sogar ein wenig. wobei man das so global sicher nicht behaupten kann.

@gast

ZitatArbeit ist kein Spass, wer so was WILL ist doch pervers.
Was jeder braucht ist Geld.
Dafür ordentlich arbeiten sind alle bereit. Das kann man anständig und einigermaßen fair durchziehen!
Da ist der Haken!
Man kann aus den Buchstaben des Gesetzes viel rauskitzeln, eigentlich geht es um den Geist der dahintersteht.
Alle die noch Arbeitslosenversicherung zahlen, sollten dies AB SOFORT nicht mehr tun.
Machen wir doch eine eigene Arbeitslosenversicherung auf.
lies mal zur einführung(und nur zur einführung):preissner - kalkulation und preispolitik (dass soll jetzt auf keinen fall werbung darstellen. also bitte nicht missverstehen. es gibt noch genügend andere gute bücher zum thema)
um arbeit zu bekommen muss ein unternehmer diese anbieten. damit er diese anbieten kann, muss er rechnen und mit seinem produkt unter dem allgemeinen marktpreis bleiben oder etwaige extras dafür anbieten. diese kalkulation schlägt sich dabei natürlich auch auf den preis für die arbeit nieder. du kannst diese arbeit annehmen (falls vorhanden) oder sein lassen. du lässt es in deinem fall lieber ganz.
ach ja, viel spass bei deiner arbeitslosenversicherung. die frage ist nur, wer zahlt ein damit du kassieren kannst? da nach deiner anschauung ja keiner arbeiten braucht, zahlt auch keiner ein. wo soll deiner meinung nach also das weitere geld für deinen lebenstil herkommen.

@jürgen


ZitatEine Vorgabe für den Zeitpunkt des Aufenthalts des Arbeitslosen in seiner Wohnung besteht nur noch insofern, als er nach dem Eingang der Briefpost liegen muß. Im übrigen kann sich der Arbeitslose außerhalb seiner Wohnung aufhalten... "

in der hinsicht gibt es auch keinerlei streit. es gab jedoch in der vergangenheit fälle, bei den der arbeitslose im sommer in seine datzsche gezogen ist und somit sich nicht mehr um seine post gekümmert hat (ist übrigens kein einzelfall)

ZitatAuch im § 8a des SGB III heißt es :

" Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen."
Auch die BA muss also bei den aktiven Leistung der Arbeitsförderung, die Betreuung der Kinder von arbeitslosen Erziehungsberechtigten berücksichtigen.

stimme ich voll überein. das problem ist nur, dass der arbeitnehmer sich im vollen bewusstsein vollzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt und sobald ein vermittlungsvorschlag kommt "urplötzlich" zu den von ihm angegebenen zeiten gar nicht mehr arbeiten kann.
jeder kann sich in seiner verfügbarkeit einschränken. er muss dies dann aber auch vorher angeben, damit es entsprechend in jeder hinsicht berücksichtigt weden kann.

Zitatwie führen denn MA der BA die Überprüfung im Sinne des § 36 des SGB III durch ?
Beachten dabei die MA der BA vollständig das BAG-Urteil vom 23.05.2001 und wenn ja, wie ?

das ist natürlich ein weites feld. grundsätzlich geht man in deutschland ja von der unschuldsvermutung aus. wird ein arbeitgeber jedoch auffällig (die rückmeldung dazu passiert wirklich sehr schnell durch arbeitnehmer, sic!) wird er genauer betrachtet. das gewerbeuntersagungsverfahren ist dabei ein mittel welches nicht selten angewandt wird, um wieder für ruhe zu sorgen.
das BAG-Urteil ist übrigens gut bekannt und wird immer wieder stichprobenartig bei "gewissen" arbeitgebern überprüft, die ein stellenangebot aufgeben (arbeitsvertrag muss vorgelgt werden, pp.)




so, ich hoffe damit nicht zu viele fragen offen gelassen zu haben
wer will kann mich auch direkt anmailen pe-tag_gmx.net
_ gegen @ ersetzen
flames werden ignoriert, also nur ernst gemeinte fragen und meinungen (<-ob das was hilft ;-))



[/i]

otto

ZitatOriginal von leidgeprueft

ansonsten ist die rechtslage nunmal so, dass jemand der leistungen bezieht, täglich erreichbar und verfügbar sein muss. das ist keine erfindung der arbeitsagentur sondern rechtslage und die wird nunmal vom gesetzgeber  soverabschiedet. wer das nicht ist, hat erstmal grundsätzlich kein anspruch.
Und genau mit der Begründung sind schon Leute in Viehwagons getrieben und abtransportiert worden. Legal ist vieles, Recht ist etwas anderes. Nichts ist so wiederlich wie Sadisten, die sich auf die Rechtslage berufen.

