Sippenhaftung bei Arbeitslosengeld II

Begonnen von Bockwurst, 09:16:52 Do. 26.Februar 2004

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Bockwurst

Sippenhaftung bei Arbeitslosengeld II

Also ist nicht das individuelle Einkommen einer Person entscheidend, sondern das der Bedarfsgemeinschaft, um die Hilfebedürftigkeit aller ihrer Insassen zu definieren. Hilfebedürftig, und damit allen sich daraus ergebenden Zwängen unterworfen, wird immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also auch ein Mitglied derselben, das eigentlich genügend Geld für den eigenen, individuellen Lebensunterhalt verdient. Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft können also dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten, ein Studium aufzugeben (§2 Abs.2, analog zur Sozialhilfe, wie auch die Regelung für Studenten und Azubis, §7 Abs.5, Abs.6), Vermögen zu verwerten oder sonstige Maßnahmen zu unternehmen, damit der erwerbslos gewordene Verwandte/Lebenspartner/Ehepartner kein Arbeitslosengeld II mehr benötigt. Jeder ist Teil einer Sippe - und nicht etwa ein unabhängiges Individuum.

Das_Ich

Holla und einen wunderschönen guten Morgen...

ich bin gerade mal über Deinen Artikel gestolpert und hängengeblieben, weil ich evtl. auch bald von dieser Regelung betroffen sein könnte... Ich bin zwar (noch) nicht arbeitslos, aufgrund meiner gesundheitlichen Lage (Bandscheibe) kann es aber nicht mehr allzulange dauern... Wie auch immer, mein Partner und ich wollten in diesem Jahr eigentlich heiraten. Davon wurde uns wegen eben dieser "Sippenhaftung" abgeraten, weil es sein könnte, dass ich dann kein Geld mehr bekomme, weil das Einkommen meines Partners angerechnet wird... Jetzt zwei Fragen/ Probleme....

Wenn ich Deinen Artikel richtig verstanden habe, ist es eigentlich mehr als egal, ob wir heiraten oder nicht, mein Partner käme so oder so in die Pflicht mich durch zu füttern, oder?

Andere Sache... mein Freund ist zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, liegt eh unter der Beitragsbemessungsgrenze... Wie müsste ich nun vorgehen?

Hast Du da den einen oder anderen Tipp für mich, damit ich mich da schon mal drauf einstellen kann? Oder hast Du irgendwelche Adressen (außer Arbeitsamt :) ),  unter denen ich mich mal informieren kann?

Auf jeden Fall war Dein Artikel schon mal sehr hilfreich für mich, falls Dir noch was einfällt, wäre ich überglücklich :)

Have a nice day

~ Das Ich im Ich ~
Ehrlich... Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen....' (Fluch der Karibik)

Milo_als_Gast

Moin !

Die "Sippenhaftung" greift erst, wenn du ALG II beantragst, z.Zt. noch Arbeitslosenhilfe genannt ...

Falls du arbeitslos werden solltest, willst du ja nicht direkt mit der schlechtesten Variante anfangen, oder ?

Normalerweise erhältst du ALG, wenn du gekündigt wirst und einen dementsprechenden Antrag bei der AA stellst. Dabei ist es völlig unerheblich, ob du verheiratet bist oder nicht ... ALG wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt, in die du auch jeden Monat bezahlst, da hast du ein ein Recht darauf. ALHi wird aus Steuern bezahlt und da musst du beweisen, dass du überhaupt bedürftig bist.

Inwieweit und wie und überhaupt die Unterhaltspflicht gegenüber seinen eigenen Kindern mitberücksichtigt wird, kann ich jetzt auch nicht so aus dem Ärmel schütteln. Die derzeitige Gesetzgebung für das ALG II ist eine Gummiparagraphen-Regelung.

Also: zerbreche dir (noch) nicht den Kopf über ALG II. Falls es euch doch interessiert - für den Fall der Fälle - könntet ihr euch bei einer Erwerbslosen-Initiative beraten lassen, die gibt es mittlerweile fast in jedem Ort.

Gruß, Milo

Bockwurst

Grüß Gott mein Freund!

Also wenn du Unterhaltspflichtig gegen über zweier Kinder bist, sieht es sehr schlecht aus für dich, mein Freund.

730 Euro, bzw 840 Euro, wenn du arbeitest müssen sie dir lassen.
Du bekommst aber mächtig Druckgemacht, wenn die Unterhaltsvoschusskasse für dich zahlt.

Wenn du nicht eine Putzjob oder eine sonstige Drecknebenbeschäftigung aufnimmst, dann stecken die dich gemäß dem § 170 StGB in den Knast.

Da bekommst du dann 8 Stunden Arbeit täglich, bei Wasser und Brot.

Schließlich muß ja meine Pension auch weiter laufen.




