[Maatwerk Pleite] Betroffene gesucht / Erfahrungsaustausch

Begonnen von Gast22, 13:55:22 Di. 17.Februar 2004

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Rüdiger

Hallo zusammen,

ich beabsichtige gegen die Firma Maatwerk ein Verfahren wegen Insolvenzverschleierung und Betruges einzuleiten, wer kann mir
über diese Firma nähere Informationen geben ?

ruediger.bertram@t-online.de

Danke

Gast222

Hallo,

ich bin zur Zeit völlig ratlos.
Mein letztes gehalt habe ich nicht bekommen. Bis zum heutigen Tag habe ich noch nicht meinen Antrag auf Insolvenzgeld abgegeben. Mir wurde gesagt ich würde das geld trotzdem bekommen und sollte aufgrund des noch nicht eingetretenden Insolvenzverfahrens warten ( laut vorläufiger Insolvenzverwalter )
Langsam geht mir der A... auf Grundeis. Ich bekomme kaum Informationen - bin weder Fisch noch Fleisch - darf weiter arbeiten, bekomme aber kein Geld.
Ich habe Angst meine Ansprüche zu verlieren.

Kann mir jemand helfen?

Kündigung kommt für mich nicht in Frage, auch kann ich mich noch nicht Freistellen lassen- und ist Freistellung wirklich so eine gute IDee?

milo

Hi Gast222 !
ZitatOriginal von Gast222


Mein letztes gehalt habe ich nicht bekommen. Bis zum heutigen Tag habe ich noch nicht meinen Antrag auf Insolvenzgeld abgegeben. Mir wurde gesagt ich würde das geld trotzdem bekommen und sollte aufgrund des noch nicht eingetretenden Insolvenzverfahrens warten ( laut vorläufiger Insolvenzverwalter )
Der Insolvenzverwalter muss auch erst abwarten, ob der Insolvenzantrag durchkommt, d.h. auf die offizielle Eröffnung.

Warst du überhaupt schon auf dem AA ? Wenn nein, mache es auf der Stelle und lasse dir sämtliche Unterlagen geben:
- Antrag auf Insolvenzgeld
- Antrag auf ALG

Wenn du kein Geld mehr hast, gehe zum Sozialamt und schildere denen dein Situation. Lass dich auf gar keinen Fall abwimmeln, dass machen die nur zu gerne, indem sie dir versuchen weiszumachen, sie wären nicht zuständig wg. der offenen Verfahren.
Das ist nicht wahr ! Das Sozialamt muss auch Hilfe in besonderen Lebenslagen geben. Bestehe da drauf ! Geh bis zum Amtsleiter, wenn es nicht anders geht ! (ich spreche aus Erfahrung, sonst würde ich dir solche Tipps nicht geben).
Du wirst einen Stapel Papiere in die Hand gedrückt bekommen mit denen du erst mal beschäftigt sein wirst. Wenn du kein Bargeld mehr für Lebensmittel hast, lasse dir einen Barscheck ausstellen !

Das Geld (Darlehen zum Überleben), was dir vom Sozialamt ausgezahlt wird, wird sowieso später wenn die Inso einmal läuft mit dem AA gegengerechnet. Hast du gar nichts mit am Hut !

Du kannst nichts anderes machen als mehrgleisig zu fahren, um die nächste Zeit bis zur Eröffnung der Inso oder auch Ablehnung zu überbrücken.

ZitatLangsam geht mir der A... auf Grundeis. Ich bekomme kaum Informationen - bin weder Fisch noch Fleisch - darf weiter arbeiten, bekomme aber kein Geld.
kenne ich. Verstehe allerdings nicht, warum der InsoV euch nicht freistellt, weil ja sowieso keine Aussicht auf Weiterbeschäftigung besteht ...

ZitatIch habe Angst meine Ansprüche zu verlieren.
Dann mache dich auf zur AA, dann verlierst du auch keine ! Insogeld muss innerhalb von 3 Monaten nach Inso-Eröffnung beantragen, wenn ich das richtig im Kopf habe.

ZitatKündigung kommt für mich nicht in Frage, auch kann ich mich noch nicht Freistellen lassen- und ist Freistellung wirklich so eine gute IDee?
Es ist selten eine gute Idee selber zu kündigen. Sprich mit dem InsoV und lass dich freistellen. Eine Kündigung, die der InsoV früher oder später aussprechen würde, bringt dir das InsoGeld auch nicht schneller.
Das ist ein steiniger Weg bei Insolvenzen. Ist leider so. In der Theorie hört sich das so an, als ob man übergangslos die Gelder erhält, in der Praxis sieht es leider alles ganz anders aus. Insgesamt sollten so ca. 3 Monate eingerechnet werden bis alles einigermassen klar ist und die Inso ggf. eröffnet wird ...

Hoffe, dass hilft erst mal ein bisschen weiter ?! :roll:

Gruß, Milo

maatwerker-essen

moinmoin!


Die Ex-Maatwerker aus Essen haben sich mittlerweile kollektiv in einem eigenen Forum versammelt, um Erfahrungen und Prozeduren im Umgang mit der AA abzusprechen.

Wir sind zur Zeit auf der Suche nach möglichst vielen ehemaligen Maatwerk-Angestellten und Mitarbeitern, um als geballte Anzahl etwas in Bewegung setzen zu können.

Ehemalige Maatwerk-Mitarbeiter/-Disponenten, können sich jederzeit unter Zusicherung Ihrer Anonymität per Email an uns wenden.