Jürgen

Hallo PE-TAG,

" das problem ist nur, dass der arbeitnehmer sich im vollen bewusstsein vollzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt und sobald ein vermittlungsvorschlag kommt "urplötzlich" zu den von ihm angegebenen zeiten gar nicht mehr arbeiten kann. "

1.) Ist den AA nicht bekannt, das jemand Kinder hat ?
2.) ich beziehe mich auf sehr kurzfristig datierte Einladungen zu Trainingsmaßnahmen für Alleinerziehende ( also Nichtbeachtung des § 8a des SGB III ? ).
3.) Was hat die Verfügbarkeit mit der Höhe der Leistung zu tun, für die ein AN Beiträge gezahlt hat ?
Bekommt er denn Beitragsgelder von der BA zurück ( die auf Grund einer Vollzeittätigkeit bezahlt wurden ), wenn er in Zukunft nur Teilzeit arbeiten kann ?

" das ist natürlich ein weites feld."

Damit ist meine konkrete Frage in keinster weise beantwortet.

" grundsätzlich geht man in deutschland ja von der unschuldsvermutung aus."

Im § 36 des SGB III heißt es :
" (1) 1 Die Agentur für Arbeit darf nicht vermitteln, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt."

Die Unschuldsvermutung trifft hier nicht zu, da die BA NICHT vermitteln darf, bevor nicht das Stellenangebot bzw. der Lohn auf eine evtl. Sittenwidrigkeit überprüft wurde ( siehe Urteil des SG Berlin vom 18.01.2002 ) !!!
Überprüfen die MA der BA die Stellenangebote ( mit Rechtsbehelfsbelehrung ; siehe § 144 SGB III ) nicht VOR der Vermittlung auf eine evtl. Sittenwidrigkeit, ist das ein Verstoß gegen den § 36 des SGB III und somit ein Verstoß gegen geltendes Recht ( siehe § 121, Abs.2  des SGB III ).

Überprüft ein Arbeitsvermittler nicht ein Stellenangebot im Sinne des § 36 des SGB III und arbeitet dann ein Arbeitsloser zu einem vom Arbeitsgericht festgestellten sittenwidrigen Lohn, so kann der Arbeitslose zusäzlich auch den Arbeitsvermittler ( persönlich ) in Bezug auf eine evtl. Beihilfe zum Wucher ( § 291 StGB ) vor einem Strafgericht verklagen
( siehe Beitrag von Frau Prof. Dr. Helga Spindler ), was wohl heftige Auswirkungen haben kann ( siehe Beamtenrecht ).

Bisherige Urteile :
- ArbG Bremen = 5,88 Euro/Std. ( Zeitarbeitsfirma )
- SG Berlin = 5,62 Euro/Std. ( Zeitarbeitsfirma )
- BAG-Urteil vom 23.05.2001 ( 2/3-Grenze in Bezug auf den allgemeinen ortsüblichen Lohn des Wirtschaftsgebietes ; konkretisiert im Urteil des SG Berlin vom 18.01.2002 )
- am 24.03.2004 entscheidet das BAG,ob der damalige Lohn von Randstad sittenwidrig war oder nicht

" das BAG-Urteil ist übrigens gut bekannt und wird immer wieder stichprobenartig bei "gewissen" arbeitgebern überprüft, die ein stellenangebot aufgeben (arbeitsvertrag muss vorgelgt werden, pp.)"

Wie überprüft ihr den Lohn in Bezug auf das BAG-Urteil ?
Hat die BA eine Mindestlohn-Liste für die einzelnen Bundesländer erstellt
( in Bezug auf die 2/3-Grenze des ortsüblichen Lohnes und den Daten der Statistischen Landesämter ) ?

Soweit ich informiert bin und auch Herr Mittmann vom AA Darmstadt gezeigt hat, wird sich bis dato nur auf die 2/3-Grenze in Bezug auf einen vergleichbaren Tariflohn der jeweiligen Branche bezogen, aber NICHT auf die 2/3-Grenze in Bezug auf dem Ortsüblichen Lohn der Tätigkeit im Wirtschaftsgebiet !

Bitte nenne mir doch dazu einmal eine genaue Berechnung
( inklusive mit Angabe des ortsüblichen Lohnes der Tätigkeit vom jeweiligen statistischen Landesamt ; siehe Urteil des SG Berlin vom 18.01.2002 ).

