Tatsächlich beinhaltet das Menschenrecht auf Versammlungs- und hier eher in Betracht kommend Vereinigungsfreiheit auch das Recht, dieses Recht nicht in Anspruch zu nehmen, sog. negative Vereinigung. Eigentlich wenn man die herrschende Rechtsauffassung anschaut, kein Wunder dieses Urteil.