Obdachlos dank Hartz

Begonnen von Hajo, 08:14:12 Mo. 02.Februar 2004

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Hajo

Mietschuldenuebernahme fuer ALG-II-Empfaenger kuenftig Ermessenssache. Immer mehr Zwangsraeumungen
                          Christian Linde

Ein Recht auf Wohnraum existiert in Deutschland nicht. Mit den Hartz-Gesetzen zur Sozialhilfe- und Arbeitsmarktreform droht nun auch noch die Abschaffung sozialpolitischer Regelungen, die ueberschuldeten Mietern bisher das Dach ueber dem Kopf sichern sollten. Nach dem von Bundestag und Bundesrat abgesegneten Gesetz soll die Vermeidung von Wohnungsverlust zukuenftig keine "vorrangige Aufgabe" des Staates mehr sein. Jedenfalls nicht fuer die Empfaenger von Arbeitslosengeld II (ALG II). Die bislang im Paragraphen 15 a des Bundesozialhilfegesetzes (BSHG) vorgesehenen praeventiven Massnahmen werden fuer Bezieher von  ALG II erheblich eingeschraenkt. So sollen Mietschulden dann von den neu eingerichteten "Agenturen fuer Arbeit" uebernommen werden koennen. Fuer diese soll allerdings die wesentlich enger als im bisherigen BSHG gefasste Mietschuldenuebernahmenorm des zukuenftigen Sozialgesetzbuches XII gelten. Danach koennen laut Paragraph 20 Mietschulden ausschliesslich als Darlehen und auch nur dann uebernommen wer

den, wenn der drohende Verlust der Wohnung die Aufnahme "einer konkret in Aussicht stehenden Beschaeftigung" verhindern wuerde.

Zwar stehen die Leistungen zur "Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfaellen" prinzipiell auch den Beziehern des ALG II zu. Nach Einschaetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) allerdings nur auf dem Papier. "Die auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Agenturen fuer Arbeit werden auf die neu geschaffene Oeffnungsklausel im Arbeitslosengeld II zurueckgreifen. Dies wird fuer die Betroffenen zu erheblicher Rechtsunsicherheit fuehren. Durch die langen Antragswege und Interventionszeiten werden anhaengige Raeumungen bereits vollzogen sein, ehe das notwendige Verwaltungsverfahren fuer eine Mietschuldenuebernahme durchlaufen ist", prognostiziert Thomas Specht-Kittler, Geschaeftsfuehrer der BAGW.

Die Organisation fordert deshalb die Streichung der restriktiven Regelungen und die Moeglichkeit, dass allen Beziehern von Arbeitslosengeld II die Leistungen nach Paragraph 35 SGB XII offenstehen. Danach sollen Mietschulden dann uebernommen werden, "wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht".

Kerstin Bauer (PDS), Sozialstadtraetin im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, teilt die Einschaetzung der Wohnungslosenhilfeorganisation. "Die Regelungen aus dem Sozialhilferecht und dem Bundessozialhilfegesetz bilden sich in dem Gesetz ›fuer moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‹, die dort wieder Eingang finden muessten, aus meiner Sicht nicht ab. Der Schwerpunkt liegt in dem gesamten Gesetz tatsaechlich auf arbeitsmarktpolitischen Massnahmen", kritisiert Bauer. "Sollten die Plaene in der jetzigen Form umgesetzt werden, droht eine massive Zunahme von Obdachlosigkeit. Die Uebernahme von Mietschulden wird nur noch bei einem Bruchteil unserer Klienten ueberhaupt in Betracht kommen. Folgerichtig wird der Wohnungsverlust drohen", befuerchtet Bauer. Nach den neuen Gesetzen sei lediglich denkbar, dass der Sozialhilfetraeger die Kosten fuer ein Notquartier uebernimmt. Den Betroffenen bleibt dann naemlich nur noch eine ordnungsrechtliche Unterbringung in einer Pension. Denn selbst die bisher im Bundessozial

hilfegesetz vorgesehene Unterbringung in qualifizierten Betreuungseinrichtungen ist nach Einschaetzung von Bauer ausgeschlossen.

Die Stadtraetin hat das Horrorszenario, das dann auf die Kommunen zukommen wuerde, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage exemplarisch fuer Friedrichshain-Kreuzberg durchgerechnet. So existieren im Bezirk 29 gewerbliche Pensionen mit 800 Plaetzen, von denen rund 211 fuer Familien geeignet seien. Fuer Ein-Personen-Haushalte stuenden in der Regel lediglich Quartiere in Mehrbettzimmern zur Verfuegung. Nach Angaben der Sozialen Wohnhilfe sind im Bezirk 546 Personen (Stand II. Quartal 2003) ordnungsrechtlich untergebracht. Zum gleichen Zeitpunkt lagen 277 gerichtliche Mitteilungen ueber Raeumungsklagen sowie 110 Mitteilungen  von anderweitig drohendem Wohnungsverlust vor. Berlinweit waren es 3 091 Vollstreckungsankuendigungen, die in 1 449 Faellen vollzogen worden sind.

Auch die Wohnungswirtschaft schlaegt Alarm. Nach Auskunft des Verbandes der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) stiegen die angefallenen Mietschulden allein bei dessen 148 Mitgliedsunternehmen in der Hauptstadt von 69 Millionen Euro im Jahre 1994 auf nunmehr rund 180 Millionen Euro. "Die Mietschulden steigen rasant an. Weil die Tendenz weiter nach oben zeigt, haben einzelne Unternehmen inzwischen Sozialdienste eingerichtet, um Raeumungen bereits im Vorfeld zu verhindern", so BBU-Vorstandsmitglied Wolfgang Bohleber. Der BBU verwaltet rund die Haelfte der in Berlin vermieteten Wohnungen.


Den Artikel finden Sie unter:
http://www.jungewelt.de/2004/02-02/015.php

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