Der Mist ist passiert - lasst uns gemeinsam diejenigen zur Verantwortung ziehen, die daran auch noch Geld verdient haben.

http:// www.szigan.de/maatwerker
email: maatwerker-essen@szigan.de

maatwerker-essen

Die Ex-Maatwerker aus Essen suchen seriöse Pressekontakte, um auf die gesamt Situation hinzuweisen.

Wir bieten Insider Informaionen, die über da normale Maß hinausgehen, und Deutschlandweit gültigkeit haben.

kontakt via: presse.maatwerker-essen@szigan.de

ManOfConstantSorrow

Nun wird im Insolvenzverfahren erst im April entschieden und die betroffenen Erwerbslosen können nicht vor Mai mit Insolvenzgeld rechnen – wenn die Konkursmasse das überhaupt hergibt...
LabourNet Germany fragt :

"Wo sind die von der Bundesagentur überwiesenen Gelder verblieben? Es handelt sich hier schließlich um monatlich 14 bis 15 Millionen Euro, von denen die PSA-ler bezahlt werden sollten. Die betroffene PSA-Angestellten haben ja zum Teil ab Dezember 2003 kein Gehalt bekommen, während in den Monaten Dezember 2003, Januar und Februar 2004 mindestens 40 Millionen Euro von der Bundesagentur für Arbeit an Maatwerk bezahlt worden sind.

Kann es sein, daß die niederländische Muttergesellschaft sich gesund stößt an der Pleite der deutschen Tochter? Und: Wie haftet die Bundesagentur für Arbeit gegenüber den Menschen, die sie in die Maatwerk-PSA geschickt hat?"



Die ausfühlichen Maatwerktexte von labournet gibt´s hier:

http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/psa/maatwerk.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kati

Hallo, Gast222,
 
ich hoffe, du bist inzwischen schon was weiter gekommen.
Bin selbst ehem. MAATWERK-Angest. bzw. habe ich meine Kündigung zum 31.03. bekommen.
Uns wurde auch erst geraten, zum Sozialamt zu gehen, aber die zahlen nix, wenn man sich nicht komplett nackig macht (und das bei 'ner Leistung, die sie eh zurück bekommen).
 
Wir sind im Februar frei gestellt worden und sollten uns dann auf dem AA melden. Dort haben wir ALG beantragt - sozusagen als "Überbrückungsgeld", da auch bei uns einige absolut nicht mehr weiter wussten (wir hatten auch einen gut Teil alleinerz. Muttis dabei, denen ging der A... - na, du weißt schon). Und ich war richtig platt: der Bescheid war schon nach einer Woche da und das erste Geld auch. Ist man ja gar nicht gewöhnt...
Der Ablauf ist dann so, wie milo das mit dem Geld vom Sozi geschildert hat - wenn irgendwann das InsoGeld kommt, wird das gezahlte "ALG" abgezogen und du bekommst die Differenz noch gezahlt.

Mittlerweile haben die meisten von uns die Kündigung bekommen und sind ab 01.04. wieder "richtig" arbeitslos. Dann bekommst du - so du Anspruch hast - dein ALG ganz normal, hast also keinen Verlust in dieser Hinsicht. Oder eben AlHi, je nachdem.

Den InsoAntrag sollten wir auch erst behalten, bis das Verfahren eröffnet wird. Aber nun - nach Erhalt der Künd. - haben viele von uns den gleich bei der Meldung auf dem AA mit abgegeben, damit da ja nix untergeht.

Lass doch mal hören, wie es dir ergangen ist.

Grüße
Kati

Jürgen

" ZEITARBEIT:
Eröffnung des Maatwerk-Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2004
Der Insolvenzverwalter der Firma Maatwerk hat mitgeteilt, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den 1. Mai 2004 vorgesehen ist. Beschäftigte der Personal-Service-
Agenturen von Maatwerk, die bis zu diesem Termin weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Wichtig ist, dass Insolvenzgeld längstens drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Finanziell gesichert wären in diesem Fall also nur die Gehaltsansprüche für Februar, März und April 2004.
PSA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits für Januar 2004 kein Arbeitsentgelt mehr erhalten haben, hätten für den Januar also weder einen Anspruch auf Insolvenzgeld noch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Für den Fall, dass keine Kündigung durch den Insolvenzverwalter bis spätestens zum 31. März 2004 erfolgt ist, weist die Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass in diesen Fällen eine eigene Kündigung durch die PSA-Beschäftigten zum 31. März finanzielle Nachteile vermeidet. Bei der Kündigung bestände ab dem 1. April bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe von der Agentur für Arbeit. Der Zeitraum ohne Gehalt von Januar bis Ende März wäre über das Insolvenzgeld abgedeckt.
Das Arbeitsverhältnis mit der Firma Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung mbH (Rothenbaumchaussee 11; 20148 Hamburg) ist schriftlich zu kündigen. Eine Durchschrift der Kündigung sollte man zu den eigenen Unterlagen nehmen.
Wichtig ist, dass sich die PSA-Mitarbeiter unmittelbar nach der Kündigung – sofern noch nicht geschehen - bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sowie auf Insolvenzgeld stellen.
Eine Sperrzeit haben die Arbeitnehmer nicht zu befürchten, weil sie für die Lösung ihres Arbeitsverhältnisses wegen der Lohnrückstände einen wichtigen Grund haben.
Maatwerk war der größte Betreiber von Personal-Service-Agenturen (PSA) bundesweit. Der Insolvenzantrag wurde am 16. Februar 2004 beim Amtsgericht Hamburg gestellt.

(Quelle: BA)

(letzte Aktualisierung: 30.03.2004) "

Quelle :

http://www.personalorder.de/index.asp?goto=news&nid=839&thid=99

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