2. Runde der Klage auf gleichen Lohn für Leiharbeiter

Begonnen von bernie von zoom, 16:15:10 Di. 05.März 2024

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bernie von zoom

Die Klage auf gleiche Bedingungen (Equal Treatment) und gleichen Lohn (Equal Pay) in der Leiharbeit geht in die zweite Runde.

In der ersten hatte sich das Bundesarbeitsgericht über das Urteil des EuGH hinweggesetzt, begründet mit der Lohnfortzahlung in einsatzfreien Zeiten. Dabei wurde ignoriert daß hier in der Praxis meistens gekündigt wird oder Arbeitszeitkonto und Urlaubstage abgebaut werden. Rechtswidrig, dennoch schwer belegbarer Alltag.
Deshalb geht es jetzt auch um weniger Urlaub und schlechtere Bedingungen bei der Abrechnung von Überstunden, also Benachteiligungen bei den Arbeitsbedingungen, um zu beweisen, dass es hier keine Kompensation (Ausgleich) für den geringeren Lohn gibt, wie das BAG behauptet.
 
Eine Übernahme der Prozesskosten ist durch einen Spendentopf möglich. Näheres dazu auf Anfrage von Labournet. Auch zur Aufstockung des Spendentopfes.

ZitatDie Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche Arbeitsbedingungen, z.B. Urlaub
Siehe im Dossier zur Kampagne Videos und Faktencheck der Anstalt vom 13. Februar 2024 und daraus wichtig für die Kampagne 2.0:

BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter. Artikel von Wolfgang Däubler zum Urteil des BAG vom 23.10.2023 https://www.labournet.de/?p=215752

SEHR WICHTIG: Für Zusendung gilt ab sofort die Adresse  redaktion@labournet.de – ernst gemeinte Zuschriften werden an Prof. Däubler weitergereicht!
     
https://www.labournet.de/


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