In Bezug auf die §§ 36,Abs.1 , 121, Abs.2 und 121, Abs.3 des SGB III ist eine nur stichprobenartige Überprüfung völlig unzureichend und dadurch können Arbeitslose NICHT vernünftig vor evtl. nicht-existenzsichernden und illegalen Löhnen geschützt werden !!!

Ich bin davon überzeugt, das sehr sehr viele Stellenangebote, speziell von Zeitarbeitsunternehmen und PSA, durch eine vollständige Beachtung des § 36 des SG III und des BAG-Urteils vom 23.05.2001 NICHT mehr von der BA vermittelt werden dürften.

Es kann NICHT angehen, das AG zum Lohn "nach Vereinbarung" schreiben und dann von der BA bei einer Ablehnung auf die Beweistlastumkehr hingewiesen wird bzw. dann sofort eine Sperrzeit verhängt wird, da die BA dem Arbeitslosen im Zweifelsfall beweisen muss, das der Lohn NICHT sittenwidrig ist ( siehe § 36 des SGB III ) !!!

Es ist völlig logisch, das die BA ( als staatliche Behörde ) keine Arbeitsverhältnisse mit illegalen Löhnen zulassen bzw. unterstützen darf und es ist völlig logisch, das die BA auch keine damit verbundenen Straftaten (!!) zulassen bzw. unterstützen darf und daher muss logischerweise JEDES zu vermittelnde Stellenangebot in Bezug auf evtl. Sittenwidrigkeit überprüft werden, oder siehst Du das anders ?

Anhand der 2/3-Grenze des BAG-Urteils vom 23.05.2001 und anhand der Zahlen der statistischen Landesämter kann für jeden Tätigkeitsbereich ( Gewerbe, usw.) eine Mindestlohn-Liste für das jeweilige Bundesland ( Wirtschaftsgebiet ) von der BA erstellt werden.

Geschieht dies nicht, ist die Gefahr von Klagen vor Sozialgerichten und Strafverfahren für Arbeitsvermittler sehr hoch ( gerade mit den neuen Zumutbarkeitskriterien des neuen SGB II , also ab dem 01.01.2005 ).

Im Urteil des Arbeitsgericht Bremen vom 30.08.2000 ( Az.: 5 Ca 5152 ,
5198/00 ) heißt es :

" 2.2.5. Bei der Auslegung der zivilrechtlichen
Generalklauseln ist überdies zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung
des BVerfG die Gerichte als Teil der Staatsgewalt gehalten sind, auch dem
internationalem Recht innerstaatliche Geltung zu verschaffen (BVerfG NJW 82,
817) und die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor
Niedriglöhnen verpflichtet hat.

So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.

In der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261). "

Das durchschnittliche Bruttoarbeitnehmerentgelt ( siehe Tabelle 1.12 im statistischen Taschenbuch 2002 unter www.bma.de / Datenbanken / Statistiken / Taschenbuch 2002 ) betrug im Jahr 2002  32785 Euro/a  bzw. 2732 Euro/Monat.

Bezieht sich ein Gericht ( Arbeits- oder Sozialgericht ) dann auch noch auf die Spruchpraxis des Sachverständigenrates, weil es laut dem BVerfG auch das internationale Recht ( Art.4,Abs.1 der ESC ) beachten sollte, müßte der Mindestlohn noch höher sein ( 68 % von z.B. 2732 Euro/Monat = 1857,76 Euro/Monat ).

Wie Du weißt, beträgt z.B. der tarifliche Mindestlohn in der Zeitarbeit aber nur z.B. 6,85 Euro/Std. bzw. 1041,20 Euro/Monat ( bei 152 Std./Monat ), was in D. ein Armutslohn ( unter 50 % des nationalen Durchschnittslohnes ) ist.

Da es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, aber eine gefestigte Rechtspruchung zum Lohnwucher vom BAG vorliegt, müssen wohl in Zukunft sehr sehr viele Erwerbslose und AN ihr Recht au ein angemessenen Lohn mit dem Zivil- und Strafrecht einklagen.

Traurig, aber leider wahr !

Jürgen

Hallo PE-TAG,

ich warte noch auf eine Antwort von Dir.
Kommt die noch ?

Danke !

Gruß
Jürgen

Jürgen

Hallo PE-TAG,

ich warte noch auf eine Antwort von Dir.
Kommt die noch ?

Danke !

Gruß
Jürgen

Jürgen

Hallo PE-Tag,

sind Dir mrine Fragen zu unangenehm oder bist Du in Urlaub ?.

