Da braucht man nicht ein geprellter Schwarzarbeiter zu sein. Das geht auch bei ganz legalen Arbeitsverhältnissen zu.
Um in öffentlichen Ausschreibungsverfahren mit bieten zu könn, blieb mein AG formal im AG-Verband und war tarifgebunden. In Wirklichkeit schehrte er sich einen Dreck um die Einhaltung der Tarifbedingungen. Die Tarifbindung hatte nur eine Alibifunktion, da er sonst am Ausschreibungsverfahren nicht zugelassen worden wäre.
Keine der ausschreibenden Stellen hatte jemeils ernsthaft in Erwägung gezogen, unangemeldete Betriebsprüfungen durchzuführen und zu dem konkreten Auftrag die Entlohnungsbedingungen, die Tarif- und Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen undf Überweisungslisten der Löhne und Gehälter des dazu eingeteilten Belegschaftsteils sich vorlegen lassen.
Außerdem wurden Überstunden vom AG angeordnet mit der Option der späteren Bezahlung oder Absetzung als Freizeit. Pustekuchen - die Stunden kamen auf Arbeitszeitkonten. So weit legal. Nur wollte man sie bezahlt haben oder absetzen, da gab's wieder ein Gezeter.
Weil man immer wieder versuchte seine Ansprüche durchzusetzen, kam der AG durch die Hintertür mit Abmahnungen, man hätte Arbeitspflichten verletzt. Die Beweise blieb er schuldig.
1. Und wenn auch, so hatte er nicht einmal für den farbigen Digitaldruck die einfachste Voraussetzung selbst erfüllt, die in jeder Druckerei üblich ist - mit einer Farbkalibrierungssoftware oder entsprechenden Meßgeräten die Bildschirme, Scanner, Drucker, Bildverarbeitungssofware zu eichen.
2. Damit die Bediener auch mit der Hard- wie Software korrekt umgehen konnten, boten Hersteller entsprechende Lehrgänge und Schulungen an. Auch darauf verzichtete der AG. Wir sollten mit eingekaufter Soft- und Hardware aus den Technikmärkten qualitativ hochwertige, professionelle Drucke fertigen, wo seriöse Druckereien Geschäftsbeziehungen zu Fachhändlern pflegen.
3. Auch die planmäßig vorbeugende Wartung und Pflege durch autorisierte Servicebetriebe schenkte er sich.
4. Er unterstellte mir, daß ich farbstichige Fehldrucke verursacht hätte. Ich hätte eine Farbfehlsichtigkeit und er wollte dies als Abmahnungs- und künftigen Entlassungsgrund mit medizinischen Befunden eines niedergelassenen Augenarztes untermauern. Keine Diskussion über seine technischen, organisatorischen und finanziell schlechten Voraussetzungen der betrieblichen Arbeitsorganisation. Diese Diskussionals wirkliche Ursache für Schlechtleistungen war tabu.
Dort angekommen, unterhielt ich mich vor der Untersuchung mit dem Augenarzt.
Ich sollte dieses Untersuchungsverlangen des AG mit einer Dauer von ca. 15 min. mit 90 DM persönlich bezahlen. Zum Spott sollte also noch ein finanzieller Schaden auf mich zu kommen. Der AG verlangte vom Augenarzt den Nachweis, daß ich die 3 Grundfarben und ca. 3.000 Farbnuanchen aus mehreren Industrie-Farbfächern wie Pantone, RGB, CMYK usw. zweifelsfrei mit genauer Treffsicherheit unterscheiden kann. Andernfalls wäre ich für diese Arbeitsaufgabe nicht tauglich und er hätte die Möglichkeit mich ohne große Probleme zu entlassen.
Der Augenarzt sagte mir, daß er diesen Nachweis mit dem ihm zur Verfügung stehenden Meßmitteln und -methoden nicht dem AG-Wunsch entsprechend nachweisen kann. Er kann bestenfalls das Farbkontrastsehen, das räumliche Sehen und Fehlsichtigkeiten für die Nähe oder Ferne ermitteln.
Außerdem war er für derartige arbeitsmediziniscvhen Tauglichkeits- und Reihenuntersuchungen nicht zugelassen. Also lehnte ich die Untersuchung ab und tischte meinem AG das Ergebnis am nächsten morgen auf.
4 Wochen später wiederholte sich das Procedere vor dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Bauberufsgenossenschaft Bayern und Sachsen. Die Arbeitsmedizinierin kam zu den gleichen Untersuchungsergebnissen. Da sah mein AG alt aus.