ZitatOriginal von Das_Ich

Holla und einen wunderschönen guten Morgen...

ich bin gerade mal über Deinen Artikel gestolpert und hängengeblieben, weil ich evtl. auch bald von dieser Regelung betroffen sein könnte... Ich bin zwar (noch) nicht arbeitslos, aufgrund meiner gesundheitlichen Lage (Bandscheibe) kann es aber nicht mehr allzulange dauern... Wie auch immer, mein Partner und ich wollten in diesem Jahr eigentlich heiraten. Davon wurde uns wegen eben dieser "Sippenhaftung" abgeraten, weil es sein könnte, dass ich dann kein Geld mehr bekomme, weil das Einkommen meines Partners angerechnet wird... Jetzt zwei Fragen/ Probleme....

Wenn ich Deinen Artikel richtig verstanden habe, ist es eigentlich mehr als egal, ob wir heiraten oder nicht, mein Partner käme so oder so in die Pflicht mich durch zu füttern, oder?

Andere Sache... mein Freund ist zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, liegt eh unter der Beitragsbemessungsgrenze... Wie müsste ich nun vorgehen?

Hast Du da den einen oder anderen Tipp für mich, damit ich mich da schon mal drauf einstellen kann? Oder hast Du irgendwelche Adressen (außer Arbeitsamt :) ),  unter denen ich mich mal informieren kann?

Auf jeden Fall war Dein Artikel schon mal sehr hilfreich für mich, falls Dir noch was einfällt, wäre ich überglücklich :)

Have a nice day

~ Das Ich im Ich ~

Das_Ich

@ Milo, herzlichen Dank für die Antwort, das hat mich schon mal etwas beruhigt... Ich steck in dem Thema nicht so ganz drin *grins*...

@ Bockwurst, was die Unterhaltspflicht meines Freundes angeht, das ist nicht so ganz das Thema, er arbeitet und hat einen Festvertrag, was das angeht, machen wir uns keine Sorgen... Die Kiddies sind versorgt... Trotz Allem bleibt weniger übrig, als das, was ihm gelassen werden sollte... oder müsste...

Wie auch immer, das Problem ist halt nur, falls ich selber arbeitslos werden sollte, dass ich aufgrund dieses Gummiparagraphen evtl. keinen Anrecht auf Geld habe, aber laut Milo scheint das ja nicht der Fall zu sein...

Also thx noch mal an Euch und einen schönen (trotz Mistwetter) Tag...

~ Das Ich im Ich ~
Ehrlich... Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen....' (Fluch der Karibik)

Bockwurst

Ich versteh deine Fragestellung nicht.

Wenn dein Freund Unterhaltsverpflichtet ist und zieht mit einer neuen Tussi zusammen, die Arbeitet, wird deinem Freund der Unterhalt für die Kinder bis zur Grenze der Düsseldorfer Tabelle erhöht.

Beziehungsweise wird seine Pfändungsfreigrenze, runter gesetzt, weil er durch das zusammenleben mit seiner Tussi, ihm einen Geldwerten Vorteil entsteht, (z.B. nur halbe Miete zahlen).

 
War es das auf was du hinaus wolltest ?


ZitatOriginal von Das_Ich

@ Milo, herzlichen Dank für die Antwort, das hat mich schon mal etwas beruhigt... Ich steck in dem Thema nicht so ganz drin *grins*...

@ Bockwurst, was die Unterhaltspflicht meines Freundes angeht, das ist nicht so ganz das Thema, er arbeitet und hat einen Festvertrag, was das angeht, machen wir uns keine Sorgen... Die Kiddies sind versorgt... Trotz Allem bleibt weniger übrig, als das, was ihm gelassen werden sollte... oder müsste...

Wie auch immer, das Problem ist halt nur, falls ich selber arbeitslos werden sollte, dass ich aufgrund dieses Gummiparagraphen evtl. keinen Anrecht auf Geld habe, aber laut Milo scheint das ja nicht der Fall zu sein...

Also thx noch mal an Euch und einen schönen (trotz Mistwetter) Tag...

~ Das Ich im Ich ~

Das_Ich

Du verstehst mich nicht, darum geht es mir gar nicht... Zum einen ist er mit einer Tussi zusammen, die arbeitet, nämlich mit mir (btw. das Wort "Tussi" mag ich nicht wirklich), zum anderen verdient er selbst als Trainer in einem CC nicht genug, um in der Düsseldorfer Tabelle höher gesetzt zu werden, und die Pfändungsgrenze können sie auch nicht hochsetzen. Es geht mit gar nicht um den Unterhalt, es ging mir von Anfang an nur um das ALG 2, weil ich nicht ganz verstanden habe, falls ich durch meinen Bandscheibenvorfall arbeitslos werde, ob ich dann überhaupt Geld bekomme, oder ob trotz Unterhalt das Geld meines Freundes eingerechnet wird.

Also, schieß Dich bitte nicht auf seine Unterhaltspflichten ein, das ist nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist diese Sache mit der "Sippenhaftung" und meine eventuell darauf folgende Arbeitslosigkeit.

Jetzt verstanden?

