Gotteslohn statt Flugblatt - Südhessische Diakonie behindert Gewerkschaft

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 00:01:25 So. 13.November 2005

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Wilddieb Stuelpner

Neues Deutschland: Gotteslohn statt Flugblatt

Südhessische Diakonie behindert Gewerkschaft

11.11.05 Von Marcus Schwarzbach

Die Personalleitung der Diakonie in Hessen und Nassau will nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten verschlechtern und die Rechte von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung einschränken.

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Seit Oktober bestehen für die Diakonie-Beschäftigten der Region verschlechterte Arbeitsbedingungen. Denn die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat sich als erste Landeskirche vom bisherigen Bundesangestelltentarif abgekoppelt. Ver.di hält diese einseitige Änderung für nicht zulässig, da der Tarifvertrag rechtlich nachwirke. Die Diakonie sieht das allerdings anders.

Die fast 34000 Beschäftigten jedenfalls haben gravierende Nachteile von dem Vorgang. In der Diakonie soll die 40-Stunden-Woche eingeführt werden – geringerer Lohn bei erhöhten Arbeitszeiten. Auch soll das Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld völlig gestrichen werden.

Ver.di kündigt nun Musterklagen an. Mehrere Tausend Beschäftigte überlegen nach Einschätzung der Gewerkschaft, gegen diese Verschlechterungen zu klagen. Nachdem nun aber auf einer Versammlung Mitarbeiterverteter mit Gewerkschaftsflugblättern zur Klage aufriefen, versucht die Diakonieleitung, weitere Proteste zu unterbinden. In einem Schreiben der Diakonie zum Thema heißt es: »Mitarbeitervertretungen haben sich jedweder Gewerkschaftstätigkeit zu enthalten«.

Mitarbeitervertreter sind gewählte Vertreter der Belegschaft etwa bei kirchlichen Verbänden. Durch entsprechende Sonderregelungen fällt eine Mitarbeitervertretung (MAV) nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz, so dass ihre Beteiligungsrechte tatsächlich unter denen der Betriebsratsmitglieder liegen. Gewerkschaftsaktivitäten widersprechen daher nach Vorstellung der Geschäftsleitung der Pflicht als »neutrales Mitglied« der MAV.

Die Einschränkung gewerkschaftlicher Aktivitäten durch die Kirche verstösst gegen Grundrechte, glaubt dagegen ver.di. Die Koalitionsfreiheit gelte auch für Kirchenbeschäftigte. MAV-Mitglieder könnten deshalb als normale Beschäftigte auch Gewerkschaftsaktivitäten entwickeln.

Ver.di sieht im Vorgehen der Diakonie eine Behinderung der Gewerkschaftsarbeit. Die Gewerkschaft will außerdem Mitarbeiter bei ihren Klagen gegen die Tarifkürzungen unterstützen.

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