Leiharbeiter als Streikbrecher

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 13:20:31 Mo. 14.November 2005

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dagobert

Zitat von: admin am 17:05:39 So. 12.Dezember 2010
Es gibt schlicht und ergreifend keinerlei Rechtfertigung als Leiharbeiter Sreikbruch zu begehen und einem Arbeitskamf in den Rücken zu fallen!

Zitat
Der Verleiher hat die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer konkret vor Beginn des Einsatzes bei einem bestreikten Entleiher zu informieren, wenn der Betrieb des Entleihers bereits vor der Überlassung unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist.

Vor Beginn des Einsatzes heisst in der Praxis fast immer vor Unterschrift unter den Abeitsvertrag.
Wer den Einsatz als Streikbrecher ablehnt bekommt keinen Vertrag. Leistungsverweigerungsrecht nach AÜG gut und schön, aber es ist zu einfach für die Leihbuden das zu unterlaufen.
Sicher ist es Sche****, wenn Leiharbeiter sich dafür hergeben. Aber ganz so einseitig sollte man das Thema doch nicht betrachten.
Die SB warten ja bekanntlich nur auf einen Vorwand für Sanktionen. "Arbeit abgelehnt? Prima!" Dass das in diesem Fall berechtigt war interessiert die SB nicht die Bohne, zumal die vom Arbeits-/Arbeitnehmerüberlassungsrecht i.d.R. sowieso keine Ahnung haben.

Und Gerichtsverfahren sind den JCs egal, sie bezahlen ja nichts dafür.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=23810.0
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25322.0
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Jonny79

Kontraste am 26.09.2013 | 22:15 Uhr

Eines der Themen: "Hilflos: Leiharbeiter als Streikbrecher missbraucht". Anders als Festangestellte stehen Leiharbeiter oft unter Druck, wenn sie ihre Rechte einfordern: Die Angst, durch Streiks den Job zu verlieren, sitzt tief.

http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/politikmagazine/index.html
Ich bin arm, aber sexy!

dagobert

ZitatVerdi greift Charité-Tochter CFM an
"Leiharbeiter als Streikbrecher beschäftigt"

Leiharbeiter dürfen nicht die Arbeit von Streikenden übernehmen. Bei der Charité-Tochter CFM soll das passiert sein - die Firma widerspricht dem Vorwurf.

In den Koalitionsverhandlungen in Berlin wird ab kommender Woche auch über die schweren Vorwürfe gegen die Charité gesprochen. Das erfuhr der Tagesspiegel am Freitag. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Charité-Tochter CFM vor, Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt zu haben. Dies wäre unzulässig, entliehene Arbeitnehmer dürfen nur dort beschäftigt werden, wo sie keine Tätigkeiten von Streikenden übernehmen.
weiterlesen:
http://www.tagesspiegel.de/politik/verdi-greift-charite-tochter-cfm-an-leiharbeiter-als-streikbrecher-beschaeftigt/14723052.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

ZitatDie am 1. April 2017 in Kraft getretene Neufassung des AÜG hat dieses Leistungsverweigerungsrecht des Leiharbeitnehmers durch ein an den Entleiher gerichtetes Einsatzverbot ergänzt. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf dieser Leiharbeitnehmer nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen ist.

Der Verstoß gegen das Einsatzverbot stellt
nach § 16 Abs. 1 Nr. 8a AÜG eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 16 Abs. 2 AÜG mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € sanktioniert werden kann.
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2017/07/10/leiharbeit-kein-einsatzverbot-bei-rechtswidrigen-streiks/

Kuddel

In diesem Fall hat die Gewerkschaft nicht gepennt und auf den Leiharbeitereinsatz zum Streikbruch reagiert:
Zitat Bad Segeberg
Streik geht weiter: Beim WZV brennt die Luft

Nicht nur an der Streikfront wird gekämpft. Fast gleichzeitig wurde zwischen Betriebsrat und WZV-Chefetage vor dem Arbeitsgericht ein Streit ausgefochten in dem es um Zahlung von Beraterhonoraren ging. Die Geschäftsleitung gewann.

(...)Ein Grund für die Verschärfung der Situation könnte sein, dass sich der Gewerkschaftssekretär Wübben mit den Leiharbeitsfirmen in Verbindung setzte, um auf die rechtliche Situation hinzuweisen.

Danach dürfe kein Einsatz von Leiharbeitern in bestreikten Betrieben stattfinden. ,,Die haben erst gedacht, dass seien zwei verschiedene WZV-Betriebe." Doch nun seien zwölf bis 15 Leiharbeiter zurückgezogen worden. (...)
http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Streik-geht-weiter-Beim-WZV-brennt-die-Luft

Kuddel


Kuddel

ZitatBundesverfassungsgericht
Leiharbeit darf Streik nicht unterlaufen

Es dürfen weiterhin keine Leiharbeiter als "Streikbrecher" eingesetzt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und stellte sich damit auf die Seite der Bundesregierung. Geklagt hatte ein Kinobetreiber.


Arbeitgeber dürfen weiterhin keine Leiharbeitsbeschäftigten als sogenannte Streikbrecher einsetzen. Das gesetzliche Verbot ist nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Verbot steht im reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Leiharbeiter dürfen danach nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, wenn der Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Aktenzeichen: 1 BvR 842/17
https://www.tagesschau.de/inland/streikrecht-leiharbeit-101.html

Onkel Tom

Das klingt gut  :)

Damit kann das Überwachen auf Streikbruch von solidarisch Mitwirkenden auf Streikbrechertum
effizienter gestaltet werden  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

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