~ Das Ich im Ich~[/quote]
Ehrlich... Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen....' (Fluch der Karibik)

Bockwurst

Ach du bist die T*****
Ich dachte du wärest ein Kerl, aber egal, pass auf.
Mit der Sippenhaftung meine ich die Bedarfsgemeinschaft. Eine Bedarfgemeinschaft ist, wenn Leute zusammen in einer Wohnung wohnen.
Das ALG 2 und auch das BSHG, stellt somit eine Bedarfgemeinschaft fest, was zum gegenseitigen Unterhalt, bzw. Anrechnung des Partnereinkommens zur Folge hat. Egal ob Männerpaare oder Frauenpaare, egal, bestimmend ist nur das zusammenleben in einer Wohnung.

Wenn du Arbeitslos wirst hast du anspruch auf ALG oder ALG 2.
Die Zahlung von ALG 2 ist subsidiär, also nachranging, zu betrachten.
Es geht zunächst das Einkommen des Partners vor.

Dein Partner ist jedoch gemäß dem UVG und dem BGB zur Kindesunterhaltspflicht verdonnert, die auf jeden Fall vorgeht.

Im Klartext:

1. Kindesunterhalt
2. Prüfung der Bedarfgeimschaft (Einkommen der Partner)
3. Dann eventuel Zahlung von ALG 2

Umkehrschluss

4. Dein Freund muss sich dein Einkommen bei der Prüfung des Kinderunterhaltes anrechen lassen, wobei eine höhere Unterhaltsverpflichtung entstehen würde.

5. Dein Freund häte weniger Einkommen, dein Anspruch auf ALG 2 könnte steigen.

Das ist doch Soziale Gerechtigkeit........oder ?

ZitatOriginal von Das_Ich

Du verstehst mich nicht, darum geht es mir gar nicht... Zum einen ist er mit einer Tussi zusammen, die arbeitet, nämlich mit mir (btw. das Wort "Tussi" mag ich nicht wirklich), zum anderen verdient er selbst als Trainer in einem CC nicht genug, um in der Düsseldorfer Tabelle höher gesetzt zu werden, und die Pfändungsgrenze können sie auch nicht hochsetzen. Es geht mit gar nicht um den Unterhalt, es ging mir von Anfang an nur um das ALG 2, weil ich nicht ganz verstanden habe, falls ich durch meinen Bandscheibenvorfall arbeitslos werde, ob ich dann überhaupt Geld bekomme, oder ob trotz Unterhalt das Geld meines Freundes eingerechnet wird.

Also, schieß Dich bitte nicht auf seine Unterhaltspflichten ein, das ist nicht der springende Punkt. Der springende Punkt ist diese Sache mit der "Sippenhaftung" und meine eventuell darauf folgende Arbeitslosigkeit.

Jetzt verstanden?

~ Das Ich im Ich~

[Techi-Admin] Unter erwachsenen Menschen sollte man ein Mindestmaß an Höflichkeit vorraussetzen dürfen

Das_Ich

Ok, ich glaube, jetzt haben wir uns verstanden.. Und ja, ich bin eine Frau (passiert mir gelegentlich, Tipp am Rande, rtfp ;) )

Oki, das war jetzt auch genau das, was ich wissen wollte, Danke. Bis dato hat noch niemand nach meinem Verdienst gefragt (bezüglich des Unterhalts)... ich war der Meinung, mein Gehalt zählt erst, wenn wir wirklich verheirat sind... Na ja, wie auch immer, ich weiß dann jetzt erstmal, ab wann ich mich mit dem Arbeitsamt rumschlagen darf....

Und was man als CCA im Durchschnitt verdient, wissen ja die meisten hier im Forum ;)

Greetings

~Das Ich~
Ehrlich... Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen....' (Fluch der Karibik)

Bockwurst

Lebst du in einer Sippe, oder wohnst du in einer WFG?


ZitatOriginal von Milo_als_Gast

Moin !

Die "Sippenhaftung" greift erst, wenn du ALG II beantragst, z.Zt. noch Arbeitslosenhilfe genannt ...

Falls du arbeitslos werden solltest, willst du ja nicht direkt mit der schlechtesten Variante anfangen, oder ?

Normalerweise erhältst du ALG, wenn du gekündigt wirst und einen dementsprechenden Antrag bei der AA stellst. Dabei ist es völlig unerheblich, ob du verheiratet bist oder nicht ... ALG wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt, in die du auch jeden Monat bezahlst, da hast du ein ein Recht darauf. ALHi wird aus Steuern bezahlt und da musst du beweisen, dass du überhaupt bedürftig bist.

Inwieweit und wie und überhaupt die Unterhaltspflicht gegenüber seinen eigenen Kindern mitberücksichtigt wird, kann ich jetzt auch nicht so aus dem Ärmel schütteln. Die derzeitige Gesetzgebung für das ALG II ist eine Gummiparagraphen-Regelung.

Also: zerbreche dir (noch) nicht den Kopf über ALG II. Falls es euch doch interessiert - für den Fall der Fälle - könntet ihr euch bei einer Erwerbslosen-Initiative beraten lassen, die gibt es mittlerweile fast in jedem Ort.

Gruß, Milo

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