Der Hintergrund:
Bei der Einstellung meiner Person (schwerbehinderter Arbeitsloser) bekam der AG vom Arbeitsamt Lohnzuschüsse und Eingliederungsbeihilfen für die Dauer von 3 Jahren vom Arbeits- und Integrationsamt. Zum Einstellungstag wurde ich keiner Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchung unterzogen. Im Verlauf der Zeitspanne bauten die beiden Ämter allerdings immer wiederr die Fördermittel und Zuschüsse stückweise ab. Die Bezugsbasis war sowohl bei den Fördermitteln, den Zuschüssen und Beihilfen der Tarifvertrag und nicht das vom AG tatsächlich gezahlte Istgehalt. In der Realität erhielt ich aber kein Tarifgehalt, sondern ein Gehalt von monatlich 1.000 DM niedriger, wie sich hinterher im Arbeitsrechtsstreit herausstellte. Selbst der Betriebsrat wußte nicht über den Tarif Bescheid. Also hatte der AG durch unredliche Angabe der Bezugsbasis einen Extragewinn. Auch das Arbeits- wie das Integrationsamt kamen nie auf die Idee nachzuprüfen.
Duch das Abschmelzen der Fördermittel und Zuschüsse (staatlich subvenionierte Billigstjobs nach dem Kombiohnmodell) wurde ich für den profitgeilen AG immer unrentabler. Er brauchte personenbedingte Abmahnungsgründe (siehe oben angebliche Schlechtleistung und Farbfehlsichtigkeit), denn aus betriebsbedingten Gründen einen behinderten AN zu kündigen (besonderer Kündigungsschutz - nach eigenem Erleben eine einzige Witznummer, Nachweis der Sozialauswahl) ist schwerer als personenbedingt den AN loszuwerden.
Unter Umgehung der Anhörung des Betriebsrates kündigte der AG mir nach Ablauf der 3 Jahre. Es folgten Kündigungsschutz- und Lohnklagen mit Unterstützung durch die DGB Rechtsschutz GmbH. Mehrmals wurden die angesetzten Verhandlungen wegen Krankheit und dienstliche Verhinderung der Rechtsbeistände, wegen fortgesetzte Richterwechsel vertagt. Der DGB Rechtsschutz unternahm nichts um die Verfahren zügig zu bearbeiten. So spielte der AG und die Gerichte als Büttel der AG auf Zeit. Nach zweieinhalb Jahren hatte ich ein teilweise gewonnenes Kündigungsschutzverfahren und eine gerichtlich bestätigte Lohnforderung.
Fakt ist:
Überstunden auf Arbeitszeitkonten sind nicht vor dem Verlst geschützt, wenn der AN nicht durch eigene Aufzeichnungen und Zeugen nachweisen kann zu welchem Datum, Uhrzeit, Dauer, Anlaß (konkret zu benennender Arbeitsauftrag) der AG die Üerstunden anordnete, billigte oder duldete und der Betriebsrat seine Genehmigung dazu gab.
Überstunden sind überhaupt nicht insolvenzsicher.
Gewerkschaften tuen überhaupt nichts, um zügig Arbeits- und Sozialrechtsverfahren im Interesse ihrer klagenden Mitglieder abzuarbeiten.
AG und ihre Gerichts- und Justizbüttel spielen immer auf Zeit, so daß Ausschluß- und Verjährungsfristen oder die Insolvenz des Unternehmens droht. Richter, Rechtsanwälte und Gerichte sind Aasgeier, die sich am Elend der klagenden AN und Erwerbslosen gesundstoßen, denn jede weitere Sitzung bedeutet neues Honorar und Gerichtsgebühr oder eine weitere Schmälerung der Insolvenzmasse.
Warum ist das so?
Weil im gesetzgebenden Bundestag und -rat, in den Gewerkschaften und der Justiz kein Arbeiter und Angestellter die Interessen der AN und Erwerbslosen vertritt und durchsetzt. Wir finden in den Parlamenten ausschließlich Unternehmer, Beamte, Lehrer, und Juristen vor - alles Vertreter des Großbürgertums.
Von einer wirklichen Freiheit und Demokratie sind wir im Ausbeuterstaat BRD Lichtjahre entfernt. Da war das Arbeits- und Sozialrecht der DDR 10.000mal gerechter als die Macht- und Rechtsverhältnisse in diesem Schweinestaat.