Wie überprüfen denn nun MA der BA die Bruttolöhne der Stellenangebote, in Bezug auf den § 36 des SGB III und dem Urteil des BAG vom 23.05.2001 ?

Keine Antwort ist auch eine Antwort !

Gruß
Jürgen

Ines

Hallo,

ein interessanter beitrag, nur vermute ich, dass er nicht die Auswirkungen haben wird, die wir uns wüschen: diese verfahrensweise wird gefordert unf gefördert und kaum einer nimmt Anstoß an solchen Methoden.

Hier in MD läuft das noch viel einfacher ab: Mir ist ein Fall bekannt, da bezog jemand AlHI unter dem regelsatz der Sozialhilfe. Er beantragte Hilfe zum lebensunterhalt um wenigstens über die Runden zu kommen. Sozialhilfe wurde rechtswidrig verweigert (der ermittelte Betrag sei nicht erstattungsfähig, darum nicht auszuzahlen: rechtlich nicht haltbar), aber während dieser existenziellen Not wurde ein Arbeitsangebot gemacht, dass der Arbeitslose weder prüfen, noch annehmen oder ablehnen konnte: Er hatte kein geld. Die Sperrzeit folgt auf dem Fuß: Natürlich sofort und "vorläufig", ein Widerspruchsbescheid wird nicht abgewartet. Das Sozialamt kürzt dann auch gleich um 25 % den regelsatz, so dass es dramatisch eng wird. Derzeit sind die Leistungen der Sozialhilfe auch eingestellt: Permanente Arbeitsverweigerung, obwohl nur ein Arbeitsangebot nach § 19 BSHG ergangen ist. Dieses konnte aus gleichen gründen nicht geprüft werden, mit 230 € im Monat, ohne Strom und Telefon, kann kein mensch sich arbeitsbereit halten. Ein weiteres Arbeitsangebot ist nicht ergangen. Trotzdem wurde die Hilfe eingestellt, samt Mietzuschuss.

Fakt: Innerhalb eines halben Jahres rauscht man durch alle sozialen "Sicherungsnetze", wenn die Ämter es wollen und wenn sie so effektiv zusammenarbeiten wie in MD.

Interessieren tut das keinen. Die presse schreibt nur das, was das Amt sagt : http://www.trans-parent.net/transparent/reaktionen/volksstimme/ausschnitte/7.jpg und Politiker leiten immernur weiter: Deutschland ist im Arsch.


Nachzulesen ist all das unter http://www.trans-parent.net

Ines

Gottwalt

Hallo PE-tag,

was Du uebersiehst: Gerade bei Alleinerziehenden ist folgendes Realitaet (und _muss_ beruecksichtigt werden): Solange die Arbeitslosigkeit besteht, kann, soll und muss selbst eine vorhandene Ganztagsbetreuungsstelle aufgegeben werden. Sprich: Ein Ganztagskindergartenplatz z. B. verfaellt einfach.
Sobald wieder ein echter Job, eine echte Beschaeftigung mit mehr als 20 Stunden woechentlich nachgewiesen werden kann, entsteht wieder Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Da Ganztagsbetreuungsplaetze Mangelware sind, ist der Anspruch aber wieder mit einer Wartefrist verbunden. Fuer die Wartezeit muss mal halt privat Ueberbrueckung organisieren.

Das ist alles _nicht_ trivial.

Diese Zusammenhaenge kennt jeder Arbeitsvermittler, und jeder Arbeitsvermittler weiss explizit um die Betreuungssituation der Kinder der von ihm betreuten Alleinerziehenden. Das heisst, es ist in jedem Einzelfall klar (und auch per Aktennotiz vermerkt), wie lange die Vorlaufzeit bis zur moeglichen Arbeitsaufnahme ist.

Sollte dies nicht geklaert sein, so ist dies ein Versaeumnis des Arbeitsvermittlers.

Und diese Vorlaufzeit zur Klaerung der Betreuungssituation bedeutet nicht, dass der Antragsteller dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stuende. Auch das ist Dir und allen anderen Arbeitsvermittlern klar.
Auch deshalb ist es klar, da Widersprueche gegen Sperrbescheide, die aufgrund des geschilderten Vorgehens erfolgen, stets erfolgreich sind.

Schlussfolgerung: Es _kann_ sich nur um Schikane handeln.
Aber dies ist wirklich schon lange Praxis. Auch, dass grundsaetzlich fruehestens der dritte "Erstbescheid" korrekt berechnet wurde, und kein fehlerhaft erstellter Bescheid zu Gunsten des Antragstellers fehlerhaft ist.

Gruss

Gottwalt

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